Finanzamt willkürlich bei der Berechnung der KFZ Steuer?

  • Hallo zusammen,

    mein Name ist Jürgen und ich komme aus Viersen am Niederrhein.

    In den letzten 20Jahren bin ich beruflich und privat viele Ducatos gefahren. Mein letzter Ducato war ein 230er Hymer B524, welchen ich jetzt gegen einen Ducato 140 Kombi H1L1, 2.3l, 140PS, mit 8 Sitzplätzen, ausgetauscht habe. Auf Grund drohender Diesel-Fahrverbote und anderen möglicher Nachteile, wollte ich auf jeden Fall ein Neufahrzeug mit AdBlue-Technik haben. Auch sitze ich gerne hoch, schätze somit das stressfreie Fahren und die Anhängelast von 2,5to kommt mir sehr entgegen. Zukünftig soll der Duc einen Wohnwagen- und einen Motorradanhänger ziehen. Für meine gelegentlichen Personenbeförderungen zu Sportveranstaltungen sind die 8 Sitzplätze perfekt. Man könnte sagen, ich bin eigentlich sehr glücklich mit dem Auto.

    Ich suchte Anfang Oktober den Fiat Vertragshändler meines Vertrauens auf. Der Verkäufer hatte ein solches Fahrzeug nicht auf dem eigenen Hof stehen und suchte darum sofort online bei anderen Händlern nach. Nach einer guten Stunde war ein Neufahrzeug mit Einzelsitze vorne und mit passenden Ausstattungen gefunden. Nach einem guten Gespräch und Klärung der Einzelheiten, habe ich also am 02.10.20 die verbindliche Bestellung unterschrieben. Der Wagen sollte nach 14 Tagen da sein. Am 23.10.20 kam die Mitteilung des Verkäufers, dass der Wagen nun bei ihm auf dem Hof stehen würde und er meine Unterlagen für die Zulassung bräuchte. Am 26.10.20 brachte ich ihm die gewünschten Unterlagen. Am 27.10.2020 war es dann geschafft und der Bus war zugelassen. Wie von Ihm gewünscht, wurde der Kaufpreis vor der Abholung, am 29.10.20 online überwiesen. An dem darauf folgendem Tag 30.10.20 war die Übergabe und ich sah zum ersten mal meinen schönen schwarzen Kombi.

    Im Büro des Verkäufers hielt ich nun glücklich die Zulassungsbescheinigung in der Hand und überflog die Eintragungen. Als erstes fiel mir auf, dass dieses Neufahrzeug in 05.2019 gebaut wurde. Der Duc stand also bereits 17 Monate auf irgendeinem Hof. Ich merkte leicht überfordert an, dass es sich hier nicht wirklich um ein Neufahrzeug handeln könnte. Der Verkäufer entgegnete „wieso, selbstverständlich ist das ein Neufahrzeug, es war noch nie zugelassen und sie haben die volle 2 Jährige Garantie. Ich nahm diese Aussage jetzt mal so hin und bemerkte einen weiteren Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Der Bus wurde hier mit einem Schadstoffwert von 248mg eingestuft. Meine vorherigen Recherchen in den Prospekten und Werbung von Fiat, ADAC usw. gaben einen Wert von 179mg an. Den Verkäufer darauf angesprochen, legte er mir das COC Papier vor, wo die 179mg ebenfalls aufgeführt waren. Er meinte, es müsse sich um einen Fehler handeln und er bringt die Unterlagen erneut zum STVA um dies abändern zu lassen. Am 05.10.2020 rief mein Verkäufer an und meinte, es sei wohl alles richtig so. Nach seiner Aussage hat es wohl damit zu tun, dass das Finanzamt das willkürlich so handhabt, da es hier die Messungen nach NEFZ? nicht mehr anerkennt sondern nach den Messungen WLTP? berechnen. Hier liegen die Werte wohl höher.

    Zugegeben, ich verstehe das alles nicht. So viele Abkürzungen und Begriffe für einen sauberen Diesel? Ich war der Meinung, ich habe nun die aktuell sauberste Technik gekauft. Ich weiß nicht was jetzt stimmt. Also rechne ich auch weiter mit evtl. Fahrverboten in Wohngebieten?!? € 524,- Steuern im Jahr für dieses aktuelle Neufahrzeug mit AdBlue 6D Temp?

