Frank
Eventuell habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Wenn ich die "H" Abnahme machen will und ein mattes Blinkerglas dem im Wege steht, kann man das doch machen, um sich in aller Ruhe um ein neues zu kümmern. Das kann man doch nicht gleichsetzen mit abgefahrenen Reifen, Bremsen oder ähnlichen Teilen. Habe auch nicht von Scheinwerfern geschrieben. Wenn Deine Blinkergläser verblichen sind oder waren, kann der TÜV das schon bemängeln. Dann nimmt man Glühlampenlack und pinselt die Gläser innen orange.
Ich habe auch ein 30 Jahre alten Wagen ( Oldtimer ) . Da muß man schon mal improvisieren.
Um ein "H" Kennzeichen zu bekommen, mit einem Wertgutachten von Note 2+ muß es natürlich top in Schuss sein und zu 90% original. Eine bessere Note gibt es nicht !
Wolfgang
So als Beispiel:
Mit den Radkappen bekommst bei einem pingeligen Prüfer kein „H“. Erstens gab es dieses Logo damals nicht und zweitens solche Radkappen auch nicht.
„Entweder passend oder keine Radkappen“ hat ein Prüfer mal zu meinen (damals falschen) gesagt und mir das eben so erklärt.
Aber das wird wieder Ansichtssache der Prüfer sein…