Kein TÜV wegen Reifen 195 /75 R16 8 PR

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Moin, moin

    Leider bin ich heute Vormittag durch den DEKRA - HU gefallen.

    Meine seit 2014 montierten 195/75 R 16 Reifen wurden heute wegen falscher Grüße reklamiert. ( In der selben Anstalt war ich vor 2 Jahren auch, davor beim TÜV. ohne Beanstandung.

    Lt. meiner Zulassungsbescheinigung 1 sollen 195R16C 8 PR - N aufgezogen sein.

    Hat jemand genau wie ich einen 280L mit 90KW 2,5 DT und die ( normalen ) 195 /75 R 16 Reifen im der Zulassungsbestätigung ?

    Danke sehr für Info

    sagt Stefan aus OL

    meint Stefan

  • Da haben die Prüfer vorher wohl nicht richtig hingesehen?

    Die 8 PR kennzeichnen das, was heute der Traglastindex ist. Hier aus Wikipedia:

    PR-Zahl

    Die Bezeichnung PR steht für ply rating und ist ein Code für die Tragfähigkeit von, hinsichtlich ihres Unterbaus, unterschiedlichen[2] Ausführungen einer Reifengröße. Sie entsprach früher der Anzahl der Karkassenlagen, genauer gesagt der Anzahl der Lagen Baumwollcord im Unterbau[2]. Die Angabe "8 PR" bedeutet: „Der Reifen kann so belastet werden, wie ein Reifen mit 8 Lagen Baumwollcord im Unterbau, unabhängig, wie viele Lagen einer anderen Cordart im Unterbau vorhanden sind.“[2] Ein direkter Hinweis auf die Tragfähigkeit kann aus der PR-Zahl nicht abgeleitet werden. Das lässt sich daran erkennen, dass unterschiedliche Reifengrößen mit der gleichen PR-Zahl nicht die gleiche Tragfähigkeit aufweisen.

    Heute ist die PR-Zahl nur noch vereinzelt auf C-Reifen (Leicht-LKW-Reifen, von denen es viele in unterschiedlichen Tragfähigkeitsausführungen gibt[3]) und auf Reifen in Diagonalbauweise zu finden. „Die Reifentragfähigkeit ist immer in Kombination zu den gefahrenen Geschwindigkeiten zu sehen […]. Für Details kann der Reifen- oder Fahrzeughändler befragt werden.“[3] Einige Vertriebsorganisationen von Reifenherstellern publizieren technische Ratgeber für bestimmte Reifenarten, in denen für bestimmte Reifen mit PR-Zahl jeweils eine reifenmodellspezifische Tabelle abgedruckt ist, aus der sich die jeweilige Tragfähigkeit speziell dieses Reifenmodells bei unterschiedlichen Luftdrücken und Geschwindigkeiten ablesen lässt, gegebenenfalls ergänzt um bestimmte belastungsbezogene Einschränkungen.[4] Im Normenbuch der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) sind alle Tabellen zum Lastindex und zu PR-Zahlen vorhanden.

    Für die Angabe der Tragfähigkeit hat sich der Lastindex (LI) durchgesetzt.

    Irgendwie müsste man PR auch in Traglast umrechnen können.

    Steht bei der jetzt gefahrenen Reifengröße außer 195/75 r16 noch mehr dahinter?

  • Ja,

    195 /75 R16 107 /105 R 8 PR

    meint Stefan

  • War das nicht so, daß 195r16 dem neueren Maß 195/80 r 16 entspricht ?? die haben einen Umfang von 2257 mm

    die 75er 2196 mm

    Daß ihn der Unterschied stört ?

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Viele Grüße aus dem Westerwald
    Alfred

  • Da sind original 195/75 R16C drauf. Wenn zur Höhe keine Angaben sind, dann sind das immer 80%.

    Glaub eher, dass den stört, dass du keine „C“ drauf hast.

    Gibt hier im Forum Gutachten, wo die 195/75R16C drin stehen.

  • Lt meiner originalen Bedienungsanleitung stehen tatsächlich 195 /75 R 16 mit 4,5 Bar Luftdruck......leider nicht in meiner Zulassung Teil 1

    Die habe ich auch drauf

    meint Stefan

  • Moin,

    bei mir stehen 195/75R16 C 107/105 N im Zul Teil 1. Wobei das C nicht verpflichtend ist, soweit mir bekannt, genausowenig wie 8PR.

    Hast Du keine Luftdrucktabelle an der B-Säule, da steht die Grüsse mMn auch dabei .

    Ggf ist die Zul Teil 1 zu korrigieren :wink

    Gruss Emil

  • 195/75 R 16 Reifen wurden heute wegen falscher Grüße reklamiert

    Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als zulässige Reifengröße dies steht:

    195/75 R 16 C 107 / 105 N

    ist ein Reifen mit der Bezeichnung:

    195/75 R 16 8 PR schlicht und ergreifend nicht zulässig. Ganz gleich welcher Prüfer wann einmal die HU - Plakette erteilt hat.

