Auflastung J5 280L

  • Moin Leute,

    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich habe den Peugeot J5 Bj 90 ABE/EG Nr. lt Typschild Motorraum C904.

    Z.Z. Achslast vorne 1600 hinten 1700... wurde wohl schon mal aufgelastet.

    Nun habe ich die Zusatzluftfedern SZ55-20 von Linnepe. Das Teilegutachten sagt Einbau okay, nur im Auflastungsgutachten fehlt die ABE C904... hat zufällig noch jemand einen C904? Und event. Aufgelistet, oder eine Bescheinigung für eine höhere Achslast?

    Vg Uwe

  • Wahrscheinlich benötigst du diese teilegutachten:

    TÜV Kraftfahrt GmbH

    Teilegutachten Nr. 22TG0010-00

    Prüfgegenstand : Fahrwerksänderung

    Typ : SZ55-20/280/290

    Hersteller : Linnepe Metallverarbeit. GmbH, 58256 Ennepetal

    Fahrzeughersteller

    Fahrzeugtyp

    Handelsbezeichnung

    Verwendungsbereich/

    Ausführungen / Achslast *)

    ABE-Nr.

    EG-BE-Nr.

    Fiat (I)

    Peugeot (F)

    Citroen (F)

    280/280L

    290/290L

    280L

    290/290L

    280L

    290/290L

    Fiat Ducato

    Peugeot J5

    Citroen C25

    Alle / Wohnmobile oder

    andere

    schwere Aufbauten, die auf

    den genannten

    Fahrzeugtypen basieren

    C642/0/1/2/F192

    C642/3/F192/1

    C904

    F565/F556

    D833

    F653/F654

  • Vielleicht kommst Du mit dieser LF nicht höher beim C904?!


    Frag bei Linnepe doch nach.


    Gruß Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Ja, mit denen bin ich im Kontakt... dir suchen auch schon. Auch dort sehr nett und bemüht.

    Das der C904 nicht in dem Gutachten steht wunderte ihn auch. Wir klären jetzt such.malmob er es dort bei seinem TÜV mit einer Einzelabnahme hinbekommt.

    Hab ja ein Gutachten für die Federn ohne Auflastung welches bei den Fedrrn dabei war , und halt das bestellte von Linnepe für die Auflastung auf 3500. Da fehlt halt nur die ABE C904. Hier beim TÜV würden die eh nur auf 3300 auflasten, wie die jetzige Achslast ist.

    Würde mir ja auch schon reichen. Besser als nix...

    Hoffe das Linnepe morgen zurückrufen und ich dort zwecks Eintragung vorbeifahren kann.

    Finde aber auch nirgends Infos zum Typ C904.

    Vg Uwe

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • Moin,

    das Lin-Teileguntachten Auflastung, 22TG0087-00 beschreibt den Airlift SZ 55-20, mit dem damit verbundenem höchstzulässigen gesamtgewicht von 3505 kg.

    Das Tüv-Teileguntachten betrifft die Fahrwerksänderung mit der Lin SZ 55-20, auch wenn hier nicht explizid über die Auflastung ausgeführt wird.

    Es weist jedoch im Verwendungsbereich C904 mit aus.

    Beide Gutachten im Verbund, sollten jedoch ausreichen, um eine entsprechende Eintragung mit Auflastung zu erreichen, meine ich :wink

    Gruss Emil

    siehe Mail an Dich

  • Grosse Räder und Bremsen hab ich ja... alles da... und ohne die AirLift Federung auch 3100 eingetragen. Vorne 1600, hinten 1700.

    Einzig mein Problem ist die fehlende ABE Nr C904 in meinem Gutachten( original von Linnipe).

    Also falls jemand eine Auflastung mit der ABE C904 ( statt F556/F565 ) hat könnte das event. schon helfen.

    Mal schauen , vielleicht hab ich ja Glück und der nette Herr von Linnepe hat morgen eine schöne Nachricht für mich.

    Vg Uwe

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • Ich drück Dir die Daumen.

    Und wenn nur in der Summe der Achslasten…


    200 kg sind 200 Kg

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Ich drück Dir die Daumen.

