Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Prosit Neujahr an alle Camper.:prost Auf ein Neues, mit hoffentlich leichteren Bedingungen als in den vergangenen 2 Jahren.

    Zum Thema, der Link führt leider nicht zum Amtsblatt und ist wieder nur eine Behauptung, die zwar sehr logisch daherkommt. Aber wir sind in Deutschland und da gilt, nur was von Amts wegen erlaubt oder verboten ist.

    Kann mal jemand den "Amtstext" zur allgemeinen Verfügung stellen, dann wäre endlich "Ruhe im Schiff und Licht aus". Alles was immer wieder geschrieben wird, sind Meinungen, die mehr oder weniger vom Wunsch oder von der Skepsis beeinflusst sind. Das hilft uns nicht weiter. Auf Meinungsäußerungen von Quellen, die eindeutig oder durch die Hintertür mit den Nutznießern der bisherigen Regelung verbandelt sind, sollten wir uns nicht verlassen.

    Ich für meinen Teil bin mir der Verantwortung im Umgang mit meiner Gasanlage bewusst und mache in Zukunft meine Prüfungen selbst entsprechend der Vorgangsweise der bisherigen Prüfer und stecke das eingesparte Geld in den regelmäßigen Austausch der erforderlichen Geräte. Aber ich habe auch eine dazu nützliche Berufsausbildung als Behälter und Apparatebauer in einem Gasgeräte produzierenden Unternehmen erhalten.

    Nun bin ich aber gespannt, wann endlich mal jemand den Gesetzestext hier einstellt.

    LG AL

  • reicht dir das jetzt

    Das sind auch nur private Institutionen ohne gesetzgeberische Aussage.

    Was zählt sind nur Bundesgesetzblätter, der DVFG ist auch nur eine Lobbyinstitution.

  • Zitat aus dem Text in der Promobil:

    Anne Mandel
    06.05.2020

    Vor Kurzem wurden die Regeln überraschend geändert: Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Liste gestrichen..

    Also ist der BMVI eine Lobbyisten Institution.

    Man lernt nie aus

  • Was in 2020 passiert ist, ist bei der möglichen jetzigen finalen Abschaffung völlig unerheblich.

    Es scheint so zu sein, dass es wohl auch in 2022 keine Prüfgeräte mit nachvollziehbaren Messergebnissen gibt.

    WoMo würde dann den gleichen Status erhalten wie es schon seit vielen Jahren für Wohnwagen gilt. Ein Gasprüfung ist für die HU nicht notwendig.

    Eine Bestätigung wird es geben wenn man das Verkehrsblatt gelesen hat.

    Daher... könnte... voraussichtlich.... bis der offizielle Text vorliegt

  • Ein Gasprüfung ist für die HU nicht notwendig.

    Ist doch völlig wurscht!

    Als Betreiber eines WoMo ist man ("Tag und Nacht") dafür verantwortlich, daß alles in Ordnung ist. Wenn ein Sachverständiger dann noch bestätigt, daß man seiner Verpflichtuig nachgekommen ist, beruhigt das - auch wenn's nur eine Momentaufnahme ist. Für die durchgehende Betriebssicherheit ist jeder der ein WoMo fährt zuständig. Egal ob HU-relevant oder nicht!

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    Viele Grüße aus dem Westerwald
    Alfred

  • Was in 2020 passiert ist, ist bei der möglichen jetzigen finalen Abschaffung völlig unerheblich.

    Es scheint so zu sein, dass es wohl auch in 2022 keine Prüfgeräte mit nachvollziehbaren Messergebnissen gibt.

    WoMo würde dann den gleichen Status erhalten wie es schon seit vielen Jahren für Wohnwagen gilt. Ein Gasprüfung ist für die HU nicht notwendig.

    Eine Bestätigung wird es geben wenn man das Verkehrsblatt gelesen hat.

    Daher... könnte... voraussichtlich.... bis der offizielle Text vorliegt

    Siehe hier: Veröffentlichungs-Datenbank / Archiv (verkehrsblatt.de) , Jahr 2021 und Heft 24 eingeben und suchen. Im 4. von oben findet man das Amtsblatt. Bestellen werde ich aber nicht, da traue ich den diversen Auszügen diverser Veröffentlichungen!

  • Ist doch völlig wurscht!

    Wenn es keine gesetzliche Verpflichtung mehr "gäbe" darf natürlich jeder weiterhin alles tun um seine Sicherheit ausreichend zu gewährleisten.

    Wie beim Wohnwagen wird es dabei Menschen geben die jährlich/zweijährlich von einem Dritten eine Prüfung machen lassen, andere werden die Dichtigkeit selbst mit Lecksuchspray oder einem Druckmanometer prüfen und wieder andere werden gar nichts machen. Von keiner der Gruppen geht derzeitig ein höheres Risiko aus, auch Wohnwagen sind jetzt diesbezüglich nicht als rollende Bomben unterwegs.

