H-Gutachten

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Auch von mir Glückwunsch euch allen die es geschafft haben.

    Irgendwann wirds auch bei mir soweit sein - hoffe ich.

    Aber bis dahin muss noch einiges gemacht werden - leider auch Motormäßig - meine Kiste qualmte auf unserer Abschlußtour ende Oktober ohne gleichen.

    Gruß Kalli

  • Hallo Forum,

    Gibt es mit dem H Kennzeichen Einschränkungen was die Nutzung betrifft?

    Bei uns in der Schweiz könnte ich unser Womo als Oldtimer einlösen, dürfte aber nur noch 3000 km machen pro Jahr.....

    wir machen ca. 5 bis 10 000km pro Jahr, der Tachostand ist 215000 km nach 31 Jahren.

  • Hallo Forum,

    Gibt es mit dem H Kennzeichen Einschränkungen was die Nutzung betrifft?

    Das ist in Deutschland von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die eine begrenzt die jährliche Fahrleistung, der anderen ist es egal.

    LG Frank
    Ich bin nicht wie die anderen,ich bin SCHLIMMER!!!

  • Wie wird das kontrolliert ? Wenn ich fragen darf ?

    Spätestens wenn Du einen Unfall hast, Haftpflicht- oder Kaskoschaden, machen sie eine Rückrechnung und errechnen den Mittelwert. Gruß HaWe

    Gruß HaWe (Hans)

  • ?? Ich verstehs immer noch nicht ,wie will man das bei einem alten oldtimer kontrollieren ,könnt den tacho ja 6 monate abstecken und das würd keiner merken

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • ?? Ich verstehs immer noch nicht ,wie will man das bei einem alten oldtimer kontrollieren ,könnt den tacho ja 6 monate abstecken und das würd keiner merken

    In der Regel ist ein so altes Fahrzeug ja nicht mehr beim ersten Versicherer.

    Und irgendwann fragt eine Versicherung beim Neuvertrag nach dem km-Stand.

    Und alle Versicherungen sind miteinander vernetzt.

    Das wars dann.

    Ich habe z. B. mit einem Pkw die Versicherung zum 1.1. des Folgejahres gewechselt.

    Die wollten den km-Stand wissen.

    Ich Depp habe bis zum 1.1. hochgerechnet.

    Die aber haben das als km-Stand zum Abschlußdatum genommen; das war Mitte Oktober.

    Es wurde verdammt knapp bei angegebener Jahres-km-Leistung von 12.000 km.

    Gruß HaWE

    Gruß HaWe (Hans)

  • Das prinzip habe ich verstanden,aber nehmen wir an die versicherung will nur 3000 km im jahr ,da wird der aktuelle km stand abgelesen und dann sinds eben jedes jahr nicht mehr als 3000 mehr ,wo ist bei den alten karren die wir fahren das problem ,das sollte leicht einzuhalten zu sein ,revisionen und Ölwechsel werden auch meist selbst gemacht ,sollte kein grosses problem sein das einzuhalten ,ich möcht hier keine Diskussion auslösen ,ich mein nur daß das nicht kontrollierbar ist und leicht manipolierbar ,aber meine frage wurde beantwortet ,Danke ,Gruss Karl

    Was nicht passt , wird passend gemacht 8)

  • Glückwunsch zum H Was mich nur wundert, das der TÜV Mensch die Stoßstange mit den Nebellampen abgenommen hat oder ist sie schon länger am Womo ?

    Bis zu 10 Jahre nach Erstzulassung. Ist nun auch egal. Ich bin im nächsten Jahr mit dem H drann. Habe Glück, der Turbolader ist 2000 eingebaut worden und die Stoßstange auch.

    Gruß Wolfgang

  • Hallo Forum,

    Gibt es mit dem H Kennzeichen Einschränkungen was die Nutzung betrifft?

    Bei uns in der Schweiz könnte ich unser Womo als Oldtimer einlösen, dürfte aber nur noch 3000 km machen pro Jahr.....

    wir machen ca. 5 bis 10 000km pro Jahr, der Tachostand ist 215000 km nach 31 Jahren.

    Also, Tacho ausbauen und Tachowelle abziehen.

    Kilometerzähler ausbauen, zerlegen und mit gewünschtem Kilometerstand wieder zusammensetzen.

    Tacho wieder einbauen,

    fertig

    Ich liebe diese alte Technik.

    Gruß Bernhard

  • Er muss nicht innerhalb von 10 Jahren eingebaut worden sein.

    Die Modifikation muss nur innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung möglich gewesen sein.

    Genau. Könnte mir auch heute noch den Turbo Motor nachrüsten und bekomme das H ind zwei Jahren. Den gab es ja damals schon. So verhält sich das mit allem. Kann man heute noch hinbauen, darf aber höchstens 10 Jahre jünger als das Womo sein.

  • Hallo Konrad und Jörg,

    meine Glückwünsche zum H-Gutachten.

    Wenn ich den LMC von Jörg so sehe, dann muss ich sagen: Top!

    Gruss Bernhard

    vielen Dank für das Kompliment.....