Linker Außenspiegel zerstört

  • Einen schönen guten Abend allerseits,

    am vergangenen Freitag hat mir ein entgegenkommendes Fahrzeug den linken Außenspiegel angefahren. Er ist einfach weitergefahren, wurde aber ermittelt.

    Falls es Schwierigkeiten mit ihm gibt, will ich mal sehen, ob ich den Spiegel wieder reparieren kann. Er ist beheizt, elektrisch verstellbar und verlängert (29 cm mit 11 Lamellen).

    Beide Spiegelgläser sind gebrochen und am Gehäuse ist ein Stück herausgebrochen.

    Die Gläser lassen sich ja wechseln. Aber geht das auch mit dem Gehäuse? Wenn ja, dann wie?

    Über die Suche habe ich dazu nichts gefunden.

    Ein neuer kompletter Spiegel kostet bei AA 149€.

    Vielleicht lohnt sich da die ganze Bastelei da auch gar nicht...

    Viele Grüße, Johannes

    Alles wird gut! :thumbup:

  • am vergangenen Freitag hat mir ein entgegenkommendes Fahrzeug den linken Außenspiegel angefahren. Er ist einfach weitergefahren, wurde aber ermittelt..

    Grundsätzlich gilt, dass bei Unfällen im Begegnungsverkehr jeder seinen Schaden selbst trägt.

    Ausnahmen gibts natürlich auch.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Grundsätzlich gilt, dass bei Unfällen im Begegnungsverkehr jeder seinen Schaden selbst trägt.

    Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

    Grundsätzlich gilt, dass jeder Beteiligte 50% des eigenen und 50% des gegnerischen Schadens trägt. Kann, wenn sich z.B. die Spiegel eines Allerweltsautos und einer Luxuskarosse gegenseitig wegklatschen, einen erheblichen Unterschied ausmachen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

    Grundsätzlich gilt, dass jeder Beteiligte 50% des eigenen und 50% des gegnerischen Schadens trägt. Kann, wenn sich z.B. die Spiegel eines Allerweltsautos und einer Luxuskarosse gegenseitig wegklatschen, einen erheblichen Unterschied ausmachen.

    MfG

    Gerhard

    Quelle deines wissens?

  • Quelle deines wissens?

    Dies geht aus BGB § 254 (1) hervor:

    Zitat

    Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

    Klar ist: Ist jemand, nennen wir ihn Unfallgegner 1, zu 100% an einem Verkehrsunfall schuld, dann haftet er für den Schaden, den der andere, nennen wir ihn Unfallgegner 2, erlitten hat, auch zu 100%. Und Unfallgegner 2 haftet überhaupt nicht für den Schaden, den Unfallgegner 1 erlitten hat.

    Trägt Unfallgegner 2 aber eine Mitschuld von X%, so haftet er laut o.g. Paragraphen selbst zu X% für den Schaden von Unfallgegner 1. Und Unfallgegner 1 haftet nur noch zu 100%-X% für den Schaden des Unfallgegners 2.

    Beträgt die Mitschuld 50%, so läuft es also darauf hinaus, dass jeder 50% des eigenen und 50% des gegnerischen Schadens tragen muss.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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  • Das ist doch nicht soooo kompliziert, oder liege ich da daneben?

    Summe des Schadens wird ermittelt und dann zahlt man den Prozentsatz zu dem man verdonnert wird. Kann 0%, 100% oder etwas dazwischen sein.

  • Also jeder seins. Dafür setzt doch niemand die Haftpflicht in Gang

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Summe des Schadens wird ermittelt

    Nein, die Summe wird eben nicht ermittelt.

    Beispiel:

    Die Schadensquotelung betrage 50%. Aber an Fahrzeug 1 sei ein Schaden von 200 € entstanden, an Fahrzeug 2 ein Schaden von 2000 €.

    Würde die Summe ermittelt, so wären das 2200 €, davon die Hälfte wären 1100 €.

    Tatsächlich zahlt aber jeder 50% des Schadens des Unfallgegners, und bleibt auf 50% des eigenen Schadens sitzen. Der Besitzer von Fahrzeug 1 würde also 100 € vom Besitzer von Fahrzeug 2 erhalten, müsste diesem aber 1000 € für dessen Schaden zahlen.

    So sieht es zumindest die Rechtslage vor, und so würden auch die Versicherungen abrechnen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Schwedenopa

    Die Realität sieht leider anders aus. Aus eigener Erfahrung weiß ich das Theorie und Praxis unterschiedlich sind..Ich hatte den gleichen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, die Polizei wurde hinzugerufen, der Beamter sprach gleich von Punkten und Fahrverbot. Zum Schluß gab es nur ein Bußgeld im unteren Bereich und ich durfte meinen Außenspiegel selbst bezahlen.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Von welchem Land ist hier die Rede?

  • Beide Spiegelgläser sind gebrochen und am Gehäuse ist ein Stück herausgebrochen.

    Die Gläser lassen sich ja wechseln. Aber geht das auch mit dem Gehäuse? Wenn ja, dann wie?