    Kann es sein, dass es sich wegen dem Bauj. 2019 und einer Standzeit von 17 Monaten möglicherweise schon wieder um überholte Technik handelt?

    Gäbe es einen Unterschied zu einem Neufahrzeug mit Bauj. 2020, hätte ich hier einen Vorteil gehabt?

  • Moin Jürgen,

    wenn ich es richtig mitbekommen habe, wurde die Berechnung der Schadstoffklasse offiziel (nicht willkürlich) umgestellt und damit zahlst du für das selbe Fahrzeug nach diesem Termin höhere Steuern. Ich habe das nur am Rande verfolgt, weil für bereits zugelassene Fahrzeuge in diesem Fall "Bestandschutz" gilt. Sprich für mich ändert sich nichts.

    Was ich dir aber mit Sicherheit sagen kann. Die Einstufung 6d Temp ist die beste, die du derzeit für Dieselfahrzeuge bekommen kannst. Also sofern es kein Fahrverbot für Diesel grundsätzlich gibt, wirst du damit zur Zeit überall hinkommen. Soweit müsste das also alles korrekt sein und wäre auch bei einem gerade vom Band kommenden Fahrzeug nicht anders.

    Gruß

    Nils

  • Ich war der Meinung, ich habe nun die aktuellsauberste Technik gekauft.

    Das hast Du auch. Es geht hier aber nicht um den Feinstaub- oder Stickoxidausstoß, der für Fahrverbote relevant wäre. Sondern um den CO2-Ausstoß, der für die Steuer relevant ist. Und hier ist es so, dass seit dem 1. September 2018 der WLTP-Zyklus angewendet werden muss.

    Es gab auch noch eine Übergangsregelung für "Lagerfahrzeuge", die ist aber am 31. August 2019 ausgelaufen.

    Die Kfz-Besteuerung basierend auf dem WLTP-Messwert ist in Deinem Fall (Erstzulassung nach dem 31.08.2019) also korrekt.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • :) Hallo Jürgen :)

    Am 01.01.2021 ändert sich die Steuerlage noch einmal,

    dann wird's so richtig kompliziert.

    Nachlesen kann man das unter folgendem

    Link ==> https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service…KfzRechner.html

    Und auch ein Steuerrechner (allerdings noch nicht auf die neue Gesetzgebung umgestellt) findest du unter diesem Link.

    DerZoll informiert hier über die neuen

    Gesetze ==> https://www.zoll.de/DE/Privatperso…teuer_node.html

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !

  • Der Duc stand alsobereits 17 Monate auf irgendeinem Hof.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass zwischen Produktion und Verkauf nicht mehr als 12 Monate vergangen sein dürfen, damit der Wagen noch als Neuwagen durchgeht.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Guten Abend,

    vielen Dank für eure ganzen Informationen und Links8). War mir alles so nicht geläufig.

    Da bin ich beruhigt, dass das Finanzamt seine Arbeit korrekt gemacht hat. Es sieht dann ja so aus, dass ich noch Glück habe. Bei einer Zulassung ab 2021 würde mein Duc ja noch teurer.

    Na dann hoffe ich einfach mal, dass aufgrund der Steuererhöhung nach WLTP, die Co2 Belastung meines Autos geringer wird8o.

  • Als erstes fiel mir auf,dass dieses Neufahrzeug in 05.2019 gebaut wurde. Der Duc stand alsobereits 17 Monate auf irgendeinem Hof.

    Woher hast Du das Datum ? Es ist in den Unterlagen auch das Datum der Typprüfung eingetragen. Das Datum hat nichts mit dem Produktionsdatum zu tun. Das genaue Herstellungsdatum kann man nur Anhand der Fahrgestellnr. feststellen. Das kann z. B. jede FIAT-Werkstatt.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Woher hast Du das Datum ? Es ist in den Unterlagen auch das Datum der Typprüfung eingetragen. Das Datum hat nichts mit dem Produktionsdatum zu tun. Das genaue Herstellungsdatum kann man nur Anhand der Fahrgestellnr. feststellen. Das kann z. B. jede FIAT-Werkstatt.

