Gasprüfung nötig?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Wer musste jemals ein Gasprüfungsgutachten odgl. bei der Anmeldung auf einem CP vorlegen?

    Wann? Wo?

    Keine Antworten von wegen muss wegen HU, Tüf, Dauercamper etc. = Thema vervehlt! Nichtgenügend.

    Nur Pflicht auf Stellplatz/ Cp . Aus!

    Ps.: Ich mach die Prüfung zu meiner eigenen Sicherheit.

    niemals ohne eiklar im kühler unterwegs!

  • Moin,

    ich weiß es von 2 Kollegen, die sind Dauercamper. Die müssen regelmäßig ihre Gasprüfung nachweisen, sonst werden ihre Zugangskarten gesperrt.

    Wir mussten die noch nie vorzeigen. Aber bis jetzt war es ja auch so, dass der TÜV das kontrolliert hat. Da konnten die Betreiber sich ja drauf berufen. Grundsätzlich würde es ja für den Betreiber auch reichen, wenn er die Plakette am Fahrzeug kontrolliert (das bekommt man ja gar nicht mit).

    Gruß

    Nils

  • Hallo,

    Wir würden einmal wegen der Gasprüfung gefragt auf einem Campingplatz.

    Ich war gerade beim TÜV ( ohne Mängel) und der hat die Gasprüfung mitgemacht.

    Der TÜV Mann sagte zur Zeit ist die Gasprüfung wohl nur nötig wenn die Heizung auf Gas läuft.

    Gruß Uwe

  • Ich wurde deswegen noch nie befragt, nirgends. Auf keinem CP, in keinem europäischen Ausland, wo wir bisher waren.

    Auf deutschen Plätzen stehen wir nie, bis auf einen CP. Dort schert sich aber auch keiner um die Plakette.

  • Wer musste jemals ein Gasprüfungsgutachten odgl. bei der Anmeldung auf einem CP vorlegen?


    Wann? Wo?

    Muss man den Sinn der Fragen verstehen?

    Wenn du auf einen oder mehrere Campingplätze möchtest und nicht sicher bist ob die Prüfung verlangt wird ruf doch einfach dort an.. Was nützen hier irgendwelche Plätze die du oder interessierte Leser gar nicht anfahren möchten.

    Im übrigen ist die Prüfung wie sicher mittlerweile jeder weiß z.Z. keine gesetzliche Vorschrift. Ein Platzbetreiber wird sich doch nicht ins eigene Bein schießen und aus ideellen Gründen auf seine Einkünfte verzichten. Eine solche Prüfung gibt ausserdem z.Z. keine Sicherheit da es keine geeigneten Messgeräte gibt für alle die es noch nicht begriffen haben.

  • Muss man den Sinn der Fragen verstehen?

    Vielleicht will sich der TE ein Bild davon machen, wie oft der einzelne auf diversen Plätzen auf die Gasprüfung angesprochen wurde.

    Und wenn sich hier nur einer meldet der nicht auf einen Platz durfte, der Rest aber unbehelligt davon blieb, so kann er doch guten Gewissens ohne diese Plakette los. Ich persönlich würde mir keinen Kopf drum machen, losfahren und fertig. Wenn einer tatsächlich eine gültige Gasprüfung verlangen sollte, dann eben ab zum nächsten.

  • Ich wurde , weder früher als Dauercamper in NL mit WOhnwagen, noch seit 13 Jahren wieder mit WoMobil, noch nie :nono auf einem CP oder SP nach einer gültigen Gasprüfung gefragt oder habe das gelbe Prüfbuch vorlegen müssen.

    Allerdings hatte ich bei meinen letzten WoMo's auch immer ein Prüfsiegel der Gasprüfung hinten über dem Kennzeichen.

    Ich wüsste aber nicht, dass ein CP Besitzer danach geschaut hätte.

    Gruss ausm Rheinland:wink

    Dieter K

    "Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann - das Gegenteil ist schwieriger"
    (Kurt Tucholsky)

  • Es hat noch nie ein CP- oder Stellplatzbetreiber nach der Gasprüfung gefragt. In der jetzigen Situation, wo die Gasprüfung nicht vorgeschrieben ist, wäre das so, als dürfen nur frisch gewaschene Autos auf den Platz.

    Die Pflicht zur Gasprüfung wurde ja nicht aus einer Laune heraus gekippt. Die bisherige Untersuchung liefert keine belastbaren Ergebnisse. Hier wurde eine vermeintliche Sicherheit dargestellt, die wegen der unzureichenden Messgeräte nicht zu erreichen ist. Kurz: Ausser Spesen nichts gewesen.

    Ulme

  • Danke für die Antworten!

    Jetzt hab ich eine grobe Übersicht darüber.

