Rundumbeleuchtung Womo

  • Hallo Matthias,

    kannst halt im Zulassungsbereich der STVZO vergessen.

    Hallo,

    kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf das jeweilige Modell an. Ich habe eine Lightbar von Osram vorne dran seit einigen Monaten die zulässig ist bzw. sein soll.

    Bisher eine Polizeikkontrolle wo die genau begutachtet worden ist. Der erste Beamte musste Kollegen fragen, dann sind beide telefonieren gegangen, Fazit war gute Weiterfahrt.

    Dann musste ich inzwischen zur HU war beim TÜV, den hat das gar nicht interessiert, es wurden nur die Hauptscheinwerfer kontrolliert wie immer. Ich habe den Prüfer nach der Kontrolle gezielt drauf angesprochen, ihm auch die Montageanleitung gezeigt. Die hat er mit zu seinem PC genommen, nachgesehen und sich dann mit seinem Kollegen beratschlagt. Da kamen dann zwei unterschiedliche Meinungen, einmal, dass es zulässig ist, auch gekoppelt mit normalem Fernlicht wenn insgesamt irgend ein Wert nicht überschritten wird. (Name fällt mir grade nicht ein). Da ich noch normales H4 Licht habe würde eine Messung nicht nötig sein weil da keine Gefahr besteht, dass der Gesamtwert überschritten werden könnte.

    Der Kollege meinte, dass das aber ein Arbeitsscheinwerfer sei und diese nur an Fahrzeugen erlaubt sind die zur Arbeit dienen. Generell seien das Fahrzeuge über 3,5t und darunter käme es auf den Einsatzzweck an. Also ein Förster mit einem Polo darf, ein WoMo ist ein Freizeitfahrzeug und darf nicht. Wenn ich aber das WoMo für die Arbeit brauche darf ich doch.....

    Mein Fazit ist, dass das irgendwie doch nicht so ganz eindeutig ist und man so eine Lightbar verantwortungsvoll benutzen sollte. Ich bin aus anderen Gründen nicht durch die HU gekommen, muss also noch mal zur Nachuntersuchung, der Prüfer möchte sich informieren, vielleicht erfahre ich dann mehr.

    Aber das Licht ist genial und die Lightbar ihr Geld wert auch wenn sie sehr teuer ist.

    Hinten habe ich vor 2 Jahren schon LED Rückfahrscheinwerfer zusätzlich montiert, das war "Billigware" von Conrad, mal eben in der Filiale mit genommen, sie haben zwar auch Prüfzeichen und sind super hell. Die hat bisher weder Polizei noch TÜV interessiert.

    Gruß

    Frank

  • Ich habe eine Lightbar von Osram vorne dran seit einigen Monaten die zulässig ist bzw. sein soll.

    Wenn das Ding als Zusatz-Fernscheinwerfer geschaltet ist, könnte das heutzutage tatsächlich auch in Deutschland zulässig sein. Denn es sieht so aus, als sei die frühere Vorschrift, dass auch Zusatz-Fernscheinwerfer nur paarweise vorhanden sein dürfen, entfallen.

    Was Rückfahrscheinwerfer betrifft, so gibt es keine Vorschriften zur maximalen Leistung bzw. ob LED oder nicht. Aber bzgl. Montage und Schaltung (nur bei eingeschaltetem Antriebssystem und eingelegtem Rückwärtsgang) müssen die Vorschriften aus StVZO § 52 a eingehalten werden. Und natürlich die allgemeinen Grundsätze, also muss z.B. eine E-Nummer vorhanden sein.

    Arbeitsscheinwerfer sind zwar grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht während der Fahrt benutzt werden.

    Zusammengefasst: So, wie es in dem Youtube-Video dargestellt ist, ist es nicht zulässig!