    Begründung: C fehlt.

    C gibt eine besondere Bauart des Reifen an, welche zur Verwendung auf LLKW laut der UNECE**-Regelung 54 vorgesehen sind.

    (dazu wird auch eine Felge / ein Rad mit einer besonderen Form des Felgenhornes vorgeschrieben z.B. JK )

    (ein Wohnmobil auf Ducato - Basis ist ein LLKW (Leichtlastkraftwagen).

    Bei einer anderen Hornform besteht die Gefahr das die Felgenwulst des Reifens nicht optimal am Felgenhorn anliegt.

    Dies kann unter anderem zum abspringen des montierten Reifens führen, oder zu Gummibrüchen des Reifengummi

    im Bereich der Wulst oder oberhalb der Umkehrlage führen.

    Ob auf dem Reifen 8 PR oder LI (Tragfähigkeitsindex 107/ 105 steht ist letztlich technisch nicht von Bedeutung.

    Eine von beiden Angaben muss, beide können, auf dem Reifen zu finden sein.

    dazu ein Kopie aus dem techn. Handbuch Reifen PKW / LLKW Reifen der Firma Michelin:

    LG Rolf

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als zulässige Reifengröße dies steht:

    195/75 R 16 C 107 / 105 N

    ist ein Reifen mit der Bezeichnung:

    195/75 R 16 8 PR schlicht und ergreifend nicht zulässig. Ganz gleich welcher Prüfer wann einmal die HU - Plakette erteilt hat.

    Ich habe Stefan so verstanden, dass

    in der Zulassungsbescheinigung 195/75 R 16 8 PR steht

    und

    er aber die 195/75 R 16 C 107 / 105 N montiert hat.

  • Meine seit 2014 montierten 195/75 R 16 Reifen wurden heute wegen falscher Grüße reklamiert. ( In der selben Anstalt war ich vor 2 Jahren auch, davor beim TÜV. ohne Beanstandung.


    Lt. meiner Zulassungsbescheinigung 1 sollen 195R16C 8 PR - N aufgezogen sein.

    Ich habe Stefan so verstanden, dass

    Umgekehrt. Er hat 195/75 R 16 montiert. Eingetragen sind 195/16 R16 C. Somit fehlt bei den montierten Reifen das "C" und zum 2. 195/75 statt 195 ( /80).

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Warscheinlich wurde das Fahrzeug nachträglich auf 16 Zoll umgerüstet, und dabei ist ein Fehler unterlaufen. Meines Wissen gab es bei 280 -290 in 16 Zoll nur die eine zulässige Grösse 195/75/16 C 107/105 N

    Gruß
    mowgli

  • Meines Wissen gab es bei 280 -290 in 16 Zoll nur die eine zulässige Grösse 195/75/16 C 107/105 N

    ....genauso ist es. Diese werden auf den Michelinfelgen eingetragen.

    Gruss

    Hans

    Gruss:wink

    HansG

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ein Geheimnis,
    aber jeder Augenblick ist ein Geschenk.

    Spritmonitor.de

  • Es wäre vieleicht gut zu wissen was genau bemängelt wurde , die höhe der reifen oder sonst was . ? Meines wissens waren die 16 reifen immer mit 75 höhe ,niemals 80

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Moin, moin

    genau wurde folgendes Bemängelt :

    " - 2.2.3a (EM) REIFEN - KENNZEICHNUNG 1. und 2. ACHSE GRÖSSE UNZULÄSSIG "

    in meiner Zulassungsbescheinigung steht :

    195R16C 8PR-N ! keine weitere Größe.

    Meinen Bürsti habe ich ja vom Händler aus erster Hand als Citroen C25 Typ 280L SoKFZ Wohnmobil mit der 2,4 L TD Maschine mit 48 TKM gekauft. Er hat die 16 Zoll Bremsanlage wegen seiner 95 PS ( glaube ich ) serienmäßig , Reifen folgender Größe Istzustand :

    195 /75 R 16 C 107/105 R 8 PR

    Danke sehr an alle, die mir sehr stark helfen.

    meint Stefan

  • Hallo Stefan,

    hast Du noch den ersten bzw. alten Fahrzeugbrief ? Auch wenn der entwertet ist.

    Ggf. ist beim Übertrag ein Fehler unterlaufen. Kann sogar schon bei der Erstzulassung passiert sein. Da wurden alle Daten händisch im Rechner eingetragen, genauso wie heute die Daten aus der COC. Auch wenn die Datenübernahme von vor rechnergestützer Anmeldung Daten in die neue Zulassungsbescheinigungen kann so ein Fehler passieren.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten