Hallo in die Runde,
da gerade an anderer Stelle über Sitze diskutiert wird, und ich den Fred nicht klauen möchte..:
Anno dunnemal habe ich meinen 9-Sitzer Fensterbus L1H zum Freizeitmobil umgebaut, d.h.
auf fünf Sitze reduziert. Genauer gesagt:
- zweite Sitzbank ganz hinten ausgebaut und die Gurte demontiert (die Bankaufnahme am Boden
und die Gurtgewinde sind geblieben). An dieser Stelle sitzt jetzt das fest verschraubte Festbett.
- Beifahrer-Doppelbank gegen einen Einzelsitz getauscht und beide Vordersitze mit Drehkonsole
versehen.
- Die mittlere Klappbank mit drei Dreipunktgurten ist unverändert.
Fakt ist, dass in den Papieren weiterhin 9 Sitze eingetragen sind. Ein Umtragen hat damals
niemand von mir gefordert. Weder die Fiat-Professional-Werkstatt, die den Umbau vorne gemacht
hat (einschließlich Tausch Kabelbaum), noch 6x der TÜV seit dem.
- In der ZB Teil I steht unter S.1: 009
- Im Textfeld unten ist eingetragen: ZU S.1:MAX.S-PL.
Mein Gedanke war bisher:
- Der Eintrag bedeutet übersetzt: maximal 9, gerne auch weniger...
- Es ist klar, dass mit dem Auto nur 5 Leute auf den 5 kompletten Sitzplätzen mitfahren dürfen.
- Die Sitze und Gurte sind reversibel ausgebaut. Das bedeutet, dass der Einbau möglich bleibt.
- Gefühlt also wie der Familienkombi mit umgeklappter Rückbank. Da sind dann auch fünf Sitze
eingetragen, aber temporär nur zwei legal nutzbar.
Habe ich jetzt seit 13 Jahren einen Denkfehler und fahre illegal durch die Gegend, oder ist alles
im rechtlich grünen Bereich?
Nicht, dass ich jetzt was an der Situation ändern möchte - aber bei einer eventuellen Rückfrage
wäre die Argumentelage schon interessant....
Eventuell auch für andere, die gerade am Umrüsten sind.
LG Onny
PS: Der Bus ist als PKW zugelassen.