Gastankflasche sperrt Aufladung in grosser Hitze

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • An drei verschiedenen Gastankstellen konnte ich meine noch ca. zu einem Viertel geladene Gastankflasche nicht auffüllen. Der Pumpvorgang der Tankstelle lief an und füllte gerade mal 0,1l, an zwei Tankstellen 0 l Gas.

    Ein Gastankstellentechniker erklärte mir, dass infolge der grossen Hitze (32 Grad C) das Restgas in der Flasche verdampft und einen Innendruck aufbaut, der höher ist als

    der Ladedruck der Tankstelle und so eine Befüllung blockiert ist. Ich solle den Ladevorgang morgends in der Frühe, wenn es kühler ist, vornehmen. (bisher noch nicht probiert)

    Hatte schon jemmand ähnliche Probleme?

    Miot freundlichem Gruss Dieter

  • Ich fahre ein erdgas Fahrzeug. Wollte letztens bei 35 Grad volltanken...

    Meine Erfahrung bei Hitze ist, dass die Tanks nicht voll werden. Auch diesmal so.

    Tank fehlte nach automatischer Abschaltung noch 2 Striche zu voll.

    Ja, ich weiß, hier geht es um ein anderes Gas, der Fülldruck liegt bei erdgas bei 200bar gegenuber lächerlichen Drücken bei autogas.

    Trotzdem ist es dasselbe Problem und Prinzip und meine Erfahrung deckt sich mit der des Technikers...

    Du könntest auch das Restgas ablassen, dann wäre der innen Druck auch kein Problem mehr, oder die Tank Flasche ausbauen und in den kalten Keller stellen vorm tanken....

    Gruß Sven

  • Da spielen ein paar Faktoren zusammen.

    Was hast du in deiner Flasche? Ist der Propananteil sehr hoch (das letzte mal im Winter getankt?) ist der Flascheninnendruck deutlich höher als bei einem geringen Propananteil.

    Bei einer Flaschentemperatur von 35° hast du z.B. einen Innendruck von ca 12bar bei reinem Propan. Bei einer Wintermischung (60/40) liegst du bei 37° auch schon bei 10 bar. Dieser ist übrigens nur Temperatur und nicht Füllstandabhängig.

    Wenn die Zapfsäule nur 10 bar Druck liefert wird das natürlich nichts.

    Wobei ich als ehemaliger Gaskutschenfahrer nie das Problem bei einer Betankung hatte. Bei einer "normalen" Mischung und einer Zapfstelle mit ordentlichem Druck sollte es eigentlich immer ausreichen.

    Gruß Ralf

    Gruß Ralf

  • Offene Flamme beim Gastanken ist der beste _Vorschlag den ich bis jetzt gehört habe.........:cursing::klatsch=O:qualm

    Hallo,

    da hast Du Recht, habe nicht weitergedacht.....=O=O

    Aber man kann das ganze ja auch vor dem Tankvorgang machen, weder Thorsten noch ich meinten natürlich während des Tankens.

    Viele Grüße

    Jörg

    Jedem das seine....

  • Hallo,

    kleine Korrektur :

    Es soll natürlich nicht heißen : " man kann " das ganze ja auch vor dem Tankvorgang machen, sondern man " soll " das vor dem Tankvorgang machen.

    Viele Grüße

    Jörg

    Jedem das seine....

  • Ein Gastankstellentechniker erklärte mir, dass infolge der grossen Hitze (32 Grad C) das Restgas in der Flasche verdampft und einen Innendruck aufbaut, der höher ist als

    der Ladedruck der Tankstelle und so eine Befüllung blockiert ist. Ich solle den Ladevorgang morgends in der Frühe, wenn es kühler ist, vornehmen. (bisher noch nicht probiert)

    Genau so ist es. Die LPG Säulen bringen zw 8-10bar und schalten Druckabhängig ab -wenn der Füllstopp des Tanks anspricht, oder eben der Gegendruck von Haus aus zu hoch ist.

    Das Sicherheitsventil an der Flasche bläst erst ab ca 30bar ab -kann also theoritisch gut sein, das du 20bar darin hast.

    Flasche gut gekühlt, oder auf einer freien Fläche aus der Flasche KOPFÜBER nen satten Schwung flüssiges Butan rauslassen. Hört sich absolut übermonsterbrutalgefährlich an, aber man glaubt es kaum- für das Entleeren von LPG Tans ist das ablassen zu Reparaturzwecken vorgesehen/vorgeschrieben. umpumpen entspräche einem Tankvorgang der alle gesetzlichen Bedingungen einer Tankstelle voraussetzt..also idR nicht zu erfüllen.

    Ohne Kippe im Mund nicht grad neben dem Grill, nicht erschrecken über die weiße Wolke :) Aber einmal kurz aufdrehen und der Druck geht runter.

    Oder eben kühlen- Keller zB.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Äh Tankflasche kopfüber stellen um Gas abzulassen? Ich hoffe das war ironisch gemeint. Manche stehen ja auf Gefrierbrand an den Fingern.

    Will ja kein Spielverderber sein: Selber betanken ist nur bei Tanks und nicht bei Flaschen zulässig. Über das warum muss man sich nach solchen Tipps glaube ich nicht mehr unterhalten. Und ja, ich weiß dass auch sogenannet Tankftaschen verbotener Weise betankt werden. Wer also seine als Tank verbaute Flasche ausbaut, teilentleert oder im Keller kühlt, wieder einbaut. die vorgeschriebene G607 danach macht um dann bei 30° tanken zu können macht meiner Meinung nach was falsch. Daher rate ich meinen Kunden eh von den Tankflaschen ab. Für viele bieten diese (und auch LPG) mehr Nachteile als Vorteile.

    Gruß Ralf

  • Und was sehen wir dann? Dass es auch in anderen Ländern der EU verboten ist diese selbst zu befüllen?

    Das ist der erste Nachteil. Eine legale (Selbst-) Befüllung ist nicht möglich. Dies hat mehrere Gründe:

    1. Kann sie trotz Füllstopp ohne Probleme überfüllt werden

    2. Prüft keiner nach, ob die Prüfpflicht der Flasche überschritten ist.

    und schon sind wir beim dritten Nachteil:

    3. Kosten der 10-Jährigen Prüfung die sich vermutlich so mancher sparen möchte weil

    4. LPG ja für manche günstiger als Flaschengas erscheint. Einfach gerechnet: Aktuell liegt eine 11Kg-Füllung bei ca 24 Euro. LPG liegt aktuell bei uns in der Gegend bei 1Euro je Liter also 22Euro für die 11 Kilo. Da muss man schon verdammt viel Gas verbrauchen damit das ins Gewicht fällt. LPG hat dann noch den Nachteil das

    5. es eine Jahreszeitabhängige Mischung aus Propan und Butan ist. (Flaschengas ist fast nur Propan) kann es bei tiefen Temperaturen dazu kommen dass nur der Propananteil verdampft und das Butan in der Flasche zurück bleibt. Somit hat man eine halb volle Flasche aus der man keine Gas entnehmen kann. Dazu einfach mal die entsprechende Dampfdruckkurve anschauen. Davon unabhängig sind der Heiz und der Brennwert von Butan etwas niedriger.

    6. um sie legal betreiben zu können muss sie als Tank verbaut sein. Und da scheitert es meist schon an den Vorschriften für Tanks. Alleine die Befestigung bzw. den aufzunehmenden Kräften dürfte bei Wohnwagen und auch bei Womos oftmals mehr als kritisch sein. Das ist dann halt auch der Unterschied zwischen Einbau und Ladung. Und ja, diese Vorschriften kann man gerne hinterfragen auch wenn das leider nichts ändert bzw. nutzt.

    Wenn mir keiner eine Bestätigung bzw. Berechnung über die Befestigung bringt ist das das Ende einer Gasprüfung. Als Flasche/Ladung ist eine Tankflasche zwar kein Grund die Gasprüfung abzubrechen, zumindest ist da dann eher ein aufklärendes Gespräch sinnvoll. So mancher ist der tollen Werbung ( mit teilweise gut verstecktem Hinweis auf das Betankungsverbot) reingefallen.

    Und wenn man sie eh wie einen Tank nutzen möchte ist es doch eine Überlegung, gleich einen geeigneten Tank zu verbauen.

    Gruß Ralf

  • Tja Ralf- all das hatten wir hier schon 100te Male- interessiert nur (kaum) jemanden :)

    Du magst ja Recht haben, einzig es ist egal.

    Mein Tip ist übrigens durchaus ernst gemeint- ich gehe halt mal von etwas Hirn bei der Durchführung aus -riskant, aber Jeder meint ja welches zu haben.

    Du darfst hier auch von einer nicht fest verbauten Flasche ausgehen, und auch wenn die Gasprüfung Vielen doch so unabdingbar heilig ist.....natürlich für sowas nicht :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ralf,

    wer eine Tankflasche oder einen Tank verwendet, handelt auf eigenes Risiko, so wie im übrigen Leben auch.

    Damit ist jeder dafür verantwortlich, dass die Flasche für geprüft ist, oder als Tank auch nach ECER67.01. ;)

    Ja, man darf sie nicht befüllen, aber zu beurteilen, ob der Kunde seine Tankflasche selbst befüllt, oder sie befüllen lässt, liegt nicht in der Kompetenz des Prüfers.


    Gruß,

    Sebastian

  • Hallo Sebastian,

    wer die Flasche füllt ist mir als Prüfer wirklich egal und geht mich auch bei der Prüfung nichts an*. Hier haben nur die Tankstellenbetreiber das rechtliche Problem wenn sie es nicht unterbinden.

    Schwierig wird es aber, wenn die Tankflasche nicht werkzeuglos entnehmbar ist. Dann ist es nämlich keine Flasche mehr sondern ein Tank. Und dessen Halterung muss dann halt entsprechende G-Kräfte aufnehmen können. Die Flaschenhalterung ist ja auch Teil der Prüfung. Somit auch die Tankhalterung und deren Befestigung am Rahmen/ Karosserie. Fehlt dieser Nachweis kann ich keine Plakette vergeben. Da sehe ich einfach keinen Spielraum.

    Das ändert aber nichts daran, dass die Tankflaschen mit dem Argument des selbstbetankens beworben werden und auch von den meisten Käufern genau deshalb gekauft werden.

    Und das mit dem eigenen Risiko sehe ich ein wenig anders. Oder bist du auch der Meinung, wer keine Gasprüfung macht handelt auf eigenes Risiko? Eher auf eigene Verantwortung.

    * ebenso geht es mich nichts an, ob eine Flasche über der Prüffrist ist. Dann darf sie im Füllwerk halt ohne neue Prüfung nicht befüllt werden. Bei einem Tank, der ja selbst befüllt werden darf ist die Prüfpflicht allerdings ein Thema bei der Prüfung.

    Gruß Ralf

  • Moin Ralf,

    die Prüfung ist eine Momentaufnahme. Ich weiß nicht was vor der Prüfung ist & auch nicht, was der Kunde mit dem Fahrzeug nach der Prüfung anstellt.

    Das liegt allein in der Verantwortung des Kunden.

    Aktuell ist die Prüfung nicht verpflichtend, von daher sehe ich lediglich, dass der Kunde anhand der Prüfung eine gewisse Sorgfalt bzgl. des Zustandes der Gasanlage nachweisen kann.

    Das die Tankhalterung halten muss, da bin ich voll bei dir, dass man die Kunden hinters Licht führt, ebenfalls. Aber das ist je leider überall so.

    Bei einem neu verbauten Tank würde ich mir das auch nachweisen lassen, bzw. sollte es dazu ja eine Begutachtung seitens TÜV/Dekra geben.

    Wenn der Tank bereits abgenommen wurde, ist es nicht meine Aufgabe die Abnahme in Frage zustellen, sondern lediglich zu prüfen, ob alles noch so ist, wie es sein sollte.

    Aber das Augenmaß kennst du als Prüfer sicher selbst, mit dem man da meistens dran geht & wenn was nicht stimmig ist, genauer nachbohrt.

    Hast du noch so häufig Tanks, welche der 10 Jährigen Prüffrist unterliegen?

    Das müsste doch mittlerweile fast durch sein... es sei denn der Kunde hat seinen Tank schon 2x ausgebaut um ihn nachprüfen zu lassen ;)


    Gruß,

    Sebastian

  • Die Prüfung ist zumindest bei Anhängern / Wohnwagen durch die EU-Prüfvorschrift bei der Hauptuntersuchung Vorschrift so fern sie eine Heizung haben.

    Das wird im Süden der Republik auch von einigen Prüfstellen so durchgezogen.

    Mit Gastank hatte ich noch keinen. Allerdings letztes Jahr eine Tankflasche mit Außenbetankung welche sogar ins Prüfheft eingetragen war. Das sah auch nicht wirklich in der Zwischenzeit geändert aus. Die Befestigung bestand aus zwei mit Spax an die Rückwand des Gaskastens geschraubte Lochbänder. Und das ist dann sicher alles andere als normgerecht. Diese Prüfung habe ich dann abgebrochen. Da ich nichts mehr gehört habe wird er der Besitzer wohl jemanden anderen gefunden haben der ihm die Prüfung gemacht hat.

    Aktuell begleite ich gerade den Besitzer eines Imbisswagens beim Umbau auf Gastank. Da gibt es aber vom Hersteller des Wagens eine Freigabe da dieser auch ab Werk mit Tank bestellt werden konnte und die entsprechenden Halterungen vorhanden sind. Aber das ist ein anderes Thema...

    Gruß Ralf