darf ich das verbauen ......???
Frage zu Scheinwerfern
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- [ 290er ]
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Karlsfelix -
24. Juli 2020 um 12:40 -
Unerledigt
Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
Frohe Ostern uns ALLEN
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Das ist die Beschreibung...
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Hallo,
wenn du sie so einbauen kannst, dass sie einstellbar, dauerhaft fest sind und eine evtl. vorhandene LWR auch funtioniert, kein Problem.
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Ein Link wäre besser.
Scheinwerfer müssen ein E Prüfzeichen haben, Oldtimer eine KBA Nummer bzw. die Welle.
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Ein Link wäre besser.
Scheinwerfer müssen ein E Prüfzeichen haben, Oldtimer eine KBA Nummer bzw. die Welle.
Siehe #2
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Na dann, anbauen.
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ok super danke ...???
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Aber wohin denn?
Wenn ich das richtig verstehe, dann sind das doch Fern-Abblendlicht mit Standlicht.
Darf man mit Doppelt-Abblendlicht fahren, wenn für den Originalscheinwerfer eine LWR vorgeschrieben ist?
Dieser hat ja keine, heißt, wenn hinten beladen, dann könnte man vorne die Leuchtweite nicht einregeln.
Gruß Jerome
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Dann wohl nicht.
Auch darf die maximale Referenzzahl nicht überschritten werden.
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Ich bin davon ausgegangen, dass die originalen Scheinwerfer ersetzt werden sollen, dann #3.
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ich wollte sie nur zur not zu schalten in dunkle Ecken...
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ich wollte sie nur zur not zu schalten in dunkle Ecken...
Das ist mit diesen Scheinwerfern nicht zulässig.
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Hol Dir doch Fern-u. Nebelscheinwerfer. Gibt es optisch auch in Old-School.
Ein Freund von mir hat sich auf seinem 290 Peugeot auf den Stossfänger einen Bügel gesetzt, selbst geschweißt, und darunter dann die Batterie Leuchten. Dann hast Du auch die Chance die Leuchten zitterfrei von Hinten zu befestigen. Vom TÜV gabs scheinbar keinen Einwand.
Das einzige Bild, was ich davon habe. Vielleicht kannst Du was darauf erkennen.
Gruß Jerome
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sehr gut .....da denke ich dann lieber noch mal nach ..
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Stoßfängerbügel + Selbstgeschweißt = keinen Einwand vom TÜV??
Glaub ich nicht.
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Das Kannst Du glauben oder nicht... is halt so.
Der ist sogar auf dem Stossfänger angeschweißt.
Kann mir aber vorstellen, dass der aufgrund seines geringen Querschnittes, der hinter dem Stossfänger liegenden Position, und der geringen Statik aufgrund des weichen Stossfängers nicht als Personenschutzbügel oder Bullenfänger gilt.
Da richtet ja eine Fahrradträger auf der AHK beim rückwärts fahren mehr Schaden an, wenn ich damit irgendwo gegen fahre.
Gruß Jerome
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