Dekra und Gastankflasche

  • Um mal beim Ursprungsthema zu bleiben- es ging ja um die Gasbuddel.

    Die G607 besagt zB:

    Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft. Denn auch diese müssen zum Zeitpunkt der Prüfung TÜV-tauglich sein.

    Nu wissen wir ja (noch) nicht genau, was für eine Flasche Berhard da mit sich führte....er spricht von "seit 9 Jahren...." , somit könnte die 10Jährig Tausch/Prüffrist fällig gewesen sein. Oder es war eine Flasche ohne gültiges Prüfzeichen, auch das ist durchaus möglich -bin mir nicht sicher, ob es vor 10 Jahren schon Tankflaschen mit 67r01 Zeichen gab. (67r00xx gelten nicht mehr)

    Somit ist es durchaus sehr warscheinlich, das der Vollhonk schlicht und ergreifend nur nach Recht/Gesetz gehandelt hat und man das - wie auch beim rechtswidrigen befüllen der Flaschen - nicht akzeptieren mag.

    Es wäre also für die "Profis" angedacht, das halbseidene Zeugs vor der Prüfung einfach in der Garage zu lassen, und nur mit konformen Gerät anzutreten um Probleme -die eigentlich keine sind, von vornherein zu vermeiden.

    Nochmal bisserl Wissenswertes zum Thema (auch wenns nicht interessiert), um Seite 19 geht es wieder speziell um das Thema Tankflaschen:

    http://reisemobilist.de/dow/Wissenswer…Wohnmobilen.pdf

    Es ist auch unerheblich wie die Flasche im Fz befestigt ist. Einzig ein fest verbauter, eingetragerner und regelmäßig geprüfter LPG Tank erfüllt die Forderungen für eine betankung an der LPG Säule.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ich hab auch Gastankflaschen verbaut und bisher noch keine Probleme mit Abnahme oder TÜV gehabt. Toi Toi.

    Ich tanke nicht an der LPG Säule sondern immer an der Füllstation im Ort, wegen reinem Propangas. Und ich tanke auch nicht selbst sondern lass natürlich tanken.

    Könnte jemand hier der sich mit dem Gasgedöns auskennt sagen gegen welches Gesetz ich damit verstoße ?

    Da ein Sachkundiger die Betankung vornimmt denke ich das ich meine Hände in Unschuld wasche. Bisher ist alles gut.

    Toronto

  • Ich nens mal so ohne viel Ahnung von Gasbuddels u. Co.

    Usw.

    Ich hab auch Gastankflaschen verbaut und bisher noch keine Probleme mit Abnahme oder TÜV gehabt. Toi Toi.

    Ich tanke nicht an der LPG Säule sondern immer an der Füllstation im Ort, wegen reinem Propangas. Und ich tanke auch nicht selbst sondern lass natürlich tanken.

    Könnte jemand hier der sich mit dem Gasgedöns auskennt sagen gegen welches Gesetz ich damit verstoße ?

    Da ein Sachkundiger die Betankung vornimmt denke ich das ich meine Hände in Unschuld wasche. Bisher ist alles gut.

    Toronto

    Nenn mir den Ort wo der Tankwart reines Proban Tanken ..

    Dann Weldumrundung toll..:hack

  • Könnte jemand hier der sich mit dem Gasgedöns auskennt sagen gegen welches Gesetz ich damit verstoße ?

    Da ein Sachkundiger die Betankung vornimmt denke ich das ich meine Hände in Unschuld wasche.

    Du verstößt wenn, dann nicht gg ein Gesetz, sondern geltende Vorschriften. (welche...wozu sollte man die aufzählen? Damit Andere Haare spalten? googeln ist so einfach .-) Zumal die in den links schon aufgeführt waren)

    Als nächstes verstößt dein Tankwart gg geltende Vorschriften -er muss eigentlich wissen das er nicht darf was er da tut - ausser du verschweigst ihm das arglistig und machst dich widerum so mit strafbar...so schmutzige Hände möcht ich nicht haben.

    Wobei es in deinem Fall so aussieht, als ob es nur um die reine Nutzung einer solchen Flasche geht, die Befüllung aber durch einen Fachhändler erfolgt - dagegen wär ja nix einzuwenden. Nur sind diese Flaschen halt...fragwürdig - siehe letzten link von mir.

    Man kennt den Spruch: Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht"? Nur hier weiß man ja sogar , das es nicht richtig ist.....(will es nur nicht wahrhaben) Man muss sich hierzulande halt einfach kundig machen, wenn man etwas tut "Dat hab ich nich gewusst" interesiert keinen Richter.

    Auch wenn man es seit 30 Jahren "so macht" und noch nie was war- man kann ja auch ne Zeit Glück haben, nur legalisiert das noch nix wie Manche scheinbar imer glauben.

    Selbst ein jahrzehnte erfolgreicher Einbrecher wird sich - so er gefasst wird, kaum darauf berufen können, das bisher doch auch alles takko war, oder?

    Viele Grüße

    Oliver

  • So könnt jetzt Darkside:):wink2Likes geben, darf aber nicht!

    Denk mal eher nicht googeln, sondern eigene Erfahrungswerte hier einbringen, Bischen Routine in eigenen, auch wenn egoistich gedacht, so mein Lebensweg:wink

  • Ich denke das ist alles albern.

    Jede Hausfrau darf ihren PKW selber mit LPG betanken.

    Und eine Tankflasche zu betanken ist exakt der gleiche Vorgang, nichts anderes.

    Ich tanke meine Pulle voll, wann immer sie leer ist :)

    Gruss, Dieter

  • Ich denke das ist alles albern.

    Jede Hausfrau darf ihren PKW selber mit LPG betanken.

    Und eine Tankflasche zu betanken ist exakt der gleiche Vorgang, nichts anderes.

    Ich tanke meine Pulle voll, wann immer sie leer ist :)

    Nein. Da muß ich widersprechen.

    Eine Tank Flasche, welche frei entnehmbar ist, kann man beim tanken im Stand Winkel verändern und somit den automatischen befüllstopp manipulieren.

    Zu den anderen Zitaten Betreff meines letzten Beitrags, das war meine persönliche Erfahrung in Frankreich und Holland. Beide Male vom Tankwart angezählt worden.

    No risk no fun heißt letztendlich auch :Risiko vorhanden, dickes Fell hilft vielleicht oft, aber auch nicht immer ?‍♂️

  • Hallo, eine Bemerkung zum Tankwart beim Gastanken:

    Und da fuhr isch in eine Großtankstelle, mit eine Kassierrin um meine Tankflaschen zu füllen. Ich hielt die schwere Tankpistole und Frau stand an der Zapfsäule um den Hebel zu drücken: Es kam einfach kein Gas aber die Kassiererin, und fuhr meine Frau an: Wenn sie noch einmal den Notstop drücken und die ganze Anlage stilllegen gibt es für sie nie mehr Gas hier..........Seit dem kennt sie den Gashebel an dern Säule!!

    Also zum Gastanken selbst da kam keine Verweigerung.....oder sie hatte keine kenntnis??

    So long KH

  • Eine Tank Flasche, welche frei entnehmbar ist, kann man beim tanken im Stand Winkel verändern und somit den automatischen befüllstopp manipulieren.

    Ja diese Argumente sind mir auch bekannt und sicher auch berechtigt. Aus diesem Grund ja auch die Einbauvorschrift mit dem Stahlband. Dann kommt natürlich wieder von den ganz schlauen der Einwand das man dann auch wieder das Auto schief halten kann um den Füllstop zu umgehen. Irgendwas gibt es immer.

    Wer will der sucht Lösungen - wer nicht will sucht Gründe.

