Auflastung ? Eintrag im Schein verstehen !?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo,

    bei der Womo Suche bin ich auf ein Modell aus 2008 gestoßen mit einem Leergewicht von 3.015 kg und einem zul. Gesamtgewicht unter F.1 von 3.500. kg

    Aber unten drunter steht ein Eintrag von 4.780 kg , siehe Bild.

    Kann mir das jemand erklären ?

    Gruß Henning


  • Das hat ein Bekannter auch gehabt.

    Bei Nachfrage beim TÜV hieß es, es sei das Gesamtgewicht was das Womo mit Anhänger wiegen darf.

    Also darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1280kg haben, wenn das Womo voll beladen ist.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Moin,

    nee eben nicht Zuggewicht,

    sondern Zuggesamtgewicht, wobei sich der ZUG , aus Zugfahrzeug und Anhänger zusammen setzt.

    Welches tatsächlich gemessene Gewicht im Einzelnen hier zur Geltung kommt. wäre nachzulesen :wink

    Gruss Emil

  • Moin,

    nee eben nicht Zuggewicht,

    sondern Zuggesamtgewicht, wobei sich der ZUG , aus Zugfahrzeug und Anhänger zusammen setzt.

    Welches tatsächlich gemessene Gewicht im Einzelnen hier zur Geltung kommt. wäre nachzulesen :wink

    Gruss Emil

    Genau.

    Das Zuggewicht steht in

    0.1 >technisch zulässige Anhängelast gebremst<

    0.2 >techisch zulässige Anhängelast ungebremst<

    Gruss, Dieter

  • Ob nun Zuggewicht oder Zuggesamtgewicht ist mal wieder typische Haarespalterei -jeder weiß um was es geht und hat gelesen was im Schein #1 steht, oder?

    (Nebenbei gibt es den Begriff Zuggewicht iV mit Anhängelast nicht....)

    Aber auschlaggebend ist hier eben nicht, was zulässiges Gesamtgewicht bzw Anhängelast wäre, sondern das tatsächlich aktuell vor Ort vorhandene Gewicht.

    Und da kann es ruckzuck passieren, das bei ausgereitztem zul Gesammtgewicht des Zugfahrzeugs die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr genutzt werden kann/darf - egal was unter Anhängelast eingetragen ist.

    Genau deshalb dieser Eintrag unter .22

    Hintergrund ist idR die Leistung, die dann eine anfahren am Berg nicht mehr ermöglichen könnte. wenn alle zul. Gesamtgewichte ausgenutzt würden.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hallo,

    unter Punkt 22 steht bei mir nichts in der Zulassungsbescheinigung Teil I über ein Zuggesamtgewicht.

    Ist also nicht überall in den Papieren der Fall. Mein zul. Zuggesamtgewicht ist Lt. COC 6.250 kg.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Das ist- wie viele andere Dinge/Einträge auch, total unterschiedlich. Man darf nicht erwarten, das alle Zulassungsstellen das gleich handhaben, da hab ich schon die tollsten Sachen erlebt :)

    Hab hier zB grad die ZulBesch 1 von einem Audi A6 liegen, da steht unter 22 das sich die zulGesamtmasse unter F1 bei Anhängerbetrieb um 80kg erhöht- sprich um die Stützlast -hab ich so auch noch nicht gesehen. idR zählt die Stützlast zum zulGesamtgewicht. Aber bei dem steht unter 22 auch ein zulGesamtzuggewicht drin.

    Ist ein Schalter - dein WoMo ist zB Automatik, das tut sich beim anfahren am Berg um einiges leichter - evtl deshalb kein gesonderter Eintrag

    Aber wie gesagt- unter 22 hab ich schon die witzigsten Dinge gelesen

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hab hier zB grad die ZulBesch 1 von einem Audi A6 liegen, da steht unter 22 das sich die zulGesamtmasse unter F1 bei Anhängerbetrieb um 80kg erhöht-

    Ist normal.

    Bei den meisten Ducatos steht das drinn, bei Anhängerbetrieb erhöht sich das Zul.Gesamtgewicht um 100 kg, , die Zul. Hinterachlast um 100 kg

    Gruss, Dieter

  • Normal ist es nicht - könnt dir etliche Scheine posten, wo das nicht drinsteht :) IdR wird, wie gesagt, die Stützlast von dem zulGesGew abgezogen bzw zählt im Hängerbetrieb dazu.

    Gag ist ja, das sich teilweise sogar die zul. Vorderachslast erhöht...Wie gesagt- was da drin steht ist etwas Lotterie :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Das ist- wie viele andere Dinge/Einträge auch, total unterschiedlich. Man darf nicht erwarten, das alle Zulassungsstellen das gleich handhaben, da hab ich schon die tollsten Sachen erlebt :)

    Na ja, sollte man aber eigentlich schon erwarten dürfen. Weil das Personal auf einer Zulassungsstelle ist ja kein Prüfer, Sachverständiger oder etwas ähnliches. Die tippen das 1:1 ab und gut ist es (für die) Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich für Umbauten Einzelabnahmen usw. erst den Prüfer seines Vertrauens suchen muss, und dann noch eine Entsprechende Zulassungsstelle. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Zulassungsstellen das unterschiedlich interpretieren was in den Papieren eingetragen wird. Oder doch? Hast du da belastbare Beispiele für?

