Die Dichtigkeitsprüfung ist eigentlich der Scharfrichter am Ende des Prüfungsaktes der Gasanlage. Hierbei ist es unerheblich, ob ein starker oder schwacher Druckabfall registriert wird. Wenn Druckabfall, dann ist etwas undicht, also fehlerhaft.
Ich meine, das kann jeder verstehen und auch mit eigenen Mitteln (Druckminderer mit Manometer) prüfen.
Der Knackpunkt ist doch keine technische Problematik, sondern eine versicherungstechnische Vorsichtsmaßname. Der Prüfer braucht verlässliche Instrumente um sich abzusichern und die Versicherungen ein Nachweis, der einer juristischen Prüfung Stand hält.
Ist euch schon mal aufgefallen, wie häufig in den letzten Jahren im Wetterbericht vor Starkregen, Hagelstürmen und orkanartigen Winden gewarnt wird ? Denkt mal um die Ecke, wer für die Schäden aufkommen musste. Das will man massiv abwehren und den Geschädigten auf den Kosten sitzen lassen.
Es gibt zu viele Juristen in Deutschland. Die alle müssen beschäftigt werden.
LG Al