Neue Auflagen für die Wohnmobilzulassung?

  • Hallo,

    baue gerade meinen 250er aus. (Nicht mein erster Ausbau.)

    Soeben habe ich erfahren das es offenbar neue Auflagen für die Wohnmobilzulassung gibt:

    -Alle Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit Verbrennungssystemen ausgestattet sind, müssen mit einem Bodenbelüftungsgitter von mindestens 15 cm² ausgestattet sein.

    -Ebenso muss das Dach mit einer Dachdurchführung von mindestens 100 cm² ausgestattet sein, um sicherzustellen, dass das Dach immer offen ist.

    -Solarmodule müssen, wenn sie installiert werden, von einer CE-Bescheinigung über die elektromagnetische Verträglichkeit begleitet sein.

    Hat jemand von euch bereits davon gehört bzw. war damit konfrontiert?

    Da kommen bei mir gleich einige Fragen auf...

  • Dachluke mit Zwangsbelüftung hat das schon.

    Die Bodenöfnung wird für Gasflaschen seln, war schon immer vorgeschrieben.

    Solarmodule und CE, keine Ahnung ?

    Gruss, Dieter

  • Dachdurchführung 100cm2 ist die Zwangsbelüftung der Dachluken, welche von vielen gerne zugeklebt wird.

    CE-Kennung muss das Teil eh haben, wenn es hier vertrieben wird und die muss dem Zweck entsprechen für welchen das vertrieben wird. Kannst also vergessen.

    Bodenbelüftungsgitter m.E. nur bei Einsatz von Gas und/oder Lagerraum von Gasflaschen. Allerdings kommen mir da 15cm2 sehr klein vor, eher 150cm2.


    Zwangsbelüftung und Bodenausschnitt meines Wissens nach nur bei Benutzung von Gas oder anderen Bremnstoffen.

    Aber wenn du eh keine Kochstelle o.ä. einbaust wirst auch keine Womozulassung bekommen ergo kannst die oben genannten Richtlinien vergessen bzw. musst dich nicht dran halten.

  • Gibt es schon eh und je bei Wohnmobilen, das nennt man Zwangsentlüftung.

    Ein Loch im Boden und eines im Dach.

    Soll Gasansammlung im Wohnmobil vermeiden.

    So muß z.B. auch der Gasflaschenkasten nauh unten offen sein, aber luftdicht zum Aufbau

    MfG
    Peter

    Ich bin nicht neugierig,

    ich will bloß immer alles wissen. :wink

  • Tach

    Nach meiner Infolage ist die Dach Zwangsbelüftung nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

    In der Anfangszeit des Wohnwagens gab es aber mal eine Vorschrift die besagte, das für jede vorhandene Lampe min. eine nicht verschließbare Öffnung (100 cm²)im Dach vorhanden sein mußte.Anfangs noch Pilslüfter, dann als die Dachhauben Verwendung fanden hat man dies Öffnung in die Haube integriert.

    roma

  • In der Anfangszeit des Wohnwagens gab es aber mal eine Vorschrift die besagte, das für jede vorhandene Lampe min. eine nicht verschließbare Öffnung (100 cm²)im Dach vorhanden sein mußte.Anfangs noch Pilslüfter, dann als die Dachhauben Verwendung fanden hat man dies Öffnung in die Haube integriert.

    roma

    Dann hätte unser alter Wilk damals eine Schwammerlfarm auf dem Dach haben müssen....da waren sicher schon...10-15 Lampen drin.

    Worin sollte der Sinn für eine Dachzwangsbelüftung für eine Lampe- und ich geh mal nicht von Öllampen oder Gaslichtern aus, bestehen?

    Viele Grüße

    Oliver

  • Dann hätte unser alter Wilk damals eine Schwammerlfarm auf dem Dach haben müssen....da waren sicher schon...10-15 Lampen drin.

    Worin sollte der Sinn für eine Dachzwangsbelüftung für eine Lampe- und ich geh mal nicht von Öllampen oder Gaslichtern aus, bestehen?

    Früher gab es Gaslampen, hatten wir in unseren Hobby auch noch drinn, eine vorne und eine hinten.

    Gruss, Dieter

  • Hallo,


    Stimme euch nach etwas nachdenken zu. Eigentlich sind die Punkte nicht wirklich Relevant...


    Sogar das Belüftungsloch im Boden ist eigentlich beim Ducato hinfällig, Zumindest sofern man die Holme hinten links und rechts nicht komplett verkleidet und einige Löcher offen lässt.
    Unter der Stoßstange ist ja bis oben hin offen...