Auflastung Light-Chassis von 3500 auf 3650 kg mit CoC-Papieren

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und ggf. gibt es das Thema schon in den Tiefen des Forums. Aber ich habe folgende Frage: Ich habe einen Sunlight i68 mit Ducato-Light-Fahrwerk (Bj. 2020) auf 3500 kg zGG zugelassen. In den CoC-Papieren ist jedoch unter 16.1 ein zGG von 3650 kg eingetragen. Reicht diese Angabe in den CoC-Papieren, um bei den Zulassungsbehörden das Womo auf 3650 kg aufzulasten oder benötige ich dazu tatsächlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller (Fiat oder Capron)? Und wie bekäme ich dann, falls die CoC-Papiere ausreichen, ein geändertes Typenschild?

    Vielen Dank für Eure Antworten

    Thorsten

  • Hallo Thorsten,

    sollte normalerweise reichen. Ist das Fahrzeug mal abgelastet worden von Vorbesitzer?

    Und Du kennst sicher die Nachteile bei Fahrzeugen > 3,5t zGG

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Lothar,

    nein, das Fahrzeug ist letztes Jahr erstmalig auf mich mit 3500 kg zugelassen worden. Deshalb wundert es mich, das in den CoC-Papier schon 3650 kg eingetragen sind.

    Die Nachteile sind mir bewusst. Aber das Problem ist wie bei vielen Wohnmobilisten, dass Leergewicht + Zusatzausstattung + 4 Personen die 3500 kg locker überschreiten. Und ich möchte nicht überladen bis nach Italien fahren. So sehe ich die Auflastung in Bezug auf z. B. Strafen in Österreich und ggf. Verlust des Versicherungsschutzes auch eher positiv.

    Danke und Grüße

    Thorsten

  • Die 3650 kg der Coc Papiere sind m.W. eben nicht ohne ausdrückliche Freigabe und das Auflastgutachten von Capron (dann sogar auf 3850 kg) möglich und eintragbar.

    Da hier zur Eintragung dieses Gutachten und der geänderte Fahrgestellaufkleber von Capron nötig ist, lassen diese sich das auch gut bezahlen.

    Habe ich bei meinem 2019er Sunlight I69 daher direkt beim Kauf mitgeordert und mit 230€ bezahlen müssen.

    Eintragen lassen habe ich diese Auflastung allerdings wegen der großen und nicht zu vernachlässigenden Nachteile ,-bisher-, nicht.

    Ich habe einfach die Hoffnung, das ich bei einer möglichen Kontrolle und dabei evt. festgestellter Überladung nicht sofort "stillgelegt" werde,

    gegen das (mögliche) Bußgeld wird es wohl kaum helfen.

    Da aber mit diesem Gutachten belegt wird, dass das Fahrgestell und die Bremsen 3850 Kg "vertragen", wird es dann (hoffentlich) für die Weiterfahrt (und dann halt die Auflage eintragen zu lassen) evt. reichen.

    Mit meinen alten Womo's bin ich übrigens in weit über 30 Jahren und über 250.000 km nie auf die Waage "gebeten" worden.:):wink

    Aber die Gewichtskontrollen werden gefühlt ja immer häufiger.

    Ist halt ein gewisses Risiko, immer am Rande der höchstmöglichen Gewichtsgrenze unterwegs zu sein, aber wenn ich die zusätzlichen Gebühren , Steuern und Tüv Gebühren für ein paar Kilo "offiziellen" Zuladungsgewinn betrachte, erscheint mir das Risiko kalkulier- und vertetbar solange man sich innerhalb der 10% Grenze (und das sind dann 3850kg) bewegt und den Unbedenklichkeits- Nachweis in Form des Auflastgutachtens am Kontrollort führen kann.;):wink

    Martin

  • Hallo Martin ,

    in D kommst Du sehr wahrscheinlich damit durch , in Ö oder I oder Ch garantiert nicht. Dann wird es richtig teuer. Und wie Du ja selber schriebst, werden die Waagen nicht weniger.

    Gruß Bernd

  • Hallo Martin ,

    in D kommst Du sehr wahrscheinlich damit durch , in Ö oder I oder Ch garantiert nicht. Dann wird es richtig teuer. Und wie Du ja selber schriebst, werden die Waagen nicht weniger.

