Umrüstung von 15 auf 16 Zoll beim 35-Light Baujahr 2018

  • Hallo Leute,

    zu dem Thema gibt es verschiedene Berichte hier, aber leider habe ich nicht das passende für mich gefunden.

    Insgesamt wird das Thema sehr widersprüchlich diskutiert, deshalb versuche ich es hier noch einmal.

    Bei meinem Fahrzeug sind nur die 15 Zoll Räder eingetragen ( im KFZ-Schein und in beiden COC-Dokumenten).

    Es ist klar, dass es dieses Fahrzeug auch mit 16 Zoll Rädern gibt. Der eine sagt, wenn es original Fiat ist, einfach fahren.

    Der andere sagt, es muss eingetragen werden. Rein gefühlsmässig bin ich auch bei den letzten. Habe keine Lust nach einer

    Kontrolle an der Weiterfahrt gehindert zu werden. Da ich die Stahlfelgen von Fiat fahren will (die anderen sind mir zu

    aufgesetzt), bekomme ich auch kein Gutachten zu den Rädern.

    Wie haben andere das Problem gelöst.

    Mir wäre eventuell auch mit einem Fiat COC geholfen in dem 16 Zoll vermerkt ist. Dazu benötige ich allerdings ein COC, wo

    dann als Zulassungsnummer "e3*2007/46*0049...." hinterlegt ist.

  • Hallo

    das gleiche wollte Ich auch machen, habe es jetzt aber aufgegeben

    TÜV - Dekra - GÜS der eine sagt geht mit eintragen und Tacho Angleichung, die Angleichung auch schwierig einen zufinden,

    auch von Fiat keine Antwort

    solltest Du was erreichen dann lass es Mich BITTE wissen.

    Gruss Norbert:wink

  • Tachoangleichung ist gut..... mit den 15 Zoll geht der Tacho gut vor (100 Anzeige und 92 km/h echt). Soweit ich weiß geht der Tacho mit den 16 Zoll ( 225/75 R 16) gerade richtig.

  • Es heißt immer Tachoangleichung. Richtig ist zuerst Tachoprüfung. Erst wenn die Werte außerhalb der Toleranz liegen, Angleichung.

    Dazu kommt es auf den aaS an. Mal heißt es, daß das eine zertifizierte Werkstatt machen muß, mal, daß das Protokoll vom z. B. ADAC reicht und mal macht der aaS einfach eine Probefahrt und vergleicht Tacho mit GPS-Geschwindigkeit.

    Deshalb vorab dort anfragen.

    Zu den Felgen : die müssen einen Lochkreis von 118 mm haben. Nicht zu verwechseln mit denen vom Maxi mit 130mm. Dann auch beachten, dass die original FIAT-Felgen nur einen Tragkraft von 1000 Kg haben, somit Erhöhung der HA-Last nicht möglich, da bereits 2000 Kg. Das ist der Grund, warum viele beim Umrüsten auf Alus gehen, da es die mit höherer Tragkraft gibt.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • zum Thema Tachoangleichung habe ich mal eine Frage, ich habe die org. 15“ Bereifung drauf, „215/70R15 CP 109R-E C2“ ist als Einziges eingetragen. Ich bin damit auch zufrieden. Was mich aber wundert, ist die tierische Tachoabweichung von ca. 10% und wie gesagt, alles original... das dürfte eigentlich nicht sein oder? Und stimmt der km-Zähler dann ebenfalls überhaupt nicht? Und der errechnete Verbrauch dürfte dann auch totaler Quatsch sein.

  • Tja, die gleiche Frage habe ich mal einem Autohändler bei der Rückgabe eines Fahrzeuges mit Kilometerleasing gestellt: Betroffenes Schweigen!

    Bei Opel hatte ich mal das Problem, dass der Bordcomputer falsch gerechnet hat.....reklamiert und folgende Antwort bekommen: "Der Bordcomputer schätzt nur!" Da war ich dann sprachlos!

  • Was mich aber wundert, ist die tierische Tachoabweichung von ca. 10% und wie gesagt, alles original... das dürfte eigentlich nicht sein oder?

