Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Ja, und so ist.

    Du hattest es auf einzelne Fahrzeugtypen bezogen, ich allgemein.

    Du schreibst sogar selber:

    Anders bei der Beurteilung von Wohnmobilen bei denen der Zugang zwischen "Wohnabteil" und Fahrerplatz nicht möglich ist (z.B. aufgesetzte Wohnkabinen ohne Verbindung zum Fahrerhaus). Da wird es dann wie bei Wohnwagen gehandhabt und die fehlende Gasprüfung bei der HU lediglich vermerkt.

    Und somit Gasflaschen müssen geschlossen sein.

    Es gibt Ausnahmen, bei dennen die Geräte während der Fahrt betrieben werden dürfen. Diese haben dann eine Sondergenehmigung bzw. Freigabe: z B. Hähnchengrillwagen, Teerkocher etc.


    Können uns jetzt darüber streiten, oder wir kommen einfach wieder zum Ursprungsthema zurück. Sonst sind wir gleich beim Befüllen von PET-Flaschen mit Biogas in Abhängigkeit der ehem. Flüssigkeit aus der Flasche

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Beim WoWa gelten die Gasflaschen als Ladung und müssen während der Fahrt geschlossen sein. Ebenso muss die Kappe drauf sein. Gasgeräte dürfen, und können somit auch nicht, nicht während der Fahrt betrieben werden.

    Beim WoMo gilt das Gas als Betriebmittel. Gasflaschen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen während der Fahrt angeschlossen bleiben und Gasgeräte dürfen, auch unter bestimmten Voraussetzungen, während der Fahrt betrieben werden.

    Das stimmt so aber nicht.

    Ich habe mich mit den wiederbefüllbaren Gasflaschen beschäftigt.

    Dort heißt es, das man nur mit dem Fahrzeugchassi festverankerte Gasflaschen befüllen darf,

    die auch gegen bestimmte G-Kräfte gesichert sein müssen.

    Diese werden vom TÜV eingetragen und sind somit ein Bestandteil des Fahrzeug.

    Darauf hin habe ich mich gefragt, warum die gewisse Bestimmungen von Kräften von

    aussen aushalten müssen und normale graue Gasflaschen nicht. Da reicht ein kleiner Zurrgurt.

    In den Bestimmungen heißt es, das normale graue Gasflaschen nur als normale Ladung anzusehen

    ist. Auch im Wohnmobil. Deshalb müssen diese nur fest verzurrt werden.

    Also gelten diese Bestimmungen für Wohnwagen und für Wohnmobile.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Grundsätzlich eine positive Nachricht.

    Ist jedoch jeder WOMO Fahrer so bewandert, dass er beurteilen kann, ob die Gasanlage noch in einem einwandfreien Zustand ist.

    Ich finde, man sollte die Gasanlage weiterhin prüfen lassen.

    Für die Händler und Vermieter ist dies sicherlich eine sehr erfreuliche Nachricht. Sparen sie doch ohne Ende.;);)

  • Warum weiterhin prüfen lassen?

    Es gibt keine geeigneten Messgeräte! Bedeutet für mich alle bisherigen Messungen waren unzuverlässig bzw. falsch.

    Zitat: "Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden."

    Den Dieselskandal schon vergessen?

    Was macht denn der Fahrer wenn innerhalb der zwei Jahre Gas ausströmt? Hat der vielleicht eine Nase?

  • Ich finde, mit Gas an Bord sollte man immer besonders sensibel umgehen. Gehen wir mal davon aus, wenn es "rummst" dann aber richtig!

    Ich möchte ein solches Fiasko und Intferno nicht erleben. Denkt immer daran, man könnte es auch so beschreiben, das man auf einer Bombe sitzt!

    Wie heisst es doch noch so? "1000 mal ist jut jegangen!"

    Daher gilt für mich immer: vor Fahrantritt wird die Flasche zu gedreht ( warum zum Teufel sollte sie geöffnet sein während der Fahrt?) Ich möchte nicht wissen, was wirklich passieren kann, wenn dir jemand von der Seite mit voller Wucht in die selbe "brettert" und mit der Schnauze das Gasflaschenfach trift?!

    Und mit Verlaub: ich werde auch weiterhin die Gasprüfung nach bisheriger Vorschrift machen lassen!

    Gut Fahrt

    Ducatonella:)

  • Du haftest.

    Kein Prüfer ist haftbar, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung alles in Ordnung ist.

    Weder bei der Gasabnahme, noch bei der Hauptuntersuchung haften die,

    wenn dir nach 2 Wochen der Boiler oder der Achsschenkel um die Ohren fliegt.

    Und sollte im Moment der Prüfung etwas nicht stimmen, kriegst du keine Gasprüfung

    oder keinen TÜV.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Uwe: wieso verfälscht und manipulierst Du ein Zitat ?