    Ein neuer kompletter Spiegel kostet bei AA 149€.

    Vielleicht lohnt sich da die ganze Bastelei da auch gar nicht...

    Ich glaube das war die ursprüngliche Frage....

    Ich habe bei meinem rechten Spiegel tatsächlich das Gehäuse einzeln gewechselt. War ein Nachbau Gehäuse das es meines Wissens kein OEM Gehäuse gibt. Die Passgenauigkeit ist nur so ungefähr..... Nochmal würde ich angesichts des von dir genannten Preises das ganze nicht tun.

  • Also ich würde empfehlen, Magneti Marelli Spiegel zu holen. Ich hatte Nachbau Spiegel, die vibrierten währende der Fahrt, dass man nicht mehr richtig gesehen hat. Dann waren die Aufnahmen anders, ich konnte nicht einfach Arme. Gehäuse und Platte mischen.

    Gruß, Alex

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Zurück zum Thema: Mir ist das Ganze 2006 passiert, da wurde mir von einem entgegenkommenden Geländewagen der rechte Außenspiegel zerklatscht. (War in Schottland, daher Linksverkehr, daher musste der rechte Spiegel dran glauben.) Der Typ ist auch abgehauen. Bei mir war das Gehäuse noch ganz, aber auch beide Spiegelgläser gesplittert. Ich konnte damals über meine niederländische Fiat-Werkstatt aber nur einen kompletten Spiegel mit Gehäuse und Armen bestellen.

    Ich habe dann auch nur einen mit kurzen Armen erhalten. Das war aber kein Problem, denn ich konnte die Arme vom alten Spiegel weiterverwenden. War allerdings auch ohne Elektrik, weder Heizung noch Verstellung.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Danke an Euch alle für die Infos.

    Zur rechtlichen Lage brauche ich erstmal nichts weiter.

    Der Unfallgegner wurde ermittelt und er hat zu Protokoll gegeben, daß er zu weit links fuhr.

    Wenn alles glatt läuft, einigen wir uns auf eine akzeptable Summe und ich versuche, meinen Spiegel kostengünstig zu reparieren.

    Sollte er sich wider Erwarten doch noch querstellen, gibt's ein Gutachten mit allen Konsequenzen.

    Ich werde wieder berichten.

    Viele Grüße, Johannes

    Alles wird gut! :thumbup:

  • Der Unfallgegner wurde ermittelt und er hat zu Protokoll gegeben, daß er zu weit links fuhr.

    Dann ist doch alles in Ordnung und er muss ( meines Erachtens ) den Schaden bezahlen.

    Begegnungsverkehr ist ansonsten wenn sich kein Schuldiger ausmachen läßt, dass jeder die gleiche Schuld hat, ob nun 50 % - 50% oder jeder trägt seinen Schaden selbst muss man sehen, da wollte ich nichts zu gesagt haben.

    In der Regel einigen sich die Geschädigten das jeder seinen Schaden selbst trägt und fertig ist das ganze.

    Dashcam hilft sicherlich auch hier wenn man beweisen möchte, dass der Unfallgegener sich falsch verhalten hat.

    Gutachten bekommt man nur bei entsprechender Schadenssumme vom Unfallgegener bezahlt und auch nur, wenn festgestellt wird, dass dieser 100 % Ersatzpflichtig ist, da wäre ich vorsichtig.

    Unser Hymerein 514 er mit Fahrgestell Ducato 251 oder zu zu unseren Reiseberichten
    Ich halte mich dran: Streite nicht mit dummen Menschen, du begibst dich dadurch auf ihr Niveau und da schlagen sie dich durch ihre Erfahrung! :saint:

  • Dann ist doch alles in Ordnung und er muss ( meines Erachtens ) den Schaden bezahlen.

    Begegnungsverkehr ist ansonsten wenn sich kein Schuldiger ausmachen läßt, dass jeder die gleiche Schuld hat, ob nun 50 % - 50% oder jeder trägt seinen Schaden selbst muss man sehen, da wollte ich nichts zu gesagt haben.

    In der Regel einigen sich die Geschädigten das jeder seinen Schaden selbst trägt und fertig ist das ganze.

    Dashcam hilft sicherlich auch hier wenn man beweisen möchte, dass der Unfallgegener sich falsch verhalten hat.

    Gutachten bekommt man nur bei entsprechender Schadenssumme vom Unfallgegener bezahlt und auch nur, wenn festgestellt wird, dass dieser 100 % Ersatzpflichtig ist, da wäre ich vorsichtig.

    Auch wenn man Falsches öfters widerholt wird es nicht wahrer.

    Gerhard hat es richtig geschrieben.

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Also ich würde empfehlen, Magneti Marelli Spiegel zu holen. Ich hatte Nachbau Spiegel, die vibrierten währende der Fahrt, dass man nicht mehr richtig gesehen hat. Dann waren die Aufnahmen anders, ich konnte nicht einfach Arme. Gehäuse und Platte mischen.

    Gruß, Alex

    Sone Teile hatte ich auch dran, nach dem vibrieren klappten die bei 120kmh auf einmal ran...