Gasprüfung nicht bestanden, DuoControl CS von August 2012

  • Mir wollte mal einer die Prüfung verweigern weil die Gasflasche 1 Jahr abgelaufen war.

    Habe aber dann doch die Prüfung bekommen.

    Wenn die Gasflasche abgelaufen ist heist das nicht das man sie nicht benutzen darf, sie darf nur nicht mehr gefüllt werden.

    Aber solange Gas drinn ist darf es auch verbraucht werden.

    Gruss, Dieter

  • Im Bereich TÜV Süd ist es tatsächlich so und wird auch mit dem Prüfpunkt 6.6 "Heizung (nicht elektrisch .....) begründet. Dieser Prüfpunkt ist ja z.B. auch auf eine Heizung mit Kraftstoff anzuwenden. Wenn nun eine Gasheizung vorhanden ist muss die Dichtigkeit geprüft werden, dto. Austauschfristen usw. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

    Ausgesetzt wurde ja nur die Mängelbewertung des Prüfpunkte Flüssiggasanlagen

    Da der Text wohl auslegungsfähig ist, wird der Text von unterschiedlichen Prüforganisationen auch unterschiedlich ausgelegt. https://www.autoservicepraxis.de/tuev-sued/haup…htlinie-2544873

  • Hallo,

    Ich verstehe ja den Ärger wenn man eine Plakette nicht bekommt.

    Eins was man aber bedenken sollte, wir sitzen im Wohnmobil. Es ist unsere Sicherheit. Wenn da in ein paar Monaten ein Gasregler abgelaufen ist dann wird der getauscht. Wo ist da das Problem? Er muss doch eh gewechselt werden. Verstehe nicht wie man da 5 Seiten drüber diskutieren muss. Einmal volltanken ist teurer, mindestens heute;)

    Also Gasanlage in Ordnung bringen und fertig.

    Grüße Rainer

  • Ja. Und ich verstehe nicht warum der Gasregler erneuert werden muß!

    Schläuche ja, aber der Regler?

    Hab meinen alten Regler leider entsorgt. Hätte diesen besser mal auseinander genommen.

    Evtl. ist ja eine Verschleißrelevante Membrane drinn!

    Gruß Manfred B.

  • Ja. Und ich verstehe nicht warum der Gasregler erneuert werden muß!

    Schläuche ja, aber der Regler?

    Hab meinen alten Regler leider entsorgt. Hätte diesen besser mal auseinander genommen.

    Evtl. ist ja eine Verschleißrelevante Membrane drinn!

    Na toll, zum Glück ist er schon entsorgt, bin hier raus das tut schon weh jetzt

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja

  • Hallo,

    Dieter ich habe das schon verstanden. Zum Zeitpunkt der Abnahme war alles ok.

    Aber der Regler muss doch sowieso getauscht werden, warum dann dieser Aufriss?

    Regler selber reparieren.... ne super Idee. Zum Glück sind die verpresst und es gibt keine Ersatzteile.

    Ich bin froh wenn mich ein Prüfer darauf hin weist wo etwas nicht ok ist. Es ist meine Sicherheit.

    Aber ich glaube das ist zwecklos hier weiter zu diskutieren.

    Grüße Rainer

  • Hallo,

    Dieter ich habe das schon verstanden. Zum Zeitpunkt der Abnahme war alles ok.

    Aber der Regler muss doch sowieso getauscht werden, warum dann dieser Aufriss?

    Hi Rainer

    Es geht doch darum das der Prüfer beurteilt was in der Zukunft passieren könnte.

    Der soll nur beurteilen ob die Anlage im Augenblick der Prüfung sicher oder nicht sicher ist, wie bei jeder HU beim TÜV.

    Das der Regler getauscht werden muß, wenn die Frist um ist,steht doch außer Frage.

    Aber so mindert er die Nutzungsdauer um ca. ein Jahr,das sind 10% vom Kaufpreis wenn man es genau nimmt :haha

    Gruss, Dieter

  • Hallo,

    meines Erachtens beurteilt der Prüfer den Momentanzustand und der Rest geht ihn nichts an. Sonst käme ja kein Fahrzeug über den TÜV es könnte ja sonst in einem Jahr die Bremsklötze abgefahren sein:(:prost oder auch sonst was ausfallen.

