Rücklicht immer an, Skandinavian light

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • ich will keine Diskussion "vom Zaun brechen", ob es zulässig ist oder nicht.

    Kann, bzw. Wie kann man beim 290, BJ. 2021 es programmieren dass das Rücklicht bereits bei TFL mit an ist? Gibt es dazu Anleitungen?

    (Ich finde die deutsche Programmierung nicht so dolle. Bei VAG ist das nur ein BIT was geändert wird.

    Muss ja bei Fiat auch irgendwie gehen.)

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  • Ich denke da wird Dir am besten Fiat helfen können. Wenn es denn zu programmieren geht,

    sollte man das doch gegen einen Obulus in die Kaffeekasse hinbekommen.

    Gruß Bernd

    ps: Erlaubt ist es jedenfalls.

  • Nein, das kann nicht umprogrammiert werden, sagt mein Fiat Professional Händler !

    Ich finde es auch blöd, manche Auto fahren im dunkeln (vorallem in der Stadt )nur mit Tfl, weil Sie der Meinung sind, die Rücklichter gehen mit !

  • ps: Erlaubt ist es jedenfalls.

    Korrekt.

    Ich weiß allerdings nicht, was in der Überschrift der Hinweis auf Skandinavien soll. Denn auch in Skandinavien darf tagsüberbei ausreichender Tageslichthelligkeit mit Tagfahrlicht gefahren werden, falls vorhanden, ohne dass gleichzeitig die Rückleuchten brennen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Zumindest Fahrzeuge mit Lichtautomatik haben ja oft das Problem, daß es tagsüber auch bei Nebel hell genug ist und somit das Abblendlicht NICHT automatisch eingeschaltet wird (und somit auch die Rückleuchten nicht an sind). Dann müsste man als Fahrer aktiv das Licht einschalten. Leider denken viele Fahrer aufgrund der vorhandenen Lichtautomatik nicht mehr an solche Dinge - wird halt einfach vergessen. Ist doof, aber ist auch menschlich und eine Tatsache. Daher hab ich genau das gleiche Interesse, nicht nur fürs Womo sondern auch für meine PKW.

    Am besten wäre natürlich, direkt auf Abblendlicht zu gehen. Aber TFL vorne und hinten ist halt auch bei Nebel noch besser als TFL nur vorne und hinten gar nix.

    Gruss

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Bei VAG im Steuergerät heißt der Parameter so. Wenn man eine Suchmaschine bemüht findet man unter dem Begriff diesen gewünschten Effekt eigentlich bei allen Herstellern.

    Bei der VAG Gruppe geht es mit fast allen Programmiertools umzustellen, da VAG nichts speziell für ein Land bautj

    Bei Fiat sind die Programmierungen, auch coding genannt, offensichtlich nicht so ausgeprägt.

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  • Tagfahrlicht ist der größte Blödsinn, den es gibt. Wem soll das helfen. Der Hinweis, doch einfach das Abblendlicht bzw. Fahrlicht einzuschalten trägt nicht zur Lösungsfindung bei, sondern war die Lösung. Meine Lichtschalter meiner Fahrzeuge sind IMMER auf Abblendlicht geschaltet. Ich fahre sehr viel und werde immer wieder bei Nebel und in der Dämmerung von Fahrzeugen überholt, die nur vorne Licht (Tagfahrlicht) eingeschaltet haben - einfach nur lebensgefährlich. Ich denke, das war mal ein Werbegag der Fahrzeughersteller und viele fallen drauf rein und finden es toll.

    Gruß Peter Pan

  • Das ist allerdings nicht zulässig.

    War auch meine Ansicht. Hatte ich mich mal mit einem Kollegen "gestritten". Das Ergebnis war allerdings, dass es tatsächlich in D erlaubt ist mit Standlicht zu fahren, solange kein Abblendlicht notwendig ist, sprich immer dann, wenn du quasi alternativ auch ohne Beleuchtung fahren darfst. Ich habe das jetzt allerdings nicht mehr parat und es kann theoretisch sein, dass dies vor kurzem angepasst wurde.

    Ist ja aber hier eigentlich nicht die Frage, denn das Standlicht erfüllt nicht den Zweck des TFL und wäre somit kontraproduktiv. Ich kann die Fragestellung schon nachvollziehen, denn gerde diese Tage ist mir das häufig aufgefallen, dass Autos bei sehr bescheidenen Sichtverhältnissen ohne Licht, bzw. mit TFL unterwegs sind. Und ja das liegt meist an der Lichtautomatik.

    Gruß

    Nils

  • Ich kann mich noch eine Frage meines Fahrlehrers erinnern. Ich fuhr mit Fernlicht in eine Ortschaft und er fragte: Womit dürfen sie innerorts nicht fahren. Ganz schuldbewusst sagte Ich: Fernlicht. Darauf er: nein, Standlicht. Insofern wäre ich mir jetzt eigentlich sicher gewesen, dass man NICHT mit Standlicht fahren darf.......................

    Gruß Peter

  • Tagfahrlicht stammt aus der vorLED Zeit und war, Aufgrund der gedimmten Lichter gedacht, mit zwar eingeschaltetem Licht, aber gedrosseltem Energieverbrauch zu fahren.

    Nie wirklich richtig durchdacht und vergessen den technischen Entwicklungen anzupassen -so könnt man ja mittlerwile auch schön die Nebelschlußleuchte mit einer automtischen 50km/h Drosselung belegen :)

    Letztendlich offenbaren solche Systeme das immer weiter mangelnde Mitdenken der Fz Führer was den erhofften Sicherheitsgewinn mehr als egalisiert.

    In § 17 der STVO steht eindeutig drin, das fahren mit Standlich alleine NICHT zulässig ist! Die Begrenzungsleuchten dürfen iV mit dem Abblendlicht leuchten.

    (Ebenso wäre Fernlicht nicht erlaubt, wenn die Straße durchgehend bzw ausreichend beleuchtet ist)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Das Ergebnis war allerdings, dass es tatsächlich in D erlaubt ist mit Standlicht zu fahren, solange kein Abblendlicht notwendig ist,

    Nein, ist es nicht, und Darkside hat auch schon gesagt wo das steht.

    Aber nochmal zum Tagfahrlicht: Ich wohne ja in Schweden, wo man auch tagsüber mit Licht fahren muss. Und da bin ich sehr froh um das Tagfahrlicht am neuen Womo, denn da muss ich nicht den lieben und hier manchmal sehr langen Tag mit Abblendlicht rumfahren, so dass mehr Lima-Leistung für das Nachladen der Aufbaubatterien etc. zur Verfügung steht.

    Und am PKW wäre ich auch sehr froh, wenn ich Tagfahrlicht hätte. Denn dann müsste ich nicht so oft die H4-Lampen tauschen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Bevor jetzt wieder ein Korintens... hervorkriecht- natürlich darf auch bei Fern oder Nebelscheinwerfern das Standlicht mit eingeschaltet sein- was idR ja meist automatisch der Fall ist. Nur das fahren mit Standlicht ALLEINE ist verboten.

    Das Tagfahrlicht oft als "Nebelscheinwerfercoolerlookersatz" codiert werden ist ebensowenig zulässig, wie den Meisten unbekannt sein dürfte, das ein Einschalten ohne Nebel, Regen, Schnee ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

    Standlicht war nie beim fahren erlaubt - das hab ich schon damals in der Fahrschule so gelernt. Aber das wird wie die Lichthupe und das Warnblinklicht wohl zu 90% falsch verwendet :)

    Viele Grüße

    Oliver