Einbau Luftfederung - Enttäuschung bei Auflastung, bitte um dringende Hilfe

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo zusammen.

    Wir waren heute bei der Firma Linnepe und haben uns in unser altes Schätzchen eine Luftfederung (mit der Auflastung auf 3495kg) einbauen lassen.
    Soweit so gut, Einbau hat gut geklappt, Luftfederung wurde bei Linnepe durch den TÜV-Prüfer auch abgenommen, kann nun eingetragen werden.
    Als es dann um das Thema Auflastung ging, kam die Enttäuschung.
    Der TÜV-Prüfer hat die Auflastung nicht genehmigt.
    Die im Teilegutachten eingetragenen Versionen passen wohl nicht zu unserem Fahrzeug...
    Auf der Plakette im Motorraum steht wohl ein falscher Buchstabe.

    Hat jemand von Euch mit einer Linnepe Airlift seinen 290er von 3100kg auf 3500kg zGg auflasten lassen, und würde mir bitte mal ein Foto von seiner Plakette im Motorraum schicken ?
    Geht mir speziell um die "Version".

    Bei unserem steht dort 290NAJ.
    Mich würde interessieren, mit welchem Kürzel ihr auf 3500kg Auflasten konntet.

    Danke und Grüße
    Dirk

  • Hallo Dirk

    mein Luftfahrwerk ist seit 1999 verbaut, bin der 5 Besitzer.

    Mich hat der TÜV gezwungen mein Womo aufzulasten auf 3500 kg, Achslast auf der Hinterachse jetzt 1900 kg super.

    mache morgen ein Foto vom Typenschild.

    vielleicht hilft dir das

    gruß Fritz

  • Super, Danke !!!!

    Bin gerade etwas ratlos.

    Nun haben wir eine Luftfederung aber keine Auflastung.

    Dabei haben wir die Luftfederung nur einbauen lassen, um auf 3500kg zu kommen :(

  • Hab das gleiche Problem mit meinem 90 Peugeot J5.

    Ich hatte nur das Glück das ich es selbst eingebaut habe und auch noch günstiger bekommen.

    Einbau bei Linnepe incl. TÜV und Auflastung hätte 1150 € gekostet. Die haben bei meinem auch die ABE nicht für den Kostenvoranschlag abgefragt. Zum Glück hatte die Werkstatt dort keine passenden Termine.... der Ärger wäre vorprogrammiert.

    Zwar nette Leute da, aber leider anscheinend zu wenig Ahnung.

    Habt ihr euch einigen können?

    Die Auflastung war doch bestimmt im Auftrag mit drin, oder bei euch nicht?

    Vg Uwe

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • Den Prüfer sollte nur das „C642/3“ interessieren. Und in dem roten (älteren) Gutachten zur Auflastung von Linneppe steht das auch so drin.

  • Wir waren heute bei der Firma Linnepe und haben uns in unser altes Schätzchen eine Luftfederung (mit der Auflastung auf 3495kg) einbauen lassen.
    Soweit so gut, Einbau hat gut geklappt, Luftfederung wurde bei Linnepe durch den TÜV-Prüfer auch abgenommen, kann nun eingetragen werden.
    Als es dann um das Thema Auflastung ging, kam die Enttäuschung.
    Der TÜV-Prüfer hat die Auflastung nicht genehmigt.
    Die im Teilegutachten eingetragenen Versionen passen wohl nicht zu unserem Fahrzeug...
    Auf der Plakette im Motorraum steht wohl ein falscher Buchstabe.

    ....und wie äußert sich Linnepe dazu? So wie ich das verstehe, war der Auftrag doch Luftfedereinbau mit Auflastung. Gucken die jetzt betreten auf die Seite oder klären die das bilateral mit dem Sachverständigen? Die Auflastung war doch Teil des Auftrages.

    Gruß

    Volkmar


  • Soweit so gut, Einbau hat gut geklappt, Luftfederung wurde bei Linnepe durch den TÜV-Prüfer auch abgenommen, kann nun eingetragen werden.
    Als es dann um das Thema Auflastung ging, kam die Enttäuschung.
    Der TÜV-Prüfer hat die Auflastung nicht genehmigt.
    Die im Teilegutachten eingetragenen Versionen passen wohl nicht zu unserem Fahrzeug...
    Auf der Plakette im Motorraum steht wohl ein falscher Buchstabe.

    Verstehe nicht ganz, wie bei Linnepe die Lufe abgenommen wird und dann noch ein zweiter TÜV-Prüfer hinzugezogen werden muss. Ein Prüfer hat doch schon sein ok gegeben, es sei denn, er hat was übersehen oder ist "käuflich".

    Sonst erfolgt die Eintragung doch nur bei der Zulassungsstelle in die Papiere.

    Aber davon mal abgesehen, wie kann ein Markenhändler so einen Einbau vornehmen, ohne sich von der Richtigkeit zu überzeugen. Da wäre der Händler mein erster Ansprechpartner und der soll eine Lösung finden.

  • Verstehe nicht ganz, wie bei Linnepe die Lufe abgenommen wird und dann noch ein zweiter TÜV-Prüfer hinzugezogen werden muss. Ein Prüfer hat doch schon sein ok gegeben, es sei denn, er hat was übersehen oder ist "käuflich".

    Sonst erfolgt die Eintragung doch nur bei der Zulassungsstelle in die Papiere.

    Aber davon mal abgesehen, wie kann ein Markenhändler so einen Einbau vornehmen, ohne sich von der Richtigkeit zu überzeugen. Da wäre der Händler mein erster Ansprechpartner und der soll eine Lösung finden.

    Der richtige Einbau hat nichts mit einer Auflastung zu tun. Sind zwei verschiedene Sachen. Ein Prüfer kann die durchaus abnehmen, aber die Auflastung nicht.

    Trotzdem ist das komisch wenn das Linneppe so anbietet und dann nicht hinkriegt. Vor allem wenn’s nach altem Gutachten geht…

  • Du hast Neben der Fahrgestellnummer eine Typbezeichnung. Es gibt Typen, da ist die LF mit Teilegutachten zugelassen, aber eine Auflastungsmöglichkeit entfällt.


    So z.B. bei meiner Kuhn LF, die ich bei dem 290er Talento eingebaut habe.


    Die LF selbst würde bei anderen Typen eine Auflastung zulassen. Woran das geknüpft ist, das weiß ich nicht. Ich habe über Fiat versucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen. Das haben sie nicht gemacht.

    Würde ich die LF jetzt auf meinen J5 bringen, dann würde aufgrund der Typbezeichnung eine Auflastung möglich sein.

    Bei Opa25867 das gleiche Problem. Er hat die gleichen Achslasten und ZLGG von 3,1t, ich kann auf 3,5t mit der Linnepe auflasten, er bisher nicht.


    Warum? Keine Ahnung

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Der richtige Einbau hat nichts mit einer Auflastung zu tun. Sind zwei verschiedene Sachen. Ein Prüfer kann die durchaus abnehmen, aber die Auflastung nicht.

    Trotzdem ist das komisch wenn das Linneppe so anbietet und dann nicht hinkriegt. Vor allem wenn’s nach altem Gutachten geht…

    Klar soweit.

    Aber wenn ein Käufer beides haben will, dann sollte der Verkäufer doch zunächst auch sicher prüfen, ob dies möglich ist. So jedenfalls würde ich mir das vorstellen.

    Vielleicht muss man immer noch viel vorisichtiger werden und sich am besten die erfolgreiche Umsetzung auch schriftlich zusichern lassen.

  • Bei der Suche nach meiner LF bin ich oft auf Einschränkungen gestoßen.

    Gut unser 244 (Jumper) ist ein anderes Model aber da gab es bei 3 Fiat Modellen Einschränkungen.

    Mein Prüfer wollte bis auf 3650 kg auflasten aber 3500 kg nicht. Nach einem kurzen Gespräch und nochmaliger Recherche dann doch 3500 kg.

    Verbaut habe ich SMV, 8 Zoll, 2 KREIS und Kompressor für 600 Teuronies. Luftschleuche sind im UV beständigen Lehrrohr am Wagenboden verbaut.

    Der Prüfer hat den Einbau für sehr gut befunden.

    Alles ist nun auch eingetragen.

    Viel Glück bei der Problemlösung.

    LG

    Norbert

  • Tach,

    Ich fasse mal zusammen:

    Du hast bei Linnepe den Auftrag gegeben: Einbau Luftfederung mit Auflastung auf 3500kg.

    Linnepe hat den Auftrag angenommen und die Luftfederung eingebaut.

    Der Tüv Prüfer wurde von Linnepe beauftragt die ganze Chose einzutragen

    Dieses war aus den oben genannten Gründen nicht möglich.

    Bis hierher alles richtig? Gut

    Dann ist Linnepe in der Pflicht, entweder eine andere, wie auch immer geartede LF einbauen und erneut abnehmen zu lassen,

    oder den vorherigen Zustand ohne LF wieder herzustellen.

    Beides ohne ( zusätzliche ) Kosten für dich.

    Nächste Möglichkeit, du behältst die LF zu einem Sonderpreis und fährst ohne Auflastung, aber komfortabeler und sicherer durch die Landschaft.

