Hallo zusammen,
ich bin neu hier und ggf. gibt es das Thema schon in den Tiefen des Forums. Aber ich habe folgende Frage: Ich habe einen Sunlight i68 mit Ducato-Light-Fahrwerk (Bj. 2020) auf 3500 kg zGG zugelassen. In den CoC-Papieren ist jedoch unter 16.1 ein zGG von 3650 kg eingetragen. Reicht diese Angabe in den CoC-Papieren, um bei den Zulassungsbehörden das Womo auf 3650 kg aufzulasten oder benötige ich dazu tatsächlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller (Fiat oder Capron)? Und wie bekäme ich dann, falls die CoC-Papiere ausreichen, ein geändertes Typenschild?
Vielen Dank für Eure Antworten
Thorsten