Gasprüfung nicht bestanden, DuoControl CS von August 2012

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Was viele hier leider nicht verstehen:

    Nicht die Gasprüfung macht die Anlage sicher, sondern der verantwortungsvolle Umgang mit der Anlage.

    Theoretisch kann beispielsweise ein Regler auch 20 Jahre halten oder genauso gut nach 5 Jahren defekt sein.

    Eine regelmäßige Überprüfung der Anlage ist nicht verkehrt, gibt aber niemandem die Sicherheit, dass zwischen den Prüfungen nicht irgend etwas passiert, was später zu einem Schaden führen kann.

    Wenn ich eine Anlage prüfe, ist das eine Momentaufnahme. Das entbindet den Nutzer nicht davon defekte Teile zu ersetzen bzw. ersetzen zu lassen.

    Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass man seine Anlage top instand halten kann & die Gasprüfung aus Sicht der Anlagensicherheit für diese einzelne Anlage null Mehrwert hat.


    Leider haben wir die dumme Angewohnheit zu glauben dass es etwas gutes ist, wenn uns jemand die Verantwortung für etwas abnimmt & verlernen damit eigenverantwortlich zu handeln. ;)


    Grüße,

    Sebastian

  • Leider haben wir die dumme Angewohnheit zu glauben dass es etwas gutes ist, wenn uns jemand die Verantwortung für etwas abnimmt & verlernen damit eigenverantwortlich zu handeln. ;)


    Grüße,

    Sebastian

    :thumbup:

    Ich habe zwar schon geliked, möchte aber noch meine uneingeschränkte Zustimmung dazu geben.

    Es ist nun mal so, mehr Eigenverantwortung täte vielen gut, es ist einfach, das auf andere abzuwälzen, geht beim TÜV, Gasprüfung los, über den Job wo es nur noch um "Cover my Ass" geht, weiter über viele Bereiche des Lebens etc.

    Schön geschrieben, Sebastian.

  • Leider haben wir die dumme Angewohnheit zu glauben dass es etwas gutes ist, wenn uns jemand die Verantwortung für etwas abnimmt & verlernen damit eigenverantwortlich zu handeln. ;)

    Leider kann man das sehen wie man will. Es ist nun mal nicht jeder ein Handwerker, KFZ-Mechaniker, Elektriker oder Gasfachmann. Es gibt auch Leute (die Mehrheit?) die darauf angewiesen sind der TÜV-Prüfung von was auch immer zu Vertrauen. Die Eigenverantwortung liegt darin, dass sie sich bei Problemen an die passende Werkstatt wenden (und beim Beispiel Auto zu bleiben). Es gibt nicht umsonst den TÜV, manche Leute brauchen den manche auch nicht, aber für die Allgemeinheit ist es schon ganz gut. Ich habe von Aufzügen z.B. überhaupt keine Ahnung fahre aber trotzdem damit weil sie geprüft sind. Bedenken hätte ich wenn jeder Hausbesitzer den selbst warten würde. Klar keine absolute Sicherheit aber die gibt es sowieso nicht.

    Bestes Beispiel ist Corona: ist es gut sich impfen zu lassen? Geht es da um Eigenverantwortung? Das ist relativ neu und das muss sich noch einsortieren. Aber das wird ja genauso heiß diskutiert, die Impfpflicht wird kommen egal wie man drüber denkt und wie weit die Eigenverantwortung reicht. War immer schon so in der Vergangenheit, meine Oma brauchte noch nicht mal einen Führerschein um Auto zu fahren, mein Vater durfte Motorrad fahren ohne extra Führerschein mein Schwester darf 7,5 Tonner fahren, ist alles heute nicht mehr möglich.

    Die Zeiten ändern sich, muss man sich irgendwie mit arrangieren.

  • Hallo Knuff,

    schön was Promobil da schreibt. Alles schön und gut. Die Redakteure können auch viel schreiben.

    Tatsache ist: Bei uns im Süden beim TÜV-Süd gibt es keine HU ohne Gasprüfung (macht der TÜV gerne mit).

