Tüv Ablauf Ausland

  • Das stimmt leider nur bedingt. Das die Mopeds in der Garage standen ist schon mal gut, hoffentlich rückwärts. Es ist nämlich so, das selbst wenn ein Fahrzeug auf einem Privatgrund steht, und das Kennzeichen mit dem abgelaufenen HU Siegel sichtbar ist, es ein Bußgeld gibt.

    "Auch ein ungenutztes Auto müsse zur HU vorgeführt werden – und das fristgerecht (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). Es sei unerheblich, ob die Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren habe oder nicht. Solange ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen sei, bestehe auch die Untersuchungspflicht."

    LG Geo

  • Nein das gilt auch wenn das Fahrzeug in der Garage steht aber vom öffentlichen Verkehrsgrund aus Sichtkontakt besteht. Schon können Kontrollorgane alles weitere veranlassen. Und ja - das gilt natürlich für DE

  • ...Das ist aber nur die halbe Wahrheit:

    Zum einen geht es dabei um einen fall in Deutschland & zum anderen greift das nur, wenn das Fahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund steht.

    Grüße,

    Sebastian

    Da haben die Kollegen schon recht, wenn ein übereifriger Kontrollfu..y dein Moped in der Garage sieht, mit abgelaufener HU, biste dran. Vollkommen hanebüchen, ist so und kam auch schon vor.

    Deswegen dann Nummerntafel abschrauben und ab damit in die Schublade.

    Letztens auch wieder mit 4 Jahren HU überzogenem Moped zum Händler gefahren, den Händler extra darauf aufmerksam gemacht, er möge doch mein Moped "blicksicher" abstellen. Hat er dann auch gemacht, nächster Tag war HU neu.

    Was ne bescheuerte Regel.

  • Wir hatten die Diskussion vor einigen Jahren am eigenen Auto. ;)

    HU 4 Monate überzogen & nachts auf dem Privatparkplatz eine Knolle bekommen.

    Sobald es im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss die HU passen.

    Privatgrund zählt auch erst nicht mehr als öffentlicher Verkehrsraum, wenn dieser nicht mehr öffentlich zugänglich, sprich umfriedet ist.

    Gerade bei Werkstätten ohne Zaun + Tor ist das ein echtes Problem.


    Grüße,

    Sebastian

  • Sobald es im öffentlichen Verkehrsraum steht, muss die HU passen.

    Nein. Sobald das Fahrzeug angemeldet ist, muss die HU passen. Sobald die HU-Frist bei einem angemeldeten Fahrzeug entsprechend überzogen ist, ist die Ordnungswidrigkeit eingetreten. Völlig egal, ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht oder nicht.

    Das einzige, was sich eventuell ändert, wenn man das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt, ist die Auffälligkeit bzw. die Nachweisbarkeit des Verstoßes. Selbst wenn man das Fahrzeug mit abgelaufener HU auf einem umfriedeten Privatgrundstück abstellt: So lange das Kennzeichen mit der abgelaufenen Plakette vom öffentlichen Grund aus sichtbar ist, besteht die Gefahr, dass dies einem scharfäugigen Polizisten auffällt und ein Bußgeld verhängt wird.

    Die einzige Möglichkeit, sich sicher davor zu schützen: Fahrzeug auf Privatgrund abstellen und abmelden.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Aber das ist ja HU Ablauf Inland…

    Es könnte dich ja auch ein übereifriger, deutscher Beamter zufällig im Ausland mit abgelaufener HU sehen, deine Nummer aufschreiben und sobald er zu Hause ist, direkt anzeigen. Sicherlich an den Haaren herbeigezogen, aber in der Theorie ist alles möglich. 8)

    Dennoch würde mich das davon nicht abhalten die HU im Ausland zu überziehen, wenn es nicht anders geht.

  • Auch wenn es hier schon älter ist...passt aber zum Thema.

    Ein Bekannter hat ein Womo in GR, wo der TÜV vor über 6 Jahren abgelaufen ist.

    Bei solchen Fahrzeugen immer daran denken, die Vignetten von Österreich und Slowenien zu erneuern.

    Sonst sieht es so aus, wie es aussieht - das Fahrzeug ist zu lange dort im Land.

    Wird dann beschlagnahmt.