Ablastung auf 3,5t mit Heavy-Fahrwerk möglich?

  • Hallo,

    bitte nicht den Kopf zerbrechen, ob meine Frage sinnvoll ist. Ich suche lediglich Informationen. Habe bei einem Händler ein Ausstellungsfahrzeug gekauft. Es war mit 3,85t zGg inseriert/angeboten und wurde so von mir geauft. Nach Zahlung erhielt ich den Fzg.-Brief zugeschickt und meldete das Wohnmobil an. Wollte es ja vom Händler holen. Jetzt habe ich festgestellt, dass in dem WoMo ein eigentlich aufpreispflichtiges Heavy.-Fahrwerk verbaut ist und das Fahrzeug insgesamt 4,25t wiegen darf. Nun meine Frage: Kann man einen Dethleffs Esprit T7150-2 EB, Modell 2018, Baujahr 2017, mit diesem Heavy-Fahrwerk wieder auf 3,5t ablasten? Es geht nicht darum, dass ich es tun möchte. Es geht darum, dass ich etwas gekauft habe, was ich so nicht wollte und nach reichlich Ärger mit dem Teil die ganze Fuhre zurück geben möchte. Da könnte die nicht ereichbare 3,5t-Grenze für mich eine Rolle spielen.

  • Hallo,

    ich kann die konkrete Frage nicht sicher beantworten, würde aber basierend auf meinen Erfahrungen mit unserem Mobil - welches Freunde auf 3,5t abgelastet haben davon ausgehen dass es knapp gehen könnte. Meines Wissens hängt dies Massgeblich vom tatsächlichen Gewicht und der verbleibenden Zuladung ab - bei 3190kg angegebenem Leergewicht (zumindest habe ich das in einer Annonce auf Mobile gesehen) wird das mächtig knapp.

    Die Frage die ich mir indes stelle ist warum du nicht mit dem gelieferten Mehrwert glücklich bist? Meiner Erfahrung nach - mit einem 40cm kürzeren Fahrzeug mit ähnlichem Leergewicht - wirst du mit 3,85t ohnehin nicht auskommen. Wir wiegen mit 4 Personen urlaubsfertig immer ziemlich genau 4,25t...von daher bin ich heilfroh damals nicht das kleine Chassis genommen zu haben...es spart ca 35 kg soweit ich das in Erinnerung habe.

    Diese Gedanken wollte ich gerne mit Dir teilen....ansonsten viel Glück beim Vorhaben der Rückgabe.

    Gruß

    Armin

  • Hallo Rosty,

    was ich nicht verstehe. Du hast das Fahrzeug als 3,85 Tonner gekauft, nach den Papieren ist es aber ein 4,25 Tonner.

    Ist doch gut, mehr Zuladung. Was macht für Dich der groß aus, ob 3,85 oder 4,25 t ?? Verstehe ich nicht.

    PS: Weil es bei mir mit 4,25 t eng wurde habe ich noch auf 4,5 t aufgelastet.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Hallo Rosty,

    was ich nicht verstehe. Du hast das Fahrzeug als 3,85 Tonner gekauft, nach den Papieren ist es aber ein 4,25 Tonner.

    Ist doch gut, mehr Zuladung. Was macht für Dich der groß aus, ob 3,85 oder 4,25 t ?? Verstehe ich nicht.

    PS: Weil es bei mir mit 4,25 t eng wurde habe ich noch auf 4,5 t aufgelastet.

    Hallo,

    Rosty such nach einer zugesicherten Eigenschaft, welche nicht eingehalten wurden.

    Herzliche Grüße

    Uwe

  • Lothar, ein Grund für den Wunsch nach Ablastung auf 3,5 Tonnen könnte in den Kosten liegen. Bei einem 3,5 Tonner liegt die Steuer bei 240€, ein 4,25 Tonner liegt doch weit höher. Die Versicherung fällt dabei nicht so ins Gewicht. Meiner ist über den Preis eingestuft. Eventuell spielt auch die Führerscheinklasse ein Rolle.

    Ich gebe dir Recht, Auflasten ist immer besser, denn ja nach Personenzahl ist man beim 3,5 Tonner schnell an seiner Grenze ist, sodaß eine Auflastung nötig ist.

