TÜV bemängelt meine Sitze

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo Ducatofreunde! :wink

    Ich war gerade beim TÜV, neben ein paar kleinen Mängeln hat der TÜV den Fahrersitz meines Ducato 250 2,3l Diesel (ich glaube Bj 11) bemängelt. Das lustige ist daran das sein Kollege, der den Wagen als Camper abgenommen hat (war vorher ein Kastenwagen) noch 80€ für das eintragen der Doppelsitzbank genommen hat, und nun sagt sein Kollege das der Fahrersitz eingetragen werden muss.... Ich komme mir verarscht vor da ich beim googeln nach der Ducato 250er Standardsitzbank immer meinen Sitze und Sitzbank angezeigt bekomme.

    Die beiden meinten jeweils sie würden die Sitze nicht kennen. Weiß jemand wonach der TÜV Prüfer entscheiden darf was eingetragen werden muss und was nicht? Und kann man einen Auslieferungsnachweiß bei FIAT einfordern?

    MFG

    Hausmeister

  • Ganz abgesehen davon, dass die Jungs offenbar mit ihren Jobs überfordert sind.

    Die Sitze haben einen Aufkleber drunter von ISRI/Sevel.

    ISRI = Hersteller des Sitzes Isringhausen

    Sevel = Hersteller des Fahrzeuges (Joint Venture Fiat/PSA)

  • Hallo Eribapuk,

    erkönnte ja auch einen ganz anderen Sitz drin haben der nicht Original ist.

    Meine Tüvprüfer sind jedenfalls nicht überfordert mit solchen Sachen,sondern sehr kompetent und immer hilfsbereit.

    Gruß Bernd

  • Hallo,

    vielen Dank schonmal für die Antworten!

    Ich bin mir sehr sicher das ich die Standardsitze drin habe. Scheinbar heißt TÜV = reine Willkür... Also hätte ich 160€ für nix bezahlt.

    Werde zur Nachprüfung woanders hinfahren.

  • Wenn Du die Standartsitze drin hättest warum sollte er sie beanstanden? Davon hat er nichts, außer einen verärgerten Kunden.

    Außerdem hättestDu Dir ja auch den Leiter der Prüfstelle holen können.

    Und wenn es so ist das die Sitze Original sind, würde ich mir dann aber die Gebühren zurück fordern.

    Gruß Bernd

  • Es gibt eben solche und solche, beim gleichen TÜV.

    Ärgerlich wenn du wg. diesem Prüfer nochmal eine komplett Prüfung bezahlen sollst, bei einem anderen TÜV. Ich würde noch einmal hinfahren, man darf den Prüfer ja auch ablehnen.

    Meine kleine Werkstatt ruft immer an und fragt ob der und der da ist, dann meldet er mich quasi an. Und dann kommt auch nur der an mein Fahrzeug. Und es gibt auch gute Prüfer, die nur "richtige" Mängel beanstanden.

  • Ärgerlich wenn du wg. diesem Prüfer nochmal eine komplett Prüfung bezahlen sollst, bei einem anderen TÜV.

    Wieso die vollen Gebühren ? Eine Nachprüfung kann auch woanders gemacht werde. Zudem ist der Sitz nicht der einzige Mangel.

    https://www.tuev-nord.de/fileadmin/user…-jan-21-neu.pdf

    neben ein paar kleinen Mängeln

    Was sind jetzt "kleine Mängel" ? Ein kaputtes Blinkerglas ist für den Einen ein kleiner Mangel/Schönheitsfehler. Bei der HU aber "erheblicher Mangel". Und auch bei mehreren eigentlich geringen Mängel kann es in Summe erheblicher Mangel sein. Eine kaputte Lampe ist u.U. ein geringer Mangel. Aber alle Rückleuchten defekt = erheblicher Mangel. Beim PKW vor einiger Zeit: Nebelscheinwerfer zu niedrig eingestellt, Blinkerlampen nicht mehr richtig gelb und eine Kennzeichenbeleuchtung defekt. Jedes für sich geringer Mangel, in Summe erheblicher Mängel. NSW zu niedrig hatte ich nicht gemerkt, Blinkerlampen dachte, das geht noch, Kennzeichenbeleuchtung ist tatsächlich auf dem Weg zur HU kaputt gegangen, da ich zuvor noch Alles getestet hatte.

    Also bevor man jetzt sagt, dass der Wagen nur weges des Sitzes durchgefallen ist, sollte man wissen, was noch defekt ist. Und dann kommt auch noch die Tagesform des Prüfers dazu. Jeder hat auch mal einen schlechten Tag.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Hallo TÜV:

    Denen hab ich mal geschrieben: Bis das der Tüv uns scheidet, aber nicht wegen Rost sondern wegen vorsätzlicher Nichtabnahme!!!!!!!!

    Ich bekam dann eine Entschudigung und ein Jahreslos der Klassenletterie........

    ABER nicht mit mir........

    So long KH

  • Moin,

    mal eine kleine Story von mir.

    Ich besorge mir einen Anhänger.

    Mache da Tüv drauf.

    Beim dritten Tüv, also nach 6 Jahren, fällt dem Prüfer auf, das die Reifengröße nicht stimmt.:huh:

    Also Gutachten erstellt. 35€

    Alles gut. Plakette dran.

    Weitere zwei mal Tüv, also nach insgesammt 10 Jahren, das Gleiche.

    Prüfer fällt auf das die Reifen nicht passen.

    Ich erkläre ihm das ich ein Gutachten dazu habe.

    Hat ihn aber nicht interessiert! (Nichts desdo trotz, ist er ein netter Kerl, wir kommen gut klar....naja und die plakette ist dran...... )

    Grundsätzlich gillt auch hier die uralte Wald- und Schallregel !!! ^^^^


    So, hier der Knackpunkt, in dem Gutachten steht das die Räder Bauartbedingt in Ordnung sind und viel BlaBla.

    am Schluss steht allerdings der Hinweis, das die Reifen unverzuglich bei der Verkehrsbehörde einzutragen sind.

    Ein Tüver kann keine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vornehmen.

    Das muss die Behörde tun.

    Solch ein Gutachten ist imho 2 oder 3 Jahre gültig ( Nagelt mich nicht fest, steht auch im Gutachten selbst drin) und muss dann neu ausgestellt werden.

    Sollte ich mal tun.:saint::saint:

    Ist vielleich alles auch etwas metaphorisch zu sehen.

    So, muss nach Hause ....Ausgangssprerre! ( da muss man sich erst mal dran gewöhnen ! Zum Glück erst Freitag )

    Schönen Feieraben euch allen!:prost

    Gruß Hartmut

  • Scheinbar heißt TÜV = reine Willkür... Also hätte ich 160€ für nix bezahlt.

    Werde zur Nachprüfung woanders hinfahren.

    Hab ich auch schon erlebt...mit Radmuttern, die angeblich nicht zu den Alufelgen passten ......waren orginal Muttern

    Dachte ich spring dem an die Gurgel.

    Zu anderer TÜV Stelle gefahren, nochmal bezahlt....Alufelgen eingetragen, ohne die Radmuttern zu bemängeln.

    Das war so ein rothaariger, grantiger, unappetitlicher Mensch, dem wahrscheinlich am Tag zuvor seine Frau mit einem normalen Menschen durchgebrannt ist...

    und ich mußte es büsen

    Geht ned...gibts ned !!

  • dem wahrscheinlich am Tag zuvor seine Frau mit einem normalen Menschen durchgebrannt ist...

    und ich mußte es büsen

    vll ist sie morgens wieder zurückgekommen. Das hat ihm den Tag versaut:klatsch

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • So, hier der Knackpunkt, in dem Gutachten steht das die Räder Bauartbedingt in Ordnung sind und viel BlaBla.

    am Schluss steht allerdings der Hinweis, das die Reifen unverzuglich bei der Verkehrsbehörde einzutragen sind.