    Gruss RST27

  • Was ist daran nicht zu verstehen?
    Die Gasprüfung gilt 2 Jahre, in deinem Fall bis 11/2023.

    Ab 08/2022 ist deine DuoControl nicht mehr zugelassen,
    Würde ab 09/2022 etwas passieren (mit Gas), wäre u.U. sogar dein Händler in Mithaftung (wenn nicht juristisch, zumindest moralisch), da er dir ja "länger" bescheinigt hat.
    Der TÜV wurde gegeben, weil deine CS noch 9 Monate "Laufzeit" hat und vermutlich die sonstige Gasprüfung bestanden wurde.
    Es obliegt also dir, in 10 Monaten eine neue CS einbauen zu lassen und dann ggf. eine neue Gasprüfung durchzuführen.

    Momentan ist keine Gasprüfung erforderlich um die HU Plakette zu bekommen. Das einzige Hinderniss wäre danach ein CP oder ein Stellplatz. Wenn der Eigner oder Betreiber ein Gasprüfung verlangt und Du hast keine gültige, kann er aufgrund des Hausrechts die Zufahrt verweigern.

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Mir ist es relativ egal ob eine Prüfung sein muß oder nicht.

    War vor kurzen beim Händler um die Dichtigkeitsprüfung machen zu lassen.

    Und wenn das Auto schon mal da steht lass ich gleich die Gasanlage überprüfen.

    Ein Abwaschen :)

    Nächstes Jahr muß ich zur HU, hoffendlich verweigert der Prüfer nicht die Plakette,

    die Gasprüfung gildet dann nur für ein Jahr, als nicht so lange wie bis zur nächsten HU :ja:klatsch

    Gruss, Dieter

  • Ich muss ja alle zwei Jahre zum Tüv. Bei mir ist es so, dass Gasprüfungs und TÜV einen Jahr Abstand haben. So muss ich in einen Jahr mich um die Gasanlage kümmern falls was ist und im nächsten ja nur um den Tüv. Die wollten mir es schon gleichzeitig machen damit ich es zukünftig gemeinsam machen kann wollte ich aber nicht. Finde es praktischer so.

    Gruß, Alex

    Spritmonitor.de

  • Na toll, zum Glück ist er schon entsorgt, bin hier raus das tut schon weh jetzt

    Gut dass du raus bist!

    Wer hat hier schon mal so einen Druckminderer zerlegt gesehen?

    Hab mir einige Bilder im Netz angesehen.

    Bin aber nicht auf den austauschpflichtigen Verschleiß gekommen!

    Warum ist meine Frage!

    Wenn wie vermutet Membrane verbaut ist, ok.!

    Wenn alles ohne verschleißträchtige Innereinen funktioniert, warum austauschen.

    Hat da die Industrie Interesse?

    Gruß Manfred B.

  • Hallo Knuff,

    schön was Promobil da schreibt. Alles schön und gut. Die Redakteure können auch viel schreiben.

    Tatsache ist: Bei uns im Süden beim TÜV-Süd gibt es keine HU ohne Gasprüfung (macht der TÜV gerne mit).

    Habe ich persönlich im April des Jahres mit unserem Womo erfahren müssen.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Er hat einen Regler gekauft und dafür auch den Preis für 10 Jahre Betriebssicherheit bezahlt.

    Wenn er den nach 9 1/2 Jahren auf Geheiß des Prüfers tauschen soll, greift dieser in seinen Geldbeutel. Da hätte ich auch etwas dagegen.

    Ist zwar "Korinthenkackerei", die 5%, aber De facto ist das so. Das Problem Sicherheit ist da eine andere Baustelle, für die er selbst zuständig ist.

    Im Übrigen ist in so einem Regler freilich nichts drin, was nach 10 Jahren wirklich verschlissen ist, Messing, Nirostahl, Alu, Zink und eine PU- Dichtung.

    Alles Werkstoffe, die von vorbeiströmendem Gas extrem verschlissen werden könnten (Politikerdeutsch, der Konjunktiv) .:wink8o

    Hat da die Industrie Interesse?

    Na wer denn sonst?

    LG AL