Bis 2023 keine Pflicht mehr für die Gasprüfung bei Wohnmobilen

  • Es geht aber nicht um den letzten Oktober, sondern um das was angeblich jetzt ab den 1.1 gelten soll.

    LG Robert

    Weiß ich schon.
    Dann sag das Tatzelwurm. Er hat doch gesagt, dass das die meisten bei der HU erlebt haben. Darauf hab ich mich bezogen. Die werden das nicht bei der HU am Feiertag 1.1.2022 und Sonntag 2.1.2022 erlebt haben…


    Aber ich les ab jetzt nur noch mit. Wollte da jetzt keine Diskussion starten. War halt eben mein Stand und hab mich erdreistet dazu was zu fragen.;)

  • .... hab mich erdreistet dazu was zu fragen.;)

    Ja im Bereich TÜV Süd wurde wegen Prüfung im Punkt 6.6 der Anlage 8a der StVZO (Prüfung von Heizungsanlagen - nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel betrieben) die Gasprüfung nach G607 verlangt obwohl die Gasprüfung nach G607 bis 2023 ausgesetzt ist. Deswegen bleibt es jetzt zu prüfen, ob die Änderungen der HU Richtlinie sich neben der Prüfung der Gasanlage (nur beim WoMo aber nicht beim WoWa) auch noch Änderungen in dem Punkt 6.6 ergeben haben. Dazu ist es aber notwendig das Verkehrsblatt (kostenpflichtig) zu lesen und auszuwerten.

    Solange das nicht geschehen ist, muss man feststellen das die G607 für die Hu nicht mehr notwendig ist und alles andere erst geklärt werden muss.

    Man kann jetzt natürlich weiter um des Kaisersbart reden (Yogibear - ausdrücklicher Hinweis - du bist nicht damit gemeint!!) und wahrscheinlich noch viele viele weitere Posts generieren.... die aber wenn die Vorschriften mal bekannt sind plötzlich alle ohne Sinn sind.

    Und damit sich keiner missverstanden fühlt: Natürlich kann man auch weiterhin beim Fachmann seines Vertrauens ein G607 in Auftrag geben. Es ist nicht verboten.

  • Tach zusammen, erst einmal ein frohes neues Jahr und allzeit knitterfreie Fahrt,

    Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauche ich für die HU keine Gasprüfung mehr,

    Aaaber, muss die Gasanlage nicht trotzdem regelmäßig geprüft werden?

    Vielleicht kennt sich ja Jemand mit der Gasgesetzgebung aus, würde mich brennend interessieren.

    Gut, ich werde die Gasprüfung sowieso weiter machen, bei meinem Glück stehe ich irgendwann vor `nem Platz und darf nicht drauf.

    Gruß

    Konny

    Denkt dran, alles wird gut :wink

  • Aaaber, muss die Gasanlage nicht trotzdem regelmäßig geprüft werden?

    Es wurde hier schon mal am Rande thematisiert.

    Als Betreiber des Wohnmobils bist du grundsätzlich dafür verantwortlich, dass andere durch das Wohnmobil nicht geschädigt werden.

    Um dich dabei zu unterstützen hat der Gesetzgeber Gesetze erlassen... z.B. die StVO oder die regelmäßige technische Überwachung des Fahrzeuges im Rahmen der HU

    Damit werden aber natürlich nicht alle Systeme des Fahrzeuges geprüft. Für die elektrische Anlage gibt es von Verbänden durchaus Empfehlungen aber keine Prüfpflicht durch einen Fachkundigen. Es bleibt also dir überlassen die Installation regelmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. (Thema echeck). Solange nichts passiert interessiert das regelmäßig niemanden.... Wenn etwas passiert stellt sich die Frage ob du fahrlässig gehandelt hast. Hätte man den Fehler auch rechtzeitig vorher erkennen können?

    Unabhängig von irgendwelchen CP Betreibern in DE stehst du als Betreiber der Gasanlage vor der gleichen Frage..... Lass ich das regelmäßig prüfen, dann bin ich als Verursacher möglichweise ohne Fahrlässigkeit draußen.... lass ich es nicht prüfen bin ich möglicherweise in der Haftung. Oder du stellst dir die Frage, kann ich das mit einer ausreichenden Gründlichkeit und Ergebnissicherheit auch selbst machen?

  • Hallo,

    dieser neue Sachverhalt wurde im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nr. 232 vom 25.11.2021 veröffentlicht.

    Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (“HU-Richtlinie“)

    Im Bundesgetzblatt habe ich leider nichts gefunden.