    Gruß Bernd

    Hallo Bernd ,

    da hast du natürlich recht .

    Aber egal wie teuer es dann in Ö oder I , CH auch werden mag.

    Was ich da bisher die ganzen Jahre über an Aufwand und Gebühren und Fahrzeit , insbesondere aber an Anzeigen für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überholverboten , ( denn die sind nun mal fast überall inzwischen auf allen Autobahnen für Fahrzeuge über 3,5 To eher die Regel denn die Ausnahme) gespart habe , macht das allemal wett.

    Dann ist es halt so weit und ich lasse eintragen.

    Wenn ich aber Auch weiterhin „ Glück“ habe , habe ich ( für mich) alles richtig gemacht und bin mir trotzdem sicher , eben keine Verkehrsgefährdung darzustellen.:):wink

    Ist halt eine Entscheidung die jeder für sich selbst treffen muss und deren mögliche Konsequenzen ebenso bedacht und einkalkuliert werden muss.

    Martin

  • Die 3650 kg der Coc Papiere sind m.W. eben nicht ohne ausdrückliche Freigabe und das Auflastgutachten von Capron (dann sogar auf 3850 kg) möglich und eintragbar.

    Beim Nachbarn hat das einwandfrei funktioniert, der brauchte kein Auflastgutachten, was im COC steht ist ja von Sunlight zugelassen. Warum die Zulassungsstelle nicht die 3650 kg übernommen hat, das steht in den Sternen,

    Und,

    es geht hier nicht um eine Auflastung auf 3.850 kg. Das ist ein ganz ganz anderes Thema und eine andere Baustelle.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Martin,

    danke für die ausführiche Antwort. Ich hätte mir die Auflastung im vergangenen Jahr auch gleich mitbestellen können. Mein Irrtum war allerdings, dass ich dachte, mit dem Gewicht haushalten zu können. Aber wenn man dann schon nur 20 Liter Frischwasser mitnimmt, damit man nicht zu schwer wird, dann macht ein Wohnmobil auch nicht wirklich Sinn. Daher habe ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestellt (ca. 250,- €) und lasse das Womo jetzt auflasten. Denn immer mit jedem Kilo kalkulieren macht dann doch keinen Spaß.

    Das Risiko ist mir gerade in Österreich einfach zu hoch. Und die Nachteile sind doch überschaubar. Geschwindigkeitsbegrenzung spielt keine große Rolle, da ich sowie auf Autobahnen nicht wesentlich schneller als 100 km/h unterwegs bin. Und bis ich jährlich zum TÜV muss, fahren die Kinder nicht mehr mit und ich kann ihn wieder ablasten.

    Lothar: das sehe ich genauso - die CoC kommt von Fiat/Capron und es beinhaltet dort bereits 3650 kg zGG ohne techn. Änderungen. Die 3850 kg sind nur mit einem entsprechenden Luftfahrwerk möglich. Wenn das eingebaut wird, gibt es vom Hersteller sowieso ein Gutachten, dass auch vom TÜV abgeommen werden muss.

    Hier geht es tatsächlich nur um die in den CoC-Papieren bereits eingetragenen 3650 kg.

    Ich werde mal bei meiner Zulassungsstelle anfragen, wie sie das handhaben.

    Danke und Grüße

    Thorsten

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt bei der Zulassungsstelle angerufen und folgende Information erhalten: die CoC-Papiere des Fahrzeugherstellers (hier also FIAT) reichen trotz des dort unter 16.1 eingetragenen max. zGG von 3650 kg nicht für eine Auflastung aus. Es muss hier noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Aufbauherstellers (also Capron) vorliegen, da durch diesen noch Veränderungen vorgenommen wurden.

    Grüße

    Thorsten

  • Hallo Thorsten,

    du bekommst die Auflastungspapiere nicht von Fiat sondern vom Aufbau Hersteller. In meinem Fall war es Dethleffs. Habe meinen Auflasten lassen auf 3850 Kg ohne Veränderungen machen lassen. ( Würde dir auch 3850 Kg Empfehlen ). Bei Dethleffs hat es mich 289,- Euro gekostet inkl. neues Etikett.