    Habe ich persönlich im April des Jahres mit unserem Womo erfahren müssen.

    Dann ist es Willkür und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Ich lasse das System auch immer gleich mitprüfen, für mein gutes Gefühl und Sicherheit. Aber momentan noch freiwillig.

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Dann ist es Willkür und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage.

    Das mag bei dir gefühlt so sein. Da aber wohl der Gesetzestext im Verkehrsblatt auslegungsfähig ist, passiert hier genau das was in vielen anderen Bereichen auch passiert. Er wird von Juristen ausgelegt.... dass dabei Juristen zu unterschiedlichen Auffassungen kommen ist auch normal. Es liegt ja an jedem, eine nach der persönlichen Meinung unzutreffende Auslegung von einem weiteren Juristen, auch Richter genannt, prüfen zu lassen. Wenn man aber ohnehin aus anderen Gründen eine Überprüfung durch einen Dritten vornehmen lässt stellt sich die Frage ob die Klärung Sinn macht.

    Ich bin betroffen und ehrlich - es stört mich nicht die G607 bei meinem Händler in Auftrag gegeben zu haben.

  • Leider kann man das sehen wie man will. Es ist nun mal nicht jeder ein Handwerker, KFZ-Mechaniker, Elektriker oder Gasfachmann. Es gibt auch Leute (die Mehrheit?) die darauf angewiesen sind der TÜV-Prüfung von was auch immer zu Vertrauen. Die Eigenverantwortung liegt darin, dass sie sich bei Problemen an die passende Werkstatt wenden (und beim Beispiel Auto zu bleiben). Es gibt nicht umsonst den TÜV, manche Leute brauchen den manche auch nicht, aber für die Allgemeinheit ist es schon ganz gut. Ich habe von Aufzügen z.B. überhaupt keine Ahnung fahre aber trotzdem damit weil sie geprüft sind. Bedenken hätte ich wenn jeder Hausbesitzer den selbst warten würde. Klar keine absolute Sicherheit aber die gibt es sowieso nicht.

    Natürlich kann / wird jeder seine Verantwortung anders wahrnehmen. das ist ja auch gar kein Problem, solange jeder bemüht ist.

    Der Aufzug ist ein schönes Beispiel. Wenn da etwas nicht stimmt, oder einem komisch erscheint würden wir wahrscheinlich beide den Servicetechniker anrufen & ihm das '

    Problem' schildern.

    Zum TÜV:

    Ich selbst bin vor 4...5 Jahren 60tkm im Jahr gefahren, sprich die Hauptuntersuchung war alle 120tkm fällig.

    In dem Moment ist es zwar schön, dass das Auto seine HU ohne Mängel bestanden hat, hat aber für die Nutzung so gut wie keine Aussagekraft.

    Das andere Extrem sind viele Womos, die vielleicht 5tkm im Jahr fahren & wo sich binnen 10tkm, außer evtl. Rost & Standschäden, am Fahrzeug nichts ändert.

    Ich will nicht absprechen, dass diese regelmäßigen Untersuchungen nicht wichtig sind, aber man sollte deren Wert trotzdem differenziert betrachten.


    Generell sehe ich das Thema 'Verantwortung abschieben' zwar als Teil unserer Zeit, jedoch eher durch die Bequemlichkeit & Unfähigkeit vieler Menschen getrieben, diese zu übernehmen. Man strebt zwar nach Wohlstand & immer mehr Gütern, kann mit diesen aber gar nicht richtig umgehen (begibt sich zwangsläufig in eine Abhängigkeit).

    Man denke nur an Aussagen wie 'Mein WLAN ist alle'. Bitte reflektiert die Aussage mal aus Sicht von Datensicherheit & digitaler Selbstbestimmung. ;)

    Ich meine das keineswegs böse, im kleinen ist das auch weniger kritisch. Aber gerade im mittleren & oberen Management führt dieser Trend zu massiven 'Reibungsverlusten' innerhalb der Firmen, macht Systeme komplexer & Unternehmen teils handlungsunfähig. Teils legen solche Handlungsweisen auch den Grundstein dafür, dass sich Menschen fremdsteuern lassen.

