Zulassung als PKW?

  • Hallo Ducato-Gemeinde,

    ich habe gerade meine altes WoMo verkauft und werde mir einen neuen (Tageszulassung) Ducato zulegen und ausbauen. Da das wohl ein paar Wochen dauern wird mal die Frage, ob jemand weiß, ob und wie ich das (Basis-) Fahrzeug - bis es denn die WoMo-Zulassung erhält - als PKW zulassen kann? Mindestvoraussetzungen, etc.? Hat da jemand Erfahrung? Als LKW sind's halt doch nochmal knappe 200,- mehr.

    Beste Grüße

    Seb

  • hm, sonst ist immer anders rum...

    für pkw brauchst du mehr sitz als ladefläche - das wird schwierig...

    vlt ist es einfacher, du machst einen "expressausbau" (minimallösung)!

    also eine liegefläche, eine sitzmöglichkeit, ein gaskocher..., dann womozulaszung holen, dann in aller ruhe "richtig" umbauen...

  • hm, sonst ist immer anders rum...

    für pkw brauchst du mehr sitz als ladefläche - das wird schwierig...

    vlt ist es einfacher, du machst einen "expressausbau" (minimallösung)!

    also eine liegefläche, eine sitzmöglichkeit, ein gaskocher..., dann womozulaszung holen, dann in aller ruhe "richtig" umbauen...

    Habe ich auch schon so gemacht und die wohnmobil Zulassung ging total easy. Arbeitsaufwand für die übergangslösung war ein halber tag

  • Mein Transporter ist, seit ich ihn habe, als LKW zugelassen. Mit 160€ Steuern im Jahr.

    Letztes Jahr bekomme ich einen Steuerbescheid, in der mein Transporter plötzlich

    als PKW eingestuft worden ist. Irgendwas mit 350€ Steuern.

    Auf Nachfrage bei den KFZ- Steuerbehörde, sagte man mir, da es meinen Transporter auch

    mit Sitzen zur Personenbeförderung gibt, wird der jetzt so eingestuft.

    Ich müsste belegen, das dem nicht so ist. Also Fotos von der Ladefläche usw. gemacht und

    danach wurde er wieder als LKW geführt.

    Frag doch mal bei deiner Versicherung nach, ob du den als PKW anmelden kannst, Steuer wird

    dann auch für einen PKW kommen, da es deinen auch mit Sitzen gibt.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Ich weiß nicht ob das für dich in Frage kommt, aber so lange du nur Fahrten im Rahmen der (Wohnmobil-)Zulassung in deinem und dem benachbarten Landkreis tätigst, geht das auch mit ungestempelten Kennzeichen.

    Das haben wir während der Wiederaufbauphase ein ganzes Jahr so betrieben.

    Dazu brauchst du nur eine EVB Nummer, reservierte Kennzeichen & die Zulassungsstelle muss informiert sein.

    Grüße,

    Sebastian

  • Hi zusammen, danke für die Infos. Denke, ich versuche mal den Minimalausbau und hoffe mal, das der TÜV-Prüfer gut geschlafen hat ;)