    Guten Morgen,

    danke für den Hinweis. Beim nächsten Werkstatttermin werde ich nach dem genauen Herstellungsdatum fragen. Vom Verkaüfer wurde meine Vermutung jedoch nicht widersprochen oder entkräftet. Wie auch immer, ich werde den Ducato auf jeden Fall behalten. Der ist so wie ich den haben wollte. Hauptsächlich war für mich eine Erklärung wegen der Einstufung der KFZ-Steuer. Durch eure ganzen Erklärungen hier, glaube ich bereits selber an ein Missverständnis. Auf den Reifen steht jedenfalls eine DOT 08-2020. Somit gehe ich mal von einem Fehler meinerseits aus, da ich die Zulassungsbescheinigung offensichtlich falsch interpretiert habe. Sorry!

  • Hallo Jürgen,

    gib hier mal Deine VIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) aus Punkt "E" Deiner Zulassungsbescheinigung ein.

    Dann erhältst Du alle Produktionsdaten Deines Fahrzeuges.

    Ich kann allerdings nicht sagen wie aktuell die Datenbank ist.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Die haben Dir ein Auto aus 05.2019 verkauft,das ist nicht der Stand der Technik,da gab es noch kein 6 D temp beim Ducato.

    Ein Neuwagen darf zwar längere Zeit stehen,aber nur wenn die grundlegende Technik sich nicht geändert hat.

    Aber anderseits,den 140 PS Motor gab es im Mai 2019 auch nicht,meines Wissens nach.

    Oder hatten die Ducatos im Bus andere Motore ?

    Gruss, Dieter

  • Hallo Jürgen,

    gib hier mal Deine VIN (Fahrzeugidentifikationsnummer) aus Punkt "E" Deiner Zulassungsbescheinigung ein.

    Dann erhältst Du alle Produktionsdaten Deines Fahrzeuges.

    Ich kann allerdings nicht sagen wie aktuell die Datenbank ist.

    Guten Morgen,

    habe es jetzt mehrfach versucht. Leider kein Treffer. File not found! Der mag wohl das P an 12. Stelle der VIN nicht. Mache ich daraus eine Zahl, wirft er ein Fahrzeug aus. Der Link funktioniert also.

  • Wenn die Reifen eine DOT 08/2020 haben ist das Fahrzeug nicht aus 2019.......

    Da brauch der Originalwagen (aus 2019) ur mit besonderen Felgen oder Winterreifen geordert gewesen sein und dann hat der Vor-oder Endhändler die demontiert und andere (z.B. von einem aktuellen Neuwagen) montiert und/oder die Altbereifung anderweitig verwendet.

    Also DOT Nummern auf Reifen sagen absolut nichts über das Baujahr aus.:):wink;)

    Außerdem dürfen m.W. Reifen die unter 24 Monaten nach dem Produktionsdatum (Dot Nummer) stammen immer noch als "Neureifen" vermarktet und verkauft werden.

    Martin

  • Außerdem dürfen m.W. Reifen die unter 24 Monaten nach dem Produktionsdatum (Dot Nummer) stammen immer noch als "Neureifen" vermarktet und verkauft werden.

    Sogar bis zu 3 Jahren.

    Zitat des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur Handwek e.V.:

    "Was gilt bei Neureifen, die über eine längere Zeit eingelagert waren? - Unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung gilt ein Reifen bis zu einem Alter von 3 Jahren als fabrikneu und bis zu maximal 5 Jahren als neu. Bei ungebrauchten Reifen, die nicht älter als 5 Jahre sind, sind Kauf und Montage technisch unbedenklich. Allerdings haben sie dann nur eine begrenzte Nutzungsdauer."

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • habe es jetzt mehrfach versucht. Leider kein Treffer. File not found! Der mag wohl das P an 12. Stelle der VIN nicht.

    Ungewöhnlich. Normalerweise fängt die FIN mit ZFA250 (beim x250/ X290) an und dann folgen nur Zahlen.

    So kenne ich das.

    Evtl. ist die Datenbank noch alt.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • :) Die VIN meines Carado's :)

    hat ebenfalls an 12. Stelle einen Buchstaben, einen "B".

    Dies nur als Hinweis.

    Beim vorherigen waren aber ebenfalls nur Zahlen nach dem "ZFA"

    Gruss von der schönen Mittelmosel :ubria

    Achim

    Und stets dran denken : Immer die Kirch' im Dorf lasse !