    Hey, das ist doch nicht gut!


    Sorry für das OT.

    Grüße,

    Sebastian

  • Theoretisch kann beispielsweise ein Regler auch 20 Jahre halten oder genauso gut nach 5 Jahren defekt sein.


    Eine regelmäßige Überprüfung der Anlage ist nicht verkehrt, gibt aber niemandem die Sicherheit, dass zwischen den Prüfungen nicht irgend etwas passiert, was später zu einem Schaden führen kann.

    Frage dazu: Wer haftet denn nun, wenn der Regler nach 5 Jahren defekt ist? Im 4. Jahr hat der TÜV bescheinigt er ist in Ordnung, der Fahrzeughalter ist aber ein technisch völlig unbegabter Mensch mit einem absoluten Vertrauen in die "Deutsche Wertarbeit".

    Ich glaube, hier wird, sicher nicht ohne Eigeninteresse, eigenmächtig vom Kontrollorgan ein Recht angeeignet, welches ihm gar nicht zusteht. Der Regler ist vor der Herstellung auf seine Funktionssicherheit von einem Prüfunternehmen begutachtet worden. Der Hersteller muss ein entsprechendes Prüfzertifikat besitzen. Damit ist die Sicherheit für den Endverbraucher gewährleistet. Ein Prüfer kann oder besser gesagt darf und sollte darauf hinweisen , dass das Gerät demnächst seinen moralischen Tod erleidet, jedoch nicht das Recht daraus ableiten, die technische Zuverlässigkeit der Gesamtanlage zu bemängeln.

    Das es immer wieder zu unterschiedlichen Beurteilungen kommt ist schlicht einer schwammigen Formulierung in den Hinweisen der Vereine, Verbände und Institutionen zu technischen Anlagen und Prozessen zu suchen, die nur dazu dienen den Anschein einer Gesetzesnähe zu erzeugen. Dazu gibt es eine Klarstellung-G607 und Hauptuntersuchung. Wer Genaueres? dazu wissen möchte, :https:/g607.denews/klarstellung-g607-und-hauptuntersuchung/

    LG AL

  • Moin,

    der Regler ist Eigentum des Kunden. In erster Näherung ist es Sache des Kunden die Funktion sicherzustellen.

    Im Prinzip sind die PRV Regler und die zweistufigen Regler eigensicher konstruiert, sprich im Fehlerfall fällt das auf.

    Wenn der Gaskasten korrekt ist, sackt das ausströmende Gas nach unten, wird vom Winde verweht & ist weg.

    Die Volumenströme sind bei den Gasanlagen so gering, dass da sehr lange nichts passiert. Wenn ich mir natürlich vorher ein Loch grabe, dann mein Wohnmobil dort reinstelle, beim Reinfahren noch ordentlich aufsetze und nicht bemerke, dass mein Herd nicht mehr angeht, weil das Gas vorher verloren geht, sieht die Situation sicher anders aus.

    Dann muss man sich aber auch fragen, in wie weit da grobe Fahrlässigkeit oder grobe Dummheit vorgelegen haben.


    Wenn der Hersteller hier nicht grob fahrlässig gehandelt hat, wird man ihn aus Sicht der Sachmängelhaftung nicht belangen können.

    Der Prüfer hat & kann lediglich den Zustand zum Prüfzeitpunkt bewerten.

    Dazu kommt, dass die G607 'Zertifizierung' lediglich ein Sachkundenachweis ist. Wenn man es genau nimmt, könnte man die Sachkunde auch unabhängig von irgend einer Schulung erlangen.

    Am Ende wendet man mit der Gasprüfung die gültigen Regelwerke an. Nach meinem Verständnis kann das eigentlich jeder, der im Stande ist eine Norm richtig zu lesen.

    An sich ist das eine schwammige Sache. Mit der G607 Sachkunde habe ich gleichzeitig die G612 gemacht.

    Nicht lachen, aber die G612 steckt noch soweit in den Kinderschuhen, dass ich als Prüfer mir meine Prüfplaketten selbst malen kann.