    Gruß
    Edgar

    :fahren 871790_5.png  :fahren

  • Nochmal zum Verständnis: Es geht mir um Argumente gegen den Verkäufer, da ich den Kauf rückabwickeln möchte und ein Fahrzeug bekam, welches nicht den Angaben entspricht. Falls eine Ablastung nciht möglich ist, wäre das gur für das Schreiben meines Anwaltes an den Verkäufer. Uri hats gemerkt....

  • Wenn ich das richtig verstehe ist Rosty mit der gesamten Kiste (aus welchen Gründen auch immer) nicht happy und sucht gute Gründe zu wandeln....von daher wäre es vermutlich gut falls jemand errechnen kann bzw weiß wie die Regularien sind.

    Ansonsten bin ich ja gleicher Meinung wie bereits geschrieben....

    Rosty, hast du das tatsächliche Leergewicht bereits parat? Das könnte zur Beantwortung der Frage helfen.

    Grüße

    Armin

  • Wenn ich das richtig verstehe ist Rosty mit der gesamten Kiste (aus welchen Gründen auch immer) nicht happy und sucht gute Gründe zu wandeln....von daher wäre es vermutlich gut falls jemand errechnen kann bzw weiß wie die Regularien sind.

    Ansonsten bin ich ja gleicher Meinung wie bereits geschrieben....

    Rosty, hast du das tatsächliche Leergewicht bereits parat? Das könnte zur Beantwortung der Frage helfen.

    Grüße

    Armin

    War ne zeitliche Überschneidung....

  • Die eingetragene Fahrzeugmasse (fahrbereit) ist mit 3190kg angegeben. Auf einer Waage war ich mit dem Fahrzeug nicht, kann also nichts über das tatsächliche Gewicht sagen.

  • Wir haben vor einiger Zeit einen X250 TI mit Heavy-Chassis gekauft und ihn sofort, noch vor der Zulassung, auf 3,5 Tonnen ablasten lassen. Natürlich ging das, denn den Tüv hat dabei nur die verbleibende Zulassungsmöglichkeiten interessiert. Wenn diese ganz knapp für die (m.E völlig unrealistische - weil viel zu geringe DIN-Zuladung reicht, funktioniert die Ablastung.

    Der Unterschied zwischen einem Light- und einem Heavy-Chassi sind ca. 30 - 35 Kg, die das Heavy-Chassi schwerer ist und sich damit bei der Nachrechnung der verbleibenden Zuladung negativ auswirken könnte. Ansonsten hat das Heavy-Chassis ja nur Vorteile und taugt nicht als Wandlungsgrund.

    Tom

    p.s.: sehe gerade es geht um eine eingetragene Fahrzeugmasse von 3190 Kg (im fahrbereiten Zustand ?). Darin enthalten sind 75 Kg für den Fahrer, eine volle Alu-Gasflasche, ein 90 % gefüllter Treibstofftank und die angegebene (wahrscheinlich zur Fahrstellung reduzierte) Wassermenge im Frischwassertank. Die verbleibende Zuladung von 310 Kg würde dem TÜV sicher reichen, um eine Ablastung zu bestätigen. Da wirst Du nach weiteren Gründen suchen müssen. Oder das Ding zuerst Mal wiegen, ob die 3190 nicht in der Realität deutlich überstiegen werden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Nicehome (3. September 2019 um 16:43)

  • Es gibt allerdings bei der Bemessung der tatsächlichen Restzuladung eine Grenze, ab der der TÜV die Anzahl der erlaubten Personenzahl zusammenstreicht. Falls Du also ganz bewußt, und für den Verkäufer bekannt, eine 4-Personen-Mobil gekauft hast, dann weiß ich nicht, ob nach einer Ablastung immer noch die 4 Personen in den Papieren stehen können. Der Tüv geht nämlich immer von weiteren 70 oder 75 Kg aus, d.h. neben dem bereits eingerechneten Fahrer sind es dann schnell noch einmal 225 Kg für die 3 Mitfahrer und dann wird es natürlich knapp mit dem Verbleibenden Rest an Zuladung. Da könnte nun der Gewichtsunterschied des Heavy-Chassis vielleicht wieder einen kleinen Ausschlag geben.

