Lightchassis Auflastung auf 3850 kg und Schneeketten

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Vorsicht :!:

    Ich nehme an, dass es sich dabei in der ABE um den Ducato als solches Handelt und nicht um den Aufbauhersteller. Die Radhäuser vom Aufbau sind nicht gleich Radhäuser Ducato Standart.

  • Die Radhäuser vom Aufbau sind nicht gleich Radhäuser Ducato Standart.

    In der ABE/Gutachten steht "Vorderachse". Da sind die Radhäuser beim TI und Alkoven die gleichen, wie beim Kastenwagen. Nur beim VI nicht.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Vorsicht :!:

    Ich nehme an, dass es sich dabei in der ABE um den Ducato als solches Handelt und nicht um den Aufbauhersteller. Die Radhäuser vom Aufbau sind nicht gleich Radhäuser Ducato Standart.

    Es handelt sich um das Gutachten der Felgen, keine ABE.
    Die Felgen müssen immer eingetragen werden, bei einem Wohnmobil, es müssen alle Auflagen vom Gutachten erfüllt sein. Wenn die Montagen der Schneeketten nicht möglich ist muss der Fachkundige der die Eintragung macht dieses ausschließen.
    Das sie ja nur für die Vorderachse freigegeben sind, gibt es nur bei einem VI Probleme oder Unterschiede zu einem Normalen Ducato.

    Gruß Rainer

  • Aui schrieb

    Na du bist wohl der volle Klugscheißer.
    Aber hier im Forum geht mir das schon langsam auf den Sack, immer diese Klugschwätzer.

    Viele Grüße

    Rainer


    Aui - ein Gutachten, in dem Felgen für Fiat und Schwesterfahrzeuge zugelassen sind, ist ein Gutachten für Fiat und Schwesterfahrzeuge und eben nicht für Knaus. Was um Gott in der Welt ist daran nicht zu verstehen? KNAUS ist der Fahrzeughersteller und nicht FIAT - warum versteht das keiner???? Und daraus einzelne Punkte herauszusuchen, weils gerade so schön passt ist ist gelinde gesagt Unsinn, weil das Gutachten nicht für deinen KNAUS ist! Auch wenn auf der Motorhaube FIAT steht.

    Oder siehst Du es bewusst so wie Pippi ( Hinweis an den MOD, das ist keine F Ä K A L S P R A C H E ! )

    "Zwei mal drei macht vier

    Widdewiddewitt und drei macht neune

    Ich mach' mir die Welt

    Widdewidde wie sie mir gefällt"

    Lieber Aui, manchmal ist es schwer, Sachen zu umzusetzen und zu verstehen, die man liest, weil man glaubt, es für sich perfekt interpretiert zu haben.

    Hier irrst Du aber. Fahr bei nächster Gelegenheit bei einem TÜV vorbei, schwätz mit dem Prüfingenieur, der kann Dir das genau erklären.

    Das sagt Dir, lieber Aui

    ....der volle Klugscheißer.
    Aber hier im Forum geht mir das schon langsam auf den Sack, immer diese Klugschwätzer.

    Lieben Gruß

    Volkmar

  • Hallo Jan,

    15 oder 16" ? Bei 15" gibt es Stahlfelgen mit der Tragkraft für HA-Last 2240 Kg.

    Steht da nichts weiter dabei, also Felgengröße, ET usw. ?

    Was für ein Mobil ? Kastenwagen, TI/Alkoven, VI ?

    Hallo Paul,

    wo kann man die von dir genannten 15" Stahlfelgen für höhere Traglast an der Hinterachse kaufen? Wer bietet die an ?

    Danke.

    Gruß Charly

  • Hab jetzt in meine Fahrzeugpapiere geschaut!

    D.1 = Marke = Dethleffs

    2 = Herrsteller-Kurzbezeichnung = Fiat

    D3 = Handelsbezeichnung = T6401

    Also ist hier der Fahrzeughersteller nicht Dethleffs, sonder eindeutig Fiat!

    Gruß Manfred B.

  • wo kann man die von dir genannten 15" Stahlfelgen für höhere Traglast an der Hinterachse kaufen?

