Auflasten: wer hat mal selber Umgebaut und ist zum TÜv?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • PS: ich wurde letztes Jahr 3x auf die Wage geholt...

    Und ich habe in 30 Jahren erst eine Kontrolle in Österreich gesehen.

    Genau genommen übersehen.

    Da waren nur Schilder, dass alle Womos runterfahren müssen....

    Wäre ich runtergefahren, dann wäre es das gewesen.

    Damals mit 7m-Mobilvetta auf Iveco-Basis.

    Abgelastet von 4,x auf 3,5.

    Da hätte ich vermutlich auch noch die Markise auf dem Parkplatz abschrauben müssen.

  • Östereich/ schweiz sind nur bis 5% Toleranz und da ist eine normale strafe zu bezahlen


    strafen= Östereich = pro 100kg= 1000€

    Schweiz = 3 Monatsgehälter

    Wenn man schon was schreibt, sollte man sich auch mal richtig Informationen!!

    Zunächst gab es früher in Österreich 2% Toleranz, diese wurde glaub 2017 od. 2018 aufgehoben und seitdem sind in Österreich ❗️0%❗️ Toleranz .


    Dann gibt es auch keine genaue Richtlinien zu Geldbußen in Österreich, also nix mit genauen Zahlen wie im Bußgeldkatalog bei uns .
    Höhe der Strafen gehen von x€ bis y€


    Bei einer Überladung, wird solange ausgeladen bis es passt und nein man darf es dort nicht einfach in den Müll werfen, sondern muss kostenpflichtig eingelagert werden! Und es wird auch 2x gezahlt wenn...1xGesamtgewicht drüber ist und wenn die Achslast auch noch drüber ist, dann wird's richtig teuer, dass mögen die nämlich gar nicht gerade bei Überladung der Achslasten!

  • Wenn man schon was schreibt, sollte man sich auch mal richtig Informationen!!

    Zunächst gab es früher in Österreich 2% Toleranz, diese wurde glaub 2017 od. 2018 aufgehoben und seitdem sind in Österreich ❗️0%❗️ Toleranz .


    Dann gibt es auch keine genaue Richtlinien zu Geldbußen in Österreich, also nix mit genauen Zahlen wie im Bußgeldkatalog bei uns .
    Höhe der Strafen gehen von x€ bis y€


    Bei einer Überladung, wird solange ausgeladen bis es passt und nein man darf es dort nicht einfach in den Müll werfen, sondern muss kostenpflichtig eingelagert werden! Und es wird auch 2x gezahlt wenn...1xGesamtgewicht drüber ist und wenn die Achslast auch noch drüber ist, dann wird's richtig teuer, dass mögen die nämlich gar nicht gerade bei Überladung der Achslasten!

    oh, ok- habe jetzt nochmal nachgelesen- die 5% waren Italien :(

    Aber bei eines bei euch- hatte ich nicht vertauscht " Das Mobil bleibt so lange stehen ( wird Beschlagnahmt) bis das Gewicht passt - und das Nachwiegen mus auch gezahlt werden"

  • siehst da hast du schon mal sehr viel mehr ausgegeben wie ich um auf 3850 zu kommen ( Hatte mich 200 gekostet).

    meiner hat immer noch original federn vorne, original hinten ( keine luftfedern ) - keine größeren felgen . immer noch 15 zoll 215. komplett serie das Fahrwerk und ist auf 3850 kg.

    Dann 200€ auch zu viel! Unseres 3,5 T

    2. Zeile in den Papieren zusammen 3,85t

    2. Zeile auf dem Typenschild zusammen 3,85t , somit einfach nur eine Umschreibung, für Ich schätze mal 30€ auf der Zulassungsstelle! Und anders wird es bei dir auch nicht sein, deshalb frag ich mich wo die 200€ herkommen?

  • Aber bei eines bei euch- hatte ich nicht vertauscht " Das Mobil bleibt so lange stehen ( wird Beschlagnahmt) bis das Gewicht passt - und das Nachwiegen mus auch gezahlt werden"

    Richtig!! Wobei beschlagnahmt sich wieder so hart anhört, es wird verlangt ?

  • Dann 200€ auch zu viel! Unseres 3,5 T

    2. Zeile in den Papieren zusammen 3,85t

    2. Zeile auf dem Typenschild zusammen 3,85t , somit einfach nur eine Umschreibung, für Ich schätze mal 30€ auf der Zulassungsstelle! Und anders wird es bei dir auch nicht sein, deshalb frag ich mich wo die 200€ herkommen?

    Wenn bei uns in Deutschland im Fahrzeug die Metallplakette gesamt 3500 kg steht und wir es auf die vom Hersteller 3850 haben wollen- benötigen wir erst vom Aufbauhersteller die Herstellerfreigabe+ eine neue Plakette mit dem neuen Gewicht ( die wieder in den Motorraum oder Seitenholm geklebt wird) . die kosten von den meisten Hersteller ( aufbauhersteller) zwischen 200-300€ .

    Ohne diese Freigabe- bestätigt uns kein TÜV die Auflastung - ohne bestätigung vom TÜV= keine auflastung in den Papieren

  • Wenn bei uns in Deutschland im Fahrzeug die Metallplakette gesamt 3500 kg steht und wir es auf die vom Hersteller 3850 haben wollen- benötigen wir erst vom Aufbauhersteller die Herstellerfreigabe+ eine neue Plakette mit dem neuen Gewicht ( die wieder in den Motorraum oder Seitenholm geklebt wird) . die kosten von den meisten Hersteller ( aufbauhersteller) zwischen 200-300€ .