    Tom

  • Hallo Rosty,

    was steht denn im Kaufvertrag?

    Bei mir stand genauestens alles Aufgelistet auch das eingebaute Zubehör.

    Beim Fahrzeug:

    Laika Kreas 4009

    Fiat 2,3 Liter 150 PS

    125 L. Dieseltank

    Heavy Chassis 4.250 kg

    usw.

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Nicehome: habe extra ein absenkbares Tischbein einbauen lassen, damit wir bei der Sitzgruppe einen Not-/Gästeschlafplatz haben. Also 3 x 75kg plus 3190kg, da kommen 3415kg zusammen. Da werde ich beim TÜV nachfragen ob die Ablastung dort durchgeführt werden könnte.

    @ Laika: Im Kaufvertrag steht nichts über Gewicht oder Fahrwerk, lediglich das Modell und die Ausstattung. Das aufgerüstete Fahrwerk wurde hierbei nicht erwähnt. Auch hat das Geschäft vergessen, dass da eine I-Net-Box verbaut ist. Hatte ich auch so dazu bekommen. Leider waren die Mitarbeiter bei der Qualitätskontrolle vor der Übergabe und in der Werkstatt bei Ein- und Anbauten auf gleichem Niveau tätig.

  • Moin,

    Rosty... was ich immer noch nicht verstehe...

    Du hast ein Wohnmobil mit angegebenen 3,85t gekauft und es darf mehr wiegen... jetzt möchtest Du weil Du "mehr" bekommen hast als Du gekauft hast vom Kauf zurücktreten ? Hä ??? umgekehrt dürfte es funktionieren, aber so nicht,

    Auch das Ablasten auf 3,5t wird nichts bringen, wenn Du es mit 3,85t gekauft hast...jetzt auf 3.5t ablasten würdest und dann reklamieren möchtest, dass es nicht 3,85t hat...

    Sorry, aber ich verstehe die Logik trotzdem nicht...(auch wenn Du andere Probleme mit dem WoMo hast/hattest kannst Du dich nicht durch eine Ablastung (bei Mehrwert) aus der Affäre ziehen.

    Wenn es Probleme mit dem Fahrzeug an sich gab oder gibt musst Du dem Händler das Recht auf Nachbesserung einräumen, erst wenn diese Nachbesserung 3 Mal nichts gebracht hat, könntest Du den Kauf rückabwickeln.

    Gruß,

    Martin

    Yesterday is History - Today is a Gift - Tomorrow is Mystery

  • LeMaRe: Ich möchte das Wohnmobil aus vielerlei Gründen zurück geben, die Sache mit dem Gewicht wäre halt ein Mosaikstein, mit dem der Anwalt arbeiten kann. Wenn ich mit dem Händler und dem Wohnmobil zufrieden wäre, würde ich mich über eine kostenlose Meherausstattung freuen. Wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe, bitte ich darum, sich keine Gedanken über Sinn und Unsinn einer gedachten Ablastung zu machen. Aber nur so als Beispiel: Meine Kinder haben nicht den passenden Schein und können das Teil im Falle einer Erbschaft nicht einfach so fahren, mit 3,5t wäre das kein Problem. Falls ich mir die Maut im Ausland zu teuer werden sollte, könnte ich mit 3,5t sparen. falls mir die erlaubte Geschwindigkeit mit über 3,5t zu langsam wäre, könnte ich dann schneller fahren. Und wenn ich ablastbare 3,85t gekauft habe und mit 4,5t mein Problem habe, glaube ich nicht, dass der Händler nachbessert und ein anderes Fahrwerk einbaut und somit hätte ich die Möglichkeit einer Rückabwicklung.

