Tüv Ablauf Ausland

  • Moin Leute,

    hat einer von euch bereits Erfahrungen zu dem Thema TÜV Ablauf im Ausland gemacht?

    Ich habe bereits gelesen das eine Bußgeldverhängung ect. im Ausland gesetzlich im Bezug auf einen abgelaufenen Tüv nicht erlaubt ist.

    Lediglich könne eine Strafe auf technische Mängel die den Verkehr beeinträchtigen ausgehändigt werden.

    Regresszahlungen über die Versicherung im Bezug einer möglichen Verkehrsbeinträchtigung durch technische Mängel zum Unfallzeitpunkt sind natürlich ebenfalls selbstverständlich.

    Mein Plan aktuell ist ein 1-3 Jähriger Auslandsaufenthalt mit meinem noch 1Jahr gültigen Tüv Fahrzeug. Technisches Wissen ist vorhanden, sodass ich das Fahrzeug auch unterwegs stets im einwandfreien Zustand fahren werde.

    Habt ihr bereits Erfahrungen in dem Thema gemacht oder vielleicht sogar schon viele Jahre angelaufende Tüv Fahrzeuge im Ausland stehen?


    PS. An die Kritiker noch 1,2 Sachen zur Basis. Das Fahrzeug ist komplett durchrepariert, sowie durchgeprüft von mir als auch am Schluss für systemrelevante Bauteile von einer Werkstatt mit einem nebenberuflichen Gutachter.

    Somit möchte ich nicht gerne, sofern es nicht sein muss eine "unötige" Tüvgebühr extra zahlen nur damit ich 1 Jahr Verlängerung bekomme was ggf. am Ende es nicht ausreichen wird.

  • ... da gibt es bei den Buschtaxlern und AllradyForen viele Erfahrungen und Meinungen. Allgemein gilt, dass Du bei der Rückkehr nach Deutschland unverzüglich zur nächsten Prüfstelle fahren musst. Im Ausland sollte es kein Problem geben, wobei es anscheinend schon vorgekommen sein soll, dass in Österreich und Italien schon Probleme wegen abgelaufene Plakette aufgetreten sind.

  • ... dass in Österreich und Italien schon Probleme wegen abgelaufene Plakette aufgetreten sind.

    Auch in Spanien und Portugal hört man davon wenn man in eine Kontrolle kommt. Grundsätzlich ist nach Spanischem Recht das fahren ohne gültige Hauptuntersuchung streng verboten und kostet hohes Bussgeld und man muss sofort zum ITV.

    Höre aber auch von Fahrzeugen die nicht kontrolliert worden sind und jubilieren, dass alles kein Problem sei.

    Also eigendlich alles wie immer, sagen kann ich Dir nichts, außer wenn es nur bis 3 Monaten überzogen sind die Polizisten zwar meckern aber einen Ausländer noch weiterfahren lassen, wenn er sagt er sei auf dem Heimweg.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Ich habe bereits gelesen das eine Bußgeldverhängung ect. im Ausland gesetzlich im Bezug auf einen abgelaufenen Tüv nicht erlaubt ist.

    Was erlaubt ist und was nicht, das richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. Ich halte es zwar für sehr unwahrscheinlich, dass sich irgendein Polizist im Ausland den Kopf über die Bedeutung deutscher HU-Plaketten zerbricht, aber ganz ausschließen würde ich es nicht.

    Auf jeden Fall solltest Du, wenn Du wieder nach Deutschland zurückkehrst, bereits einen HU-Termin bei einer grenznahen Prüfstelle in der Tasche haben und unverzüglich dort hinfahren. Und ich würde an Deiner Stelle doch in den sauren Apfel beißen und kurz vor der Abreise noch eine HU machen lassen.

    Und noch etwas: Solltest Du in dieser Zeit nicht rumreisen, sondern Dich mehr als 6 Monate am gleichen Ort im Ausland aufhalten, musst Du Dein Mobil schon aus steuerlichen Gründen sowieso ummelden.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Bleibst du in der EU? Dann könntest du auch in dem Land, in dem du dich befindest eine HU machen. Dank der EU-Prüfvorschrift ist die (eigentlich) in jedem EU-Land gleich und wird auch untereinander anerkannt so viel ich weiß.

