Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Kann doch jeder halten wie er will, der der will kann ja seine Gasprüfung auch 2 mal im Jahr machen, wenn er sich dabei sicherer fühlt.

    Und es geht hier nicht um "keine Knete dafür" haben, es fehlt an sich nur noch der Spruch "Geiz ist geil".

    Es geht hier allein um diese allein seligmachende Haltung einiger TÜVs, die unbedingt ihre - nicht mehr gesetzeskonforme - Prüfungen weiter durchführen wollen. Und das von einigen von uns eben aus einem ganz triftigen Grund nicht akzeptiert wird, weil das Gesetz geändert worden ist. Nur aus diesem. Nichts anderes.

    Aber es gab schon immer in der Geschichte Menschen die das Maul eben nicht aufgemacht haben, mehr will ich dazu nicht sagen. Mich kotzt diese Obrigkeitshörigkeit an...

  • So ein Mist! Die TÜV Prüfung ist auch nur eine Momentaufnahme. Der TÜV legt darauf wert, die DEKRA darauf und die anderen woanders drauf. Habe es selbst schob erlebt das GUS Mann bis auf die Anhängerkupplung alles ok fand. Dem TÜV war das egal und hat dafür einen Bremsschlauch gefunden der undicht war.

    Da das ja auch alles unterschiedliche Testmethoden sind, müsste man die HU und AU ja auch abschaffen.

    Holla die Waldfee: das gäbe ein Chaos!!!

    Ich lasse es weiter prüfen wie bisher, auch wenn es nur mein Gewissen beruhigt.

    LG Dieter

  • dazu möchte ich noch sagen, auch wenn die Gasprüfing (oder die Gräte dafür) nicht mehr eu-konform sind, so ist es doch eine Dichtigkeitsprüfung und eine Brennprobe die sagen : alles okay !!

  • Da das ja auch alles unterschiedliche Testmethoden sind, müsste man die HU und AU ja auch abschaffen.

    Holla die Waldfee: das gäbe ein Chaos!!!

    Warum solte es ein Chaos geben wenn es keinen TÜV gibt ?

    In den USA, Canada und andere Länder gibt es auch keinen TÜV.

    Meine Schwester in Canada hat ein Auto was 16 Jahre alt ist,der kennt keinen TÜV.

    Nur wenn sie es verkaufen wollte muß sie es in einer Werkstatt auf verkehrstüchtigkeit prüfen lassen.

    Wenn nicht, kein TÜV bis zur Verschrottung.

    Gruss, Dieter

  • Meine erste Fahrt nach der Dekra-Abnahme im letzten Jahr endete bereits nach wenigen Kilometern mit einem rasanten Bremsenschaden. Habe seinerzeit hier davon berichtet. Soviel zu amtlichen Prüfungen. Echte Fehler können die allein mit gucken nicht entdecken. Es gibt demnach keine Garantie weder nach HU noch nach Gaskontrolle dass nicht danach zu beliebigen Zeiten was passiert. Also wozu eigentlich diese teuren Pflichtuntersuchungen frage ich mich doch da?

    at:martinM

    Nicht immer alles auf die Politiker schieben. Nicht die EU ist schuld. Es gibt keine geeigneten Messgeräte!

    at:Bobby1960

    Gier ist geil :)

  • Wenn der Gast nun ohne Gasprüfung auf dem CP seht und es kommt zu einem Unfall ist der Fahrer des Fahrzeuges für alle Schäden haftbar.

    Das sehe ich nicht so. Bis 2023 ist keine erneute Gasprüfung gesetzlich vorgeschrieben.

    Heisst, die bisherige gilt noch bis dahin.

    Ohne erneute Gasprüfung verstösst man also gegen kein Gesetz. Wenn man gegen kein Gesetz verstösst ist man nicht mehr haftbar als sonst auch und strafbar macht man sich ohne neue Prüfung auch nicht, da nach Gesetz wie bekannt bis 2023 nicht erforderlich.

    Ein Platzwart kann natürlich seine eigene Ordnung bestimmen. Nur in der Praxis tut er das meistens nicht auch wenn andere hier anderer Meinung sind. Es können noch hundert Meinungen dafür und dagegen folgen. Ich lasse mir da keine Angst machen. Wenn ich es genau wissen wollte würde ich dort anrufen und fragen. Aber nicht in einem Forum. Eigentlich würde ich gar nicht fragen, sondern hin fahren und fertig. Es wird zu 99 Prozent wahrscheinlich nicht nach einer Gasprüfung gefragt. Sollte man mich dennoch verweigern fahre ich weiter.

