Gasprüfung

  • Die Dichtigkeitsprüfung ist eigentlich der Scharfrichter am Ende des Prüfungsaktes der Gasanlage. Hierbei ist es unerheblich, ob ein starker oder schwacher Druckabfall registriert wird. Wenn Druckabfall, dann ist etwas undicht, also fehlerhaft.

    Ich meine, das kann jeder verstehen und auch mit eigenen Mitteln (Druckminderer mit Manometer) prüfen.

    Der Knackpunkt ist doch keine technische Problematik, sondern eine versicherungstechnische Vorsichtsmaßname. Der Prüfer braucht verlässliche Instrumente um sich abzusichern und die Versicherungen ein Nachweis, der einer juristischen Prüfung Stand hält.

    Ist euch schon mal aufgefallen, wie häufig in den letzten Jahren im Wetterbericht vor Starkregen, Hagelstürmen und orkanartigen Winden gewarnt wird ? Denkt mal um die Ecke, wer für die Schäden aufkommen musste. Das will man massiv abwehren und den Geschädigten auf den Kosten sitzen lassen.

    Es gibt zu viele Juristen in Deutschland. Die alle müssen beschäftigt werden.

    LG Al

  • Ist euch schon mal aufgefallen, wie häufig in den letzten Jahren im Wetterbericht vor Starkregen, Hagelstürmen und orkanartigen Winden gewarnt wird ? Denkt mal um die Ecke, wer für die Schäden aufkommen musste. Das will man massiv abwehren und den Geschädigten auf den Kosten sitzen lassen.

    Moin,

    das verstehe ich nicht.? Die Versicherung zahlt doch Sturmschäden erst ab "orkanartigen Winden" sprich Windstärke 8. Und die Kaskoversicherung kann eine Zahlung nur verweigern/reduzieren, wenn du z.B. eine "Garagenoption" hast. Ansonsten muss sie doch viel eher zahlen, wenn die Warnung schon offiziell herausgegeben wird.

    Gruß

    Nils

  • Hallo Nils,

    Du bist noch nicht ganz um die Ecke. Wenn man trotz Warnung vor einem Sturm mit dem Wohnmobil auf einem Waldparkplatz fährt und ein Ast oder gar ein Baum das Mobil beschädigt, kann man Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Dann kommt der besagte Berusfstand ins Spiel.

    Und das mit allen Winkelzügen, die das Gesetz hergibt.

    Im Übrigen sollte das auch nur ein Beispiel sein, wie die Verfahrensweise aussieht, mit der man immer dreister versucht den Versicherungsnehmer ins Abseits zu stellen.

    Aber das weicht jetzt doch zu weit vom ursprünglichen Thema ab.

    LG Al

  • ....alle Polizisten sind rechtsradikal, alle Gebrauchtwagenhändler bescheissen, alle Friseure und Krankenpfleger sind schwul, alle Metzger haben Corona, alle Polen stehlen usw.

    Mann o Mann, wie ich solche Pauschalverurteilungen hasse.

    Ich komme aus der von der dir pauschal verunglimpften Berufsgruppe und sehe täglich die andere Seite, (nämlich permanente Betrugsversuche durch einige ,— und nicht gerade Wenige—, ) Versicherungsnehmer.

    Trotzdem käme ich niemals auf die Idee, hier alle in einen Topf zu werfen und grundsätzlich „ Beschiss und Betrug“ zu unterstellen.
    Übrigens arbeite ich seit über 30 Jahren erfolgreich !!! (Ohne Taschenspielertricks o.ä.) in der Versicherungsbranche und lebe nahezu ausschließlich von zufrieden Kunden mit denen ich fair und auf Augenhöhe zusammenarbeite ( manchmal, zwar eher selten, aber sogar mit meinen Kunden auch mal gegen meine Produktgeber ) , die mich daher auch weiterempfehlen und mir jahrzehntelang von Generation zu Generation die Treue halten.

    Sorry aber das musste auch mal raus.;)

    Denn sonst finde ich deine Beiträge übrigens stets sachlich und interessant.

    Martin

  • @Al

    "Wenn man trotz Warnung vor einem Sturm mit dem Wohnmobil auf einem Waldparkplatz fährt und ein Ast oder gar ein Baum das Mobil beschädigt, kann man Dir grobe Fahrlässigkeit unterstellen."

    Dazu kann ich allerdings nur sagen, wer trotz so einer Warnung da hin fährt handelt auch fahrlässig.

  • Und wenn man die Warnung nicht mit bekommen hat! Kein Radio oder Fernsehen gehört hat!

    Alles Blödsinn!

    Man ist laut Versicherungsvertrag nich verpflichtet den Wetterbericht oder Sturmwarnungen zu hören!

    Dann muss meine Versicherung mir diese Tatsache erst mitteilen!