    Gruß Ralf

  • Bleibst du in der EU? Dann könntest du auch in dem Land, in dem du dich befindest eine HU machen. Dank der EU-Prüfvorschrift ist die (eigentlich) in jedem EU-Land gleich und wird auch untereinander anerkannt so viel ich weiß.

    Nein, das stimmt nicht.

    Zwar hat man sich innerhalb der EU immerhin auf gewisse Mindeststandards für die HU verständigt. Aber mehr auch nicht, das haben die gesammelten nationalen Egoismen (noch) nicht zugelassen. Die HU muss daher immer noch in dem Land und nach dessen Richtlinien gemacht werden, in dem das Fahrzeug angemeldet ist.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Und wozu eine HU machen, im Ausland??? Erschliesst sich mir nicht. Da kräht kein Schwein danach (Die Italiener haben mal eine kurze Zeit Jagt auf abgelaufene TÜV Stempel gemacht und meinten sie könnten kassieren - hamse auch gemacht - aber völlig zu Unrecht)

    Also völlig egal. Du könntest im Ausland auch die Sticker der Nummernschilder abmachen, kräht auch keiner danach, weil sie nur die grüne Versicherungskarte haben wollen. Das zählt. Außerdem wissen die meisten nicht was es damit auf sich hat. Ich fahre im Ausland mit meiner Geländekarre immer mit einem Mofagröße - Kennzeichen (schon die richtige Nummer), hat noch nie irgendein Polizist etwas gesagt .

  • Bleibst du in der EU? Dann könntest du auch in dem Land, in dem du dich befindest eine HU machen. ..... untereinander anerkannt so viel ich weiß.

    Never ever wird das auch nur ansatzweise klappen.

    Ich lebe quasi in drei Ländern, Deutschland, Belgien, Niederlande (Wohnsitz und Fahrzeuge derzeit in Deutschland gemeldet)

    Die Sicherheitsprüfung sind in den drei Länden alle unterschiedlich und es werden auch andere Schwerpunkte gelegt und es gelten auch andere Vorschriften.

    In Deutschland gibt es z.B. keinen Yaris Hybrid mit AHK. Ich habe es mit dem TÜV versucht. Keine Chance. In den Niederlanden ist das kein Prüfbestandteil und daher problemlos möglich (und wird oft gemacht).

    In Belgien werden Stoßdämpfer bei jeder, jährlichen, Untersuchung auf einer Rüttelplatte geprüft.

    Dann wird keine Prüfstelle in eine ausländisches Dokument stempeln.

    Und zu guter Letzt, woher soll die Plakette kommen?

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  • https://de.wikipedia.org/wiki/Hauptuntersuchung bzw. https://www.evz.de/fileadmin/Medi…Oesterreich.pdf

    Über das Thema bin ich im Bezug auf Fahrzeugkauf aus dem EU-Ausland gekommen. Da sollte es so sein, dass eine Zulassung bei gültiger "Restprüfung" aus dem Land, aus dem das Fahrzeug stammt, auch ohne aktuelle deutsche Prüfung geht. Aber ja, da kann es unter Umständen schon an den einzelnen Zulassungsstellen scheitern.

    Manche EU-Vereinheitlichungen/Verordnungen könnten ja wirklich mal für den Bürger nützlich sein....

    Gruß Ralf

  • Und wozu eine HU machen, im Ausland??? Erschliesst sich mir nicht. Da kräht kein Schwein danach (Die Italiener haben mal eine kurze Zeit Jagt auf abgelaufene TÜV Stempel gemacht und meinten sie könnten kassieren - hamse auch gemacht - aber völlig zu Unrecht)

    Also völlig egal. Du könntest im Ausland auch die Sticker der Nummernschilder abmachen, kräht auch keiner danach, weil sie nur die grüne Versicherungskarte haben wollen. Das zählt. Außerdem wissen die meisten nicht was es damit auf sich hat. Ich fahre im Ausland mit meiner Geländekarre immer mit einem Mofagröße - Kennzeichen (schon die richtige Nummer), hat noch nie irgendein Polizist etwas gesagt .