    Tacho darf 7% vom max. Wert zu viel anzeigen und 0 % zuwenig. Km-Zähler +- 4 % der Wegstrecke. Heißt, bei 100.000 Km real zwischen 96.000 und 104.000 Km. Quelle : § 57 Abs. 3 StVZO

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Tacho darf 7% vom max. Wert zu viel anzeigen und 0 % zuwenig. Km-Zähler +- 4 % der Wegstrecke. Heißt, bei 100.000 Km real zwischen 96.000 und 104.000 Km. Quelle : § 57 Abs. 3 StVZO

    Ich fahre gleichen "Untersatz" (light, 15") von Peugeot; als Original waren 215/70R15 CP 109 verbaut und in den COC-Papieren sind zusätzlich 225/70R15 CP112R eingetragen.

    Mit den 215er hatte ich eine Tachoabweichung von +9%. Nach der Montage der 225er liege ich jetzt bei +6%. Der angezeigte Verbrauch des Bordcomputers stieg dementsprechen leicht an.

    Und wir fahren seitdem weniger Kilometer - beispielsweise hat ein Besuch zu unserem Sohn ca 50km weniger Strecke ....... oder anders betrachtet, bis zur nächsten Wartung dürfen wir weit über 1000km mehr fahren *grins*

    Gruß Helge

    Gruß Helge

  • Moin,ich hab’s so gemacht bei unseren ersten Wohnmobil in dem ich zu einen Prüf Ingenieur ( nicht TÜV Prüfer der ist nicht Autorisiert eine Freigabe zu erteilen ).Wenn ein ein Fahrzeug deiner Art schon mal eine Freigabe für die 16 Zoll Räder erteilt wurde innerhalb Deutschland bekommst du sie auch,ansonsten mußt du dir eine Freigabe von Fiat ausstellen lassen und dann noch mal zur Zulassungsstelle und eintragen lassen,aber das ist Lauferei .Bin aber nicht mit dem Fahrzeug hin sondern nur mit meinen Fahrzeugunterlagen.
    Gruß Herbert

    :saint:

  • Moin,

    der Unterschied ist ganz einfach folgender: Bei den X290 sind die 16" bereits im CoC eingetragen. Da braucht überhaupt nichts mehr gemacht zu werden. Bei den X250 ist dies , sofern ich richtig informiert bin, nicht der Fall. Dort müssen die nachgetragen werden, oder man benötigt eine Freigabe/Berechtigung in andere Form. Immer bezogen auf das Light Fahrwerk.

    Ich will eigentlich nur darauf hinweisen, dass ihr grundsätzlich unterscheiden müsst, ob Bj vor oder nach 2014! Das könnt ihr nicht direkt vergleichen, auch wenn es eigentlich die gleiche Technik ist ;)

    Gruß

    Nils

  • Ich habe auch schon öfters bei Fiat nachgefragt,da bekommt man keine Antwort,höchsten "wenden sie sich an ihren Händler"

    Man muß sich eine guten PrüfIngenieur suchen.

    Ich wollte mal meine Ducato 230 von 3,4 to auf 3,5 to aurflasten.

    Alle haben mich weitergeschick.

    Als ich irgentwann zur HU mußte habe ich das den Prüfer erzählt.

    Der meinte,ob ich einen Hänger ziehen wollte.

    Ich sagte nein.

    Dann schreiben wir die ungebremste Anhängelast von 750 kg auf 650 kg,wenn ich damit einverstanden bin,

    dann setzen wir das zulässige Gesamtgewich auf 3,5 to.

    Ich war richtig baff,konnte gerade noch ja sagen.

    So geht es auch wenn man auf fähige Leute trifft.

    Gruss, Dieter

  • Das ist was ich meine ,meine Reifen waren nicht im CoC eingetragen ,aber man hatte für so ein Fahrzeug schon mal eine Freigabe erteilt,deshalb keine Probleme .Wenn für sein Fahrzeug (Baugleich ) schon mal eine Freigabe erfolgt ist ,gibt es keine Probleme ,ansonsten ist eine ewige Lauferei um alles zusammen zubekommen .
    Gruß Herbert

    :saint:

  • Moin,

    der Unterschied ist ganz einfach folgender: Bei den X290 sind die 16" bereits im CoC eingetragen. Da braucht überhaupt nichts mehr gemacht zu werden. Bei den X250 ist dies , sofern ich richtig informiert bin, nicht der Fall. Dort müssen die nachgetragen werden, oder man benötigt eine Freigabe/Berechtigung in andere Form. Immer bezogen auf das Light Fahrwerk.