    Natürlich wollen die großen Prüfvereine, dass so etwas so offiziell wie möglich aufgehängt wird.

    Damit lassen sich die Prüfungen wesentlich besser verkaufen & es ist leichter Rechtssicherheit für die dort angestellten Prüfer zu erlangen.


    Grüße,

    Sebastian

  • Hierum geht es eigentlich "

    Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden." Also Willkür, wenn er die Plakette verweigert. Es geht ums Geld.

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Hierum geht es eigentlich "

    Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden." Also Willkür, wenn er die Plakette verweigert. Es geht ums Geld.

    Du bringst es auf den Punkt!!

    An sich ist das eine schwammige Sache. Mit der G607 Sachkunde habe ich gleichzeitig die G612 gemacht.

    Nicht lachen, aber die G612 steckt noch soweit in den Kinderschuhen, dass ich als Prüfer mir meine Prüfplaketten selbst malen kann.


    Natürlich wollen die großen Prüfvereine, dass so etwas so offiziell wie möglich aufgehängt wird.

    Damit lassen sich die Prüfungen wesentlich besser verkaufen & es ist leichter Rechtssicherheit für die dort angestellten Prüfer zu erlangen.

    Eine doch recht fragwürdige Rechtssicherheit. Damit beeindrucken die Prüfer vielleicht einen sagen wir mal einfach gestrickten Mitbürger. Wer sich mit der Materie beschäftigt, merkt sehr schnell, das da nur Schindluder mit der Unwissenheit der Leute getrieben wird.

    Ich habe im Frühjahr bei der DEKRA die Gasprüfung verweigert . Es war ein großes Palaver, aber zum Schluss hat man mir sogar das Papier zur "Klarstellung -G607 und Hauptuntersuchung" ausgedruckt und mitgegeben.

    Das der Eigentümer eines Druckminderers für dessen Funktionssicherheit verantwortlich ist, ist frommes Wunschdenken der Prüfer, solange der Fahrzeughalter sich an die geforderten Prüftermine hält. und das hat der TE ja offensichtlich getan.

    Der letzte Abschnitt vom "Hugo" beschreibt eindeutig, um was es hierbei gehen soll.

    LG AL

  • Damit beeindrucken die Prüfer vielleicht einen sagen wir mal einfach gestrickten Mitbürger.

    Davon gibs halt viele. Der Deutsche möchte, braucht etwas mit einem Prüfsiegel- gleich welcher Art- drauf, dann ist es gut und er glücklich. Dazu gab es neulich einen schönen Film im TV wo das mittels Teelichtern belegt wurde - kaum prangt auf der Tüte ein erfundenes Gütesiegel greift der Deutsche zu und zahlt das Doppelte :)

    Was nix kostet, kann nix sein, Schuld/Verantwortlich sind sowieso immer die Anderen -selbst für eindeutig eigene Fehler, zumindest beginnt da stets die Suche.

    Würde auch nur eine geringe Anzahl von Kunden gewisser Prüforganisationen manches hinterfragen, hätte diese Probele. Aber da gibts halt a schönes Papperl fürs Sammelalbum. Also sucht man alles Erdenkliche um das zu rechtfertigen. Wie Sebastian schreibt, eigentlich unnütz. aber das Papperl.... :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hi Rainer

    Es geht doch darum das der Prüfer beurteilt was in der Zukunft passieren könnte.

    Der soll nur beurteilen ob die Anlage im Augenblick der Prüfung sicher oder nicht sicher ist, wie bei jeder HU beim TÜV.

    Das der Regler getauscht werden muß, wenn die Frist um ist,steht doch außer Frage.

    Aber so mindert er die Nutzungsdauer um ca. ein Jahr,das sind 10% vom Kaufpreis wenn man es genau nimmt :haha

    Und genau für diese Prozedur hat der Prüfer gar nicht das geeignete Gerät. Sozusagen prüft er mit einem Gerät, welches gar keinen TÜV hat.

