Prosit Neujahr an alle Camper. Auf ein Neues, mit hoffentlich leichteren Bedingungen als in den vergangenen 2 Jahren.
Zum Thema, der Link führt leider nicht zum Amtsblatt und ist wieder nur eine Behauptung, die zwar sehr logisch daherkommt. Aber wir sind in Deutschland und da gilt, nur was von Amts wegen erlaubt oder verboten ist.
Kann mal jemand den "Amtstext" zur allgemeinen Verfügung stellen, dann wäre endlich "Ruhe im Schiff und Licht aus". Alles was immer wieder geschrieben wird, sind Meinungen, die mehr oder weniger vom Wunsch oder von der Skepsis beeinflusst sind. Das hilft uns nicht weiter. Auf Meinungsäußerungen von Quellen, die eindeutig oder durch die Hintertür mit den Nutznießern der bisherigen Regelung verbandelt sind, sollten wir uns nicht verlassen.
Ich für meinen Teil bin mir der Verantwortung im Umgang mit meiner Gasanlage bewusst und mache in Zukunft meine Prüfungen selbst entsprechend der Vorgangsweise der bisherigen Prüfer und stecke das eingesparte Geld in den regelmäßigen Austausch der erforderlichen Geräte. Aber ich habe auch eine dazu nützliche Berufsausbildung als Behälter und Apparatebauer in einem Gasgeräte produzierenden Unternehmen erhalten.
Nun bin ich aber gespannt, wann endlich mal jemand den Gesetzestext hier einstellt.
LG AL