    Hab ich kein Telefon, muss halt einer kommen und es mir sagen und dies bescheinigen lassen!

    Mein Anwalt würde sich da freuen! So leicht verdientes Geld!

    Gruß Manfred B.

  • HalloManfred,

    schon alleine das sich nicht, vor einer Reise, über das Wetter kundig machen kann als fahrlässig, bzw. grobfahrlässig gewertet werden.

  • Wo steht das in deinem Versicherungsvertrag? bzw. in den Vertragsbedingungen!

    Bitte eine Kopie davon!

    Dann hast du mich belehrt!

    Keiner ist m.M. nach dazu verpflichtet dem Rundfunk zu lauschen und zu glauben!

    Gruß Manfred B.

  • Hallo,

    Thema ist "Gasprüfung" nicht Wetterbericht und Versicherungsbedingungen.

    Somit : Kommt wieder zum Ursprungsthema zurück.

    Gruss

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Dann mach ichs mal!

    Hatte einen gebrauchten WoWa! Lange her!

    Bei der ersten Gasprüfung wurde etwas bemängelt!

    War froh drum!

    Der Kamin! Hatte ich nicht im Auge! Es war ein etwa 10 cm Durrchmesser Alurohr" Ging vom "Ofen" zum Dach. Hatte kleine Löcher!

    War schon froh um dieser Erkenntnis!

    Erneuert und alles war gut!

    Hab mir auch ein Manometer an die Gasflaschenabgänge gebaut um so den evtl. Druckverlußt zu prüfen!

    Immer bei Fahrtantritt geprüft!

    Alles war immer dicht, und die Gasprüfung war nur noch Rutine!

    Gruß Manfred B.

  • Der Kamin! Hatte ich nicht im Auge! Es war ein etwa 10 cm Durrchmesser Alurohr" Ging vom "Ofen" zum Dach. Hatte kleine Löcher!

    Warst Du nicht der Einzige. Deshalb wurde das Alurohr auch irgendwann verboten. Nur noch Edelstahl. Muss so um Anfang der 80er gewesen sein.

    Und da sieht man : Ganz unnötig ist das 4-Augen Prinzip nicht.

    Im WoWa hatte ich auch immer ein Manometer und damit geprüft. Trotzdem alle 2 Jahre eine Gasprüfung machen lassen.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Der TÜV-Süd hat jetzt bei der HU vermerkt, wer die Gasprüfung davor durchgeführt hatte (Händler + Prüf-Nr.).

    Das war vor 2 Jahren und davor noch nicht so.

    Das Absichern hat schon begonnen...

    Grüße Christian

    Für Eile fehlt mir die Zeit (Horst Evers) :wink

  • Wir haben auch erst die HU/AU gemacht, dann die Kiste angemeldet & sind anschließend gefahren um uns die 'Campingplatzplakette' abzuholen.

    Ich habe die 50EUR wirklich nur bezahlt um, hinten einen aktuellen Aufkleber & das bis dahin fehlende Prüfbuch zu bekommen.

    An der Anlage wird ja sowieso noch was geändert. Aber eine Änderung ohne dokumentierten Iststand hätte mir hier wieder niemand abgenommen.

    So habe ich eine aktuelle Prüfung, kann meine Anlage in Ruhe umbauen & wenn's mir passt das ganze erneut dichtprüfen (lassen?).

    Grüße,

    Sebastian

  • ....alle Polizisten sind rechtsradikal, alle Gebrauchtwagenhändler bescheissen, alle Friseure und Krankenpfleger sind schwul, alle Metzger haben Corona, alle Polen stehlen usw.

    Mann o Mann, wie ich solche Pauschalverurteilungen hasse.

    Ich komme aus der von der dir pauschal verunglimpften Berufsgruppe und sehe täglich die andere Seite, (nämlich permanente Betrugsversuche durch einige ,— und nicht gerade Wenige—, ) Versicherungsnehmer.

    Also Martin,

    wie kommst Du denn auf die Idee, ich hätte die V-Vertreterbranche gemeint. Das sind ausnahmslos ehrenwerte Mitbürger. Hättest halt bis zum letzten Satz lesen müssen.;) Ich fühle mich doch auch nicht durch Deine Pauschalierung angesprochen. Bedenke nur: Der Fisch stinkt vom Kopf. Siehe das Beispiel vom Metzger Tönnike der Jeck.

    LG Al

  • Moin, habe für den 10. 9, einen TÜV Termin. War am 4.9. beim Händler und habe für 40.00 € eine neue Gasprüfung machen lassen. Alles iO, Plakette drauf und tschüss. Wenn auf einem Stellplatz oder CP nach der Gasprüfung gefragt wird, bin ich auf der sicheren Seite.

    Gruß vom FFBler