  • Normal ist es nicht - könnt dir etliche Scheine posten, wo das nicht drinsteht :) IdR wird, wie gesagt, die Stützlast von dem zulGesGew abgezogen bzw zählt im Hängerbetrieb dazu.

    Gag ist ja, das sich teilweise sogar die zul. Vorderachslast erhöht...Wie gesagt- was da drin steht ist etwas Lotterie :)

    Ich hatte zwei Ducatos wo es drinn stand.

    War auch schon ein Thema in den Foren wie das mit den Führerschein ist, und wie es in Östereich mit der Gobox ist.

    Viele haben sich das austragen lassen weil sie Angst hatten ohne FS zu fahren wegen den erhöten zul.Gesamtgewicht wenn sie mit einen Anhänger fahren.

    Gruss, Dieter

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Zulassungsstellen das unterschiedlich interpretieren was in den Papieren eingetragen wird. Oder doch? Hast du da belastbare Beispiele für?

    Mit einem anderen Fahrzeug. In der Vorlage steht: Nahfeldger. 100dB(A)

    Eingetragen hat die Schlaubergerin: Nahfeldgerät 100dB(A)

    Wenn sie das schon eigenmächtig verändert, hätte es heißen müssen: Nahfeldgeräusch 100dB(A)

    Bei meinem Duc ist übrigens bei der zulässigen Hinterachslast mit Anhänger eingetragen 7.2/8.2: +150

  • Wenn man den Schein wieder bekommt sollte man den schon kontrollieren solange man noch vor den Aussteller sitzt.

    Meistens sagen die auch, bitte kontrollieren ob alles stimmt.

    Gruss, Dieter

  • Na ja, sollte man aber eigentlich schon erwarten dürfen. Weil das Personal auf einer Zulassungsstelle ist ja kein Prüfer, Sachverständiger oder etwas ähnliches. Die tippen das 1:1 ab und gut ist es (für die) Es kann ja wohl nicht sein, dass man sich für Umbauten Einzelabnahmen usw. erst den Prüfer seines Vertrauens suchen muss, und dann noch eine Entsprechende Zulassungsstelle. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass Zulassungsstellen das unterschiedlich interpretieren was in den Papieren eingetragen wird. Oder doch? Hast du da belastbare Beispiele für?

    Ja, über die Jahrzehnte zu Hauf :) Aber ich werd hier kaum seitenweise Fahrzeugscheine posten damit sich manche tagenlang über die Kommasetzung streiten können :)

    Letztes Beispiel war die Flüssiggasanlage im Corsa meiner Tochter.Eintragung nach ECE115 ohne TÜV Abnahme. Manche Zulasungsstellen tragen - wie es eigentlich reicht- in dem Fall unr die Gutachtennummer ein und ändern den Treibstofschlüssel auf Benzin/Flüssiggas 0006. Dazu noch die korrektur des CO2 Wertes unter V7, fertig. Manche tippen auch .22 fast voll, weil sie alle Komponenten der Anlage unnötigerweise aufzählen (stehen soweiso aif den Typenschild der Anlage)

    In dem Corsa - nix :) Nur die Zeile unter 22: Fz ist mit Flüssiggasanlage ausgerüstet.... Also später für einen Prüfer nicht nachvolziebar was/wie/wo....

    Es wird vergessen das Leergewicht zu ändern, mal die V7 Korrektur (die sich auf die Steuer auswirkt) usw.

    Na und mit den ganzen Amikisten die wir so im Fuhrpark haben....erlebst auch immer wieder Späße.

    Kannst mir schon glauben, das der erste Satz vom dieter unter#17 stimmt. Der Zweite- gebeten Korrktur zu lesen wurde ich noch nie, mach es aber immer. Und sollte sogar schon mal für den zweiten Schein der gedruckt wurde zahlen :) Ham mir glacht......

    Klar, hat man nur alle Jahre mal mit den Leuten zu tun, erlebt man nicht so viel. Aber Mancher muss da beruflich ja öfter hin :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Klar, hat man nur alle Jahre mal mit den Leuten zu tun, erlebt man nicht so viel. Aber Mancher muss da beruflich ja öfter hin :)

    Danke für die Infos.

    Scheint ja echt so zu sein, dass man das kontrollieren sollte was da in den Papieren eingetragen ist. Und hast natürlich recht, dass man privat nicht viel damit zu tun hat außer Fahrzeug an- oder abzumelden. In meiner Jugendzeit hatte ich öfter wegen Umbauten mit der Zulassungsstelle zu tun kam damit aber immer gut klar, wenn die Hürde TÜV überstanden war.

    Das einzige was mich gewundert hatte war die Tatsache dass im Schein/Brief mehre Reifengrößen standen mit entsprechenden Felgen und die Zulassungsbescheinigungen nur noch eine aufgeführt hatte. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort dass das üblich sei jetzt und die anderen Kombinationen trotzdem noch gültig seien. Habe ich so hingenommen und bin nie in eine Kontrolle gekommen.