Anhängerkupplung

  • Es muss auf irgendeine Weise der Ausfall signalisiert werden. Entweder mit Kontrollleuchte, akustischer Signalgeber oder durch schnelles Klicken. Auch selbstgebaute Signalisierungen sind möglich.

    Ist das wirklich so, wo steht das und welche Fahrzeuge welchen Alters betrifft das?

    Ursprünglich geht es ja bei der Frage um Blinker, Frequenzverdopplung gibt es schon sehr lange, damals gab es aber auch eine Kontrollleuchte die einmal blinkte wenn ein Anhänger an der AHK war, also nur einmal kurz geleuchtet und gut war es.

    Heute gibt es ja die Überwachung ob irgendeine Lampe nicht funktioniert, egal ob Blinker oder eine andere.

    Selbst wenn die Kennzeichenleuchte nicht funktioniert schlägt die Alarm.

    Ich habe neben dem WoMo auch noch einen VW Caddy, der hat die Überwachung drin, funktioniert auch. Aber wenn ich einen Anhänger dran hänge mit Adapter von 13 auf 7 Polen, dann leuchtet permanent die Kontrolleuchte obwohl alles am Zugfahrzeug und Anhänger funktioniert. Auch den TÜV interessiert die aufleuchtende Kontrolllampe gar nicht der schaut nur ob alles funktioniert. (Kommt häufig vor sagte der Prüfer als ich ihn drauf angesprochen habe)

    Hier wurde ja auch geschrieben, dass es verschiedene Versionen gibt, ich habe an meinem Oldie (94) eine AHK die wurde vom Vorbesitzer nachträglich angebaut, ich müsste mal testen ob beim Anhängerbetrieb da die Frequenzverdopplung funktioniert wenn ich eine Blinker Birne des Anhängers raus nehme.

    Mit den Steuergeräten bei neuen Fahrzeugen meinte ich auch, dass die bei der Nachrüstung einer AHK deswegen informiert werden müssen, damit die PDC nicht ständig piept beim Einlegen des Rückwärtsgangs. Das nervt nämlich extrem.

    Also meine Ausgangsfrage war durchaus ernst gemeint was wo nötig ist.

    Gruß

    Frank

  • Ist das wirklich so, wo steht das und welche Fahrzeuge welchen Alters betrifft das?

    ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:

    ,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

    ECE R 48 Nr. 2.18 :

    „Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten

  • Ist das wirklich so, wo steht das und welche Fahrzeuge welchen Alters betrifft das?

    Alle und das ist im §54 STVO geregelt:

    StVZO § 54 Absatz 2:
    ,,Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

    Alleine daraus ergibt sich schon mal zwingend irgend eine Form der Überwachung durch Anzeige per Lampe oÄ. Weiterführendes hat Paul ja schon gepostet.

    Nur weil einen TÜVler das mal nicht interessiert.....ist es weder so vorgeschrieben noch legal. Das sollte man mittlerweile kapiert haben. Zumal die kontrollieren ob die Blinker funktionieren, nicht ob sie NICHT gehen.....oder sollen die demnächst auch testen, ob ein Airbag nicht auslöst? Oder das ABS bei einer Vollbremsung versagt - die Aufschreie möcht ich hören wenn bei der Prüfungsfahrt das (nicht ordentlich verstaute) Gerödel durch die Hütte fliegt....

    Viele Grüße

    Oliver

  • bin mir sicher das der Tüvler bei der vollabnahme die Kontrolle checkt. Zumal eine Abnahme nach Paragraph 21gemacht wird wegen Kupplung und Zuggewicht Eintragung. Ich hab ein Relais von einem Primera geordert die Belegung ist identisch mit dem Ducato. Mal sehen ob die Kontrolllampe mitblinkt.

  • Alleine daraus ergibt sich schon mal zwingend irgend eine Form der Überwachung durch Anzeige per Lampe oÄ. Weiterführendes hat Paul ja schon gepostet.