  • Meine erste Fahrt nach der Dekra-Abnahme im letzten Jahr endete bereits nach wenigen Kilometern mit einem rasanten Bremsenschaden. Habe seinerzeit hier davon berichtet. Soviel zu amtlichen Prüfungen. Echte Fehler können die allein mit gucken nicht entdecken. Es gibt demnach keine Garantie weder nach HU noch nach Gaskontrolle dass nicht danach zu beliebigen Zeiten was passiert. Also wozu eigentlich diese teuren Pflichtuntersuchungen frage ich mich doch da?

    at:martinM

    Nicht immer alles auf die Politiker schieben. Nicht die EU ist schuld. Es gibt keine geeigneten Messgeräte!

    at:Bobby1960

    Gier ist geil :)

    Ich denke die Dichtigkeitsprüfung lässt sich auch mit einer einfachen Druckpumpe mit Manometer bewerkstelligen. Lässt sich nur nicht dokumentieren. Ich habe selbst schon bei einem alten WoMo dadurch ein kleines Rostloch entdeckt. Es ist wie bei der HU immer nur der momentane Zustand. Und niemand möchte gern eine Garantie geben. Also was tun ?

  • Ich denke die Dichtigkeitsprüfung lässt sich auch mit einer einfachen Druckpumpe mit Manometer bewerkstelligen. Lässt sich nur nicht dokumentieren. Ich habe selbst schon bei einem alten WoMo dadurch ein kleines Rostloch entdeckt. Es ist wie bei der HU immer nur der momentane Zustand. Und niemand möchte gern eine Garantie geben. Also was tun ?

    Bist Du sicher, dass Du verstanden hast, worum es hier geht?

    Jedenfalls nicht um Dichtigkeitsprüfung. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • Ok,

    war bei mir auch so, keine Gasabnahme aufgrund ungeeichter Messgeräte, TÜV ohne Mängel. Macht euch keinen Kopp, hat bei euch jemals ein "Platzwart, toller Ausdruck" auf die Plakette geschaut? Entspannt bleiben...

    Gruß

    Jens

  • Letzteres ist schlicht ein Unkenruf des Verbandes also der Lobby. (Man weiss ja was die wollen). Denn eine positive Prüfung ist nach z.Zt. eben auf Grund des genannten Grundes nicht möglich!

    zu der Forderung eines Campingplatzbetreiber nach eine gültigen Gasprüfung mochte ich sagen, das an dieser Stelle eine Vertragsfreiheit besteht. Sprich, wenn das in der AGB steht ist dies Bestandteil des Vertrages, den der Gast mit dem CP eingeht. Wenn der Gast nun ohne Gasprüfung auf dem CP seht und es kommt zu einem Unfall ist der Fahrer des Fahrzeuges für alle Schäden haftbar. Ich will mir das gar nicht aus malen, was da auf einen zukommen kann.

    Soweit so gut, aber wenn es wirklich zu einem Unfall kommen sollte, dann nützt dir wahrscheinlich die gültige Plakette auch nicht viel. Der Betreiber des SP/CP bzw. dessen Anwälte, Versicherungen oder was auch immer, dass die Plakette zwar drauf ist, aber aufgrund der Aussetzung momentan die Prüfung nichts wert ist weil ja die Geräte nicht konform sind. Wenn jemand was von gültiger Prüfung im Vertrag stehen hat und es momentan keine gültige Prüfungsmöglichkeit gibt, dann dürfte der Betreiber kein einziges WoMo auf seinen Platz lassen.

    Aber wo kein Kläger da kein Richter, Ich habe meine Plakette drauf und gut ist es.

    Gruß

    Frank

  • Ich denke der EU ist hier lediglich der Ermessensspielraum der Prüfer zu groß.

    Eigentlich ist das totaler quatsch!

    Wer in Deutschland die G607 abnehmen darf, kann i.d.R. auch abschätzen wann eine Anlage hinreichend dicht ist. Da ist es völlig egal mit welchem Gerät er das prüft.

    100%ige Dichtigkeit gibt es ja sowieso nicht. Einzelne Moleküle wandern immer mal raus.

    Es gibt zwar eine Neuauflage der Norm, soweit ich mich da rein gelesen habe, gibt es darin keine klare Eingrenzung des Prüfgerätes.

    Am Ende muss die Anforderung erfüllt sein & wenn die Prüfung mit einem Luftballon stattgefunden hat ;)

    Allein um sicher zugehen dass meine Gasanlage dicht ist, würde ich sie regelmäßig prüfen lassen.


    Grüße,

    Sebastian

  • Hallo,

    du hast zwar recht, aber "Abschätzen" usw. lassen sich halt schlecht in Gesetze oder Anforderungen für technische Geräte umsetzen.

    Klar gibt es überall bei Messgeräten genau definierte Toleranzbereiche die auch dokumentiert sind. Und das resultiert dann in Normen.

    Gegenbeispiel sind Geschwindigkeitskontrollen, da könnte ja auch nur ein Beamter stehen, der schätzt, ob man zu schnell war oder nicht. Spätestens dann wenn das vor Gericht geht müssen halt belastbare Fakten des "Schätzens" her.

    ab

    Das ist halt die Bürokratie, die Normen oder was auch immer. Aber dennoch plädiere ich für eindeutige, nachprüfbare Fakten, denn sonst gibt es ja gar keine Diskussionsgrundlage mehr, der gesunde Menschenverstand, das Allgemeinwissen der Bevölkerung hilft in 99% der Alltagssituationen weiter, mehr aber auch nicht. Und genau das fehlende Prozent muss halt geregelt werden. Denn genau dieses fehlende Prozent bring einem die Probleme wenn man sie denn haben sollte.

