Rundumbeleuchtung Womo

  • die eine oder andere Frage die hier im Thread aufgetaucht ist, kann ich beantworten. Weil selber schon Umgebaut (vorschriftsmässig)

    Die Frage wo man sich schlau machen soll wenn TÜV und Hersteller und Polizei und Verkäufer widersprüchliche Aussagen machen ist ja wohl ganz einfach zu beantworten.

    Man nehme sich die StVZO und beginne im Falle von Beleuchtungsfragen bei Paragraph 49. Da geht es los mit den Grundsätzen. Und je nachdem wie motiviert man ist kann man dann lesen bis Paragraph 54b. Da endet das ganze Beleuchtungsthema dann mit der "Windsicheren Handlampe für Kraftomnibusse"

    Die StVZO ist übrigens auch das Dokument das ggf. der Richter zur Hand nimmt wenn es soweit kommen sollte. Also ein Gerichtsfestes Dokument. Auch prima geeignet wenn man Umbauvorhaben im Vorfeld mit dem TÜV bespricht.

    Irgendeiner (ich glaube Wobi555) meinte dass seine beiden TÜV Beamten von irgendeinem "Wert" gesprochen haben.... Das dürfte im Falle einer Lightbar die als zusätzliches Fernlicht dient mit ziemlicher Sicherheit die sogenannte Referenzzahl gewesen sein.
    Will man z.B. an einem Mercedes G-Modell zusätzliche Fernlichtscheinwerfer anbringen, dann muss man ggf. die originalen Scheinwerfer auf andere Reflektoren umbauen um alle vier Lampen als Fernlicht zu betreiben damit man diesen Referenzwert nicht überschreitet. (so hab ich das gemacht) Man könnte auch umbauen, so dass bei Fernlicht die originalen Lampen ausgehen und nur die Zusatzscheinwerfer an.

    Wer interessiert ist kann ja selber nachlesen. Die Referenzzahl ergibt sich aus den unterschiedlichen Vorgaben wieviel Lux in welcher Entfernung und Höhe vorm Fahrzeug noch ankommen dürfen.

    Wenn so eine Lightbar also als Zusatz-Fernlicht genehmigt ist mit der passenden Freigabe (nicht nur das "E" im Kreis, sondern auch die richtige Zahl dahinter) dann kann man sich das anschrauben und verkabeln und darf das auch als Fernlicht nutzen.

    Wenn die Lightbar keine Zulassung hat, dann kann man die sich trotzdem anschrauben. Allerdings braucht es dann einen extra Schalter dafür und man darf sie im Bereich der StVZO nicht nutzen. Soll heissen man darf die Camperkollegen mit der Scheisse erst auf dem Campingplatz nerven, aber nicht auf dem Weg da hin.

    Man kann sich sich auch 28 oder 54 Lightbars an die Karre schrauben, oder auch auf die Karre oder sogar drunter. Muss eben alles dann nach Paragraph 30c inkl. seiner Anhänge geschehen.

    Eigentlich alles ganz einfach.

    Warum sich viele damit so schwer tun, oder auf Teufel komm raus immer versuchen müssen da Lücken zu finden um sich auf kosten anderer zu verwirklichen ist mir ein Rätsel.
    Eine Lightbar auf dem Dach ist zwar machbar und zulässig, aber wenn es über 1400mm Anbauhöhe geht, dann müsste man die eigentlich so weit nach unten einstellen, dass sie zum normalen Fahren auf Strassen im Bereich der StVZO gar keinen Sinn mehr macht. Das bringt es dann vielleicht noch Offroad oder nachts auf dem Weg zum Ansitzen.

    Die meisten Lampen auf dem Dach dürften wohl mangelhaft angebracht/eingestellt sein. Kann man ja schön sehen wenn auf der Autobahn mal ein Brummi sein Dachfernlicht einschaltet. Da haben dann die auf der Gegenspur ihren Spass, weil da nichtmal mehr die Leitplanke etwas hilft gegen den Blendeffekt.

