Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Auch der TÜV müsste für seine Prüfungen haftbar sein.

    Bisher machen die ja nur eine Ansichtskontrolle.

    Für eine Haftbarkeit müssten die auch an die Innereien (Stechbleche etc.) und würden jede Kleinigkeit aufschreiben. Das wäre dann eine (teure) Abnahme wie bei der gewerblichen Schiffahrt.

    Da bin ich doch mehr für eine Ansichtskontrolle ohne Haftung.

    Und ganz ohne Haftung übrigens auch nicht.

    Ich hatte mal einen Wohnwagen mit TÜV neu von privat gekauft.

    Der war aber von unten durch.

    Den Kaufpreis (- geringem Restwert) hatte dann der Prüfer der Dekra übernommen.

    Das lief über die Dekra-Zentrale, den Prüfer hatte ich nie zu Gesicht bekommen.

  • Hallo,

    neueste Info der Prüforganisationen:

    Auf der Grundlage der Richtlinie 2001/56/EG (Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) und der Ergänzungsrichtlinie 2004/78/EG ergibt sich für die Überprüfung der gasbetriebenen Heizanlagen neben einer Sichtprüfung u.U. auch eine Funktions- und Dichtheitsprüfung

    Aufgrund dessen, ist bis auf weiteres zu beachten:

    Liegt eine gültige Prüfung gem. G 607 vor:

    • ist diese Bescheinigung auf Plausibilität zu überprüfen.
    • Zudem ist eine Sichtprüfung (gemäß DIN EN 1949), insbesondere der Gasbehälter, Absperrventile und Leitungen bis hin zur Heizungsanlage des Fahrzeuges durchzuführen.
    • Als Hinweis Freitext sollte auf dem PB vermerkt werden: G 607 Bescheinigung vom… durch …. lag vor.

    Liegt keine gültige Prüfung gem. G 607 vor:

    • Ist dem Vorführenden zu empfehlen, eine Prüfung gem. G 607 durchführen zu lassen.

    Dies ist insbesondere erforderlich, um Wohnmobile und Wohnanhänger auf vielen Campingplätzen abstellen zu dürfen, bzw. das Fähren genutzt werden dürfen.

    • Diese Prüfung ist nach Möglichkeit durch den aaSoP/PI selbst durchzuführen, sollte dies vom Vorführenden abgelehnt werden, ist in diesen Fällen zusätzlich zur Sichtprüfung (gemäß DIN EN1949), insbesondere der Gasbehälter, Absperrventile und Leitungen bis hin zur Heizungsanlage des Fahrzeuges eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
    • Hierzu ist es erforderlich, die Gasanlage vom Gasanschluss bis zur Heizungsanlage unter Betriebsdruck zu setzen.

    Es wird empfohlen hierzu die i.d.R. vorhandenen Gasbehälter einzusetzen.

    • Im Rahmen dieser Prüfung ist die Funktion der Absperrventile zu überprüfen.

    Nach Druckbeaufschlagung ist die Gasanlage auf Dichtheit zu kontrollieren, bzw. zu prüfen, ob ein Druckabfall vorliegt.

    • Als Hinweis Freitext sollte auf dem PB vermerkt werden: G 607 Bescheinigung lag zum Zeitpunkt der HU nicht vor.

    Also doch eine Art Gasprüfung.

  • aaSoP/PI

    Wer bitte schön ist der Kerl, der die Prüfung selbst durchführen soll?

    Also doch eine Art Gasprüfung.

    Im Grunde doch der selbe Müll wie bisher.

    Wenn der Prüfer am Ende seiner Werkelei an meinen Geräten die abschließende Druckprüfung durchführt heißt das doch nix anderes als das er seiner Arbeit nicht traut. Denn wenn jetzt der Druck abfällt muss ja irgend wo das Gas wegfließen. Also hat er das System nicht ordentlich geprüft, oder vergessen irgendwo ein Ventil zu schließen ohne auf das Relaisknacken zu hören. Schlimmer noch , er ist seiner Sinne nicht mächtig, denn schon die geringste Menge ausströmenden Gases ist deutlich zu riechen.;):/

    Al

  • Hallo franky30

    Butter bei die Fische, nenn mal die ´´Prüforganisationen´´ bei den Namen oder wo steht das ????

    Danke

    Manne

    Hallo Manne,

    Entschuldigung, aber wer lesen kann ist klar im Vorteil.

    Hier noch mal, wo das steht:

    "Auf der Grundlage der Richtlinie 2001/56/EG (Heizanlagen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) und der Ergänzungsrichtlinie 2004/78/EG ergibt sich für die Überprüfung der gasbetriebenen Heizanlagen neben einer Sichtprüfung u.U. auch eine Funktions- und Dichtheitsprüfung"

  • Wer bitte schön ist der Kerl, der die Prüfung selbst durchführen soll?

    Im Grunde doch der selbe Müll wie bisher.

    Wenn der Prüfer am Ende seiner Werkelei an meinen Geräten die abschließende Druckprüfung durchführt heißt das doch nix anderes als das er seiner Arbeit nicht traut. Denn wenn jetzt der Druck abfällt muss ja irgend wo das Gas wegfließen. Also hat er das System nicht ordentlich geprüft, oder vergessen irgendwo ein Ventil zu schließen ohne auf das Relaisknacken zu hören. Schlimmer noch , er ist seiner Sinne nicht mächtig, denn schon die geringste Menge ausströmenden Gases ist deutlich zu riechen.;):/

    Al

    Hallo Al,

    hier die Auflösung:

    aaSoP/Pi

    amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer / Prüfingenieur.

  • und von dem 20g 8g Schwachsinn steht gar nicht drin oder kann ich nicht lesen

    Jeder kocht sein eigenes Süppchen macht Richtlinien und Pseudo Gesetze und kassiert,

    Manne

    Hallo Manne,

    darum ging es ja auch nicht, nur um Pflicht zur Gasprüfung bei HU.