    Ps.: .....zz. Gasprüfung nicht erforderlich....

    Es gibt noch anderen Länder als DE in Europa

    niemals ohne eiklar im kühler unterwegs!

  • Wenn ich das Fz. abstelle wird der Kühlschrank ausgeschaltet und die Gasflasche zugedreht.

    Nach 24h mache ich die Gasflamme am Herd an und beobachte die Zeit bis das Rest-Gas in der Leitung verbraucht ist.

    Bei unserem aktuellen Womo sind das ca. 5 Sekunden.

    Wird diese Zeit deutlich kürzer (oder wenn die Gasflamme gar nicht angeht ) dann ist etwas undicht und muss repariert werden. Diese Prüfung kann keine Gasprüfung ( auch mit noch so teuren Geräten, die es noch nicht gibt) vor mehreren Monaten ersetzen.

    Auch sollte man nach jedem Flaschenwechsel mit Lecksuchspray ( Blumenspritze mit Spüliwasser ) sicherstellen, dass die Verschraubung dicht ist.

  • Ein Platzbetreiber wird sich doch nicht ins eigene Bein schießen und aus ideellen Gründen auf seine Einkünfte verzichten.

    Hallo,

    das wird er sicherlich nicht, aber er wird evtl. in seiner Stellplatzordnung, AGB oder wo auch immer stehen haben, dass nur Fahrzeuge mit gültiger Prüfung zulässig sind. So wie hier in Corona Zeiten z.B. auf den SP nur Fahrzeuge mit eigener sanitärer Einrichtung erlaubt sind. Das kontrolliert auch keiner bei der Ankunft.

    Wichtig könnte das aber dann werden wenn wirklich etwas passiert. Dann kommen Versicherungen ins Spiel und es könnte lauten: Sie hätten hier gar nicht stehe dürfen (laut irgendeiner Vorschrift), also bezahlen wir den Schaden nicht.

    Und es soll auch inzwischen einen CP geben in Norddeutschland der vorschreibt, dass man die Corona Warn App hat die aktiv ist. Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland, wenn der Betreiber das so möchte, kann er das machen, egal ob die App verpflichtend ist oder nicht. Ob das im Ernstfall juristisch durch gehen würde weiß ich nicht, auch nicht wie das mit der momentan ausgesetzten Gas Prüfung ist. Aber beides würde ich un auf der sicheren Seite zu sein machen.4

    Gruß

    Frank

  • Moin,

    dies ist ja nicht der erste Thread zu dem Thema. Aber hier wird immer wieder von "ausgesetzter Gasprüfung" geschrieben. Die Gasprüfung ist nicht ausgesetzt! Eine fehlende Gasprüfung darf lediglich bei der HU nicht mehr als "Schwerer Mangel" eingestuft werden.

    Und dies auch nicht, weil es kein geeignetes Gerät gibt,sondern weil es für das Gerät keinen beschriebenen Kalibrierprozess gibt.

    Damit ist aber die Forderung einer gültigen Gasprüfung auf dem CP davon völlig unberührt und weiterhin gültig. Ob dies nun kontrolliert wird ist eine andere Frage und die eigentliche des TE.

    Gruß

    Nils

  • Lt. Google-Suche gibt es noch diverse Hausordnungen von CPs, wo eine Gasprüfung als erforderlich angegeben ist.

    Oft aber nur als "Zusätzliche Regeln für Dauercamper".

    Und noch viel mehr Treffer kriegt man beim Thema Gasprüfung vor Ort.

    Wiederum wohl nur interessant für Dauercamper.

    Die CPs arbeiten scheinbar oft mit den Serviceanbietern zusammen und haben somit wenig Interesse an einer Aussetzung der Prüfpflicht.

    Somit ist das ein Thema für Dauercamper.

    Ich bin immer ohne Plakette rumgefahren (als es den TÜV noch nicht interessiert hatte) und niemand hatte jemals nachgefragt.

  • aber er wird evtl. in seiner Stellplatzordnung, AGB oder wo auch immer stehen haben, dass nur Fahrzeuge mit gültiger Prüfung

    Damit ist aber die Forderung einer gültigen Gasprüfung auf dem CP davon völlig unberührt und weiterhin gültig

    Die meisten von uns sind sicher keine Juristen und es wird und wurde bei diesem Thema viel spekuliert. Da möchte ich nun auch mal spekulieren.

    Wenn in Verträgen oder AGBs einzelne Aussagen nicht rechtens oder zutreffend sind haben sie meines Wissens keine Gültigkeit. Dies ist in den entsprechenden Stellplatzordnungen z.Z. in dieser Angelegenheit der Fall.