    Warum der DVGW dies so spitzfindig sieht liegt ja auf der Hand. Es geht dabei um das Monopol der Tauschflaschen, daher die vehemente Verweigerung der Anerkennung das es auch in Ihrem Sektor Weiterentwicklungen und Veränderungen gibt. Aber das ist eine andere Baustelle.

    Als nächstes verstößt dein Tankwart gg geltende Vorschriften -er muss eigentlich wissen das er nicht darf was er da tut -

    Verstehe ich schlussendlich nicht. Der gute Mann befüllt täglich geschätzt hundert Flaschen mit unterschiedlichen technischen Gasen. Das ist sein Job. Wenn er das nicht darf ??? wer darf es denn dann ???

    Auch deine weitere Argumentation lässt mich die Sachlage nicht anders sehen. Eine Vorschrift welche sich auf Gastanks bezieht wird auf die Tankflaschen ausgeweitet um diese vom Markt zu drängen um sich die eigenen Pfründe zu sichern. Selbst Fachleute erkennen die Unsinnigkeit dieses Vorgehens an da kein kausaler Zusammenhang zwischen Gastank und Gasflasche besteht. ( sicherungstechnisch gesehen)

    Der Deutsche hat nun mal eine ganz besondere Beziehung zu seinen Gesetzen und Vorschriften , auch wenn sie noch so widersinnig sind befolgt er sie buchstabengetreu und verfolgt jeden der von dieser Norm abweicht bis aufs Blut.

    Weiter oben kam noch die Frage wo es reines Propangas gibt. in 02959 Schleife, Fa. Lohr GmbH. Handel mit technischen Gasen , nach Aussage des Inhabers 100 % Propan. Analysieren kann ich es nicht, werde aber deshalb auch keinen Notar bemühen. Flasche brennt auch im Winter komplett leer- das reicht mir so.

    Fazit: da aus der Fachwelt unterschiedliche Aussagen zur Existenzberechtigung der Tankflaschen vorliegen liegt es an jedem einzelnen seinen Schluss daraus zu ziehen. Ich werde weitertanken , wer das nicht möchte muss eben schleppen. So sehe ich das.

    ( da sehe ich es schon kritischer wen manche Kollegen die Reste von angebrochenen Gasflaschen mit irgendwelchen Adaptern zusammenkippen)

    Bis denne Toronto

  • Nein. Da muß ich widersprechen.

    Eine Tank Flasche, welche frei entnehmbar ist, kann man beim tanken im Stand Winkel verändern und somit den automatischen befüllstopp manipulieren.

    Ja klar, ich kann auch mit den Auto bei rot über die Ampel fahren.

    Also Führerschein einziehen :)

    Gruss, Dieter

  • Ich war diese Woche ebenfalls zur HU und Gasprüfung bei der DEKRA. Meine Gastankflaschen sind fest eingebaut, mit Füllanschluß in der Seitenwand, Gasschläuchen und Duomatic. Die Abnahme war absolut problemlos....

    Grüße aus dem Lipperland :wink

    Hans

  • Hallo Oliver,

    solltest Du mich mißverstanden haben.

    Ich benutze diese Gastankflasche seit 9 Jahren und muß damit 2022 zur Prüfung.

    Hatte bei den vorausgegangenen HUs und Gasprüfungen niemals Probleme mit der Flasche.

    Sie ist auch fest eingebaut und hat einen Tankanschluß außerhalb der Flasche.

    Auf ein Prüfzeichen hat der Prüfer garnicht geschaut, sonder er sah nur rot bei der Tankflasche.

    Gruß

    Bernhard

  • Vergaß noch zu erwähnen, daß der Prüfer auch meinte die Gastankflasche müßte fest verrohrt sein

    und nicht mit einem Schlauch angeschlossen.

    Gruß

    Bernhard

    Die Prüfer plappern nur nach was sie von den Flaschengasverkäufern im Lehrgang gehört haben.

