H- Kenzeichen.

  • Um unser Womo zu versichern habe ich gerade bei der OCC geschaut.

    Leider versichern sie nur Fahrzeuge, welche einen Überdachten Abstellplatz haben.

    Unser Womo bekommen wir leider weder in die Garage noch unter Carport ;(

  • hallo welches hast du denn? - ich hätte auch gern sowas.

    Hallo,

    das Navi ist ein Garmin Camper 770, dazu habe ich das Kamera Modul und zwei Kameras (Funk)

    Zum Navi gehört auch noch eine App fürs Smartphone und eine Windows Software zur Routenplanung usw. Software- und Kartenaktualisierungen gehen auch per WLAN. Habe das jetzt seit drei Jahren und bin zufrieden damit.

    Einziger Nachteil: Die Rückfahrkamera hat keinen IR bzw. Nachtsichtmodus, mit den Rückfahrscheinwerfern von meinem fast Oldie habe ich so gut wie nichts gesehen, aber nach Umbau auf zwei LED Rückfahrscheinwerfer klappt es auch bei Dunkelheit mit der Kamera hervorragend.

    Gruß

    Frank

  • Um unser Womo zu versichern habe ich gerade bei der OCC geschaut.

    Leider versichern sie nur Fahrzeuge, welche einen Überdachten Abstellplatz haben.

    Unser Womo bekommen wir leider weder in die Garage noch unter Carport ;(

    ich habe meines in einer Halle stehen. das wäre damit also erst mal kein Thema.

    und wenn das Fahrzeug mal nicht dort steht, ist es wie bei jeder Versicherung, die muss bei schaden eintritt einspringen.


    wie man sieht, bin ich das Thema Faktisch noch nicht angegangen.

    die derzeitigen Umstände haben mich immer wieder abgehalten.

    jetzt will ich da aber aktiv werden. denn ohne TÜV kann ich ja gar nicht fahren.

    letztes Jahr stand das Wohnmobil faktisch nur.

    einige Praktische Frage habe ich jedoch.

    -wie ist das nach dem TÜV Termin?

    kann ich dann als H noch heimfahren, dann die Versicherung und Um Meldung machen ?

    - oder muss ich das dann Vor Ort gleich machen?

    das ist Organisatorisch durchaus relevant.

    Gruß vom Erich

    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)

  • Ist es nicht so, das man eine Versicherungszusage haben muss, wenn man ein Fahrzeug an- oder ummeldet.

    Mein Rat, rufe deine Versicherung an und kläre das vorher.

    Glück Auf vom Niederrhein. :wink

    Rolf

  • Ja, zur Ummeldung braucht es eine EVB Nummer.

    Sonst gelten alle Fahren im Rahmen der Zulassung als Zulassungsfahrt.

    Das heißt, du darst in deinem & im benachbarten Landkreis mit ungestempelten Kennzeichen fahren, so lange eine Versicherungsbestätigung (EVB) vorliegt und die Zulassungsstelle das Kennzeichen auf dein fahrzeug zuordnen kann.

  • ihr habt glaub nur den Ummeldungsteil gelesen - dass ich zur Ummeldung eine EVB haben muss ist klar.

    Vorher passiert doch die Abnahme ob das Fahrzeug H erlangt... Also TÜV Abnahme in Verbindung mit H Prüfung.

    danach erst eine Ummeldung.

    Das Dazwischen ist das was ich Frage

    Gruß vom Erich

    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)

  • Du kannst ganz normal weiterfahren, das Fahrzeug ist doch zugelassen, hat dann auch TÜV. Das H Kennzeichen ist lediglich eine abnahme als Oldtimer. Du bist nicht verpflichtet ihn als solchen auch zuzulassen.

    LG Frank
    Ich bin nicht wie die anderen,ich bin SCHLIMMER!!!

  • Du kannst ganz normal weiterfahren, das Fahrzeug ist doch zugelassen, hat dann auch TÜV. Das H Kennzeichen ist lediglich eine abnahme als Oldtimer. Du bist nicht verpflichtet ihn als solchen auch zuzulassen.

    Danke- so was dachte ich mir. ist also wie beim eintragen von Einbauteilen. erst wenn es in die Papiere kommt, ist das relevant.

    Gruß vom Erich

    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)

  • Ab heute ist unser "Schakkeline" ein altes Mädchen und hat die Prüfung für das H-Kennzeichen ohne Mängel bestanden.:klatsch:thumbup:

    So blöd wie ich es brauche könnt ich mir gar nicht kommen 8o

    Spritmonitor.de