    Ein Tüver kann keine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung vornehmen.

    Das muss die Behörde tun.

    Solch ein Gutachten ist imho 2 oder 3 Jahre gültig ( Nagelt mich nicht fest, steht auch im Gutachten selbst drin) und muss dann neu ausgestellt werden.

    Richtig - mit dem Gutachten hättest du innerhalb von 18 Monaten bei der Zulassungsbehörde die FZ Papiere berichtigen lassen müssen.

    Ganz normaler Vorgang bei Eintragungen.

    Fehler lag also komplett bei dir bzw deiner Nachlässigkeit :) Steht ja alles im Gutachten drin , man muss es nur so machen- wie es einem idR auch der TÜVler danach erläutert.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ahhh......ok!..... 18Monate ! :thumbup:

    Danke für die Auffrischung ,Darkside ! Wusste ich echt nicht mehr genau ! :)

    Gruß Hartmut

  • Richtig - mit dem Gutachten hättest du innerhalb von 18 Monaten bei der Zulassungsbehörde die FZ Papiere berichtigen lassen müssen.

    Ist das nur, wenn es heißt "unverzüglich" oder auch, wenn es sinngemäß heißt "bei nächster Gelegenheit" ?

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Ich meine mal das man die Betriebserlaubnis erst durch die Eintragung in die Fahrzeugpapiere zurück erlangt. (Oder eben Rückbau.)

    Da sind 18 Monate, wie ich heute gelernt habe, doch recht Kulant.

    Wenn die Versicherungen einen Grund suchen, ist dein Gutachen alleine denke ich mal Gegenstandslos.

    Gruß Hartmut

  • Ein Gutachen nach §19 oder 21 ist 18 Monate gültig - Punkt. (Unterschied 19/21 ist - einmal gibt es für das Teil eine BE/Teilegutachten, einmal nicht)

    Aber ab dem Moment der technischen Änderung fährst ohne gültige BE rum - die gilt erst wieder, nach Berichtigung der Fz Papiere durch die Zulassungsbehörde. Das Gutachten ansich hilft nicht wirklich viel. Bei einer Polizeikontrolle zB wirst du aufgefordert werden, das unverzüglich eintragen zu lassen.

    Das mit: bei nächster Gelegenheit - bezieht sich auf kleinere Dinge für die es zB eine ABE oder BE gibt, die keine Abnahme nach 19 oder 21 erfordert.

    Wobei Teile mit ABE heute idR sowieso nicht mher eingetragen werden müssen.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hallo Paul

    Jeder Prüfer hat einmal einen schlechten tag. Du hast eines nicht bedacht, die leben von uns und nicht umgedreht. Wenn ich einen Job mit Kundenkontakt habe, habe ich mich danach zu richten. Wenn ein Banker einen oder mehrere Kunden dumm kommt, ist er gefeuert (zu Recht). Das ist schon viel besser geworden, seit der TÜV Konkurrenz bekommen hat.

    Viele meinen auch, wenn sie zum fälligen Termin angeschrieben werden, das ist aber Service. Nein, das ist Kalkül, um nicht zu sagen Reklame ! Ich würde mit dem Leiter der Station reden und ihn unmissverständlich klar machen, Nicht mehr zu kommen.

    Wolfgang

  • Weiß jemand wonach der TÜV Prüfer entscheiden darf was eingetragen werden muss und was nicht? Und kann man einen Auslieferungsnachweiß bei FIAT einfordern?

    Ich hatte bei meinem vorigen 280er (der aber inzwischen verkauft ist) vor, Sitze zu wechseln. Beim TÜV Rheinland nachgefragt. Der Prüfer sagte mir, daß Sitze generell eine eigene Zulassung hätten und wenn sie in die originale Halterung passten, wäre es ihm völlig egal - wenn die Halterung aber geändert würde, müßte das abgenommen und eingetragen werden

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    Viele Grüße aus dem Westerwald
    Alfred