Verkokter Motor nach wieviel km , Kosten?

  • Nach 105.000 mit 2,3ltr. EU6 ohne AdBlue bei gemäßigter Fahrweise (>3,5t) keine Probleme

    Ich drück dir die Daumen, dass das noch lange so bleibt.

    Die Abgasreinigungssysteme sind eine Gelddruckmaschine für die Hersteller und Werkstätten. In der Regel steigt die Summe der Probleme mit der Höhe der Abgasnorm.

    VG

    Andreas

  • Hört doch auf immer diese Betriebserlaubnis zu zitieren. Mann, Mann..

    Wer das macht wird schon wissen was er macht, genauso wie wenn sich einer nen Chip einpflanzt odet 1 Cent Tuning, was auch immer.

    Das ganze Abgassgeschisse geht mir mittlerweile voll auf den S.ck.

  • Das ganze Abgassgeschisse geht mir mittlerweile voll auf den S.ck.

    Dir vielleicht, es sterben in Deutschland mehr Menschen an Umweltverschmutzung als an alllen aktuellen Infektionskrankheiten. Im Sommer 2020 war die Welle der Toten wegen der Hitzewelle fast so groß wie die der 1. Coronawelle. Soviel zum Abgasgeschisse die Dir auf den Sack geht.

    https://cdn.prod.www.spiegel.de/images/8efa49d…41_fpy55.01.png

    Noch was zum lesen:

    https://www.tagesschau.de/ausland/eurepo…utzung-101.html

  • Bei 20 drüber lese ich 70 Piepen und 1 Punkt.

    https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-geschwindi…ung/#ausserorts

    oder sind wir diesmal wirklich trotz > 3,5t ein PKW?

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink

  • Hallo Martin,

    du schreibst:

    "Ich bewege mein Mobil ( 3,85 To VI 150 PS Multijet Euro 6 Bj. 2018 ohne Adblue)meist mit Hänger ( von 700kg bis 1900 kg) ausschließlich im zügigen Tempo ( 110 km/h +) und auf Langstrecken mit überwiegender Autobahnnutzung."

    Wir sind auch mit zGG 3,85 t (echte 4,02 t) und (An-)Hänger (von 700kg bis 1900 kg) unterwegs. Meines Wissens zählen wir für die Rennleitung wie LKWs mit Anhänger. Sind da selbst bei Autobahnnutzung und 100er Anhängerzulassung 110 km/h nicht ein klein wenig zu viel? ;)

    Viele Grüße, Johannes

    Alles wird gut! :thumbup:

  • Hallo Martin,

    du schreibst:

    "Ich bewege mein Mobil ( 3,85 To VI 150 PS Multijet Euro 6 Bj. 2018 ohne Adblue)meist mit Hänger ( von 700kg bis 1900 kg) ausschließlich im zügigen Tempo ( 110 km/h +) und auf Langstrecken mit überwiegender Autobahnnutzung."

    Wir sind auch mit zGG 3,85 t (echte 4,02 t) und (An-)Hänger (von 700kg bis 1900 kg) unterwegs. Meines Wissens zählen wir für die Rennleitung wie LKWs mit Anhänger. Sind da selbst bei Autobahnnutzung und 100er Anhängerzulassung 110 km/h nicht ein klein wenig zu viel? ;)

    Mein Mobil ist auf 3,5 To zugelassen und ich führe die Auflastungsbescheinigung auf 3,85 To ständig mit.
    Die hatte ich gleich mitbestellt und gekauft.

    Mein tatsächliches reisefertiges Gewicht beträgt durch Einbau von Zubehör ( hydraulische Hubstützen,Dachklima,Drittbatterie,Solar, Ahk etc.) meist so um die 3,9 To .

    Ich weiß , das mir die Bescheinigung im Kontrollfall nicht wirklich (gegen das Bußgeld) hilft, aber die Weiterfahrt in Ö und CH ist dann wenigstens möglich und auch in D stimmt das im Falle einer Wiegekontrolle die Beamten evt. etwas „milder“ und erweitert ggfs. deren Bereitschaft ihren Ermessensspielraum zu meinen Gunsten auszudehnen. ( denn der Nachweis der techn. Voraussetzungen für die Überladung liegt ja vor)

    Die offizielle Auflastung ( sprich Eintragung) nehme ich wegen der zahlreichen Nachteile wie insbesondere Höchstgeschwindigkeit und Bussgeldabstufung, Überholverbote, TÜV Zeiträume etc. Nicht vor.

