Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

  • Habe gerade die Gasprüfung machen lassen. Hier noch Auszug aus CP - Ordnung eines CP in Ungarn:"... Ebenso versichert der Gast, dass eine gültige Gasprüfung vorliegt und die Gassicherheit bei der Anlage und betriebenen Geräten gegeben ist."

    Liebe Grüße Joachim

    Ein Leben ohne Freunde
    Ist wie eine weite Reise
    Ohne Gasthäuser.

    Demokrit 460-370 v.Christi

  • Habe gerade die Gasprüfung machen lassen. Hier noch Auszug aus CP - Ordnung eines CP in Ungarn:"... Ebenso versichert der Gast, dass eine gültige Gasprüfung vorliegt und die Gassicherheit bei der Anlage und betriebenen Geräten gegeben ist."

    das wollen einige hier nicht wissen, dann kommt wieder - dann fahre ich da nicht hin.

  • Wie oben beschrieben: Bei TÜV Südwest, Mainz hatte ich im Mai 2020 am (historischen) Wohnwagen ohne Püfplakette keinen Erfolg. Eine "Sicherheitsprüfung" musste er ausführen, die zum Abklemmen der vorhandenen original eingebauten Gaslampe führte. Die Werkstatt machte eine Druckprüfung und gut wars. dann auch beim TüV.

    Jetzt ist mein KaWa an der Reihe: Das Hin und Her spare ich mir diesmal. Mit neuer Prüfung - wie auch immer gemessen - fahre ich zum TüV. Auch weil ich in Ungarn vor einigen Jahren von der Polizei diesen Nachweise auf der Straßenkontrolle vorlegen musste.

    Gruß

    Günter

  • das wollen einige hier nicht wissen, dann kommt wieder - dann fahre ich da nicht hin.

    Hallo,

    das kann man nicht fordern und auch keiner weiß was das im Ernstfall bedeuten würde. Das wäre genau so, dass wenn jemand versichern müsste dass sein Auto verkehrssicher ist wenn er nach bestandener Hu vom Hof des TÜV fährt. Das ist immer eine Momentaufnahme und nicht mehr. Nur amtliche Dokumente zählen solange sie gültig sind innerhalb deren Laufzeit und sonst erst mal nichts.

    Und ich würde trotzdem auf einen solchen Stellplatz fahren weil solch eine Bestimmung in den AGB vor keinem Gericht pauschal standhalten würde.

    Gruß

    Frank

  • Wie oben beschrieben: Bei TÜV Südwest, Mainz hatte ich im Mai 2020 am (historischen) Wohnwagen ohne Püfplakette keinen Erfolg. Eine "Sicherheitsprüfung" musste er ausführen, die zum Abklemmen der vorhandenen original eingebauten Gaslampe führte. Die Werkstatt machte eine Druckprüfung und gut wars. dann auch beim TüV.

    Jetzt ist mein KaWa an der Reihe: Das Hin und Her spare ich mir diesmal. Mit neuer Prüfung - wie auch immer gemessen - fahre ich zum TüV. Auch weil ich in Ungarn vor einigen Jahren von der Polizei diesen Nachweise auf der Straßenkontrolle vorlegen musste.

    Gruß

    Günter

    Gemorsche

    Beim Wohnwagen ist die Gasprüfung doch meines Wissens noch nie TÜV relevant gewesen um somit keine Plakette zu bekommen. Nur beim Womo und diese wurde ausgesetzt

    ( Ich bin aber mit Gasprüfung zum TÜV gefahren, Sicherheit ist gut ,Kontrolle besser )

    Hier Zitat Caravaning.de 31.01.2020

    Gasprüfung-Neuregelung ab 2020

    Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Reisemobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Caravans wird kein Mangel mehr vermerkt. Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.

    Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

  • Hallo liebe Leute ,

    Bitte nicht immer alles glauben was "geschrieben" steht , auch wenn es in sogenannten "Fachzeitschriften"steht.;):wink

    Versicherungstechnisch kann definitiv nur beanstandet werden, was auch verbindlich und/oder !!!! gesetzlich oder aber in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich vereinbart und gefordert wird.

    Solange also keine grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vorliegt, kann keine Versicherung hier den Versicherungsschutz einschränken oder negieren.

    Weder für die Kasko noch die Haftpflichtdeckung.!!!!

    Und wenn (wie hier) die Gasprüfung von Amts wegen und per Gesetz ausgesetzt ist , kann auch keine Versicherung dies dann im Nachhinein fordern oder bemängeln.

    Und das Ganze schon gar nicht sogar für evt. Fremdschäden, denn da zieht die gesetzliche (Verursacher) Haftung und die kennt keinerlei solche Einschränkungen , noch nicht einmal bei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.:ja

    Martin

  • Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

    „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V.

    Letzteres ist schlicht ein Unkenruf des Verbandes also der Lobby. (Man weiss ja was die wollen). Denn eine positive Prüfung ist nach z.Zt. eben auf Grund des genannten Grundes nicht möglich!


  • Und ich würde trotzdem auf einen solchen Stellplatz fahren weil solch eine Bestimmung in den AGB vor keinem Gericht pauschal standhalten würde.