    Nur weil einen TÜVler das mal nicht interessiert.....ist es weder so vorgeschrieben noch legal. Das sollte man mittlerweile kapiert haben. Zumal die kontrollieren ob die Blinker funktionieren, nicht ob sie NICHT gehen.....oder sollen die demnächst auch testen, ob ein Airbag nicht auslöst? Oder das ABS bei einer Vollbremsung versagt - die Aufschreie möcht ich hören wenn bei der Prüfungsfahrt das (nicht ordentlich verstaute) Gerödel durch die Hütte fliegt....

    Hallo,

    genau so ist es, die Kontrolleuchte ist überflüssig, die Frequenzverdopplung die akustisch hörbar ist reicht vollkommen aus. Und natürlich prüft die kein Prüfer, wenn alle Blinker (auch am Anhänger) funktionieren ist es OK. Deswegen hat er sich auch nicht um die Warnleuchte gekümmert, die irreführend ist weil sie leuchtet obwohl alles funktioniert.

    Und bei der Nachrüstung einer AHK braucht es also auch keine zusätzliche Warnleuchte wenn die akustische Warnung funktioniert. So sehe ich das jedenfalls für mein Fahrzeug und sehe der nächsten Prüfung beim TÜV zuversichtlich entgegen.

    Gruß

    Frannk

  • Anders wurde es auch nirgens behauptet. In dem post vom Paul steht ja:

    ECE R 48 Nr. 2.18 :

    „Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.

    Das erledigt entweder ein spezielles Blinkerrelais, eine Hängermodul, oder bei neueren Fahrzeugen die Anzeige im Cockpit - irgend etwas muss auf jeden Fall vorhanden sein.

    Wobei bei älteren Fz eben oft nur die Variante des speziellen Relais und Lampe bleibt.

    Viele Grüße

    Oliver

  • Ich habe kürzlich eine AHK von AutoHak montiert. Günstig und stabil.

    Dabei war ein Elektrosatz mit einem Blinkrelais welches gegen das originale ausgetauscht wird. Das neue Blinkrelais hat einen kleinen Steckeranschluss wo die Kontroll-LED eingesteckt wird.

    Grüße

    Uli

    Der Regen von heute ist der Whisky von morgen

  • Hallo,

    Ich glaube eure Diskussion hilft dem Beitragsstarter nicht wirklich. Er sucht das passende Relais:wink

    Grüße

    Rainer

    Richtig, aber Manche verlieren sich in Details , die nicht stimmen- da wird man klären dürfen?

    Sonst bliebe Unfug stehen der nachfolgend immer und immer wieder als "Fakt" verlinkt wird.....nervt selber, aber beim Haare zählen und Erbsen spalten hilft man halt gerne wenn es gewünscht wird :)

    Viele Grüße

    Oliver

  • Hallo,

    Ich glaube eure Diskussion hilft dem Beitragsstarter nicht wirklich. Er sucht das passende Relais:wink

    Grüße

    Rainer

    Hallo,

    ja schon klar, aber es wurde nach sowohl einem Relais als auch nach der Kontrolleuchte und sonstigen Sachen gesucht.

    Und ob die Beiträge dem Beitragsstarter helfen oder nicht ist auch nicht so entscheidend, denn wie die die Diskussion zeigt könnte es auch durchaus für andere User interessant sein, da es ja ein allgemeines Thema ist.

    Oft ist es auch so, dass man als Beitragsstarter wenn man etwas bestimmtest sucht durch die Antworten bzw die sich entwickelnden Diskussionen ein Bild machen kann und sich evtl anders entscheidet als ursprünglich geplant oder erhofft.

    Gruß

    Frank

  • ok heute ist das Relais vom Primera angekommen . Hat nen Anschluss C2 mit einer kleinen Birne. Funktioniert alles wie es soll, mit Anhänger leuchtet es und ohne nur einmal mit. Übernächste Woche ist Termin für die Vollabnahme.

    MfG Joachim

  • Das einmal kurz aufleuchten ist normal. Wird es aber nicht immer machen.

    VG

    Paul

    Pünktlickeit ist die Fähigkeit abzuschätzen, um wieviel sich die Anderen verspäten