    LG Jack

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt bei der Zulassungsstelle angerufen und folgende Information erhalten: die CoC-Papiere des Fahrzeugherstellers (hier also FIAT) reichen trotz des dort unter 16.1 eingetragenen max. zGG von 3650 kg nicht für eine Auflastung aus. Es muss hier noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Aufbauherstellers (also Capron) vorliegen, da durch diesen noch Veränderungen vorgenommen wurden.

    Grüße

    Thorsten

    Genau das habe ich auch geschrieben und seinerzeit ( noch vor dem Kauf meines Mobils) recherchiert.

    Deshalb hatte ich die Auflastung direkt mitbestimmt.

    Martin

  • Die neuen Modelle können ohne teschnische Veränderung nur bis 3,65 to aufgelastet werden.

    Capron kann nur eine Bescheinigung bis 3650 kg ausstellen.

    Mein WoMo ist von 2018 und kann ohne weitere Veränderungen auf 3850 kg aufgelastet werden.

    Was soll bei den neueren Modellen dagegen sprechen?

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Mein WoMo ist von 2018 und kann ohne weitere Veränderungen auf 3850 kg aufgelastet werden.

    Was soll bei den neueren Modellen dagegen sprechen?

    Nicht was, sondern wer. Nämlich der Aufbauhersteller. Fiat ist hier außen vor.

    Bei mir hat Adria bis 3700 kg zugestimmt, und das steht auch in den Papieren.

    Begründung ist in den meisten Fällen, auch bei Nachfrage beim TÜV etc., dass die Summe der zulässigen Achsbelastungen (vorn + hinten = 3850 kg) im realen Alltagsbetrieb so nie vorkommt (hinten 2000 und vorn exakt 1850). Sorry, war jetzt laienhaft ausgedrückt, aber so wurde es mir begündet als ich von 3700 auf 3850 auflasten wollte. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Hallo,

    mit den 3650kg. sind die 6D temp Motoren homologisiert, daher kein 3850kg.

    Nicht glauben, dass man mit aufgelasteten 3650kg immer grünen Bereich unterwegs ist, da die Achslasten bei einer Wiegung entscheidend sind.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf

  • Hallo,

    mit den 3650kg. sind die 6D temp Motoren homologisiert, daher kein 3850kg.

    Nicht glauben, dass man mit aufgelasteten 3650kg immer grünen Bereich unterwegs ist, da die Achslasten bei einer Wiegung entscheidend sind.

    Gruß Rolf

    Hallo Rolf,

    davon bin ich auch überzeugt, insbesondere die Hinterachse wo : Garage mit dem ganzen Gerödel , Anhängerkupplung und durch den meist großen Überhang noch reichlich Vorderachslast auf die HA "transferiert" wird, dürfte bei den meisten (längeren) 3,5 to Mobilen die HA überlastet sein.

    Bei meinem alten und dem aktuellen Mobil kommen da schon mal gerne 200 Kg über der zulässigen HA Last zusammen , weshalb man zumindest auch darauf achten sollte, das der Reifendruck hierauf eingestellt ist und die möglichen Traglasten der Reifen und (insbesondere bei Alufelgen ) auch die Felgen entsprechend dimensioniert sind.

    Das hilft zwar nicht gegen die (meist konstruktionsbedingte) Überladung , kann aber z.B. in Verbindung mit einer Zusatzluftfederung die Fahrsicherheit entscheidend beeinflussen und sicherstellen.:wink

    Martin

  • Hallo Martin,

    kann man heute noch so alles ernst nehmen?

    Es gibt Aufrüster die vorne mit Schaub Feder, hinten mit Luftunterstützung auf 4t auflasten können, dass mit Felgen die nur 1000kg. Traglast haben. Manche mit höherer Traglast der Felgen sogar auf 4,2t. Das alles mit einem 3,85t Fahrgestell und kleineren Bremsen. Wenn ich dann zum Beispiel mit 200kg. über 3,5t bin, soll ich mir dann große Gedanken machen. Bei einer möglichen Kontrolle das Wasser ablassen, ein Obolus bezahlen und gut ist es.

    Ganz anders sieht es aus wenn ich 200-500kg mehr auf den Achsen habe, und da behaupte ich, fahren Deutsche, Franzosen und Italiener zu genüge damit rum.

    Gruß Rolf

    Gruß Rolf