  • Kann ja nun nicht mehr relevant sein.

    Der CP-Betreiber kann selbstredend weiterhin den Beleg der Gasprüfung einfordern - er hat schließlich Hausrecht.

    Eine Prüfung der Gasanlage kann man doch auch bei einem Gasfachmann/einer Gasfachfrau machen lassen, wenn man sich das selbst nicht zutraut?

    Die neue Regelung besagt m.E. lediglich, das eine nicht erfolgte Gasprüfung vom TÜV-Prüfer nicht mehr als Mangel bewertet werden darf, der verhindert, dass man seine TÜV-Plakette bekommt.

    Fiat Ducato Maxi M-H2; 2,3l - 150 PS; Individualausbau, EZ 7/2019 (295-AGX-6)

  • Der CP-Betreiber kann selbstredend weiterhin den Beleg der Gasprüfung einfordern - er hat schließlich Hausrecht

    Natürlich "kann" er das.

    Er kann auch verlangen das du vorher seinen Rasen mähst.

    Aber ob ihm das Gewinn bringt? Ich würde einfach weiter fahren. Deshalb bezweifel ich dass da irgend ein Betreiber überhaupt nach fragt. Das Fahrzeug ist doch in einem verkehrsrechtlich zu gelassen Zustand und bis 2023 auch ohne Gasplakette. Was sollte er da bemängeln.

    Schliesslich wurde eindeutig aus gesagt, das es bis 2023 keine relevanten Regeln und z.Zt. keine geeigneten Messgeräte gibt. Also welchen Sinn soll es machen trotzdem von wem auch immer eine bezahlbare Prüfung machen zu lassen.

    Da prüfe ich doch lieber selber wie ich es ständig auch zwischen den bisherigen Intervallen gemacht habe (seit über 40 Jahren). Mir ist unser Leben sehr lieb und teuer. Da ist mir eine "offizielle" Prüfung nur alle zwei Jahre viel zu ungewiss.

    Und während der Fahrt habe ich meine Gasflaschen grundsätzlich zu gedreht.

  • Hallo in die Runde

    Was macht der liebe CP - Betreiber mit seinen ausländischen Gäste die keine Plakette / Prüfung vorweisen können / müssen weil es in ihrem Land ,Gottseidank

    kein Gasverein xxx,eV. gibt.

    Gruß

    Manne

  • Hallo in die Runde

    Was macht der liebe CP - Betreiber mit seinen ausländischen Gäste die keine Plakette / Prüfung vorweisen können / müssen weil es in ihrem Land ,Gottseidank

    kein Gasverein xxx,eV. gibt.

    Gruß

    Manne

    Hallo,

    der ausländische Wohnmonilist macht dann das gleiche als wenn er in eine deutsche Umweltzone fahren möchte, er muss sich eine entsprechende Umweltplakette beschaffen. Ergo, wenn der CP-Betreiber drauf besteht braucht er halt eine Gasprüfung.

  • der ausländische Wohnmonilist macht dann das gleiche als wenn er in eine deutsche Umweltzone fahren möchte, er muss sich eine entsprechende Umweltplakette beschaffen. Ergo, wenn der CP-Betreiber drauf besteht braucht er halt eine Gasprüfung.


    He he , der war gut :D

    Der Ausländer fährt dann einfach einen Platz weiter

    Ich hab keine Gasprüfung ,hatt ich noch nie .

    Die Anlage ist trotzdem dicht , bin weder verrückt noch lebensmüde

    Grüsse von Italien wo die prüfung nicht Pflicht . Gruss Karl

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Eine Prüfung der Gasanlage kann man doch auch bei einem Gasfachmann/einer Gasfachfrau machen lassen, wenn man sich das selbst nicht zutraut?

    Dann schau Dir mal meinen Beitrag an und die Reaktionen darauf. Ich war bei so Einem, obwohl ich mir das selbst zutraue.

    Al

  • Wenn ich davon ausgehen könnte, daß jeder seine Gasanlage in Ordnung hält und auch nicht daran herumschraubt wäre ich auch gegen eine Gasprüfung.

    Genauso wäre ich gegen die HU, wenn ich nicht häufig am Straßenrand "Fachleute" an den Bremsen, der Lenkung usw ihrer Autos herumschrauben sehen würde.

    Allerdings komme ich - wenn ich so manche Frage von WoMo-Reisenden auf Campingplätzen höre - zu dem Schluß, daß es eine Reihe von WoMo-Freunden gibt, die von der Technik Ihres Fahrzeugs keine Ahnung haben und auch nicht unbedingt haben wollen.

    Da bin ich schon froh, wenn ich mich darauf verlassen kann, daß deren Gasanlage alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüft wird. Wenn neben mir an einem WoMo die Gasanlage "hochgeht" bleibe ich mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht verschont.

    Viele Grüße aus Spandau bei Berlin

    Jörg

  • Hallo,

    wer musste denn schon mal die Prüfbescheinigung auf einem Campingplatz vorzeigen?

    Gruß

    Hycampa

    ...vor ca 25 Jahren, auf einem Platz auf Fehmarn,

    Da durfte ich mich nicht mal so hinstellen wie ich wollte. Es kamen 4 Kräftige und schoben den Wowa mit der Deichsel voran, und mindestens 1,5m Feuerschutzabstand zur Platzgrenze, auf den zugewiesenen Platz. Der Nachbar stand auch mit 1,5m Abstand, so waren die 3m Brandschutzabstand, die der Gesetzgeber fordert, eingehalten.

    War das Erste und einzige mal das ich sowas erlebt habe.

    Geht ned...gibts ned !!