Hallo Liethberg,
mir ist schon klar, auf was Du hinaus willst, und zwar auf die Garantieregelung, dass in den ersten 6 Monaten der Hersteller nachweisen muss, dass kein Mangel vor dem Verkauf bestanden hat. Du kannst ja in der Werkstatt darauf hinweisen od. einen Anwalt zu Rate ziehen.
Grüße Ernst
Also auch bei größtem Wohlwollen,
Wen ich etwas aus Schusseligkeit ( weil nicht bestimmungsgemäß genutzt) abreiße, wo bitte soll da Kulanz/Garantie herkommen.
Der TE hat Schei...e gebaut , ob bewusst oder gedankenlos, und für den dadurch entstandenen Schaden ist niemand anders als er selbst verantwortlich.
Deshalb lieber TE , ärgern ja, den Fehler bei anderen suchen nein und beim nächsten Mal prüfen was dein Handeln auslösen könnte.
Sorry, Also im Klartext: Gehirn einschalten.!!
Martin