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Wobi555

    Wenn dich die Polizei weiter fahren lässt, du durch den TÜV kommst oder „Prüfzeichen“ (?) drauf sind heißt das noch lange nicht, dass das zulässig ist was du machst. Erstere sind nicht allwissend und haben manchmal keine Lust sich wegen sowas aufzuregen und Prüfzeichen gibt’s viele. Planschbecken können auch ein TÜV-Prüfzeichen haben, trotzdem darf ich die nicht als Scheinwerfer montieren. Auch die E-Nummern bedeuten nicht zwingend, dass das für deinen Zweck zugelassen ist. Legale Motorradblinker haben auch E-Nummern und „Prüfzeichen“, die darf ich trotzdem nicht ans Womo schrauben (ja, blödes Beispiel, aber so weiß jeder was ich meine).


    Du sagst „kann man pauschal nicht sagen“ dass es im Bereich der STVZO nicht zugelassen ist, bringst aber keinen Beweis dafür. Im Gegenteil, du sagst ja dass deine Osram „zulässig ist bzw. sein soll“.

    Wie gesagt, durch die HU und Polizeikontrolle kommen bedeutet nicht automatisch zulässig.


    Eigentlich ist mir das egal, aber da ich beruflich oft nachts fahren muss, seh ich manchmal so Fahrzeuge mit Lichtbalken dran. Ob Legal oder nicht (denke eher nicht), die sind alle zu hell oder falsch eingestellt oder (mit Absicht) beides. Das gilt übrigens auch für die tollen (übrigens nicht erlaubten) neuen Fahrradlampen, die blenden vom Fahrradweg auf einer Landstraße die KfZ-Fahrer, kein Witz. Ich frage mich nur wer die braucht...bestimmt die „überschnellen“ (verbotenen) E-Bikes.

    Meine Xenon am PKW sind auch hell (vielen zu hell), aber die sind richtig eingestellt und passen die Höhe selber an um nicht zu blenden (hell und blenden sind verschiedene Sachen). Das ist vorgeschrieben...warum bloß? Wenn du in deinem Womo hinten 50kg mehr drin hast, dann ist das für die Entgegenkommenden wie in die Sonne schauen. Oder stellst den Lichtbalken vor jeder Fahrt ein?

  • Hallo,

    meiner Meinung ach, ist es möglich, eine Lightbar, wenn sie eine e-Kennzeichnung hat, als zusätzliches Fernlicht zu schalten. Allerdings weiße zusätzliche Beleuchtung zur Seite oder nach hinten (außer zum Rückwärtsfahren) kriegt man sicher nicht bei jedem Gutachter als Arbeitsbeleuchtung am Wohnmobil durch.

    Viel Spaß beim Winterbasteln - irgendwie muss man sich ja die Corona-Langeweile vertreiben


    Uwe

  • Komisch, daß vieles hier immer schlecht geredet wird bzw. runter gemacht oder angezweifelt wird ... Auf der Osram-Seite sind die Dinger eindeutig als im Straßenverkehr in Verbindung mit dem normalen Fernlicht zugelassen....

  • Komisch, daß vieles hier immer schlecht geredet wird bzw. runter gemacht oder angezweifelt wird ... Auf der Osram-Seite sind die Dinger eindeutig als im Straßenverkehr in Verbindung mit dem normalen Fernlicht zugelassen....

    Nichts anderes habe ich gesagt ...

    Aber im Ursprungsbeitrag ging es nicht um Zusatz-Fernlicht, sondern um eine Rundum-Beleuchtung. Und die ist eben - zumindest während der Fahrt - nicht zugelassen.

    Wobei ich persönlich auch nicht das geringste Interesse daran hätte, unterwegs bei Nacht so viel "Reklame" für mein Wohnmobil zu machen.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • ...ich habe auch gesehen, dass ein Teil der OSRAM-Scheinwerfer eine e-Kennzeichnung hat, gegen diese ist ja auch nichts gesagt. Aber wenn dass Wohnmobil so rumfährt, wie in dem Video zu sehen, gibt es bestimmt Ärger mit der Rennleitung =O Das ist kein ....schlecht reden oder runtermachen - das ist leider die Realität.

