LPG Außenbefüllanschluß und der Abstand zum Gasboilerkamin

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo Ihr Lieben :wink,

    an meinem Selbstausbau geht es zwar nur schleppend aber dennoch voran...

    Eine Frage stellt sich nun, die ich gerne an Euch weitergeben möchte:

    Welcher Abstand muss zwischen einem Außenanschluß zum Befüllen eines LPG-Gastanks und des Gasboilerkamins sein, welche Vorgaben gibt es hierzu??

    Da beim Tankvorgang der Haupthahn geschlossen sein muss, somit auch alle Verbraucher aus sind, sollte/könnte es doch eigentlich egal sein und meine geplanten 35cm ausreichen... oder etwa nicht!?!

    Bin schon sehr gespannt auf Eure Antworten...!!

    Viele Grüße aus Südhessen...

    Volker

    PS: was sind denn 'Tags' die ich oben hätte eingeben können??:/

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

    wird aktuell zum 2 Personen-Wohnmobil ausgebaut...:wink

  • Hallo Kurt,

    vielen Dank!

    Ich habe mir diese Seite durchgelesen, konnte meine Frage aber nicht sicher beantworten...

    Sind die von Dir genannten Maße relevant oder greift hier eine andere Bestimmung...?

    Vielleicht findet sich hier ja ein Sachkundiger und kann mir helfen!?

    @ roma,

    die Platzverhältnisse lassen das Befüllen direkt am Tank nicht zu...

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  • Schade dass sich keine weiteres Wissen finden lässt...

    Zur Not werde ich auf die von KurtK genannten Maße achten und hoffen!

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  • Ich danke Dir Lotte!!!

    Da hast Du aber auch keine Arbeit gescheut...!

    Es ist in meinem Fall ja nicht so, dass das Fahrzeug keinen Platz anbietet...

    Der für mich günstigste wäre halt neber dem Boiler, ich persönlich sehe hier auch kein Problem... Dummerweise ist meine Meinung oftmals nicht relevant :)

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

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  • Da hast Du aber auch keine Arbeit gescheut...!

    Ich Dussel, ich habe ihn erst beim dritten Anlauf gesehen... Dachte ernsthaft das verrundete Kunststoffteil auf Höher des Türscharniers sei der Anschluss!! :S

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

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  • Tach,

    nur so ein Gedankengang: Das Fahrzeug muß ja irgendwann durch den Tüv, Dekra oder wen auch immer abgenommen werden.

    Also, ich würde mir einen Prüfer aussuchen der den Umbau dann begleitet. Dieser Mann, Frau oder Diverse;) wird dann auf dem Laufenden gehalten und bei Problemen gefragt wie er, sie, es haben möchte. Dann gibt es bei der späteren Abnahme kein Überraschungen oder Diskusionen.

    Gruß

    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Ich habe den da

    Den Anschluss hat dir beim TÜV jemand abgenommen? In der Stoßstange ist je gerade noch zulässig, darf aber nicht über die FZ Umrisse hinausstehen bzw im aufprallfährdetem Bereich sein. (die dort genannten 10mm werden akzeptiert, wenn das seitlich oder hinten ist, aber nicht direkt so an der Ecke....)

    Nachzulesen zB in der VD750TÜV unter 5.3.3.4.1. Füllanschluss -wobei die noch nicht einmal rechtsverbindlich ist, sondern den Herren nur als Prüfungsvorlage dienen soll.

    In den GAP/GSP Vorschriften ist das noch präziser ausgeführt (ja ich weiß, eigentlich für Anlagen zum Antrieb, aber die Regularien dürften bei einem fest verbautem Füllanschluss identisch sein) Steht iin der ERE R67/01 irgendwo unter 1.3.3.2, die ECE115 hab ich grad nicht zur Hand

    Viele Grüße

    Oliver

  • Den Anschluss hat dir beim TÜV jemand abgenommen? In der Stoßstange ist je gerade noch zulässig, darf aber nicht über die FZ Umrisse hinausstehen bzw im aufprallfährdetem Bereich sein. (die dort genannten 10mm werden akzeptiert, wenn das seitlich oder hinten ist, aber nicht direkt so an der Ecke....)

    Nachzulesen zB in der VD750TÜV unter 5.3.3.4.1. Füllanschluss -wobei die noch nicht einmal rechtsverbindlich ist, sondern den Herren nur als Prüfungsvorlage dienen soll.

    In den GAP/GSP Vorschriften ist das noch präziser ausgeführt (ja ich weiß, eigentlich für Anlagen zum Antrieb, aber die Regularien dürften bei einem fest verbautem Füllanschluss identisch sein) Steht iin der ERE R67/01 irgendwo unter 1.3.3.2, die ECE115 hab ich grad nicht zur Hand

    Vom TÜV abgenommen und eingetragen in den Papieren! ?

  • Tach,

    nur so ein Gedankengang: Das Fahrzeug muß ja irgendwann durch den Tüv, Dekra oder wen auch immer abgenommen werden.

    Also, ich würde mir einen Prüfer aussuchen der den Umbau dann begleitet. Dieser Mann, Frau oder Diverse;) wird dann auf dem Laufenden gehalten und bei Problemen gefragt wie er, sie, es haben möchte. Dann gibt es bei der späteren Abnahme kein Überraschungen oder Diskusionen.

    Gruß

    Konny

    Hallo Konny,

    Prinzipiell hast Du mit Sicherheit Recht!