    Ich will eigentlich nur darauf hinweisen, dass ihr grundsätzlich unterscheiden müsst, ob Bj vor oder nach 2014! Das könnt ihr nicht direkt vergleichen, auch wenn es eigentlich die gleiche Technik ist ;)

    Gruß

    Nils

    Min Fahrzeug ist Baujahr 2018 und da sind im COC-Dokument nur 15 Zoll eigetragen. Das ist ja mein Problem, deshalb such eich ja ein passendes COC mit 16 Zoll

  • Laut Internetseite gibt es dein Modell auch mit 16 Zoll wahlweise Stahl- 250 € oder Alu Felgen 590€. Frag doch mal bei Eura Mobile ( Hersteller bzw. Vertreiber von Forster Mobilen ) nach.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Laut Internetseite gibt es dein Modell auch mit 16 Zoll wahlweise Stahl- 250 € oder Alu Felgen 590€. Frag doch mal bei Eura Mobile ( Hersteller bzw. Vertreiber von Forster Mobilen ) nach.

    Für das Fahrgestell sind die nicht zuständig. Das ist Fiat-Sache. Ich habe nun ein COC erhalten, das passen könnte. Ich halte Euch hier auf dem Laufenden!

  • Min Fahrzeug ist Baujahr 2018 und da sind im COC-Dokument nur 15 Zoll eigetragen. Das ist ja mein Problem, deshalb such eich ja ein passendes COC mit 16 Zoll

    Hm, das wundert mich. Ich dachte, dass die quasi einheitlich ausgestellt werden, zumal, wie oben genannt, du den gleichen Wagen ja mit 16" Alu kaufen kannst. :/Ich könnte dir Freitag mal den Ausschnitt aus meinem CoC zuschicken, aber du hast ja nun schon ein passendes.

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Nils

  • Hm, das wundert mich. Ich dachte, dass die quasi einheitlich ausgestellt werden, zumal, wie oben genannt, du den gleichen Wagen ja mit 16" Alu kaufen kannst. :/Ich könnte dir Freitag mal den Ausschnitt aus meinem CoC zuschicken, aber du hast ja nun schon ein passendes.

    Viel Erfolg und viele Grüße

    Nils

    Ich höre morgen mal, ob ich damit weiter komme. Auf alle Fälle danke für Dein Angebot!

  • Hallo Stefan,

    fahre ein Eura Mobil mit mit Alco Hinterachse also den 35 ligt. Bauj.2012.

    Kauf Dir Alu oder Stahlfelgen 6JX16 118 Lochkranz achte auf den Lastindex.

    Diese Felgen sollten eine ABE oder ein Gutachten haben wo Dein Fz. vermerkt ist.

    225/75R16 Reifen und Felgen gibt es auch fertig montiert im Internet.

    Damit zum TÜV oder Dekra der dann eine Einzelabnahme nach §21 STVZO durchführt.

    Eine Tachoangleichung braucht man in den seltesten Fällen.

    Fiat und Eura Anfragen kannst Du vergessen. Auf jeden Fall darf's Du die Reifenkombi

    fahren.

  • Moin,ich hab’s so gemacht bei unseren ersten Wohnmobil in dem ich zu einen Prüf Ingenieur ( nicht TÜV Prüfer der ist nicht Autorisiert eine Freigabe zu erteilen ).

    Wer sollte denn sonst die Reifen Felgen Kombi prüfen und eintragen??

    Wenn nicht TÜV, Dekra oder GTÜ. Allerdings die erneute Betriebserlaubnis stellt

    das SVA aus, durch Eintragung in den Fz Schein.

    Gruß Albert

  • Wer sollte denn sonst die Reifen Felgen Kombi prüfen und eintragen??

    Wenn nicht TÜV, Dekra oder GTÜ. Allerdings die erneute Betriebserlaubnis stellt

    das SVA aus, durch Eintragung in den Fz Schein.

    Gruß Albert

    Der normale „TÜV-Prüfer“ der HU/AU macht darf das nicht, dass muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger sein oder eben auch Prüfingenieur genannt. Der „normale“ Prüfer ist „nur“ ein Hibi und darf nichts Abnehmen/Eintragen. Oft ist der Prüfer aber gleichzeitig der Ing.
    Das hat er mit seinem Beitrag gemeint.