    Gruß

    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Genauso ist die Sachlage... Linnepe bietet die LF mit Auflastung an, ohne zu wissen das es bei einigen Fahrzeugen aufgrund falscher ABE nicht geht. War beim TÜV und ein Mitarbeiter hat auch dort mit dem TüvMenschen telefoniert. Danach hieß es der TüvPrüfer stellt sich aber auch an... Daraufhin hab ich angeboten zu Linnepe zu fahren und es bei deren TÜV eintragen zu lassen... wollte man abklären. Geht aber plötzlich auch nicht mehr.... bin froh das ich nicht den ganzen Auftrag dorthingegeben hab... das wäre vor Gericht gelandet.

    Nun wird event. bei einem anderem Gutachter die Auflastung eingetragen... hab ihm auch noch das Gutachten von Goldschmitt gezeigt. Mal sehen, hab mir gerade ein anderes Typenschild bestellt... ohne ABE :) In den Papieren steht die ja nicht..

    Falls alle Stricke reissen freut sich Jerome, der nimmt dann meine Anlage, und ich bestell mir die von Goldschmitt... da steht meine ABE mit drin.. ist halt nur von 2006... also muss ich den Tüvprüfer überzeugen das es ein Sicherheitsgewinn ist und so das H-Kennzeichen weiter bestehen darf...

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • ... ach ja, oder meine Frau weiter bearbeiten das ich doch noch den 86er Clou 670 bekomme... der hat 5 Tonnen, H-Kennzeichen, 2,4liter , 92 PS , :) und viel mehr Platz für unsere Hunde :)

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • Es ist auch möglich beim TÜV eine Einzelabnahme machen zu lassen.

    Kostet aber mehr, um die 200 €uro

    Meine Luftfweder die ich selber eingebaut habe mußte auch eine Einzelabnahme haben weil das Auto

    nicht im Auflastgutachten drinn war.

    Dürfte alles kein Problem sein.

    Gruss, Dieter

  • Es ist auch möglich beim TÜV eine Einzelabnahme machen zu lassen.

    Kostet aber mehr, um die 200 €uro

    Meine Luftfweder die ich selber eingebaut habe mußte auch eine Einzelabnahme haben weil das Auto

    nicht im Auflastgutachten drinn war.

    Dürfte alles kein Problem sein.

    Moin Dieter.
    Danke für die Antwort.
    Hast Du dazu nähere Informationen für mich ?
    Gerne auch per PN.
    Wie würde so etwas ablaufen ?
    Was würde ich dafür für Unterlagen benötigen ?

    Grüße
    Dirk

  • @Helpage

    Kannst Du mal eine Kopie des schriftlichen Auftrages an Lineppe hier einstellen oder zumindest den genauen Wortlaut ?

    Was genau hat Lineppe denn gesagt, als Du bezahlen solltest und hast Du ohne Protest gezahlt ?

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost

  • @Helpage

    Kannst Du mal eine Kopie des schriftlichen Auftrages an Lineppe hier einstellen oder zumindest den genauen Wortlaut ?

    Was genau hat Lineppe denn gesagt, als Du bezahlen solltest und hast Du ohne Protest gezahlt ?

    Kann ich heute Abend gern mal einstellen.
    Linnepe ist bzgl. der Auflastungsfrage allerdings nicht wirklich hilfreich.
    Aussage dort: "Der Mitarbeiter, welcher das Angebot damals ausgestellt hat, arbeitet nicht mehr bei uns und hat damals nen Fehler gemacht, indem er das Typenschild nicht angefordert hat."
    Haben uns dann nen Rabatt angeboten und den Tipp gegeben, es ggf. auch mal woanders zu versuchen.
    Haben das Fahrzeug dann gestern erstmal mitgenommen ohne die Rechnung zu bezahlen und wollen alles nach unserem Urlaub klären (war ein Vorschlag von Linnepe).

    Grüße
    Dirk

  • Verstehe ich nicht,ich habe die Auflastung problemlos bekommen,habe eine LuFe von Goldschmitt unter der Hinterachse,der Prüfer hat in seinen Unterlagen nachgesehen und das danach abgenickt,hat keine halbe Stunde gedauert.


    Gruß Arno

  • Verstehe ich nicht,ich habe die Auflastung problemlos bekommen,habe eine LuFe von Goldschmitt unter der Hinterachse,der Prüfer hat in seinen Unterlagen nachgesehen und das danach abgenickt,hat keine halbe Stunde gedauert.


    Gruß Arno

    sorry Arno - es geht hier um Linnepe und nicht um Goldschmitt

    Gruß Martin
    :ubria ______________________________________ :prost