    Den Text hatte ich so nie geschrieben. Du hast einfach einzelne Wörter aus dem Thread genommen und neu zusammengesetzt. Soetwas empfinde ich als Frechheit.


    so ungefähr:

    Ich fahre ein .Teekessel.

    der Prüfer haftet .. bei einem Gasschaden

    Toll, oder

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

    2 Mal editiert, zuletzt von tec (22. Januar 2020 um 17:13)

  • Kann ja nun nicht mehr relevant sein.

    Ich denke doch. Für Wohnwagen ist ja keine Prüfung für die HU erforderlich, aber auf einigen Campingplätzen schon. Wird ja dort auch vor Ort immer angeboten.

  • Ich möchte nicht wissen, was wirklich passieren kann, wenn dir jemand von der Seite mit voller Wucht in die selbe "brettert" und mit der Schnauze das Gasflaschenfach trift?!

    Dann bricht das Ventil von der Flasche ab und es ist egal ob es vorher geschlossen war.

  • Diskutiert man auch darüber welchen Zweck es hat im Eigenheim den Schornsteinfeger reinzulassen, wenn solche Prüfungen unnütz, überflüssig, totaler Quatsch oder Geldschneiderei sind.

    Grüße vom Rand der Lüneburger Heide
    Peter

  • Diskutiert man auch darüber welchen Zweck es hat im Eigenheim den Schornsteinfeger reinzulassen, wenn solche Prüfungen unnütz, überflüssig, totaler Quatsch oder Geldschneiderei sind.

    Oh ja, da gibt es genügend Diskussionen, nur eben nicht hier( muß auch nicht sein).

    Robert

  • Hallo,

    denke das Thema wird von jedem hier anders behandelt was auch so ok ist,

    ich habe selber da auch einen Sorgfältigen umgang mit wie die meisten hier,

    Erinnerung:

    ich habe vor Jahren mal erleben dürfen ( leider) was passiert wenn eine nur kleine 5 Kg Flasche hoch geht ,

    ich habe schon etwa 30 Jahre einen Stand auf der Veterama mit Harley teilen usw.


    es war auf der Veterama Mannheim (Herbst) meine so etwa vor 10-12 Jahren wo eine solche in einem Anhänger

    etwa 7-8 Stände neben uns hoch gegangen ist und einen Menschen in den Tod gerissen hat,

    sicher war auch das alles nicht wie bei uns in den Womo's und auch alles bestimmt nicht nach Vorschriften wie es sein soll

    aber da konnte man mal sehen was eine Wucht dahinter steckt, Jahre später auf der ersten Veterama Hockenheim (Frühjahr)

    davor war sie immer in Ludwighafen wieder ein zwischenfall mit Gas,

    jemand hat sich was gebastelt weil es da so bitter kalt in seinem Auto ... leider wurde er Morgens nicht mehr wach ,Tod.

    wir dürfen nun zb. keine Flaschen mehr dort betreiben an Grills usw. was auch Kontrolliert wird in Stichproben (klappt natürlich garnicht)
    aber es steht so geschrieben!!

    bitte nur als Beispiel lesen hat sicher nix mit uns in den Womo's zu tun , aber das konnte ich erleben (leider) was ab gehen kann.

    Allen immer eine tolle Womo's Zeit

    Grüße aus dem Rheinland

  • Du haftest.

    Kein Prüfer ist haftbar, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung alles in Ordnung ist.

    Genau so ist es ....drum gehört auf jede Gasflasche ein Druckmanometer, mit dem Jeder die Dichtheit, bei abgeschalteten Verbrauchern, selber prüfen kann. Sooft er will.

    Die 2 jährige Druckprüfung ist sowas für die Katz, wenn das System, evtl bei der nächsten Bremsung, nach 5 Tagen undicht wird, oder nach dem Flaschenwechsel.

    Mit Manometer schließ ich die Flasche, und beobachte ob Druckabfall die nächsten Stunden...nach jedem Flaschenwechsel, etc.

    Ohne Manometer weiß ich nur dass die Anlage bei Druckprüfung in Ordnung ,,war,,

    Ist wieder typisch deutsch. Da fordert iwer eine Prüfung, die dann Vorschrift wird...ohne die Ümstände zu prüfen, Hauptsache es wird geprüft, und dafür bezahlt.

    Ich hatte dienstlich viel mit Gasanlagen zu tun, auch mit deren Prüfung und Selbstüberwachung...drum traue ich mir zu, die 2jährige Druckprüfung mehr als zu kritisieren.

    Alles was im Womo eingebaut ist, kann am nächsten Tag, durch die Bewegung des Aufbaus, etc undicht werden.

    Eine Prüfung mit einem Manometer kann jeder selber durchführen...zudrehen, einige Stunden warten, dann Druckanzeige kontrollieren. Dauer 2x2min....und beim Anschließen der Flasche kurz mit einem Gasleckspray drauf, da lauert Gefahr wenn man dann gleich mit offener Flasche losfährt.

    Nix für unguad, ist nur ein Tip von Jemand der 20 Jahre in dem Fach gearbeitet hat

    Geht ned...gibts ned !!