    Aber das ist ja immer das gleiche. Egal um was es geht. Es gibt eben immer solche beknackten Voll-Assis die sich nachträglich Xenon Scheinwerfer vom Facelift bei Ebay schiessen und direkt einbauen. Dass da eine automatische Verstellung dazu gehört und eine Scheinwerferreinigungsanlage wissen die bestimmt. Aber es ist denen eben scheissegal. Und oft geht dass dann ja auch lange gut. Aber falls es doch mal irgendwann auffliegt ist ganz sicher immer der Polizist schuld, oder der TÜV Prüfer. Und wenn es richtig ärger gibt, dann wird hinterher behauptet dass man ja keine Ahnung hatte.
    Man könnte hier statt Beleuchtung auch Rad-Reifen Dimensionen, Lärmemission, Tieferlegung oder was weiss ich einsetzen....

    Das Prinzip bliebe das gleiche.

  • Hallo,

    du hast recht, ich war das und meinte den Referenzwert.

    Und klar gilt erst mal die STVZO, das ist keine Frage, aber die wird ja nicht bei jedem neuen Produkt von einem Hersteller sofort geändert. Wenn der Hersteller das schafft, dass sein Produkt zulässig ist unter Beachtung der Montagevorschriften usw. kann man davon aus gehen, dass das auch gerichtsfest ist. Egal, ob es da eine ABE, ein TÜV Gutachten oder wie in diesem Fall nur die Montageanleitung zu beachten ist. Prüfnummern sind alle richtig, hat die Polizei überprüft.

    Stichwort paarweise Anordnung, braucht es jetzt nicht mehr obwohl es so noch in der STVZO steht.

    Ich habe die Lightbar übriges mit einem extra Schalter versehen.

    Ich denke mall, das Thema ist zu neu, dass alle die was zu sagen haben bei Kontrollen schon informiert sind. Osram bietet jetzt auch z.B.. Umrüstsätze für H7 Scheinwerfer an für einzelne PKW Modelle.

    Falsche Einstellung oder falsche Nutzung von Scheinwerfern egal welcher Art sind ja durch die STVO (ohne Z) geregelt, das ist ein ganz anderes Thema.

    Zu den LKW die mir ihren Dachleuchten aufblenden kann ich nur sagen, dass das oft berechtig ist.

    Mein PKW hat eine Fernlichtautomatik, die blendet bei entgegenkommenden Fahrzeugen automatisch ab. Wenn auf der Autobahn ein LKW entgegen kommt erkennt die Automatik je nach Beschaffenheit des Mittelstreifens den entgegenkommenden LKW nicht weil dessen Hauptscheinwerfer nicht sichtbar sind. Der Fahrer des LKW sitzt aber auf ca. 3 Meter Höhe und wird geblendet, also schaltet er kurz seine Dachlaternen ein und gut ist es.

    Ich habe mich bewusst für diese Lightbar entschieden weil ich eben grade nicht irgendeinen Ebay- China- oder sonst was Kram haben wollte sondern auf der sicheren Seite sein möchte, dass ich das was ich gekauft habe auch legal benutzen kann. (Preis ist ja auch deutlich teurer) Ich wollte einfach besseres Licht als die H4 Funzeln. Ausreichendes Licht ist ja auch ein Sicherheitsfaktor.

    Aber egal, ich bin ja kein Jurist also sehe ich der Sache ganz gelassen entgegen, verwende das Teil verantwortungsbewusst und lasse den Rest auf mich zu kommen.

    Gruß

    Frank

  • Stichwort paarweise Anordnung, braucht es jetzt nicht mehr obwohl es so noch in der STVZO steht.

    Wie kommst Du darauf, daß es keine paarweise Anordnung mehr braucht?

    Streng genommen braucht es auch heute noch die paarweise Anordnung. Die Spezialität der Lightbar (ich vermute Du meint die von Hella) ist halt, daß sie von der Zulassung her wie zwei Einzelscheinwerfer zählt. Deswegen werden hier auch zwei Referenzwerte angegeben und nicht nur einer.