  • LeMaRe: Ich möchte das Wohnmobil aus vielerlei Gründen zurück geben, die Sache mit dem Gewicht wäre halt ein Mosaikstein, mit dem der Anwalt arbeiten kann. Wenn ich mit dem Händler und dem Wohnmobil zufrieden wäre, würde ich mich über eine kostenlose Meherausstattung freuen. Wie ich schon in meinem ersten Beitrag geschrieben habe, bitte ich darum, sich keine Gedanken über Sinn und Unsinn einer gedachten Ablastung zu machen. Aber nur so als Beispiel: Meine Kinder haben nicht den passenden Schein und können das Teil im Falle einer Erbschaft nicht einfach so fahren, mit 3,5t wäre das kein Problem. Falls ich mir die Maut im Ausland zu teuer werden sollte, könnte ich mit 3,5t sparen. falls mir die erlaubte Geschwindigkeit mit über 3,5t zu langsam wäre, könnte ich dann schneller fahren. Und wenn ich ablastbare 3,85t gekauft habe und mit 4,5t mein Problem habe, glaube ich nicht, dass der Händler nachbessert und ein anderes Fahrwerk einbaut und somit hätte ich die Möglichkeit einer Rückabwicklung.

    Moin,

    alles schön und gut, dazu müßte dann aber im Kaufvertrag stehen, dass das WoMo ablastbar wäre...und das wird mit Sicherheit in keinem Kaufvertrag drinstehen, sondern nur die umgekehrte Richtung, nämlich wenn Du 3,5t gekauft hättest, dass das WoMo dann auf 3,85t (oder höher) auflastbar wäre.

    Du hattest weiter oben auch noch geschrieben, dass Du mit 3x75Kg + Leergewicht... knapp unter 3.5t liegst. Zum Reisefertigen Gewicht zählen aber dann auch noch die Anbauteile (Markise, Gepäck für die zugelassenen und eingetragenen Passagiere, Wassertank, Gasflasche, Tankinhalt, etc... und dann wird es mehr als knapp, bzw. bist Du mit Sicherheit über den 3.5t.

    Und in deinem Beispiel, dass Deine Kinder im Falle einer Erbschaft das WoMo nicht fahren können / dürfen... das wird den Händler nicht sonderlich interessieren..

    Ich denke mal, dass Du das WoMo durch das Eigengewicht des Fahrzeugs (auch durch das Heavy-Fahrgestell) nicht in die 3.5t Kategorie wirst Ablasten können.

    Gruß,

    Martin

    Yesterday is History - Today is a Gift - Tomorrow is Mystery

  • Ich denke mal, dass Du das WoMo durch das Eigengewicht des Fahrzeugs (auch durch das Heavy-Fahrgestell) nicht in die 3.5t Kategorie wirst Ablasten können.

    ablasten schon, aber es dann so zu nutzen ist sehr, sehr Grenzwertig.

    :?::?:aber nicht aufregen 50% der neuen 3,5 t laufen doch so auf den Strassen. :?::?:

    mit freundlichem Gruß, der Rolf aus dem Rheinland

    Reisen ist Leben, wie umgekehrt das Leben Reisen ist. Jean Paul (1763-1825)

  • Das stimmt, es geht im Rechtssystem oftmals nicht um das tatsächlich machbare, sondern um die Theorie. Und wenn ich mein WoMo, so wie es jetzt ist, nicht auf 3,5t ablasten kann, dies aber bei einem 3,85t-Fahrzeug möglich wäre, ist das wohl ein "Mangel", da ich ja kein 4,25t-Gerät kaufen wollte. Wie gesagt, ich habe nicht nachgefragt, um das tatsächlich zu machen, sondern um meine rechtlichen Möglichkeiten auszuloten.

  • Ich denke mal, dass Du das WoMo durch das Eigengewicht des Fahrzeugs (auch durch das Heavy-Fahrgestell) nicht in die 3.5t Kategorie wirst Ablasten können.

    Ich denke das das problemlos geht.

    Es fahren mehr Maxifahrwerke mit 3,5 to durch die Gegen wie man glaubt.

    Viele schon allein wegen der höheren Achslasten und stärkere Bremsen.

    Würde mein neues Mobil mit Maxi geben hätte ich es geordert und abgelastet.

    Ich hätte dann statt 680 kg Zuladung eben 35 kg weniger.

    Aber Capron verbaut keine Maxifahrgestelle,leider.

    Gruss, Dieter