Sinn der Dichtigkeitsprüfung

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Hallo Zusammen,

    im Moment bin ich an der Sinnhaftigkeit der Dichtigkeitsprüfung am zweifeln.

    Bei der jährlichen Dichtigkeitsprüfung (viertes Mal) im September wurde festgestellt, dass sich in der Serviceklappe Feuchtigkeit angesammelt hat. Die Werkstatt hat Fotos der Serviceklappe mit Ansicht auf die Anzeige des Messgerätes an den Hersteller mit Antrag auf Anerkennung gesendet. Der Hersteller hat den Antrag auf Austausch der Klappe abgelehnt mit der Begündung, es würde sich um Kondenswasser handeln. Bis Anfang Oktober stand das WoMo unbenutzt auf dem Stellplatz. Die neue Messung ergab wieder ca. 60% Feuchtigkeit in der Serviceklappe. Wieder wurde ein Antrag auf Austausch der Serviceklappe mit Fotos an den Hersteller gesendet. Und wieder wurde mit dem Hinweis auf Kondenswasser abgelehnt.

    Ich frage mich, wozu ich bisher die Dichtigkeitsprüfung auf meine Kosten habe durchführen lassen, wenn man in einem Fall der Undichtigkeit im Stich gelassen wird.

    Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht??

  • Hi, mit Kondenswasser hatte ich noch keine Probleme, aber mit einer leckenden Dachhaube. Wurde schon zweimal abgedichtet (kostenlos), scheint aber immer nur

    ein Jahr zu halten. Macht auch keinen Spaß !

  • Meiner Meinung nach kann es sich nicht um Kondenswasser handeln. Das WoMo stand unbenutzt auf dem Stellplatz. Kondenswasser bildet sich meines Wissens, wenn sich Feuchtigkeit (z.B. warmer Atem) in einem kalten Raum niederschlägt. Dann befindet sich auch ein feuchter Niederschlag auf den Wänden. Dies war nicht der Fall. Das WoMo hatte innen eine ähnliche Temperatur wie außen. Es hatte bei der ersten und zweiten Messung nicht geregnet.


  • Ironiemodus an:

    Wovon sollen die Womo Händler denn ( gut) leben, wenn alle entdecken, dass die Dichtigkeitsinspektionen auch jeder !!! selbst Für einmalig unter 100€ durchführen und erkennen kann.??

    https://www.manomano.de/p/materialfeuc…ustoffe-5541111

    Nach Ablauf der Werksgarantie hilft m.E. Nur noch Selbsthilfe und Kontrolle, wie man sieht und immer wieder hört, sind da ( faule) Ausreden eher die Regel denn die Ausnahme wenn etwas festgestellt wird.


    Martin

  • Hallo,

    da können wir auch "ein Lied davon singen". Unser Vorgänger WoMo war ein H...y, nach 3 Jahren Undichtigkeit im hinteren Bereich festgestellt. Reperatur abgelehnt (2. Instanz) mit der Begründung, Anspruch kann nur bei dem Händler eingereicht werden, bei dem das WoMo gekauft wurde (steht so klein geschrieben in den Garantiebedingungen). Leider gab es den Händler zu dem Zeitpunkt nicht mehr.

  • ... Anspruch kann nur bei dem Händler eingereicht werden, bei dem das WoMo gekauft wurde ...

    Das ist schon frech.

    Unser französischer Grossserienhersteller scheint da toleranter zu sein. Einziger Mangel in 11 Jahren war bislang auch eine undichte Stauraumklappe in der Zeit der Dichtheitsgarantie.

    Zweimal hat der Händler hier vor Ort, bei dem wir das Fahrzeug übrigens nicht gekauft haben, versucht den Mangel zu beheben. Man kann jeden Vertreter der Marke in Deutschland beauftagen.

    Erst wurde nur ein wenig nachgedichtet. Dann beim zweiten Mal alles auseinander gebaut, gebohrt und genietet. Der Hersteller hat jedesmal klaglos ohne vorherige Anträge und Genehmigungen die Arbeiten bezahlt. Half aber trotzdem nicht wirklich langfristig.

    Beim dritten Mal dann nach Ablauf der Garantie bin ich mit der Klappe zu unserem Dethlefshändler um die Ecke gelaufen und der hat die für 30,-Euro schließlich erfolgreich dicht bekommen. Obwohl er sagte man müsse das sowieso alle 2 Jahre neu abdichten, auch bei Dethlefs, ist es jetzt schon bestimmt seit 6 Jahren dicht. Gut der Mann!

  • Das ist schon frech.

    Unser französischer Grossserienhersteller scheint da toleranter zu sein. Einziger Mangel in 11 Jahren war bislang auch eine undichte Stauraumklappe in der Zeit der Dichtheitsgarantie.

    Zweimal hat der Händler hier vor Ort, bei dem wir das Fahrzeug übrigens nicht gekauft haben, versucht den Mangel zu beheben. Man kann jeden Vertreter der Marke in Deutschland beauftagen.

    Erst wurde nur ein wenig nachgedichtet. Half aber trotzdem nicht wirklich langfristig.

    Beim dritten Mal dann nach Ablauf der Garantie bin ich mit der Klappe zu unserem Dethlefshändler um die Ecke gelaufen und der hat die für 30,-Euro schließlich erfolgreich dicht bekommen. ...

    genau das ist das Problem, jeder jeweilige Händler/Garantiegeber versucht hier —wenn man Glück hat—-mit den (ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und manchmal erschreckend wenig Wissen) ein bisschen um - und abzudichten.
    Und dafür hat man dann jahrelang teure Dichtheitsprüfungen in Auftrag gegeben und bezahlt. :/:thumbdown::thumbdown:

    Insofern ist hier „selbst ist der Mann „angesagt .