    Gruß Nikolaus

    Jetzt habe ich mal beim BMVI Bürgerinfo nachgefragt und folgende Antwort erhalten.


    Sehr geehrter Herr XXXX,


    vielen Dank für Ihre Mail.


    Die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HURichtlinie“) wurde im Verkehrsblatt veröffentlicht (Verkehrsblatt 2021, Heft 24, Nr. 232).


    Die im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichten Vorschriften sind nur gegen Entgelt beim Verkehrsblatt-Verlag erhältlich.


    Verkehrsblatt-Verlag

    Schleefstraße 14

    44149 Dortmund

    Tel.: (0231) 12 80 47 oder (0180) 534 01 30

    Fax: (0231) 12 80 09 oder (0180) 534 01 20

    E-Mail: info@verkehrsblatt.de

    Internet: http://www.verkehrsblatt.de/ (Online Bestellung möglich)


    Das Verkehrsblatt ist ein Amtsblatt des BMDV und der Verkehrsblatt-Verlag ist hier daher amtlich tätig.

    Eine Verpflichtung insbesondere zur unentgeltlichen Bereitstellung von Texten und Bilddateien in elektronischer Form besteht jedoch für das BMDV nicht. Der Verkehrsblatt-Verlag tritt, wie auch andere Verlage, privat als Anbieter auf, indem er an Interessenten gegen Entgelt die amtliche Veröffentlichung in verlagseigener Form verkauft.

    Das Verkehrsblatt hat keinen "gesetzlichen" Charakter. Es ist lediglich ein Amtsblatt.

    Die Verordnungen, die bindend sind, stehen im Bundesgesetzblatt und dort sind sie auch abrufbar oder einsehbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Ihr Bürgerservice

    Frei ist nicht, wer viel hat, sondern wer wenig braucht. :)

  • Hallo, für mich ist die HU schon immer sinnfrei :cursing:. Dazu benötige ich keine Prüfgesellschaft sondern eine Werkstatt die im Schadensfall, wenn dieser auf einem techn. Defekt beruht, dafür einsteht. Wozu lass ich sonst mein Fahrzeug durchchecken? DEKRA/TÜV usw. waschen ihre Hände in Unschuld:nono und sind nur Geldvernichtungsmaschinen. Und wozu brauche ich für die technische Einsatzbereitschaft meines Kfz eine Untersuchung der eingebauten Gasanlage?? Ich bin zwar als Betreiber der Gasanlage dafür zuständig (SP und CP Betreiber wollen das ja teilweise wissen), aber mit dem Fahrzeug hat das nichts zu tun!! Ein eingebautes WiFi Netz oder die Funktion der Frischwasser- und Toilettenanlage, Dichtheit des Grauwassertanks kontrolliert doch auch keiner. Weil es nichts mit dem Fahrzeug (!) zu tun hat. Hoffentlich habe ich jetzt niemand auf "blöde" Ideen gebracht. Was hat die Gasanlage mit dem techn. Zustand meines Fahrzeugs zu tun :?:

  • Dann tue ich Euch den Gefallen,Beitrag 250.

    Die Gasanlage hat sehr wohl mit dem Kfz zu tun,da sie dort eingebaut ist und bei Fehlfunktion für den Halter,Mitfahrer und andere Menschen zur Gefahr werden kann.Auf eine Überprüfung des Fahrzeugs durch eine Prüforganisation zu verzichten brächte eine Unmenge an rollenden Wracks auf die Straße,ich möchte hier keine Zustände wie z.B. in Nordafrika erleben,bei unserer Verkehrsdichte eine Katastrophe.Die Prüforganisationen leisten einen wichtigen Dienst zu unser aller Sicherheit,sie als "Geldvernichtungsmaschinen" zu bezeichnen ist für mich einfach ignorant.

    Gruß Arno

  • Dann tue ich Euch den Gefallen,Beitrag 250.

    Die Gasanlage hat sehr wohl mit dem Kfz zu tun,da sie dort eingebaut ist und bei Fehlfunktion für den Halter,Mitfahrer und andere Menschen zur Gefahr werden kann.Auf eine Überprüfung des Fahrzeugs durch eine Prüforganisation zu verzichten brächte eine Unmenge an rollenden Wracks auf die Straße,ich möchte hier keine Zustände wie z.B. in Nordafrika erleben,bei unserer Verkehrsdichte eine Katastrophe.Die Prüforganisationen leisten einen wichtigen Dienst zu unser aller Sicherheit,sie als "Geldvernichtungsmaschinen" zu bezeichnen ist für mich einfach ignorant.

    Gruß Arno

    Es sind ja eigentlich keine Geldvernichtungsmaschinen sondern eher Geldumverteilmaschinen. Das Geld ist ja nicht weg.

    Sei es wie es ist, die Gasprüfung ist gefallen :) Wer Prüfen lassen will, kann Prüfen lassen, wer nicht will, eben nicht.

    Ob natürlich einige Campingplatzbetreiber quer schießen und sagen, auf unseren Platz kommen nur geprüfte, das weiß man ja noch nicht so genau.

    Da die Montage ja dann schon mit Spazierengehen ausgefüllt sind, schlage ich dafür dann den Dienstag vor. :)

    Euch allen ein Frohes Neues 2022 und bleibt Gesund. Egal ob mit oder ohne Prüfung.

    Beste Grüße

    Frank

    Wer will sucht Wege, Wer nicht will sucht Gründe !

  • Könnte daran liegen dass er das als CP Betreiber nicht kontrollieren muss, sondern es den Prüforganisationen überlies..... :)

    Auf dem CP am Pilsensee werden z.B. die WoWa kontrolliert.... sogar die Dauercamper

  • Danke für die Info.

    Sehr schön vom Verfasser geschrieben.

    Ich frage mich nur, warum man 17,30€ bezahlen soll, nur um sich über wichtige Gesetze und Urteile

    zu informieren. Nur Geld zählt, Sicherheit und Information ist zweitrangig.

    Schönen Gruß

    Andreas :wink

  • Das eine Prüfung nur eine Momentaufnahme widerspiegelt wurde ja schon erwähnt, und diese ist nach einem Flaschenwechsel schon wieder ad akta gelegt :)

    Klar, logisch- jeder prüft gewissenhaft die Dichtheit der Verschraubung, wechselt vorsichtshalber laufend die Dichtung....aber genauso gewissenhaft könnte er ja auch den Rest der Anlage eigenverantwortlich öfter mal prüfen.... nein, es ist wie es ist- koste es kein Geld, ist es nix wert......

    Mir ist es bisher wie Arno ergangen - in etwa 30 Jahren mit WoWa und Womo in D, I, A, NL......nie wurde nach dem Heftchen gefragt. Selbst bei der HU nicht....

    Viele Grüße

    Oliver

  • Könnte daran liegen dass er das als CP Betreiber nicht kontrollieren muss, sondern es den Prüforganisationen überlies..... :)

    Auf dem CP am Pilsensee werden z.B. die WoWa kontrolliert.... sogar die Dauercamper

    Könnte sein, aber jetzt hätte er ja ein Problem.

    Die Prüfung ist ausgesetzt wegen (blabla kennt ihr ja alle) und der CP Betreiber kann sich deshalb ja nicht mehr auf die Prüforganisationen verlassen, selbst wenn sie eine Plakette erteilt haben. (blabla sagt, ja eigentlich aus dass die Plakette nichts wert ist).

    Soll er jetzt seinen CP dicht machen? Soll er auf die Prüfung bzw. die Plaketten verzichten? Wie soll er das seiner Versicherung verklickern die das wahrscheinlich verlangt?

    Er wird nicht von dem machen vermute ich mal. Irgendwas kann immer passieren, es wird aber nichts passieren und wenn doch passiert halt was.

  • Momentan ist die Prüfung nicht nur ausgesetzt sondern "dauerhaft" bis zu Erstellung einer noch nicht existierenden Verordnung abgeschafft.

    Es gibt daher derzeitig keine "Rechtsgrundlage" für die G 607

  • Der Camper Jürgen Rode schreib zum Schluß: "Zunehmend Charme hat für mich die Idee, dass jeder örtliche Gasinstallateur die Gasanlage im Campingfahrzeug prüfen könnte.

    Somit würde zumindest die mitunter weite Fahrt zur Werkstatt entfallen und die Terminvereinbarung viel einfacher.

    Das würde uns allen am Ende viel Zeit und Geld sparen."

    Meine Erfahrungen mit einem örtlichen Fachmann habe ich vor 2 Jahren hier im Forum mal veröffentlicht. Klar, damals wurde noch nach der gängigen Methode geprüft, aber nochmal würde ich zu diesem "Fachmann", er betreibt übrigens eine größere Werkstatt in Z-M in Thür. nicht wieder gehen.

    Aber wenigstens haben wir ,wenn auch nur auszugsweise einen wirklichen Gesetzestext zu Gesicht bekommen. Danke dafür Jürgen.

    LG AL