Auf- und/oder ablasten

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Guten Tag, vielleicht kann die Expertenrunde hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Ich stehe vor dem Kauf eines Wohnmobiles. Und zwar eines Ducato 244 Bj 2006 der von 3500 Kg aufgelastet wurde und jetzt mit 3850 Kg Gesamtgewicht eingetragen ist.

    Die maximal zulässige Anhängelast ist mit 1600 Kg eingetragen.

    Jetzt zur Frage.

    Ist es machbar, per Eintrag im KFZ Schein das Gesamtgewicht auf 3750 Kg zu reduzieren und die

    maximal zulässige Anhängelast auf 1700 Kg zu erhöhen?

    Der Hintergrund ist, daß ein Trailer mit 1700 Kg gezogen werden soll.

    Schon hier vielen Dank und Grüße aus der sonnigen Pfalz.

    Peter

  • Hallo,

    Ich glaube das kann man pauschal nicht sagen.

    Bei mir darf das Zug Gesamt Gewicht nicht 5200 kg überschreiten. Ist ohne ABS.

    Ich darf 1200 kg ziehen, wenn das Wohnmobil bis 4000 kg tatsächliches Gewicht hat.

    Könnte mir vorstellen dass es bei dir auch an der AHK und der Verlängerung liegt.

    Ich würde damit einfach mal zum TÜV fahren. Die sind es die es ja auch später eintragen.

    Grüße Rainer

  • ich vermute mal das deine AHK nur bis 1600Kg zugelassen ist. Fahr zum TÜV und frage dort nach, nehme die Papiere wenn möglich mit denn anhand dieser können die dir dann Auskunft geben. Bei mir war es so das die AHK nur bis max.1200 Kg zugelassen war vom Hersteller und mehr habe ich nicht bekommen.

  • Hallo Peter,

    machbar ist vieles, aber wie Rainer und Günther schon schrieben ist ohne die einzelnen Papiere zu kennen alles nur Vermutung.

    Am besten mit allen Papieren zum TÜV und anhand deiner Komponenten fragen. Es kommt auch viel auf den einzelnen Mitarbeiter an, man kann auch bei mehreren Prüfstellen anfragen.

    Am besten immer persönlich und mit allen Unterlagen, dann ist es für beide Parteien am einfachste.

    Gruß Bernd

  • In der Regel sind Ahk selbst mindestens auf 2000 kg Anhängelast zugelassen und konstruiert.

    Das zulässige Gesamtzuggewicht und/ oder die Steigfähigkeit sind hier meist die Begrenzung der „ Eintragungsfähigkeit“.

    In seltenen Fällen auch schon mal die Stärke der Rahmenverlängerung, aber da sind mir bislang auch bisher beim 230/244 nur mindestens 2000 kg Versionen bekannt.

    Also normalerweise sollte es also möglich sein durch die Reduktion der zulässigen Achslasten des Zugfahrzeugs gesamt eine Erhöhung der zulässigen Anhängerlast hinzubekommen.

    Martin

  • Hallo Fliegenbaer, Du machst mir Hoffnung. Ich werde morgen früh versuchen beim TÜV anzurufen um eine Auskunft zu erhalten. Gruß Peter

  • Hallo Peter,

    nochmal mein Rat, nimm deine Unterlagen und fahre persönlich zum TÜV.

    Ich habe damit nur positive Erfahrungen gemacht, Auge in Auge kann man alles viel besser klären und verstehen.

    Aber mach wie Du möchtest.

    Nenn doch mal dein zZGG welches im Schein steht.

    Gruß Bernd