    Uwe

  • Hallo,

    ok, jetzt wird es interessant. Wenn ich mich vergewissern möchte, ob ich das Teil fahren darf oder nicht stellt sich ja dann die Frage von wem ich verbindliche Auskunft erhalten kann. Wenn Hersteller, Verkäufer, Polizei und TÜV nicht repräsentativ sind, wenn sollte ich dann sonst fragen? Die Bäckereifachverkäuferin um die Ecke kann mir da auch nicht helfen....

    Klar sind alle die etwas kontrollieren nur Menschen die sich evtl. irren können. Aber die Summe macht es doch. Bei der Polizeikontrolle wurde wie gesagt extra ein Kollege hinzu gezogen, dann haben sie telefoniert (Gespräch konnte ich nicht mit hören) und dann kam das OK.

    Und du hast natürlich auch recht, dass Helligkeit zunächst mal nichts mit blenden bzw. falsch (zu hoch) eingestellten Scheinwerfern egal welcher Art zu tun hat. Ein H4 was zu hoch eingestellt ist, ist ein Mangel beim Tüv und das ist auch gut so. Am PKW habe ich auch moderne Bi-Xenon Scheinwerfer die jede Menge automatische Einstellungen haben. Das ist aber ein anderes Thema denn mein Womo hat bei den H4 Scheinwerfern keinerlei Automatik und man müsste von Hand an der Leuchtweitenregulierung drehen. Und bei meinem aktuellen PKW der zwar die Automatik hat (Fernlicht/Abblendlicht) ist es so, dass die auch nicht immer richtig funktioniert. Manchmal wird nicht abgeblendet bei entgegenkommenden Fahrzeugen oder Querverkehr, besonders wenn es etwas diesig ist und noch regnet.

    Das Gewicht spielt bei meinem Womo absolut gar keine Rolle, da ändert sich an der Höhe der Scheinwerfer rein gar nichts bei 50 Kg. Selbst wenn ich mit Anhänger fahre (Stützlast) brauche ich die manuelle Leuchtweitenregulierung nicht runter zu drehen, habe das mal vor einer Wand in Meter Abstand getestet.

    Gruß

    Frank

  • Nichts anderes habe ich gesagt ...

    Aber im Ursprungsbeitrag ging es nicht um Zusatz-Fernlicht, sondern um eine Rundum-Beleuchtung. Und die ist eben - zumindest während der Fahrt - nicht zugelassen.

    Wobei ich persönlich auch nicht das geringste Interesse daran hätte, unterwegs bei Nacht so viel "Reklame" für mein Wohnmobil zu machen.

    MfG

    Gerhard

    Hallo Gerhard,

    deswegen habe ich ja auch nur auf die Lightbar vorne Bezug genommen und nicht auf eine Rundumbeleuchtung. Die hat während der Fahrt ja sowieso niemand an. Auch die Vorzeltbeleuchtung darf während der Fahrt nicht an sein z.B. Und niemand würde behaupten, dass Arbeitsscheinwerfen ganz normal während der Fahrt eingeschaltet sein dürfen. Die Polizei darf auch nicht ihr Blaulicht einschalten wenn sie sich irgendwo einen Kaffee holen fährt.

    Gruß

    Frank

  • Ich hab doch nicht gesagt, dass der Verkäufer oder Hersteller nicht repräsentativ sind, oder? Lies nochmal.

    Genau die sollten dir das sagen können. Da du aber schreibst, dass das Ding „zulässig ist bzw. sein soll“ wird das wohl nicht der Fall sein.

    Der TÜV ist es bei dir wohl auch nicht, wenn einer sagt ja und der andere nein.

    Du solltest vielleicht versuchen genauer zu lesen und dich etwas verständlicher ausdrücken.

  • Und nicht alles was sich man denkt, muß man auch schreiben!


    Robert

    Ich finde solange das ganz sachlich und nicht unbedingt abwertend rüberkommt, ist das doch ok.

    Vielleicht hilft das dem einen oder anderen ja auch drüber nachzudenken ob man sowas tatsächlich braucht.

    Ich fands nicht schlimm. Gibt da ganz andere Sachen...