Es ist ein Ducato geworden! :)

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Moin,

    ich finde, dass der TE bei der Einleitung alles geschrieben und sich mit der Thematik auseinandergesetzt hat, dass man ihm nur gratulieren kann für seine Wunscherfüllung anstatt mit

    -Hätte, hätte Fahrradkette-

    Selbstgewähltes Schicksal, aber sicher nicht mit rosaroter Brille, sondern schon mit Weitsicht.

    Genieße Deine Touren und lasse uns an Deinen Erfahrungen teilhaben.

    Beim Wechsel auf ein anderes wird man entsprechend seines Anspruches mit den Erfahrungen vielleicht auf ganz andere Parameter achten.

    Aber jetzt, um den Wendler zu zitieren:

    Egal

    Gute Fahrt, gute Reisen

    Jerome

    Ich bin nicht auf der Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten...

  • Hallo,

    ...

    Aber gut, jeder muss es wissen, es könnte nur ein Problem unabhängig von einer Kontrolle wenn es zu einem Unfall kommt und etwas genauer untersucht wird....

    Gruß und auch von mir herzlichen Glückwunsch zum neuen WoMo,

    Frank

    Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem das Übergewicht maßgeblich ursächlich ist. Ja. Das ist genau die eine Konstellation, die jemand, der Überlegungen bezüglich Überladung anstellt, als die eine Konstellation realisieren muss, bei der er voll in der Verantwortung steht. Bei allen anderen Unfällen nicht. Aber grundsätzlich hast Du recht.

    Deswegen wäre meine persönliche Grenze wohl 3.650 kg, unter Einhaltung der maximalen Achslasten. Das ist das technisch zulässige Gesamtgewicht, das der Hersteller angibt. Das Fahrzeug ist bis zu diesem Gewicht ohne weitere Umbaumaßnahmen zulassungsfähig, natürlich mit all den Restriktionen, die ein Zulassungsgewicht > 3.500 kg mit sich bringt.

    Alles darüber überlastet das Fahrzeug. Das muss jedem klar sein, der sich mit dem Thema beschäftigt.

  • Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem das Übergewicht maßgeblich ursächlich ist. Ja. Das ist genau die eine Konstellation, die jemand, der Überlegungen bezüglich Überladung anstellt, als die eine Konstellation realisieren muss, bei der er voll in der Verantwortung steht. Bei allen anderen Unfällen nicht.

    Hallo,

    und genau das ist eben dann das Problem, dass das anders ausgelegt wird. Konstruiertes Beispiel:

    Du stehst an einer roten Ampel hast 3 Promille Blut im Alkohol und dir kracht einer hinten rein. Bei 0,0 wäre der zu 100% schuld, so bist du aber schuld weil du eigentlich gar nicht hättest da sein dürfen und der hintere noch etwas mehr Anhalteweg gehabt hätte. Ist zwar quatsch, aber in die Richtung läuft es.

    Und niemand definiert eine Unfallursache so genau, ob die wirklich mit einer Überladung zusammen hängt. Ok, wenn du über eine Brücke fährst die dann zusammen kracht vielleicht, aber bei allen anderen Sachen wird erst mal ein offensichtlicher Fehler gesucht und nicht zuerst nach der eigentlichen Ursache gesucht. Ist zwar blöd, aber leider ist es so.

    Gruß

    Frank

  • Äh. Ich kann nicht folgen. Was hat das mit Überladung zu tun? Nix, oder?

    Aber ich kann Dir sagen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung (nenne ich jetzt mal so, gemeint ist natürlich das Unternehmen, dass die Kfz-Versicherung anbietet), welche einen durch einen Kfz-Unfall verursachten Personenschaden regulieren muss (der leicht in die Hunderttausende gehen kann) nichts unversucht lassen wird, wenn sie die Chance sieht, den Unfallverursacher in Regress zu nehmen, ihn also zu zwingen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Und an der Stelle kann die Überladung ins Spiel kommen, wenn z.B. ein Gutachter anhand mathematischer Berechnungen nachweisen kann, dass der Bremsweg z.B. 4m kürzer gewesen wäre, wenn das Kfz nicht überladen gewesen wäre. Das ist kein Hexenwerk.

    Wenn jemand besoffen im Wohnmobil an der Ampel steht und ihm jemand hinten rein fährt, dann kommt möglicherweise (habe ich jetzt nicht geprüft) eine Schuldumkehr wegen des Alkohols in Frage. Eine Überschreitung des zulässigen Fahrzeuggewichtes ändert nichts, würde ich so aus dem Stegreif jetzt mal behaupten. Lasse mich aber gerne belehren: Gerichtsurteile in Zivilprozessen sind auf Nachfrage grundsätzlich zu veröffentlichen. Und alle Urteile, die auch nur ein Bißchen interessant sind, sind im Internet zu finden. Wenn Du also ein entsprechendes Urteil parat hast: Her damit! :)

    Hörensagen-Erzählungen und Geschichten aus 3. Hand mag ich ja nicht so gerne...