    Ohne diese Freigabe- bestätigt uns kein TÜV die Auflastung - ohne bestätigung vom TÜV= keine auflastung in den Papieren

    Wie das alles abläuft weiß ich, bin ja u.a. aus der Branche, daher auch mehrmals beim TÜV unterwegs! Ich schrieb ja oben 2. Zeile in den Papieren, sowie Typenschild!

    Bei unserem jetzigen steht beide Gewichtsangaben, auch beim vorigen war es so!

    Aber ist für uns unrelevant, da wir mit 3,5t und Roller in der Garage hinkommen?

  • Ich sage immer: Alle 3 Jahre den Wagen komplett ausräumen, und ich meine wirklich komplett, alsob man verkauft hat. Alles, was man 2 Jahre nicht gebraucht hat nicht wieder einpacken, ausser natürlich die Pflichtausstattung, wie Warndreieck, Verbandkasten, über 3,5 t Blinkleuchte, über 4t Unterlegkeile, usw.

    Das ist der richtige Weg, wie zuhause im Kleiderschrank zwei Jahre nicht getragen kann weg (gilt auch für Keller Dachboden Werkstatt usw.;)), habe das letztes Jahr in unserem Kasten auch genau so gemacht, jetzt am Freitag bekommen wir einen neues und dann sofort auf die Waage mit vollem D-Tank weil ich so immer fertig auf dem Hof stehe.

  • Aber auch nicht vergessen über 3,5t jährlich zum TÜV. Und für 385 kg mehr habe ich mich für einen Anhänger entschieden. Macht bei längeren Auslandsaufenthalt mehr Sinn. Wie schon geschrieben in D ahntend es keiner. Aber in Österreich und der Schweiz sind die geschult auf sowas

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • in den Papieren, sowie Typenschild!

    Meiner wurde schon zweimal aufgelastet, einmal von 2800kg auf 3100kg ohne technische Änderung und dann von 3100kg auf 3500kg mit technischer Änderung.

    Ich hab am Fahrzeug sowie am Aufbau noch die Plakette mit 2800kg als zGG. eingetragen...hat noch nie jemanden interessiert.:/

  • Meiner wurde schon zweimal aufgelastet, einmal von 2800kg auf 3100kg ohne technische Änderung und dann von 3100kg auf 3500kg mit technischer Änderung.

    Ich hab am Fahrzeug sowie am Aufbau noch die Plakette mit 2800kg als zGG. eingetragen...hat noch nie jemanden interessiert.:/

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Erst wenn das mal überhaupt im Rahmen einer Kontrolle überprüft werden würde, bekämst du evt. Ne Mängelkarte.

    Das wichtigste ist die gültige Eintragung in den KFZ Papieren.

    Martin

  • Hallo,

    wenn die max Achslast überschritten ist, sind die angesagten Strafen zu gering. Dann sollte über ein Führerscheinentzug nachgedacht werden.

    Gruß Rolf

    Dann nehme gleich mal mindestens 50 % der auf deutschen Straßen fahrenden ausländischen Kleintransportern und LKW Fahrern den Lappen ab.

    Geht nur nicht, da ja „ Ausländer „ mit ausländischen FS.;(:wein

    Denn die!!! Sind lt. Aussage meines Freundes ( bei der BAG) hier munter ständig deutlich gefährlich überladen( auch bei denAchslasten) unterwegs.:wink;)

    Martin

  • Meiner wurde schon zweimal aufgelastet, einmal von 2800kg auf 3100kg ohne technische Änderung und dann von 3100kg auf 3500kg mit technischer Änderung.

    Ich hab am Fahrzeug sowie am Aufbau noch die Plakette mit 2800kg als zGG. eingetragen...hat noch nie jemanden interessiert.:/

    Nimm nen Edding und schreib das richtige Gewicht drüber.

    Hat der TÜV Onkel bei mir auch gemacht.

    Gruss, Dieter

  • Meiner wurde schon zweimal aufgelastet, einmal von 2800kg auf 3100kg ohne technische Änderung und dann von 3100kg auf 3500kg mit technischer Änderung.

    Ich hab am Fahrzeug sowie am Aufbau noch die Plakette mit 2800kg als zGG. eingetragen...hat noch nie jemanden interessiert.:/

    ich schrieb ja das es bei uns bereits so vorgesehen ist, wie es auch am vorigen Womo war,somit sind auch keine technischen Änderungen erforderlich ( von 3,5 auf 3,85t)

  • Hallo,

    wenn die max Achslast überschritten ist, sind die angesagten Strafen zu gering. Dann sollte über ein Führerscheinentzug nachgedacht werden.

    Gruß Rolf

    Die sind nicht ohne.

    Die paar Piepen sind sicherlich nicht der Hit, aber der Punkt.

    Fällst du innerhalb der Gültigkeit dieses Punktes wieder mit der gleichen Sache auf dann qualmts schon besser.....

    Beste Grüße
    Charles Duchemin

    "Was meinem Gaumen schmeckt, dass schmeckt auch deiner Lampe"

    Diesel - Kraft durch Feinstaub :klatsch Fridays 4 Hubraum!!

    ZgM 3850 VA 1950 HA 2240 - 200Ah LiFeYPo4 mit REC Active BMS - passiv Balancing war gestern:wink