Fiat Ducato 290 4x4 SteyrPuch 2,5TD - Vorstellung und Emissionsschlüsselnummer

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe vor einigen Wochen in Südtirol ein altes Feuerwehrauto gekauft, das ein Vater-Sohn Surfer-Campmobil :S werden soll, siehe Bild.



    Ein erste Frage habe ich: kennt jemand die sog. Emissionsschlüsselnummer (im deutschen KFZ-Schein unter Ziff. 14.1) und/oder die HSN/TSN Nummern für diesen Fahrzeugtyp. Beide sind leider in den italienischen Papieren nicht zu finden und die Anfrage bei Fiat hat leider noch zu keinem Ergebnis geführt.

    Es handelt sich um den Diesel Motortyp 8140.27 mit 2500ccm und 70KW mit Erstzulassung 24.05.1991.

    Wenn mir jemad weiterhelfen könnte, wäre das toll!

    Merci von der Feuerwehr:perdono

  • Die HSN dürfte 4001 sein.

    Fiat Ducato Combin. 2.5 TD Kleinbus 4x4 (1991 – 1994) HSN/TSN: 4001/890 Amtliche Typbezeichnung: „290 P (DUCATO COMBINATO 4X4 TURBO DIESEL)“
    Fiat Ducato Combin. 2.5 TD Panorama (1990 – 1994) HSN/TSN: 4001/887 Amtliche Typbezeichnung: „290 P (DUCATO COMBINATO PANORAMA TURBO DIESEL)“

    Die obigen Angaben hab ich hier http://www.hsn-tsn.de/ gefunden.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheinsberger (19. November 2019 um 22:24)

  • Moin Feuerwehr,

    TSN 4001 / 890, wie Meganus schreibt, könnte passen, Feld 2.2 wird idR. ausgenullt, also 8 mal die Null.

    Die Eintragunge in 14.1 lautet idR. : EMISSIONSKL.NICHT BEK.

    Wenn weitere Infos zum 4x4 , auch zur Zulassungsbescheinigung Teil 1, benötigt werden, kannst Du gern anfragen. :wink

    Gruss Emil

  • Da der 2.5td im 290er sowieso nicht als Schadstoffarm, also in keine EUR-Norm, eingeordnet wird, müsste es auch ohne Emissionsschlüsselnummer die gleiche KFZ Steuer ergeben.

    Ich würde mir die Mühe nicht machen und den Ducato einfach mit genullter Schlüsselnummer anmelden.


    Grüße,

    Sebastian

  • Da der 2.5td im 290er sowieso nicht als Schadstoffarm, also in keine EUR-Norm, eingeordnet wird, müsste es auch ohne Emissionsschlüsselnummer die gleiche KFZ Steuer ergeben.

    Ich würde mir die Mühe nicht machen und den Ducato einfach mit genullter Schlüsselnummer anmelden.


    Grüße,

    Sebastian

    Moin Sebastian,

    ganz so einfach ist dass nicht.

    Die Zulassungsstelle will eintragbare Zahlen. Die muss ein Prüfing ermitteln, der Behörde vorgeschrieben liefern.

    Von einem 4x4 Bus besitze ich leider keine deutsche Zulassung. Wenns um ein Pritschewagen ginge, schon eher :wink

    Gruss Emil

  • Emil, das ist aber nur deren Eitelkeit, oder eine Macke der 'Kleinstaaterei'.

    Wir hatten schon einen US-Import Volvo. Ohne CoC wäre der einfach als 'ohne Schadstoffklasse' durch gegangen....bei einem 2009er Baujahr.

    Ich würde es probieren. Die meisten Zulassungsstellen haben sowieso viel mehr Spielraum, als sie nach außen zugeben wollen.

    Das ist doch wie mit unserem Womo:

    Alle Bewegungen des Fahrzeuges von Juli bis September sind ganz offiziell mit ungestempelten Kennzeichen als 'Fahrt im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung' durchgeführt worden, sprich das Teil hat(te) keinen TÜV und war auch nicht angemeldet.

    Auch wenn es verrückt klingt... völlig legitim, aber die Zulassungsstelle hätte einem sowas nie verraten.

    Grüße,

    Sebastian

  • Kommt auf die Bewegungen an.

    Theoretisch braucht man noch nicht mal eine Nummer, da das FZ ja keine zugeteilt hat, so lange es nicht zugelassen ist.

    Also ich fuhr 2 mal zum TÜV und in eine Werkstatt zur AU und einmal zur Gasprüfung, alles ohne gestempelte Nummer.

    Ich habe allerdings das alte Kennzeichen hinter die Frontscheibe gelegt, welches ich sowieso wieder übernehmen wollte und hab vorher bei der Zulassungsstelle nachgefragt, ob es noch frei sei. Wollte ja nicht mit einer Doublette unterwegs sein.

    Der KFZ-Betrieb, bei dem ich die AU hab machen lassen, wollte ja die Nummer des Fahrzeugs eintragen, und ich hab denen dann erklärt, dass das Fahrzeug noch keine Nummer hat. Die hatten keine Ahnung davon, dass das geht. Die dachten, dass das nur mit roter Nummer ginge.

    Ich habe allerdings eine "Versicherungsdoppelkarte" (eben die Zusage der Versicherung, dass sie das Fahrzeug versichern würden) geholt, und die Versicherung hat mitgeteilt, dass damit eben jene Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, auch versichert sind. Definitiv!