    Hier im Raum Darmstadt habe ich gerade was TÜV und Vorgespräche angeht so meine Erfahrungen gemacht, am Tag X werden die Karten eh wieder neu gemischt...!

    Die ganze Suche nach offiziellen Texten ist sowas von nervenaufreibend, alles unterliegt einem Copyright und man muss es kaufen...

    Es wäre mir im Moment auch schon egal, fällt in der Gesamtsumme auch nicht mehr ins Gewicht, wenn ich nur wüsste was genau ich nehmen muss...

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

    wird aktuell zum 2 Personen-Wohnmobil ausgebaut...:wink

  • Ich hab gerade mal meine G607 Schulungsunterlagen durchgeschaut.

    Dort ist lediglich aufgeführt, dass du vom Tankanschluss zu Belüftungsöffnungen (Fenster zum Innnenraum etc.) 500mm Platz lassen musst

    und die üblichen 300mm zwischen dem Gaskasten & Wärmequellen (die würde ich analog auch für den Tankanschluss berücksichtigen).

    Gruß,

    Sebastian

  • Da geht es eher um die Gafahr, das Gas in den innenraum eindring, nicht darum, das der Füllanschluss bei einem Anprall oder hängenbleiben ab/rausgerissen wird. Daher die Vorschrift "nicht überstehen und nicht im Anprall gefärdetem Bereicht" - macht irgendwie Sinn, oder?

    Der hier sitzt ja quasi in der ersten Reihe wenns mal angeht. Da hätten dich unsre sachkundigen Prüfer bei TÜV GTÜ oder DEKRA lächelnd heimgeschickt. Und bei ner Gap (Ich weiß, hierbei nicht nötig) hätt ich auch verweigert- egal ob eingetragen oder nicht - ich muss dafür unterschreiben....

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ich hab gerade mal meine G607 Schulungsunterlagen durchgeschaut.

    Dort ist lediglich aufgeführt, dass du vom Tankanschluss zu Belüftungsöffnungen (Fenster zum Innnenraum etc.) 500mm Platz lassen musst

    und die üblichen 300mm zwischen dem Gaskasten & Wärmequellen (die würde ich analog auch für den Tankanschluss berücksichtigen).

    Gruß,

    Sebastian

    Hallo Sebastian,

    Vielen Dank!!! Das hilft mir auf jeden Fall weiter!

    Ich wusste doch, dass hier im Forum Sachkundige vertreten sind...

    Schön dass Du nachgeschaut hast!!!

    Danke!!!

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

    wird aktuell zum 2 Personen-Wohnmobil ausgebaut...:wink

  • Da steht im G607 Arbeitsblatt zu Prüfung:

    "2.2.4 Treibgastanks sind so zu installieren, daß alle Armaturen des Tanks von außen zugänglich sind und gegenüber dem Fahrzeuginnenraum dicht sind. Im Umkreis von 50 cm um den Füllanschluss dürfen keine Lüftungsöffnungen vorhanden sein."

    Ansonsten werden Füllanschlüsse- für Flaschen zB- gar nicht erwähnt....und zu den Treibgastanks heißt es: Sie unterstehen der Druckgasbehälterverordnung....das ist auch schon fast 10 Jahre Geschichte.

    Anscheinend ist das Ganze nicht so wirklich aktuell bzw detailiert....in Bezug auf Einbauvorschriften. Und die wären aussagekräftiger.

    Egal hält sich eh niemand dran :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hey Oliver,

    Da 'ich' die Truma-Boiler Belüftung und dessen Kamin nun einfach mal nicht als eine klassische Belüftung ansehe, sollten die 300mm Abstand ja ausreichend sein...!?!

    Der Gaskasten meines kleinen 90 Litertanks wird vor der linken Hintertür platziert, Zugriff durch eine separate abgedichtete Klappe, Entlüftung erfolgt seitlich hinter dem Hinterrad.

    Die letzte Ungewissheit ist mein geplanter 2. Zugriff: eine verschraubte, abgedichtete Serviceluke im Bereich der Anschlüsse, dort wo ich zur Montage und Prüfung dran muss...

    Da diese ja nicht ohne Werkzeug zu öffnen ist sollte es aber meiner Meinung nach auch funktionieren.

    Mit etwas Glück bekomme ich jetzt auch noch ein Bild eingestellt...!?!

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

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  • Meinst du die Belüftung oder den Abgaskamin vom Truma Boiler?

    Als Belüftung würde ich alles zählen, was einen Zugang zum Innenraum darstellt.

    Die Tanks sind in der G607 etwas unterrepräsentiert.

    Im Zweifel würde ich mich daher an den Vorschriften für den Flaschenaufstellraum orientieren.

    Für deine Tankinstallation ist das sicher nicht immer leicht umzusetzen, aber du bist auf der sicheren Seite.

    Es kann auch gut sein, dass du in der ECER 67.01 /(?) noch was findest. Ich meine da orientieren sich die G607 & die DIN EN 1949 auch gern, wenn sie in der Norm nichts eigenes haben.

    Gruß,

    Sebastian

  • Moin,

    Belüftung ist falsch formuliert!!

    Der Boiler holt sich ja nur frische Luft für die Verbrennung...

    Sorry, ist nur ein Citroen Jumper III, L3H2 Heavy, 2.2 HDI130, EZ12/2015 geworden.

    wird aktuell zum 2 Personen-Wohnmobil ausgebaut...:wink