    Aber auch die Schuldumkehr wegen Alkohol am Steuer würde mich interessieren. Gibt es dazu ein Urteil oder eine seriöse Quelle? Gefühlt würde ich sagen, dass es ja eigentlich egal ist, ob der Vordermann betrunken ist. Am Unfallgeschehen konnte er nichts ändern, auch nicht, wenn er nüchtern gewesen wäre. Er trägt also keine Schuld daran, dass der Hintermann auf ihn aufgefahren ist. Aus demselben Grund müssen Mieter von Kfz ja auch keine Steinschlagschäden ersetzen.

  • Da sieht man mal, was aus einem im Überschwang der Freude veröffentlichen Tröt so alles werden kann. Der Klinger hat eigentlich alles erklärt, ja nicht gleich ,aber auf Nachfrage.

    Aber einige User meinen, sie müssten jetzt mal ihrem Affen so richtig Zucker geben. Ungefragt natürlich.

    Leute, auch der Einfältigste weiß heutzutage, vor Gericht und auf hoher See.... usw.

    Warum fragt eigentlich die Polizei bei einem Unfall immer als erstes, Wer hat gestanden und wer ist in Bewegung gewesen?

    Büromikado, wer sich als erster bewegt hat verloren!

    Also, lasst es gut sein.

    Es ist ja alles schon gesagt.

    LG Al

  • Äh. Ich kann nicht folgen. Was hat das mit Überladung zu tun? Nix, oder?

    Aber ich kann Dir sagen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung (nenne ich jetzt mal so, gemeint ist natürlich das Unternehmen, dass die Kfz-Versicherung anbietet), welche einen durch einen Kfz-Unfall verursachten Personenschaden regulieren muss (der leicht in die Hunderttausende gehen kann) nichts unversucht lassen wird, wenn sie die Chance sieht, den Unfallverursacher in Regress zu nehmen, ihn also zu zwingen, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Und an der Stelle kann die Überladung ins Spiel kommen, wenn z.B. ein Gutachter anhand mathematischer Berechnungen nachweisen kann, dass der Bremsweg z.B. 4m kürzer gewesen wäre, wenn das Kfz nicht überladen gewesen wäre. Das ist kein Hexenwerk.

    Wenn jemand besoffen im Wohnmobil an der Ampel steht und ihm jemand hinten rein fährt, dann kommt möglicherweise (habe ich jetzt nicht geprüft) eine Schuldumkehr wegen des Alkohols in Frage. Eine Überschreitung des zulässigen Fahrzeuggewichtes ändert nichts, würde ich so aus dem Stegreif jetzt mal behaupten. Lasse mich aber gerne belehren: Gerichtsurteile in Zivilprozessen sind auf Nachfrage grundsätzlich zu veröffentlichen. Und alle Urteile, die auch nur ein Bißchen interessant sind, sind im Internet zu finden. Wenn Du also ein entsprechendes Urteil parat hast: Her damit! :)

    Hörensagen-Erzählungen und Geschichten aus 3. Hand mag ich ja nicht so gerne...

    Aber auch die Schuldumkehr wegen Alkohol am Steuer würde mich interessieren. Gibt es dazu ein Urteil oder eine seriöse Quelle? Gefühlt würde ich sagen, dass es ja eigentlich egal ist, ob der Vordermann betrunken ist. Am Unfallgeschehen konnte er nichts ändern, auch nicht, wenn er nüchtern gewesen wäre. Er trägt also keine Schuld daran, dass der Hintermann auf ihn aufgefahren ist. Aus demselben Grund müssen Mieter von Kfz ja auch keine Steinschlagschäden ersetzen.

    Hallo, so geht das dann manchmal aus. Von mir auch viel Spass mit dem neuen Wegfahrzuhause. Egal wie schwer:P

    Knuff

    Ich bin nicht Faul, ich hab nur Geduld.

  • Vielen Dank! Mittlerweile waren wir zu viert ein Wochenende von Samstag bis Montag unterwegs, natürlich coronakonform. Bei Rückkehr habe ich vollgetankt und dann gewogen: Wir kamen mit ca. 100l Wasser auf 3.520 kg. Und hatten noch reichlich Lebensmittel und vor allem Getränke an Bord. :)