    Die Anhänger haben natürlich 100 er Zulassung.

    Daher kann ich immer relativ gefahrlos so um die echten 110 km/h unterwegs sein.:):wink

    Auch das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung ist da deutlich geringer und humaner .;)

    Deshalb auch die „nur“ 20 € für 120 km/h bei Hinterherfahrtmessungen der Rennleitung.

    Ich war selbst mal dabei und damals galt noch die Regel, —- unter 20 km/h zu schnell zerpflückt jeder gute Anwalt die Übertretung ( gemessen durch Nachfahren) gegen null und daher wird da eher nie „ geahndet“ , höchstens freundlich ermahnt—-

    Martin

  • Ich weiß , das mir die Bescheinigung im Kontrollfall nicht wirklich (gegen das Bußgeld) hilft, aber die Weiterfahrt in Ö und CH ist dann wenigstens möglich...

    Da würde ich mich nicht drauf verlassen...

    Alles was nicht im Fahrzeugschein steht wird von denen, berechtigterweise, gerne ignoriert (ABEs usw. natürlich nicht). Abgesehen davon, dass wenn du das Gutachten zeigst, sie dir Vorsatz vorwerfen. Das kann böse/teuer ausgehen, da du dann u.a. vorsätzlich eine andere Mautklasse gewählt hast.
    Wenn du abseits der AB (ohne Mautpflicht) unterwegs bist und z.B. in einem Gebiet mit Fahrverbot über 3,5t und das machst, dann wird’s auch eklig.

    Natürlich immer vorausgesetzt die wiegen dich. Aber dann würde ich mir als Kontrolleur schon veräppelt vorkommen, wenn dann nach der Kontrolle plötzlich ein Gutachten da ist, dass man mehr wiegen darf.

    Da kann es sein, dass es nicht nur beim Bußgeld bleibt.


    Sorry für den OT.

  • Da würde ich mich nicht drauf verlassen...

    Alles was nicht im Fahrzeugschein steht wird von denen, berechtigterweise, gerne ignoriert (ABEs usw. natürlich nicht). Abgesehen davon, dass wenn du das Gutachten zeigst, sie dir Vorsatz vorwerfen. Das kann böse/teuer ausgehen, da du dann u.a. vorsätzlich eine andere Mautklasse gewählt hast.
    Wenn du abseits der AB (ohne Mautpflicht) unterwegs bist und z.B. in einem Gebiet mit Fahrverbot über 3,5t und das machst, dann wird’s auch eklig.

    Natürlich immer vorausgesetzt die wiegen dich. Aber dann würde ich mir als Kontrolleur schon veräppelt vorkommen, wenn dann nach der Kontrolle plötzlich ein Gutachten da ist, dass man mehr wiegen darf.

    Da kann es sein, dass es nicht nur beim Bußgeld bleibt.


    Sorry für den OT.

    Wie gesagt, vor Strafe schützt das Auflastgutachten ( das stellt übrigens zulassungsrechtlich eine erweiterte und gültige!!! Betriebserlaubnis dar , die lediglich noch nicht eingetragen wurde).

    Also nur zulassungsrechtlich ein Versäumnis und Verstoß gegen Zulassungsvorschriften.

    Der Riesenvorteil besteht m. E. darin , dass , —-so schizophren auch das klingt—- immer!!! bei Verstößen die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeugklasse „ zieht“ und angewendet werden muss und nicht die z. B. durch die „ Überladung“ tatsächlich erreichte Fahrzeugklasse.

    Das gilt auch für das überladene Befahren von z.B. 3,5 To Höchstgewichtstrassen , hier zählt der Verstoß „ Überladung“ ( wenn denn gewogen wird) , nicht aber der Verstoß des Befahrens mit einem zu schweren ( und daher einer verbotenen) Fahrzeugkategorie.

    Das macht schon mal gerne den einen oder anderen Punkt und ggfs Fahrverbot oder heftige Geldbußenunterschiede aus.