    Was privatrechtlich angeblich so möglich ist, zeigt doch gerade die Debatte um den indirekten Impfzwang bei Restaurantbesuchen. Da verstecken sich die Impfzwang-Befürworter hinter dem Privatrecht der Restaurantbetreiber.

    Ist das hier mit der Gasprüfung nicht analog zu sehen?

  • Moin, was habe ich da falsch verstanden : ist die Gasprüfung ausgesetzt, d.h. muss nicht mehr gemacht werden, oder ist die lediglich nicht mehr HU-relevant ? Ich denke, es ist ein gutes Gefühl, eine geprüfte Gasanlage zu haben, auch wenn die Prüfgeräte nicht mehr EU-konform sind. Denn in den letzten Jahren hat es ja funktioniert ...

  • Meines Wissens ist das nicht politisch sondern physikalisch.

    Bei Wohnwagen ist es keine Pflicht und da ist auch nie etwas passiert. Der einzige Unterschied zwischen einer Anlage im Wohnmobil zum Wohnwagen ist wohl der, dass Wohnmobile öfter im Strassenverkehr sind. Was das in der Sache damit zu tun hat ist mir allerdings auch schleierhaft.

  • Hallo,

    ich wollte letztes Jahr mein Wohnmobil in einer Werkstatt vom TÜV Süd anschauen lassen. Nach dem er ums Womo rumgelaufen ist, stellte er fest, das die Gasprüfung auch fällig wäre. Und ich hab ihm den Ausdruck vom Bundesamt für Verkehr oder so ähnlich vorgelegt, dass die Gasaprüfungen ausgesetzt sind. "Interessiere den TÜV nicht" war die Antwort. "Sein Chef hat ihm aufgetragen,

    dass die Gasprüfung gemacht werden muss"......Ich liess das Womo von der Hebebühne nehmen, fuhr ums Eck zu Dekra, bekam in 20 MIn meine HU ohne Gasprüfung. Zum dem Tüvprüfer sagte ich nur, dass er jetzt weder für die Gasprüfung, noch für die HU Geld verdient hätte, und somit 6 Fahrzeuge aus meinem Bestand verloren hätte. Dieser Prüfer kommt nicht mehr in die Werkstatt....

    Abgesehen davon, dass ein Sicherheitsproblem darstellt, wenn eine Gasanlage nicht in Ordnung ist, sollten sich die Zuständigen mal einig sein, wenn sie eine solche Entscheidung verfassen und dann trotzdem jede Prüforganisation macht , was sie will.

    Den Gott TÜV werde ich nicht mehr durch mein Geld fördern.

    Gruss in die Runde

    Joesir

  • Der einzige Unterschied zwischen einer Anlage im Wohnmobil zum Wohnwagen ist wohl der, dass Wohnmobile öfter im Strassenverkehr sind. Was das in der Sache damit zu tun hat ist mir allerdings auch schleierhaft.

    Hallo,

    beim WoWa müssen die Flaschen während der Fahrt geschlossen sein. Regler muss abgeschraubt und die Schutzkappe aufgesetzt sein. Ein Betrieb von Gasgeräten während der Fahrt ist nicht zulässig und, da Flaschengeschlossen etc. auch nicht möglich. Somit ist die Gasanlage nur im Stand, also nicht im Strassenverkehr in Betrieb.

    Beim WoMo ist das anders. Hier dürfen unter bestimmten Bedingungen im Strassenverkehr die Flaschen angeschlossen sein und Gasgeräte betrieben werden.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Hallo Zusammen,

    ist ja ein nettes Thema

    zu der Forderung eines Campingplatzbetreiber nach eine gültigen Gasprüfung mochte ich sagen, das an dieser Stelle eine Vertragsfreiheit besteht. Sprich, wenn das in der AGB steht ist dies Bestandteil des Vertrages, den der Gast mit dem CP eingeht. Wenn der Gast nun ohne Gasprüfung auf dem CP seht und es kommt zu einem Unfall ist der Fahrer des Fahrzeuges für alle Schäden haftbar. Ich will mir das gar nicht aus malen, was da auf einen zukommen kann.

    Ich für meinen Teil würde bei jeder Prüfstelle darauf bestehen, dass eine Gasprüfung gemacht wird. Ich würde die Prüfstelle eher verlassen, wenn die das ablehnen würden. Ich kann mir gar nicht vorstellen mit einem Fahrzeug ohne Gasprüfung zu fahren.

    Aus meiner Sicht wäre so etwas Verantwortungslos gegenüber dem Eigenen und dem Leben von Mitreisenden oder Umstehenden.

    only my 2 Cent

  • Ich kann mir gar nicht vorstellen mit einem Fahrzeug ohne Gasprüfung zu fahren.

    Aber immer daran denken, das es nur eine Momentabnahme ist.

    In zwei Jahren kann viel passieren.

    Ich betreibe in unregelmäßigen alle Gasgräte im Womo. Mache sie aus und

    höre ob die Sicherheitsventile der einzelnen Geräte nach einiger Zeit "klacken".

    Danach drehe ich die Gasflasche zu und warte 3-4 Stunden.

    Wenn es dann beim abdrehen des Gasschlauch zischt, weiß ich, das die Gasanlage dicht ist.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink