Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

  • Genau diese Auskunft habe ich vom TÜV Süd bekommen. Also wird Töchterchen wohl nach erfolgter Gasprüfung zur Nach Untersuchung fahren. Naja, Sicherheit geht natürlich vor. Da eine Öffnung der Campingplätze nicht absehbar ist, wollte sie die HU machen lassen und dann bei Gelegenheit die Gasprüfung nachholen.

  • Moin,

    die DEKRA in Oberhausen besteht auch ausdrücklich auf die Gasprüfung und wissen von nichts von einer Aussetzung bis '23

    Selbst als ich denen das ganze schwarz auf weiß gezeigt habe, kam die Antwort: "Im Internet kann ja schließlich jeder alles veröffentlichen" ... Ich wollte ja eh, dass die Gasprüfung mit gemacht wird, aber ab diesem Zeitpunkt ging es dann ums Prinzip !

    Also: Meldung der DEKRA Station mit Namentlicher Nennung des Prüfers und seines Kollegen, der ihm das ganze auch noch bestätigt hatte, brachte dann eine Klärung: die beiden haben so was von eine auf den Sack bekommen...geht doch !

    Gruß,

    Martin

    Yesterday is History - Today is a Gift - Tomorrow is Mystery

  • Ich zitiere mal den Deutschen Flüssiggas Verband, selbst die berichten von der Aussetzung der Mangelbewertung:

    Mit der am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie, Verkehrsblatt

    2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871 wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023

    vorübergehend ausgesetzt. Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.

  • Somit ist eine positive Prüfung nach G 607 während dieses begrenzten Zeitraums keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU

    Und was sollte ich letzte Woche beim TÜV Süd machen??

    Wieder nach Hause fahren ohne neue Plakette?? Brauchte ich aber!

    Aussage TÜV Süd: Ohne Gasprüfung keine HU möglich !! Steht auch hier ausdrücklich.

    Also hat der TÜV Süd die Gasprüfung mit HU und AU gleich mitgemacht.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Meines Erachtens verhalten die sich gesetzeswidrig.

    "Hinweis: Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage"

    Eigentlich sollte man nach der Prüfung ohne Plakette und ohne zu bezahlen nach Hause fahren, mit dem Hinweis, daß es diese Vorschrift nicht gibt. Mal sehen was sie dann machen.

    Solange jeder die nicht notwendige Prüfung bezahlt, solange sind sie doch auf der sicheren Seite.

  • Eigentlich sollte man nach der Prüfung ohne Plakette und ohne zu bezahlen nach Hause fahren

    Geht nicht. Leider muss man beim TÜV erst bezahlen, dann geht es los mit der Prüfung.

    Man kann natürlich wieder nach Hause fahren, dann aber ohne neue Plakette und HU.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Geht nicht. Leider muss man beim TÜV erst bezahlen, dann geht es los mit der Prüfung.

    Man kann natürlich wieder nach Hause fahren, dann aber ohne neue Plakette und HU.

    Dubios. Bei unserem TÜV war die Rechnung IMMER erst nach der Prüfung fällig.

    Manchmal waren sie auch kulant bei geringeren Mängeln ohne Plakette, daß man sie kurz beheben fährt, dann nochmal kommt und die Plakette bekommen hat ohne weitere Kosten.

  • Meines Erachtens verhalten die sich gesetzeswidrig.

    Lies doch einfach mal den in Nr.162 eingestellten Link; Die Hu wird vollständig incl. Prüfung der Heizung durchgeführt. Liegt eine gültige Gasprüfung vor ist auch die Prüfung der Heizung erledigt.

  • Lies doch einfach mal den in Nr.162 eingestellten Link; Die Hu wird vollständig incl. Prüfung der Heizung durchgeführt. Liegt eine gültige Gasprüfung vor ist auch die Prüfung der Heizung erledigt.

    Ist ziemlich wumpe was in 162 steht, lies mal hier, Bundesministerium...

    Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde diese Mangelbewertung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus der Liste gestrichen..

    Seit wann steht der TÜV über dem Bundesministerium? Selbstherrlicher Verein, nix anderes..

  • Geht nicht. Leider muss man beim TÜV erst bezahlen, dann geht es los mit der Prüfung.

    Man kann natürlich wieder nach Hause fahren, dann aber ohne neue Plakette und HU.

    Hallo,

    hier beim TÜV Rheinland wird erst nach der Prüfung bezahlt. Aber wann bezahlt werden muss spielt eigentlich ja gar keine Rolle, entscheidend ist ja, dass man den Fahrzeugschein erst nach Bezahlung wieder bekommt zusammen mit dem Prüfbericht. Wenn man bei Streitigkeiten einfach fährt, kann man das zwar machen, ober ohne Fahrzeugschein durch die Gegend zu fahren ist auch nicht so toll.

    Aber was ich nicht verstehe: Warum fragen die Leute nicht einfach vorher was Sache ist? Wenn die Gesetzeslage zwar eindeutig ist, die Anwendung aber unsicher, kann man doch bei der Anmeldung schon sagen/fragen, ob es die Plakette überhaupt trotz fehlender Gasprüfung gibt. Wenn nein, dann kann man sich anders orientieren und direkt wieder fahren ohne die HU durchführen zu lassen, dann muss man sie auch nicht bezahlen.

    Wenn der Prüfer die HU durchgeführt hat, dann ist es doch klar, dass man die auch bezahlen muss, egal ob bestanden oder nicht. Über jeden Mangel bei der HU könnte man sich streiten und dann die Zahlung verweigern weil man der Ansicht ist, dass der Mangel evtl. willkürlich ist. Das Thema gab es früher ja schon als die ASU bzw. später AU eingeführt worden ist wo die Plaketten noch unterschiedliche Monate haben durften. Da gab es die gleichen Diskussionen wie jetzt bei der Gasprüfung.

    Ich stehe bei solchen Sahen auf dem Standpunkt, dass es besser ist vorher zu fragen anstatt hinterher Ärger zu haben.

    Wenn am Fahrzeug natürlich noch sonstige Mängel sind und die Plakette sowieso verweigert wird ist eine Nachprüfung fällig innerhalb der Frist, da spielt es dann auch keine Rolle ob die fehlende Gasprüfung nur ein Punkt mit EM ist auf dem Prüfbericht.

  • Ich habe es wohl verpasst dich richtig zu informieren....

    Es gibt die Verpflichtung die Gasanlage eines Wohnmobiles nach der EG Richtlinie 2001/56EG und 2004/78EG und daraus resultierend das DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607 genannt prüfen zu lassen. Diese Prüfung wurde wegen fehlender Tauglichkeit der Prüfmittel bis 2023 ausgesetzt. Die gesetzliche Grundlage stammte aus der Anlage 8 der StVO

    Unabhängig davon gibt es in der Anlage 8a der StVO den Prüfpunkt 6.6 die Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle), also eine Gas- oder Dieselheizung, die unabhängig vom Motor betrieben werden kann, auf Zustand, Funktion und Ausführung zu prüfen.

    In der Vergangenheit wurde bei Gasanlagen die Prüfung der Anlage durch eine Prüfung nach G607 vorgenommen. Neben Gasbrennern wie Kühlschrank, Kocher wurde dabei auch die Gasheizung überprüft. Eine zusätzliche Prüfung der Heizung nach Anlage 8a Punkt 6.6 war nicht mehr notwendig gewesen.

    Jetzt ist die G607 bis 2023 im Rahmen der HU entfallen, es bleibt also für die Prüforganisation eine offene Prüfung des zusätzlichen Heizsystems. Dabei hat sich in DE herauskristallisiert, das der TÜV Nord mangels geeigneter Prüfgeräte auch die immer noch verpflichtende Prüfung der Heizung nicht mehr ausführt. Der TÜV Süd kann zwar ebenfalls die Dichtigkeit der Gasanlage nicht mehr prüfen (mangels geeigneter Prüfgeräte) aber die sonstigen Teilprüfungen der Heizung können immer noch entsprechend der Vorschriften durchgeführt werden.

    Also G607 ist bis 2023 für die HU entfallen, Prüfung der Heizungsanlage ist aber immer noch notwendig.

  • es bleibt also für die Prüforganisation eine offene Prüfung des zusätzlichen Heizsystems. ..

    Also G607 ist bis 2023 für die HU entfallen, Prüfung der Heizungsanlage ist aber immer noch notwendig.

    Dann sollen sie genau das machen und kommunizieren und nicht eine nicht geforderte Gasprüfung durchführen.

    Bei mir hat noch nie ein TÜV eine Heizungsprüfung durchgeführt, das hätten die ja dann auch immer schon machen müssen, unabhängig von der Gasprüfung.

    Warum jetzt auf einmal??

    Du bist doch Vertreter von diesem (Saft-) Verein, sonst würdest du dich nicht so dafür einsetzen.

  • Ich habe mit einer Prüforganisation nichts zu tun - aber man kann Vorschriften ja einfach auch mal lesen.... da du ohnehin nicht im Bereich TÜV Süd wohnst, werden es die Prüfstellen in deinem Bereich schon so machen, dass dort auch deine offenen Fragen beantwortet werden.

    Da es dir ja ohnehin "wumpe" ist kann man den Austausch der Standpunkte ja auch beenden, denn in den Gesetzen ist soweit alles kommuniziert.