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Nein, die Druckprüfgeräte sind schon i.O.. Um damit eine ordentliche Gasprüfung abzulegen braucht es aber etwas Sachverstand.

    Meiner Meinung nach geht es eher darum, dass sich Sachverstand und Wissen für die großen Prüforganisationen im dem Fall nur schwer versichern lassen, sprich sie haben angestellte Prüfer für die die Organisation in einem gewissen Rahmen haften muss.

    Das ist entweder nicht gewollt, zu teuer oder beides.


    Mir als 'Hobbyprüfer' kann sowas egal sein. Ich stehe für das was ich tue ein und gut....


    Grüße,

    Sebastian

  • Technisch ist das völlig absurd. Ein eichfähiges Druckmessgerät hat keinerlei Vorteil, weil die temperaturbedingte Messungenauigkeit auf Seite der Gasanlage im Falle der G607 Prüfung immer den größeren Anteil hat gegenüber der Messgenauigkeit des Gerätes selbst.

    Am Ende geht es nicht darum was das Messgerät kann, sondern wer haftet für was & kann für was haftbar gemacht werden ;)

  • Am Ende geht es nicht darum was das Messgerät kann, sondern wer haftet für was & kann für was haftbar gemacht werden

    In den seltensten Fällen kann eine Prüforganisation haftbar gemacht werden. Da findet sich immer ein Text wie: "Zum Zeitpunkt der Prüfung wurde ... für vorschriftsmäßig befunden."

    Damit sind die fein raus, zumindest in Deutschland. Bei Brustimplantaten und Dammbrüchen im Ausland versuchen die sich nicht ganz so erfolgreich rauszureden.

  • Es geht dabei ja gar nicht um die Prüfung als Momentaufnahme.

    Als Prüfer kann man das was man prüft u.U. falsch bewerten.

    Die Prüfung als solches, bzw. auch jede Menge anderer Wissensbasierter Tätigkeiten, welche schaden für Leib und Leben oder extrem hohe Folgekosten nach sich ziehen können, sind sehr schwer oder nur sehr teuer zu versichern....teils auch gar nicht.

    Mit einer 'objektiven Messmethode' würde sich der Sachverhalt ändern, da die Prüfung dann nicht mehr wissensbasiert, sondern basiert geschieht sondern basiert auf einem geeichten Messmittel...

    Dass es diese 'Objektive Messmethode wahrscheinlich gar nicht gibt, ist ein anderes Thema. Welcher Wirtschaftswissenschftler oder Anwalt hat schon tiefgreifende Kenntnisse in der Physik ;)

    Gruß,

    Sebastian

  • Mit einer 'objektiven Messmethode' würde sich der Sachverhalt ändern, da die Prüfung dann nicht mehr wissensbasiert, sondern basiert geschieht sondern basiert auf einem geeichten Messmittel...

    Dass es diese 'Objektive Messmethode wahrscheinlich gar nicht gibt, ist ein anderes Thema. Welcher Wirtschaftswissenschftler oder Anwalt hat schon tiefgreifende Kenntnisse in der Physik

    Also es geht hier schließlich nicht um einen Kernreaktor mit Hunderten von sicherheitsrelevanten Subsystemen, sondern um eine simple Gasanlage. Und da stellen sich bei der Prüfung letztlich nur zwei Fragen:

    1. Ist die Anlage dicht?
      Dabei muss der Prüfer noch nicht einmal die Frage beantworten, wo genau das Leck sitzt. Sondern nur, ob es überhaupt eins gibt. Und als Messinstrument reicht ein Manometer.
    2. Funktionieren die Zündsicherungen an den angeschlossenen Geräten?
      Für die offen zugänglichen Geräte wie Herd und manchmal auch Kühlschrank reicht zur Prüfung eine Stoppuhr, mehr braucht es nicht.

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was hinter der Messmittel-Debatte steckt. Ich vermute aber irgendein absurdes Theater um juristische Spitzfindigkeiten. Klar ist nur, an der Messtechnik fehlt es nicht. Geeignete - und notfalls eichfähige - Manometer und Stoppuhren gibt es seit vielen Jahrzehnten.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

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