    Das gilt übrigens definitiv auch für Mautstrassen und deren Klasseneinteilung.

    Martin

    Und jetzt vielleicht wieder zum Thema Zukoken:wink:wink

  • Auch in Ö und CH? Da wäre ich vorsichtig.

    Aber gut, ist dein Risiko und du scheinst dir dessen bewusst zu sein.

  • Hallo Martin,

    Vor 8 Jahren/70tkm neue Drosselklappe bei Fiat Prof., 584,47 €, vermutlich abgesoffenene Wahler.

    Meiner ist ja aus 07 mit Euro4.

    Letztes Jahr zweimal Probleme mit dem Motorlauf.

    Fehler verschwand zum Glück von allein wieder. Nicht ausgelesen, weil ich vorhandene OBD-Adapter, PC/Mobile und Software in der Schnelle nicht zur Zusammenarbeit bewegen konnte (Merke mir: Einmal jährlich Werkzeuge testen).

    Dieses Frühjahr war dann P0402 (135tkm)

    Drosselklappe(Set inclusive. Kabel), Druckwandler-Abgassteuerung, Luftmassenmesser und EGR-Ventil (Iveco/Bosch/Magneta-Morelli) ca. 600 Stutz.

    Vorletzte Woche alle Teile hier einbauen lassen (Freundlicherweise erklärte sich die Werkstatt bereit, mitgebrachte Teile einzubauen), ca. 350-400€, die Rechnung habe ich noch nicht.

    Der Kühler für die Agr ist noch alt drin, ging noch so.

    Bilder der alten Teile kann ich noch nachliefern, will erstmal diese vielen Buchstaben Speichern.


    Ich vermute mal, dass die 80 km/h auf französischen Landstraßen ihren Teil dazu beigetragen haben. Was man vorn als Treibstoff einspart, legt man hinten als Reparatur wieder drauf. Aber im großen Gang ist das Fz halt viel leiser.


    Herzliche Grüße

    Uwe

  • Nach zahlreichen offensichtlichen und leider wohl durchweg negativen Erfahrungen von Womo Kollegen die die neueren Modelle der 250/290 er Serien mit AGR Systemen fahren, würde ich gerne wissen, ab wann ich ungefähr mit zugekoktem Motor und AGR rechnen muss.:/

    Martin

    Das wüsste ich auch gerne! Unser 3,0er E4 ohne DPF aus 2010 hat noch die erste Drosselklappe und AGR drin, getankt wird da wo´s grad am günstigsten ist. Ultimate od dergleichen hatte ( und wird ) unserer nie bekommen. Scheint alles irgendwie ein Glücksspiel zu sein, wer weiß vlt ist unserer die Tage dran?

    X 2/51 Maxi-Fahrwerk 3,0 - 6m Ti -

  • alles was eine AGR hat wird sich auch zusetzen. Einzige Abhilfe ist das stilllegen der AGR. Und zwar mechanisch. Das hat bei neueren Fahrzeugen einen Eingriff in die Steuergeräte zur Folge, um keine Fehlermeldungen zu erzeugen.

    Verhindern lässt sich das nicht. Und die Fahrweise oder der Nobelsprit sind auch keine Lösung. Wenn man dadurch ein zusetzen verlangsamen "könnte" und dann erst 5.000km später vor der Reparatur/Reinigung steht hat man nix gewonnen wenn man vorher 100.000km den teuren Sprit getankt hat.

    Wer das reinigen des Ansaugtraktes selber erledigen will ist erfahrungsgemäß am besten dran wenn die relevanten Teile ausgebaut und über nacht in Diesel gelegt werden. Damit reinigt sich der Mist am besten. Bei günstigen Teilen würde ich lieber neu kaufen als die Putzerei durchzuziehen. Ist ein Dreiecksgeschäft das ganze.


    Was das obige Überladen angeht würde ich nix mehr riskieren. Die werden zumindest im Ausland auf ein entladen bis zum ZGG bestehen. Die verstoße werden ja protokolliert. Wenn dich da einer fahren lässt weil man ja theoretisch auflasten könnte und im Anschluss passiert was, ist der Beamte der dich hat fahren lassen auch dran. Das Risiko gehen die nicht mehr ein.

  • Ich drück dir die Daumen, dass das noch lange so bleibt.