    Warten wir doch erst mal die genauen Formulierungen und die Begründung für diese Änderung ab, im laufe des Januars wird man irgendwo an die neue HU-Richtlinie kommen.

  • Ich lasse die Untersuchung der Gasanlage vor dem nächsten TÜV Termin machen,ob ich dazu verpflichtet bin oder nicht,das ist mir meine Sicherheit und die von anderen allemal wert.


    Gruß Arno

  • Ich hatte bei unserem alten Mobil noch die Gasprüfung machen lassen. Nachdem 2x der Druck merklich abgefallen ist, hat der Prüfer die Gasprüfung als bestanden angesehen, weil sein Prüfgerät eh ? sei. Mir sind die paar Euronen für meine Sicherheit total schnuppe, nur war die Prüfung für den Allerwertesten. Trotzdem akzeptiert man das, um die Plaketten zu bekommen. Eine Dichtigkeit zu prüfen ist kein Hexenwerk, das mach ich, mit einfachen Mitteln, garantiert besser.

    LG Thorsten

  • Momentan kann man ganz beruhigt den Thread in die Warteschleife legen, bis der Text aus dem Verkehrsblatt bekannt ist. Von anderer Stelle wird es da wohl eine Info irgendwann Ende Januar geben.

    Wenn ein Moderator mag, kann der Thread bis zum vorliegen der finalen Infos geschlossen werden.

    Was jeder freiwillig tun kann ist ja auch bekannt.

  • Nach einer Presseerklärung des GAGT e.V. Herrn Ziegler vom 02.01.2022 ist der dauerhafte Wegfall der Gasprüfung G607 für Wohnmobile bestätigt.

    Auf den Abdruck der Presseerklärung verzichte ich, da einige verbandspolitische Äußerungen über Verantwortlichkeiten und die Anschrift eines Rechtsanwalts für weitergehende Ansprüche genannt werden.


    Zitat aus der Presserklärung:


    Laut der Mitteilung im Verkehrsblatt Heft24l2021vom 3A.!2.2OZL S. 1160 (StV 221ßa5.sl2}-Ll, ist die von Lobbyisten der Überwachungsorganisationen e.V. und den ,,Technischen Diensien", über die Jahre hinaus angebotene sog. Gasprüfung nach DVGW G 607, auf Empfehlung des,,Deutschen Verbandes Flüssiggas" sowie des,, Zentralverbandes Karosserie-und Fahrzeugtechnik" (ZKF) und anderen, endlich Schnee von gestern.


    Zitat Ende

  • Als Betreiber einer Gasanlage ist man natürlich auch verantwortlich dafür, heist man haftet für Schäden

    die durch die Anlage entstehen.

    Alle zwei Jahre 35€ sind mir nicht zuviel.

    Gruss, Dieter

  • Ich glaub hier wird vergessen, dass die Gasprüfung nur zum Bestehen der HU ausgesetzt ist und nicht allgemein…

    Oder hab ich was überlesen bzw. versteh ich was falsch?

    Was hast Du denn nun aber gelesen, stell doch mal was hier ein. Sonst geht das immer so weiter, mit dem Nudelwasser. Denn das die Prüfung im Rahmen der HU ausgesetzt ist hat ja wohl, bis auf Wenige, die Masse schon erlebt. Hier geht es aber um die "Amtliche ersatzlose Streichung", und das im amtlichen Deutsch, nicht um Mutmaßungen einzelner Randinteressierter Glaskugelinterpreten.

    LG AL

  • Was hast Du denn nun aber gelesen, stell doch mal was hier ein. Sonst geht das immer so weiter, mit dem Nudelwasser. Denn das die Prüfung im Rahmen der HU ausgesetzt ist hat ja wohl, bis auf Wenige, die Masse schon erlebt. Hier geht es aber um die "Amtliche ersatzlose Streichung", und das im amtlichen Deutsch, nicht um Mutmaßungen einzelner Randinteressierter Glaskugelinterpreten.

    LG AL

    Nein, gehöre zu den (wohl?) wenigen bei denen im Oktober 2021 bei der bayrischen HU die Gasprüfung gefordert wurde. Bei der örtlichen Dekra, Nachfrage beim ansässigen TÜV ergab das Gleiche. Aber das wurde hier ja schon genug angezweifelt bzw. mir versucht auszureden.


    Aber ich werde dich nicht mehr belästigen und mein Randinteresse zurück schrauben und die Glaskugel versuchen richtig zu interpretieren bzw. werde sie gleich entsorgen.