Italienische Papiere - Import - Was muss ich beachten?

  • Liebes Forum,

    wir sind auf der Suche nach einem Neuen. Nun haben wir einen Laika auf Ducato 250 gesehen, der allerdings bisher nur einen italienischen Vorbesitzer hat. Laut Auskunft des Händlers wird eine TÜV Vollabnahme gemacht und danach die deutschen Papiere ausgestellt.

    Muss ich irgendetwas beachten? Spricht etwas dagegen, ein italienisches Wohnmobil zu kaufen?

    Liebe Grüße ins Forum! Bleibt gesund!

    Joachim

  • Hey

    Was sollte da dagegen sprechen, hab den meinen selbst aus Italien geholt.

    Der Preis war für dieses Wohnmobil ein Hammer allerdings ist er Bj. 2004.

    Meinen in österreich zu typisieren war kein problem, bei uns muß man einen vor tüv machen dann zur Überprüfung hier werden dann fin nr. Kontrolliert. Eintrag erfolgt dann übers Centrale melderegister.

    Kontrollieren würde ich ob er die kurbelgehäuseentlüftungs Heizung schon eingebaut hat.


    Lg Jessi

  • Das Kurbelgehäuse wird über einen Schlauch entlüftet. Bei Frost kann sich hier ein Eispfropf bilden der zum Motorschaden führt. Dieser Schlauch wird bei Fahrzeugen die für entsprechend kalte Länder vorgesehen sind beheizt. Bei Fahrzeugen aus südlichen Ländern kann diese Heizung fehlen.

  • Dann einfach mit den abmeldepapieren vom Aci in De neu zulassen

    genau so machen,

    ist ganz einfach unserer war auch Italiener,

    zur Zulassungstelle mit den COC Papieren und Italienscher Abmeldung dann zur Dekra FERTIG, so habe Ich das gemacht

    bei mir war keine Vollabnahme, Normaler Check


    Gruss Norbert:wink

  • Schaut nur das COC dabei ist. Wir haben mal einen Nissan aus DK gekauft, und da wurde das beim Verkaufen runter gespielt, das wurde so ganz nebenbei erwähnt. Ergebnis war eine halbjährige Odyssee, die zwar letztendlich auch zum Ziel geführt hat, aber sehr nervenaufreibend gewesen ist. Also wenn COC dabei, dann sollte das innerhalb Europas kein Problem sein :)

    Wer will sucht Wege, Wer nicht will sucht Gründe !

  • Hallo nochmal,

    der Verkäufer sagt, dass wir von ihm das Auto mit deutschen Papieren bekommen, also KFZ-Brief. Dann bräuchte man das CoC nicht mehr.

    Wenn ich also einen deutschen Brief in der Hand habe - brauche ich dann noch das CoC?

    SChönes Wochenende!

  • :) Da würde ich auf jeden Fall :)

    mal ganz einfach bei deiner Zulassungsstelle nachfragen.

    Schaden wird das auf gar keinen Fall.

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • Hallo nochmal,

    der Verkäufer sagt, dass wir von ihm das Auto mit deutschen Papieren bekommen, also KFZ-Brief. Dann bräuchte man das CoC nicht mehr.

    Wenn ich also einen deutschen Brief in der Hand habe - brauche ich dann noch das CoC?

    SChönes Wochenende!

    Ob und wann man das Dokument "CoC" braucht weiß in nicht.

    Ich frage mich nur, warum der Verkäufer dieses Dokument nicht mehr hat!

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Moin,

    wenn Du vom Verkäufer den Zulassungsschein Teil eins und den Zulassungsschein Teil zwei mit gegeben bekommst, brauchst Du kein COC.

    Wenn Nur Teil zwei, früher Brief, mitgegeben werden kann, würde es mich sehr wundern.

    Wenn komplette Prüfunterlagen, da sind alle für den Teil 1, früher Fahrzeugschein, für die Zulassungsstelle, incl. HU vorliegen, brauchst Du werder Teil eins, noch Teil 2.

    Bei Unklarheiten, solltest Du Dich bei Dekra, Tüv, und Zulassungsstelle erkundigen.

    Ausser Dekra und Tüv dürfen zwar auch andere Prüforganisationen seit ca. 2018 entsprechende Vollgutachten ausfertigen, in der Realität wirst Du bei denen allerdings kaum einen Prüfing. finden, der die entsprechenden Qualifikationen dafür hat. :wink

    Gruss Emil

  • Ob und wann man das Dokument "CoC" braucht weiß in nicht.

    Ich frage mich nur, warum der Verkäufer dieses Dokument nicht mehr hat!

    Weil COC Papiere in Italien nicht üblich sind und hier keiner braucht um ein Auto umzuschreiben , die Kennnummern bleiben hier ein Autoleben lang , da gibts nur einen Kleber mit den neuen Besitzerdaten im KFZ Schein und fertig

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Weil COC Papiere in Italien nicht üblich sind und hier keiner braucht um ein Auto umzuschreiben , die Kennnummern bleiben hier ein Autoleben lang , da gibts nur einen Kleber mit den neuen Besitzerdaten im KFZ Schein und fertig

    Das wusste ich nicht. Ich hatte angenommen, das die CoC Papiere immer ausgestellt werden.

    Unabhängig davon ob das Fahrzeug exportiert wird.

    Wieder etwas dazu gelernt. :thumbup:

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Hallo,

    das verlangt die hiesige Kfz-Zulassungsstelle:

    • bei vorher im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere bzw. internationalen Zulassungsschein die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeuges. Bei Erwerb: den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages
    • bei Neufahrzeugen: die Ursprungspapiere ( bei EU - Erwerb die EG-Übereinstimmungs-bescheinigung) im Original den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages bei Nicht-EU Fahrzeugen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes
    • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!).
    • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) eine Mitteilung für Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben.
    • Eine gesonderte Umsatzsteuererklärung für dieses Fahrzeug im Rahmen der Einzelbesteuerung ist beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

    Viele Grüße

    drahtlos