    Gruss, Dieter

  • Verstehe ich schlussendlich nicht. Der gute Mann befüllt täglich geschätzt hundert Flaschen mit unterschiedlichen technischen Gasen. Das ist sein Job. Wenn er das nicht darf ??? wer darf es denn dann ???

    Auch deine weitere Argumentation lässt mich die Sachlage nicht anders sehen. Eine Vorschrift welche sich auf Gastanks bezieht wird auf die Tankflaschen ausgeweitet um diese vom Markt zu drängen um sich die eigenen Pfründe zu sichern. Selbst Fachleute erkennen die Unsinnigkeit dieses Vorgehens an da kein kausaler Zusammenhang zwischen Gastank und Gasflasche besteht.

    Ich habs etwas unglücklich formuliert, geb ich zu. Klar weiß der Mann was er wie zu tun hat. Sicher wird er die Flasche auf der Waage befüllen wie vorgeschrieben.

    Ich bezog mich eher auf das Füllen im FZ (was bei dir ja nicht der Fall ist) - da würde er sich strafbar machen.

    Es wird auch keine Vorschrift bzgl Tanks auf ortsbewegliche Flaschen ausgeweitet - das sind unterschiedliche Geschichten. Leider wollen Viele es einfach nicht einsehen, wo die Tücken- worauf eben diese Vorschriften beruhen die sie nicht wahrhaben wollen - liegen. Klar geht das seit Jahren gut -zu schnell fahren, zwei/drei Bierle am Steuer und mal eben bei Taxigrün über die Kreuzung ja auch, bis..., ja bis es eben dann doch mal schief geht :) Dann heult wieder jeder weil er es ja nicht gewusst hätte.

    Es gibt Vorschriften, die sind einzuhalten- Punkt. So schwer? Sonst hebt doch auch gleich jeder den Finger wenn jemand ne Glühbirne wechselt....aber es sind eh immer die Gleichen :)

    @ Bernhard - ist die Flasche als Tank in den FZ Papieren eingetragen - sicher nicht...Bingo. Da hat der Vollhonk schon mal den Publikumsjoker. Egal wie lange das bisher schlichtweg Niemanden interessiert hat - nochmal, das legaliesiert es nicht!

    So auch bei Hans - freu dich momentan, aber irgendwann sagt mal Jemand :NEIN. Und das halt zurecht.

    Ich find das auch etwas...überzogen, aber in D ist das halt mal so. Seltsamerweise wenden grad die Deutschen viel Energie auf, Vorschrigten zu umgehen....

    Nur mal so als (eh sinnloser...) Denkanstoß: In so einer Flasche ist ein Schwimmer, der als 80% Füllstop fungieren soll (was nur funktioniert, wenn die Pulle beim tanken 100% waagerecht steht) Wird die Flasche nun mal campingüblich hingelegt, gerollt, was auchimmer, könnte sich der verklemmen und die Schutzfunktion ausfallen.

    Bitte nu nicht wie üblich Haare spalten und meckern das auch ein WoMo beim tanken nicht immer 100% gerade stehen tät - interessiert nicht.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Tach

    Eigentlich simpel.

    Die fest verbaute mit Befüllanschluß versehene Tankflasche darf an jeder LPG Tankstelle von Jederfrau -mann befüllt werde wie auch die LPG PKW's

    Die Tankflasche darf aber auch ohne diese dauerhafte Befestigung im Gaskasten benutzt werden, genau wie eine Eigentumsflasche in grau bzW silber oder Leiflasche (die Rote mit dem Eigentums Aufdruck)

    Aber sie darf nur von autorisierten Personen an Befüllstationen (also zB. beim Gashändler)befüllt werden.

    Selten anTanstellen der "üblichen Art" ,denn die haben kaum ausgebildetes sachkundiges Personal .Aber manche machen es.

    Roma