    Gruß

    Frank

  • Hallo Zusammen,

    gebe Euch Recht. Alleine schon im eigenen Interesse würde ich insbesondere beim Wohnmobil die Gasanlage immer prüfen lassen. Gefühlte 100Jahre genügte die bisherige Abnahme mit den bis dahin verwendeten Messgeräten. Mir liegt zwar keine Statistik vor aber explodierende Wohnwägen oder Wohnmobile waren bisher nicht zwingend Alltag.

    Ich werde wie schon zuvor bei unserem Wohnwagen regelmäßig die Gasprüfung am WoMo machen lassen........zur eigenen Sicherheit.


    Gruß

    Thomas

  • Wobi,

    das es klare Regeln in der Norm geben muss passt schon.

    Trotzdem kann doch auch der Prüfer mit seinem Sachverstand bestätigen, dass es passt.

    Wie das Messgerät dazu aussehen muss, darf doch im Ermessensspielraum des Prüfers liegen... am Ende muss er wissen ob die Norm erfüllt ist oder nicht.

    Dafür ist er ja der Experte. In anderen technischen Bereichen klappt das ja auch.

    PS: Wenn alles glatt geht mache ich in 2 Wochen auch meinen G607. Dann sehe ich auch die 'Realität', was das Thema betrifft.

  • Hallo,

    na ja, genau das ist ja nicht der Fall, dass das im Ermessensspielraum des Prüfers liegt ob sein Gerät den neuen schwachsinnigen Vorschriften entspricht oder nicht. Er weiß durch seinen Sachverstand, dass sein Messgerät funktioniert und ob die Gasanlage sicher ist. Auf die Tatsache, dass sein Messgerät jetzt nicht mehr der (neuen) Norm entspricht hat er keinen Einfluss bzw. bekommt es vorgeschrieben. Da kann der gar nichts machen. Deswegen gibt es ja die gesetzliche Regelung, dass die Gasprüfung momentan nicht Pflicht ist.

    Bei Normen / Gesetzen zählen halt technische Daten, über die nicht diskutiert werden kann. In der Auslegung von sonstigen Sachen ist es durchaus sinnvoll menschlichen Sachverstand walten zu lassen und das ist auch gut so. Aber ob ein Messgerät der Norm entspricht kann oder darf kein Prüfer selbst entscheiden.

    Aber wie auch immer, ich sehe das so, dass wir uns hier alle mehr oder weniger einig sind, dass wir eine Gasprüfung machen wie gewohnt und gut ist es.

    Gruß

    Frank

  • was wird den geprüft? Doch nur ob die Anlage dicht ist. Dann ob die Geräte ordnungsgmäß funktionieren und fertig. Die Dichtigkeit wird doch durch Abfall der Druckanzeige auf dem Messgerät angezeigt genau wie bei dem Luftdruckmessen beim Reifen. Also wo ist da das Problem, es ist doch nur wieder eine neue Verordnung die sich ein wichtigtuer ausgedacht hat um seine Daseinsberechtigung zu untermauern. Praktich könnte man doch mit einer Luftpumpe und einer Druckanzeige die ganze Sache selber überprüfen, aber es muß ja alles genormt werden.

  • Praktich könnte man doch mit einer Luftpumpe und einer Druckanzeige die ganze Sache selber überprüfen, aber es muß ja alles genormt werden.

    theoretisch müsste man nur ein Druck-Manometer fest einbauen, dann würde man immer sehen können ob irgendwas undicht ist und man könnte sich die Prüfung komplett sparen bzw. jederzeit selbst schauen können.

  • So sehe ich das auch.


    Ich muss meine Aussagen von oben korrigieren:

    Die Norm heißt DIN EN 1949 und in der neuen (2018er) Auflage gibt es eine geänderte Berechnungsformel für die Dichtigkeit.

    Aber auch das ist kein Hexenwerk. Der zulässige Druckabfall hängt dann vom Volumen der Flüssiggasanlage ab.

    Wahrscheinlich liegt da das Problem:

    Bei älteren Anlagen fehlen jegliche Informationen wie groß das Volumen ist.

    Neue Anforderungen an die Messgeräte stellt die Norm nicht direkt.

    Ich denke eher dass die Anforderung nach Messgeräten von den großen Prüforganisationen kommt, welche sonst ein Problem mit der Haftung bzw. der zugehörigen Haftpflichtversicherung bekommen.

    Kurzum: Es darf wahrscheinlich nach wie vor mit 'Luftballon und Blutdruckmanschette' geprüft werden, sofern der Prüfer damit umgehen kann & am Ende gültige Werte berechnen kann ;)

    Grüße,

    Sebastian