    Das ist mir sympathisch :D Hatte ähnliches auch mal von jemand anderen gehört. Werde es auch entspannt angehen und einfach losfahren.

  • mal interessentshalber hast du einen Vergleichswert auf welchen Niveau die Deutschen im Verhältnis zu Belgien und Niederlande prüfen? Die Frage hatte ich schon länger mal im Kopf...

  • kritisch wirds nur bei einem event. Unfall, der im entferntesten mit techn. Dingen am Fzg zu tun haben könnte. Dann kann die deutsche Versicherung dich bei lange abgelaufenem TÜV u.U. in Regress nehmen.

  • Über das Thema bin ich im Bezug auf Fahrzeugkauf aus dem EU-Ausland gekommen.

    Das ist in der Wikipedia vielleicht etwas missverständlich formuliert: Was die EU-Richtlinie (2014/45/EU) tatsächlich besagt, ist: Wenn ein Fahrzeug in einem EU-Staat zugelassen und geprüft ist, dann müssen die übrigen Mitgliedsstaaten diese Prüfung anerkennen, auch wenn das Fahrzeug auf ihrem Territorium herumfährt.


    Beispiel: In Schweden und in vielen anderen EU-Ländern muss die HU auch bei normalen PKW jährlich gemacht werden. Diese Länder müssen es aber trotzdem zulassen, dass ein in Deutschland, wo die Prüffrist zwei Jahre beträgt, zugelassenes Fahrzeug bei ihnen herumfährt, auch wenn dessen HU schon länger als ein Jahr zurückliegt. (Erst wenn auch die in Deutschland gültige Frist abgelaufen ist, dürfen die Behörden im Ausland Maßnahmen ergreifen.)

    Die Richtlinie legt aber auch klar fest, dass immer das Land zuständig ist, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.

    Hier in Schweden ist es übrigens so, dass bei überzogener HU-Frist ab Tag 1 automatisch ein Fahrverbot in Kraft tritt. Das Fahrzeug darf dann nur noch auf kürzestem Weg zur Werkstatt bzw. Prüfstelle bewegt werden. Plaketten gibt es hier schon lange keine mehr, das wird alles elektronisch überwacht.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Ein bissel offtopic, aber kann ich gerne beantworten für Fahrzeuge bis 3500kg.

    BE (Contrôle Technique, autosecurite) Lange Zeit galten die belgischen Fahrzeugen als Schrotthaufen Europas und in der Tat wurde dann (vor meiner aktiven Auto Nutzung) eine Sicherheitsprüfung eingeführt. Neufahrzeuge 4 Jahre frei, dannach jährlich. Es wird viel Wert auf die Mechanik gelegt. Scheinwerfer, Stoßdämpfer, Federn und tragende Teile des Fahrzeugs. Rost ist dabei ein nogo. Ist es aber schön lakiert und hält dem Schraubenzieher stand, geht es durch. Ansonsten ist der Ablauf (mit Abgasprüfung) ähnlich dem deutschem TÜV.

    Nach meinem Empfinden ist Belgien strenger als Deutschland und durch die jährliche Überwachung auf einem besserem Stand. Wenn man in der deutschsprachingen Gemeinschaft Belgiens unterwegs ist, ist import-export von und nach Deutschland ein Formalität die nur wenig Spielregel mit Bezug auf Neufahrzeuge hat (ist ein Steuerthema, ich meine mind. 6 Monta alt und 12.000km dann kein Neufahrzeug mehr, keine Garantie).