    Kronprinz bzw. MW haben/hatten solche Felgen. Es gab da mind. 3 Unterschiedliche: Achslast 2000, 2150 und 2240 Kg.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Was willst du denn von mir, ist dir langweilig.

    Ich hab nur versucht eine Lösung zu finden.
    Habe das vorhin mit einem Dekra Mitarbeiter besprochen, der hat mir das so erklärt.
    wenn die Felgen eingetragen werden. Sind alle Auflagen vom Felgenhersteller zu beachten, wie im Gutachten aufgeführt.

    Wenn etwas nicht erfüllt werden kann muss es ausgeschlossen werden und in der Eintragung vermerkt werden.

    Gruß Rainer

  • Wird Zeit, das wir wieder losfahren können.:)

    Deswegen bin ich schon weg:P

    Erstmal tief Luft holen, alle mal wieder etwas entspannen und nochmal Korrektur lesen, ggfs. auch nochmal. Bevor man was sendet, ich spreche aus Erfahrung;)

    Jetzt zum Thema, natürlich gibt's Alufelgen mit dem entsprechenden Lastindex. Zumindest in der Größe 225/75 R16. Hatte ich auch mal in Erwägung gezogen.

    Ob man darauf Schneeketten montieren kann, weiß ich nicht, kann mir nur vorstellen daß die Ketten ggfs. die Felgen etwas beschädigen/verkratzen könnten. Ansonsten sehe ich keinen Grund keine Schneeketten zu montieren, ich jedenfalls montiere Ketten auf exakt diese Reifengröße. Warum explizit die Alufelgen ausgeschlossen sein sollten, das erschließt sich mir nicht. Zumindest montiere ich die Ketten auf den Reifen, nicht auf die Felgen. Und Reifen ist Reifen.

  • Aui schrieb

    Aui - ein Gutachten, in dem Felgen für Fiat und Schwesterfahrzeuge zugelassen sind, ist ein Gutachten für Fiat und Schwesterfahrzeuge und eben nicht für Knaus.

    Grundsätzlich hast du formal natürlich recht. Der aaS von TÜV und Co kann aber natürlich dieses Gutachten als Arbeitsgrundlage für eine Einzelabnahme beim Knaus verwenden. Und dann wären z.B. feingliedrige Schneeketten bis 12mm an der Vorderachse zulässig.

    Und das funktioniert ganz problemlos.....

  • Lieber Aui,

    mir ist weder langweilig noch möchte ich was von Dir. Im Gegenteil, ich freue mich für Dich, das Du die Lösung des Problems in Rücksprache mit einem Dekra Mitarbeiter jetzt auch gefunden hast.

    Kurz ein Zitat von Manfred B.

    Haben wir alles schon im alten Thema abgehandelt!

    Neu anfangen bringt auch nichts!

    Was es nicht gibt und geht, geht einfach nicht!

    Entweder ablasten und Stahlfelgen mit Schneeketten, oder eben lassen und keine Schneeketten, oder Einzelabnahme (für deinen Aufbau) mit Alufelgen mit Schneekettenfreigabe!

    Und das war Antwort Nr. 3 am Mittwoch, 21:14

    Dank Manfred B.

    Gruß Volkmar

  • Hallo ManfredK

    Grundsätzlich hast du formal natürlich recht. Der aaS von TÜV und Co kann aber natürlich dieses Gutachten als Arbeitsgrundlage für eine Einzelabnahme beim Knaus verwenden. Und dann wären z.B. feingliedrige Schneeketten bis 12mm an der Vorderachse zulässig.

    Genau - so funktioniert das System. Der Sachverständige und nicht ich lege fest, ob oder ob nicht. Und sicherlich wird er ein vergleichbares Gutachten als Arbeitsgrundlage benutzen.

    Gruß Volkmar

  • so ihr Lieben, der Worte sind gewechselt und dieses Thema ist offensichtlich ausgereitzt

    Thread wird geschlossen

    Gruß Götz
    > Du kannst den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen <

    Einmal editiert, zuletzt von Gidi (17. Januar 2021 um 18:23)