    Wenn hier schon die Bezeichnung "gültige" Prüfung verwendet wird gehe ich als wie gesagt nicht Jurist davon aus, das aktuelle Prüfungen keine "Gültigkeit" haben können, da es keine festgelegten Messmethoden bzw. Messgeräte gibt oder wie auch immer die genaue Begründung ist. Da kann mir auch keine Versicherung etwas anhaben.

    Ausnahmen sind Einzelfälle von möglicherweise eigener Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Umgang mit der Gasanlage im Wohnmobil. Aber darüber brauchen wir an dieser Stelle nicht diskutieren und hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun.

    Ich für meinen Teil bin jedenfalls von je her unabhängig der offiziellen Gasprüfungen sehr verantwortungsvoll und umsichtig mit meinen Gasanlagen in mittlerweile diversen Wohnwagen und -mobilen umgegangen. Und ich bin überzeugt damit sicherer gewesen zu als hätte ich mich ausschliesslich auf Zwei-Jahres-Überpüfungen verlassen.

    Für mich gilt von je her in jeder Beziehung und beim Gas besonders der Grundsatz: Safety fist!!!

  • Die CPs bzw. die Betreiber haben eine gewisse Fürsorge-Pflicht. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass nur ordnungsgemäß installierte Gasanalgen auf ihrem CP betrieben werden. Sonst können sie gegenüber Schäden dritter (also z.B. eines Nachbar-Campers) mit haftbar gemacht werden. Da der Betreiber nicht alle Anlagen selber überprüfen kann, ist es für ihn die einzige Möglichkeit dies über die Gasprüfung zu machen. Ob hier die Forderung in den AGBs reicht, werden im Zweifel Gerichte klären. Gerade wo es jetzt eben nicht mehr Bestandteil der HU ist, kann ich mir vorstellen dass hier bald eine gerichtliche Klärung ansteht:/

    Mal als Beispiel, hat eigentlich jemand mitbekommen, was die Ursache für den Brand auf dem Stellplatz in Hamburg an der Elbbrücke war?

    Gruß

    Nils

  • Die CPs bzw. die Betreiber haben eine gewisse Fürsorge-Pflicht. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass nur ordnungsgemäß installierte Gasanalgen auf ihrem CP betrieben werden.

    Hier wird ständig spekuliert und vernebelt. Es kann doch wohl jeder, ich betone jeder, davon ausgehen, dass bei einem fabrikmässig hergestellten Wohnmobil eine "ordnungsgemässe Gasanlage" installiert ist.

  • Es kann doch wohl jeder, ich betone jeder, davon ausgehen, dass bei einem fabrikmässig hergestellten Wohnmobil eine "ordnungsgemässe Gasanlage" installiert ist.

    Ja, aber das heißt ja nicht, dass die Anlage aktuell in diesem Zustand ist. Es können ja Veränderungen (auch ordnungsgemäße) vorgenommen worden sein. Außerdem können Bauteile ihr Betriebsfrist überschritten haben. Die Gasprüfung beinhaltet ja wesentlich mehr, als nur die Druckprüfung mit einem Messgerät, für das es keinen Kalibrier-Prozess gibt. Du musst ja davon ausgehen (und auch der Betreiber eines CP) dass es Leute gibt die nicht so verantwortungsvoll mit ihre Gasanlage umgehen wie du und ich.

    Wichtig war mir, zu betonen, dass nicht die Gasprüfung ausgesetzt ist, sondern eben nur die Anerkennung als schwere Mangel bei der HU! Und das ist keine Vernebelung sondern Fakt! Was das am Ende bedeutet, weiß im Moment niemand. Ab hier beginnt die Spekulation, da gebe ich dir vollkommen Recht.

    Gruß

    Nils

  • Hallo Sereetzer,

    ich sprach in meinem Beitrag 14 von Ausnahmen und habe u.a. genau das gemeint was du gerade beschrieben hast.

    Was nützt aber eine Gasprüfung grundsätzlich in diesen Fällen? Auch wenn sie gestern erst stattfand?

    Da müsste ja ein CP-Betreiber höchst persönlich das Fahrzeug eines jeden Gastes vor dem Einlass inspizieren und Messungen machen.

  • Bei den angesprochenen Dauercamper handelt es sich vermutlich um Wohnwagen bzw Mobilheime. Bei Wohnwagen ist für die HU eine Gasprüfung nicht vorgeschrieben.

    Die CP Betreiber möchten jedoch auf der sicheren Seite sein und schreiben eine Gasprüfung vor. Ist auf jeden Fall völlig in Ordnung. Ich möchte nicht neben einem Bastler stehen.

    Bei unserem Mobil wird die Gasprüfung durchgeführt, sowie regelmäßig die Abschaltvorrichting geprüft.

    Gruß Nikolaus

    Frei ist nicht, wer viel hat, sondern wer wenig braucht. :)