    Ein Wunschkennzeichen kostest 1000€ und es ist jede Zahlen/Nummernkombination möglich (keine Nazi, sadistischen, sexuell angehafteten Kombinationen). Ansonsten erfolgt die Nummernvergabe nach landesweiter Reihenfolge, eine regionale Zuordnung ist nicht möglich)

    NL (APK (algemene periodieke keuring), : Benzin, Elektro, Hybrid 4 Jahre, Gas/Diesel 3 Jahre keine Prüfung bei Neufahrzeugen, dannach jährlich. Der Ablauf ist auch ähnlich wie in Deutschland, Lichtcheck, Abgastest ... Der Check kommt mir ein wenig "leichter" vor, da die Fahrzeuge auch jedes Jahr vorgeführt werden. Die Nachkontrolle, bei Mängeln kam mir sehr lasch vor, eine mündliche Aussage dass ich es behoben hatte, hat zur Zuteilung gerreicht. (Keine Ahnung was der Prüfer mit mir gemacht hätte wenn es nicht gestimmt hätte).

    Eine Besonderheit bei den Kennzeichen, mal kann jedes niederländische Kennzeichen abfragen (https://www.autoweek.nl/kentekencheck/). Es gibt keine Wunschkennzeichen und eine regionale Zuordnung ist nicht möglich).

    Alles in Allem denke ich nicht dass die Prüfungen in BE/NL großartig lockerer sind. Aufgrund der jährlichen Prüfung mag man da etwas für "noch ein Jahr" durchgehen lassen.

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  • Muß in Spanien auch jedes Jahr zum TÜV, ist ziemlich entspannt, aber sie kontrollieren auch alles. Da sollte man sich nicht vertun. Manchmal frage ich mich allerdings wie das eine oder andere Fahrzeug noch eine aktuelle Plakette bekommt.

  • Mal ein Beispiel aus Kanada, da wohnt meine Schwester.

    Wer ein Auto kauft braucht solange nicht zur Prüfung bis man es verkauft, wer es bis zur Verschrottung behält braucht nie zur Prüfung.

    Der neue Käufer hat wieder solange Zeit bis er es weiterverkäuft.

    TÜV in dem Sinne gibt es nicht, die Prüfung macht eine normale Autowerkstatt.

    Gruss, Dieter

  • Außerhalb von Deutschland kann man leider kein Tüv machen...i

    Was verstehst Du denn unter T Ü V ?

    Soll sicherlich Technischer Überwachungsverein heißen. Heißt in Spanien ITV und ist der technische Überwachungsverein Spanien und übrigens auch für Ausländische Fahrzeuge die dort auch oft aufschlagen und eine Hauptuntersuchung machen lassen.

    Meines Wissens erkennen die auch alle Länder an, mit Ausnahme des Heimatlandes, wo Du noch am gleichen Tag Deiner Einreise zur HU musst. Dekra würde auch anerkannt wenn Du in D zur Dekra fährst, musst nicht zum TÜV.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Was verstehst Du denn unter T Ü V ?

    Soll sicherlich Technischer Überwachungsverein heißen. Heißt in Spanien ITV und ist der technische Überwachungsverein Spanien und übrigens auch für Ausländische Fahrzeuge die dort auch oft aufschlagen und eine Hauptuntersuchung machen lassen.

    Meines Wissens erkennen die auch alle Länder an, mit Ausnahme des Heimatlandes, wo Du noch am gleichen Tag Deiner Einreise zur HU musst. Dekra würde auch anerkannt wenn Du in D zur Dekra fährst, musst nicht zum TÜV.

    Die Frage stellte sich auch nicht. Natürlich geht es Weltweit. Aber es bringt mir nix wenn es in Deutschland nicht anerkannt wird.

  • Immer diese Spitzfindigkeiten und Wortklaubereien.

    Umgangssprachlich heißt das eben TÜV und nicht HU, einfach weil es historisch gewachsenen ist. "Ich muß zum TÜV" impliziert für mich - persönlich - noch lange nicht, daß ich zum TÜV muß um dort 10 Eier einzukaufen oder was auch immer, sondern daß die HU bei meinem Fahrzeug fällig ist. Wo auch immer die gemacht wird, nicht nur beim TÜV.