    Also in Urlaub fahren würde ich nicht damit, und Brötchen holen auch nicht.

    Wenn es aber für die Rennleitung plausibel ist, dass ich mich gerade auf dem Weg zur Werkstatt wegen AU, Gasprüfung oder TÜV befinde, dann ist das null Problemo.

    Es ist noch nicht mal eine Versicherung vorgeschrieben, wenn ich zum TÜV usw. fahre.

    Da ich aber keinesfalls ohne Versicherungsschutz unterwegs sein wollte, hab ich eben bei der Versicherung jene Nummer geholt, die man bei der Zulassung als Nachweis des Versicherungsschutzes angeben muss.

    Und ich muss sagen, die Versicherung wusste an Besten über diese Möglichkeit Bescheid, das Landratsamt nur nach mehrmaligem Nachhaken, dass es so sei, und die KFZ-Werkstatt hatte keine Ahnung und ich befürchte, die glauben mir bis heute noch nicht. Ist mir aber egal, die Kosten für die rote Nummer hab ich mir gespart.

    Ich wäre aber vorsichtig, das Fahrzeug ohne Nummer zur Reparatur zu fahren. Denn diese Fahrt steht nicht im Zusammenhang mit der Zulassung, sondern primär mit der Reparatur.

    TÜV, AU und Gas brauche ich für die Zulassung und daher geht das definitiv.

    Ich würde es aber nicht wagen, damit zur Zulassungsstelle zu fahren -obwohl die Versicherung sagte, auch das sei abgedeckt- weil nach meiner Auffassung muss das Fahrzeug nicht bei der Zulassungsstelle anwesend sein, um zugelassen werden zu können.

    Gruß Bernhard

  • Zur Reparatur fahren um später eine HU zu erhalten ist auch okay.

    Fahren darf man damit offiziell bis in den benachbarten Landkreis.

    Nach meinem Wissen braucht man dazu eine Deckungszusage der Versicherung & bei der Zulassungsstelle muss es eine Zuordnung zwischen Kennzeichen & Fahrzeug geben.

    Beim letzten Mal hab ich denen das per Email angezeigt. Dann geht das auch wenn man sich ein neues Kennzeichen prägen lässt.

    Meine Zulassungsstelle hat davon keinen Plan. Ich hab das schon mit 3 Fahrzeugen gemacht & noch immer erklärt man mir auf der Zulassungsstelle, dass es das erste Mal sei, dass sie sowas machen. ;)


    Viele Grüße,

    Sebastian

  • Nein, es muss bei der Zulassungsstelle keine Zuordnung zwischen Kennzeichen und Fahrzeug geben.

    Hab alle diesbezüglichen Gesetze durchgearbeitet, und diese Vorschrift gibt es nicht.

    Und eine Verwaltungsverordnung kann nicht wirken, weil ja gar kein Verwaltungsakt stattfindet.

    Entschuldigung Feuerwehr, ich wollte deinen Fred nicht kapern.

    Gruß Bernhard

  • Genauso ging mir das bei der Erstzullassung vom Womo

    Der hatte Tüv Versicherungsdoppelkarte war regestriert.

    Nur hatte die Zullassungsstelle keinen Plan nix Ahnung

    es hatte den Anschein als wenn ich der erste bin der dort ein Wohnmobil und das noch aus dem westlichen Bundesländern anmeldet=O

    Sowas prägt einen natürlich aber der rechliche Rahmen sollte doch keine Grauzone sein bei ... oder

  • Moin Ingo,

    solange das Fahrzeug bereits einmal in D zugelassen ist, bzw eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorhanden ist, gibts in der Regel keine Probleme bei der Ummeldungszulassung.

    Nun kommt das Fahrzeug jedoch aus Italien und es existieren obendrein , baujahrsbedingt, keine COC-Papiere.

    Der Prüfing muss der Zulassungsstelle die komplette Zulassungsbescheinigung, in Prüfprotokollversion, ausgefüllt darbieten.

    Das wird kein leichtes unterfangen,ohne Papiere eines vergleichbaren Fahrzeugs, denke ich.

    Aber lassen wir uns überraschen, vielleicht berichtet der TE dazu :wink

    Gruss Emil

  • Redet ihr hier jeweils davon das ihr euch eine Gelbenummer (Kurzzeitkennzeichen) geholt habt?

    Das geht auch ohne gültigen TÜV (man soll/darf damit aber nur zur Werkstatt, TÜV und auch nur im benachbarten Kreis fahren). So steht es zumindest auf der Homepage der Zulassungsstelle.

    Ohne Kennzeichen kann ich mir nicht so recht vorstellen....

  • Nee über Kennzeichen ohne TÜV & ohne Siegel, sprich einfach irgendwo online prägen lassen & ans Fahrzeug gepappt.

    Ein Fahrzeug ohne CoC bekommt man auch angemeldet. Das hab ich auch schon durch.

    Man kann sich beim TÜV ein Datenblatt erstellen lassen. In meinem Fall wurde das Datenblatt falsch erstellt & die Zulassungsstelle hatte sich dann die Inhalte für die Zulassungsbescheinigung selbst zusammen gesucht.

    Die dürfen das....

    Gruß,

    Sebastian