    VG

    Andreas

    Andreas, das ganze ist nur eine Momentaufnahme.... und ich stimme dir zu "irgendwann" wird es auch meinen Ducato erwischen. Einen Glühstift musste ich in den letzten Wochen bereits erneuern. Freundlicherweise ging er ohne große Operationskosten raus. Das AGR wird ebenso am Ende nur eine Frage der Zeit sein. Ob noch 5.000km oder 50.000km wird die Zukunft zeigen.

    @All So ganz verstehe ich das ganze nicht.... manche würde das ganze AGR Zeugs stilllegen..... wollen die gleichen auch FIAT verklagen weil möglicherweise eine Abschalteinrichtung der Abgasreinigung vorhanden ist?

  • alles was eine AGR hat wird sich auch zusetzen. Einzige Abhilfe ist das stilllegen der AGR.

    Und wenn das dann regelmäßig passiert, und man ist gezwungen, beispielsweise alle 2 Jahre

    diverse Teile im Ansaugsystem zu erneuern und / oder zu reinigen (natürlich zu horrenden Preisen), werden

    sicher etliche zumindest die Stilllegung dieses Ventils in Erwägung ziehen. Ob das dann richtig und legal ist,

    glaube ich dann eher nicht :huh:

    Aber passieren wird das, die Nachfrage regelt dann auch das Angebot für die benötigten Teile, wie mechanische Klappe

    und Software. Dies meine persönliche Überzeugung.

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • Natürlich ist das nicht legal. Teile zur Stilllegung kosten ja nix. da reicht ne alte Coladose.
    Das Problem ist ja die nur die Elektronik anzupassen. Das darf keiner legal machen. Illegale Pfuscher will man sich da auch nicht antun. Und selber machen können das die Allerwenigsten.
    Das ist eben der saure Apfel an den neuen Fahrzeugen.

    Deswegen fahr ich nur "alten Scheiss" bei dem noch das Ziel galt so gut wie möglich zu konstruieren, anstatt um die Probleme drumherum.

  • ab wann ich ungefähr mit zugekoktem Motor und AGR rechnen muss.:/

    ich noch mal, ab wann musst du denn nun mit einem zugekokten Motor rechnen und was für Kosten kommen auf dich zu?. Das war ja die ursprüngliche Frage

    Hast ja nun knapp 40 Antworten erhalten und bist beim Thema keinen Schritt weiter und außer den üblichen Belehrungen kam ja bis jetzt nicht viel zum Thema, gut Du führst Zettel mit die niemanden interessieren, aber ansonsten?

    nichts für ungut, dass der zugekokte Motor, wie Du es nennst, ein Problem ist darüber sind sich denke ich alle einig, aber Deine Frage dazuhabe ich immer noch nicht verstanden.

  • Mein nächster PKW wird entweder ein E sein (wenn ich PV auf dem Dach habe) oder eine ausgereifte gebrauchte alte, beschraubbare Kiste, so wie ein W123 oder n alter Passat.

    Man muß nur einen im guten Zustand finden.

    Mein aktueller Viano V6 war schon - sagen wir mal - suboptimal. Alleine schon wegen der Ölverdünnung. Völlige Fehlkonstruktion, aber das haben ja viele...

    So'n Schiet kommt mir nicht mehr ins Haus.

    Nebenbei: Wenig Auto, viel Fahrrad fahren ist das beste Mittel gegen Luftverschmutzung.

  • Also wenn ich mit dem WoMo irgendwo hin fahre habe ich meist Urlaub.

    Und was macht man so im Urlaub und meist auch schon auf der Fahrt dorthin, entspannen :)

    Jeder meint, er müsse mit seiner fahrenden Schrankwand auf der Überholspur zeigen wie schnell er doch ist.

    Und dann mit Hänger hintendran bei über 3,5t stolz verkünden man fahre immer mind. 110kmh, ganz toll.
    Ahhhh da fällt mir ein, der Kollege darf ja zu schnell fahren, aber der Motor verkoken, ne das darf er nicht, kost ja Geld.

    Sorry, solchen Typen wünsche ich alles, bloß nix gutes.

    Entschuldigt, musste raus..................................................

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    ................................................................................................................jetzt gehts wieder :)