    Da weiß ich dann auch woran ich bin.

    Denn wieviel Mist und Halbwahrheiten bei diesem Thema erzählt wird und welcher „ MURKS“ dann manchmal im „ Leistungsfall“ abgeliefert wird, kann hier und in zahlreichen anderen Foren nachgelesen werden.

    Martin

  • Hallo zusammen,

    habe zufällig eine weitere Undichtigkeit gefunden. Unterhalb der Toilettentank-Klappe ist die Wand richtig nass (hat geregnet). Wenn man den äußeren Klappenrahmen von innen etwas nach außen drückt kann man die nasse Wand sehen und fühlen. Habe einen neuen Termin für einen weiteren Garantieantrag. Gehe aber davon aus, das der Hersteller wieder ablehnt mit der Begründung (Ironie an), ich hätte die Badewanne überlaufen lassen.

    Gruß Detlef

  • Hallo,

    Sinn und Zweck der Dichtigkeitsprüfung ist eigentlich nur: Kostenersparnis! Und zwar für den Hersteller!

    Je früher nämlich ein Wasserschaden entdeckt und behoben wird, desto kostengünstiger die Reparatur.

    Tramper654 : Diesmal auf keinen Fall mehr abwimmeln lassen. Wenn der Hersteller jetzt nicht spurt, dann ab zum Anwalt! Zwar ist ein Garantieversprechen eine freiwillige Zusage des Herstellers. Es ist aber auch, einmal abgegeben, rechtlich bindend und daraus resultierende Ansprüche gerichtlich einklagbar.

    Anspruch kann nur bei dem Händler eingereicht werden, bei dem das WoMo gekauft wurde (steht so klein geschrieben in den Garantiebedingungen).

    Das ist nicht nur rotzfrech, sondern höchstwahrscheinlich sogar rechtswidrig! Auch hier wäre ein Termin beim Anwalt angebracht. "Überraschende" Klauseln, und das hier dürfte eine solche sein, sind nämlich unzulässig.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Die Frage stellt sich aber, was ist und wo ist der Stellplatz. ich kann mir schon vorstellen , wenn das eine feuchte Wiese in einer Gegend an der Nordsee ist, kann es schon zu solchen Wasserabscheidungen kommen. Mangelnde Lüftung würde ein Übriges dazu tun. Womit Ich dem "Tramper654" da mitnichten irgendwelche Nachlässigkeiten unterstellen möchte.

    Fakt ist, die Händler versuchen jeden möglichen Schaden auf den Kunden abzuwimmeln. Aber der wirklich verdächtige in diesem System ist der Hersteller.

  • Hallo Gerhard,

    wurde vom LG Rendsburg in 2.Instanz so für rechtens befunden.

  • wurde vom LG Rendsburg in 2.Instanz so für rechtens befunden.

    Bist Du da sicher? Mich wundert das unter anderem deshalb, weil es gar kein LG (Landgericht) Rendsburg gibt. In Rendsburg gibt es nur ein Amtsgericht.:/

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Und wieder wurde mit dem Hinweis auf Kondenswasser abgelehnt.

    Der Unterschied zwischen Kondenswasser und Wasserschaden ist doch eigentlich eindeutig. Die Frage ist doch, ob das Wasser in der Wand oder nur innen auf der Wand ist. Die Wand muss innen wie außen dicht sein und wenn Wasser in der Wand ist, gibt es da keine Argumentation. Wie Gerhard schreibt, dann ab zum Anwalt.

    Gruß

    Nils

    PS: Wenn Wasser innen auf der Wand ist, kann es natürlich trotzdem eine undichte Gummidichtung etc. sein. Dann kann der Hersteller ggf. mit Verschleiß argumentieren. Das wäre aber nicht ganz so dramatisch, weil die Kosten einen Bruchteil derer sind, die den Austausch der Wand oder auch nur der Klappe zur Folge haben;)


  • Bist Du da sicher? Mich wundert das unter anderem deshalb, weil es gar kein LG (Landgericht) Rendsburg gibt. In Rendsburg gibt es nur ein Amtsgericht.:/

    MfG

    Gerhard

    Kann auch Amtsgericht gewesen sein, ist schon so lange her. Tatsache ist, daß so entschieden wurde und H...y fein raus war.

  • Wir haben die 1. Dichtigkeitsprüfung durchführen lassen. Laut einer Dichtigkeitsmarke ist alles o.k. Reicht das aus ? Sollte man nicht eine Checkliste bekommen, wo und was geprüft wurde (Feuchtigkeit in %) ?.

    MfG Günther

  • Je, nach Hersteller ist es wichtig, dass der durchführende Händler die Meldung an den Hersteller durchgeführt hat. Deshalb ist mir ein Ausdruck der Meldebestätigung am wichtigsten.

    Dann kann jeder Händler dieser Marke eine Reparatur gegenüber dem Hersteller abrechnen. Wenn du nur den Eintrag oder die Rechnung hast, kannst du im Ernstfall nur diesen Händler in die Verantwortung nehmen und wenn der dann ggf. nicht mehr existiert, kannst du es gleich ganz lassen. Dies ist zumindest bei allen zu Trigano gehörenden Marken so.

    Ob etwas undicht ist, kontrolliere ich sowieso lieber selber ;)

    Gruß

    Nils

  • es ist von Händler zu Händler unterschiedlich, leider!

    Nicht von Händler zu Händler, sondern von Hersteller zu Hersteller. In den Bedingungen für die Dichtigkeitsgarantie sollte nicht nur drinstehen, wann die Dichtigkeitsprüfung zu machen ist, sondern auch, wie das Ergebnis zu protokollieren und ggfs. an den Hersteller zu melden ist. Daran muss sich die (Vertrags-)Werkstatt halten.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png