    99% der anderen verfügbaren LED-Balken erfüllen diese Anforderung nicht und bei denen wäre auch der mittige einzelne Einbau verboten sofern man das als zusätzliches Fernlicht nutzen möchte. Und ein LED-Balken, der während der Fahrt als zusätzliches Fernlicht benutzt wird, braucht auch die entsprechende Zulassung (und zwar als Fernlicht, nicht als Arbeitsscheinwerfer).

    Arbeitsscheinwerfer sind dann wieder ein ganz anderes Thema.

    Gruss

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Wir haben 4 zusätzliche LED Scheinwerfer , zwei direkt hinter den Hinterrädern ca 45grad zur Seite , und zwei am Heck nach hinten.

    Umfeldbeleuchtung ! Extra Schalter !

    Im Dunklen ist das Bild der Kamera top und auch über die Spiegel ist beim Parken oder Rangieren alles zu erkennen.
    Natürlich alles Rechtlich in Ordnung.
    Weiß gar nicht warum man da so ein langen Trööt von macht !

    Keine Ahnung von Nüscht :klatsch

  • Habe ich so ähnlich seit 6 Jahren montiert, hat bisher keinen interessiert.

    Aber ohne extra Schalter, wenn ich den Rückwärtsgang einlege gehen die mit an.

    Kein Vergleich zu vorher.

    Gruß Bernd

  • Ich habe mir zwei LEDs mit Zulassung als Rückfahrscheinwerfer angebaut. Gehen nur an wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist.

    Normale Arbeitsscheinwerfer dürfen meines Wissens nicht während der Fahrt leuchten und sind somit eigentlich als Rückfahrscheinwerfer unbrauchbar - weil sich das Auto während der Rückwärtsfahrt normalerweise bewegt ;)

    Streng genommen... aber in der Regel interessiert es eh niemanden.

    Gruss

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Hallo,

    ich selber finde das mit den Scheinwerfern auf dem Dach zur Seite und nach hinten auch zu weit oben wegen der Blendwirkung ,die Installation ist auch sehr aufwendig wenn ich an Dachdurchführung (Kabelführung) Befestigung usw. denke.

    Mir gefällt die Lösung von Lecksi da das zurücksetzten dadurch doch sehr viel sicherer wird und die Blendwirkung so weit unten doch sehr gering ist.

    Als Familie mit Kindern ist die Zeit der Nutzung des Wohnmobils doch sehr begrenzt mit nur 5 Wochen Urlaub da wird das Wohnmobil am Donnerstag gepackt und Freitag nach der Arbeit gehts los da ist das schon fast die Regel das die Stellplatzsuche im dunkeln passiert, dabei ist eine gute Rundumsicht doch sehr hilfreich.

    Gerade wenn ich an die Werte der Womos denke und gerade bei älteren Mobilen wird die Ersatzteilversorgung von Stoßstangenecken, Plastikteilen doch immer schwieriger und kostspieliger.

    Das man diese Extrabeleuchtung nur einschaltet wo man sie braucht und nur dort verwendet wo man keinen blendet versteht sich von selbst in Städten benötigt man die ja auch so gut wie nie da dort fast immer etwas Licht von Straßenbeleuchtung usw gibt.

    Das gleiche gilt doch auch für eine Lightbar man blendet doch ab bei Gegenverkehr.

    Grüße Matthias

  • Hallo,

    ich rede von der von Osram nicht von Hella.

    Und ja ich rede von der Nutzung als Fernlicht und nicht als Arbeitsscheinwerfer.

    Es gab früher von Osram schon welche die wirklich paarweise angeordnet werden mussten, ging aufgrund der Breite nur Übereinander, hatte den gleichen Effekt sah aber bescheuert aus. Die Lightbar die ich habe, hat die Zulassung als Fernlicht, mittige Montage ist erlaubt usw. Jedenfalls laut Beschreibung von Osram. Won den anderen 99,x Prozent was es sonst noch so gibt rede ich nicht, die kamen für mich eh nicht in Frage.

    Gruß

    Frank

  • Hallo zusammen,

    in dem Bericht wird nicht über die Osram Lightbar FX500-SP gesprochen.

    Berichtet wird über die Osram Lightbar FX500-CB SM.

    Wo der Unterschied liegt, konnte ich auf die Schnellen nicht herausfinden.

    VG Stefan