    Und wenn nur in der Summe der Achslasten…


    200 kg sind 200 Kg

    ?

    Wieso sollte das wer machen?

    Die höchstzulässigen Achslasten bedeuten nicht automatisch, dass man die auch gleichzeitig haben dürfte. Du darfst 3100kg verteilt auf beide Achsen mit einmal höchstens 1600kg und einmal höchstens 1700kg. Das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug 1600kg+1700kg=3300kg dürfte/könnte.

    Da gabs schon mehrere die so gerechnet haben.

    Die LuFe ist hier ohne Gutachten irrelevant bzw. nur zur Fahrwerksverbesserung bis 3100kg zugelassen.

  • Yogibear


    mich beziehe mich hier auf die Aussage von Opa25867 in #4, in der er schreibt, der TÜV würde es so machen.


    Womoka

    Du meinst sicher - konstruktiv -?!


    Der Ausdruck -Laberei- ist eine Frechheit. Und das -Sorry - am Anfang zur Abmilderung kannst Du Dir gerne da hinstecken, wo die Sonne nicht scheint. Wenn Deine Aussage hier eine konstruktive Beisteuerung zum Thema ist, oder doch eher eine Beleidigung, dann weiß ich auch nicht.


    Gruß an Yogibär, an den anderen erspare ich mir das.


    Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Mein Gott

    Muß man sich immer so angiften .Ich habe Angst Mal einen Witz loszulassen !

    Also bleibt doch ruhig das Leben ist doch viel zu kurz !

    Mfg Jason

    Sehe ich genauso..

    locker bleiben,

    Es kommt wie es kommt... werde werde berichten, für jeden Tip weiter dankbar sein und freue mich weiter auf ein nettes miteinander.

    Mal schauen wie es wird.

    Vg Uwe

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • ?

    Wieso sollte das wer machen?

    Die höchstzulässigen Achslasten bedeuten nicht automatisch, dass man die auch gleichzeitig haben dürfte. Du darfst 3100kg verteilt auf beide Achsen mit einmal höchstens 1600kg und einmal höchstens 1700kg. Das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug 1600kg+1700kg=3300kg dürfte/könnte.

    Da gabs schon mehrere die so gerechnet haben.

    Die LuFe ist hier ohne Gutachten irrelevant bzw. nur zur Fahrwerksverbesserung bis 3100kg zugelassen.

    Dann stelle ich meine Frage an den TE. War das die Aussage vom TÜV? Kannst dir das bestätigen lassen? Das würde ich alleine schon so eintragen bzw. abnehmen lassen, damit das schriftlich hast. Weil das geht normalerweise nicht und würde vielleicht anderen helfen.

  • Sooo, Neuigkeiten.

    Blöde Sache.

    Die Linnepe Anlage bekomme ich zwar eingetragen ( das Gutachten ist da ), aber bei dem Auflastungsgutachten wurde tatsächlich meiner mit der ABE C904 nicht berücksichtigt.

    Also muss ich zum Auflasten dich das System von Goldschmitt nehmen. Dort steht meiner im Gutachten mit drin. Allerdings könnte mir dann die H-Zulassung flöten gehen.

    Mal schauen wie ich es mache.

    Die Firma Linnepe war nett und bemüht. Bin trotzdem Enttäuscht. Da mir die Auflastung nach Zusendung der Papiere zugesagt wurde. Gut das ich ihn nicht dahin gegeben habe. Hätte nur Ärger gegeben. Wenn Sie es eingebaut hätten und der TÜV die Azflastung verweigert.

    Vg Uwe

    PS: Ggf habe ich demnächst einen Luftfedersatz der Firma Linnepe zu verkaufen... mit Gutachten... bei anderen Modellen passt es ja.

    Knaus J5 70 KW, Bj 90. H-Kennzeichen

  • H-Zulassung geht dir nicht flöten, da es die LuFe schon vor 30 Jahren gab und es zur Fahrsicherheit beiträgt. Es gibt auch ein GS-Gutachen von 1996 für die LuFe, dann bis unter den 10 Jahren nach EZ und dann muss der Prüfer das akzeptieren.