Triomatic rausschmeissen

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Das ist nicht richtig.

    Mit einer Abschaltvorrichtung wie Crashsensor oder Crash Protection gibt es auch in Frankreich keine Einschränkung. Gasgeräte können auch während der Fahrt betrieben werden.

    Gruß

    womowolle

    Moin Womowolle

    Ich muß das wohl etwas genauer formulieren.

    Wir haben beide recht!

    Womos bis 2007 mit Bestandschutz in Sachen Gas Anlage dürfen auch mit crash sensor in Frankreich nicht während der Fahrt betrieben werden!

    Ab 2007 ist das dann in Frankreich mit crash sensor möglich....

    Anbei ein Auszug aus der promobil diesbezüglich :

  • Ich formuliere es etwas genauer.

    Den Bestandsschutz gibt es nur für Womo in Deutschland, weil hier bis 2007 Gasgeräte auch während der Fahrt betrieben werden durften. Also ohne Crashsensor oder ähnliche Sicherheitseinrichtungen.

    In Frankreich gibt es keinen Bestandsschutz. Dort durften vor Einführung der neuen Regelung mit den Sicherheitseinrichtungen während der Fahrt keine Gasgeräte betrieben werden. Das Ventil der Gasflasche musste geschlossen sein.

    Mit den Sicherheitseinrichtungen dürfen in Frankreich auch in älteren Womo Gasgeräte betrieben werden.

    Vergiss Promomil, bei solchen Themen kan man denen nicht vertrauen.

    Gruß

    womowolle

  • Mit den Sicherheitseinrichtungen dürfen in Frankreich auch in älteren Womo Gasgeräte betrieben werden.

    Vergiss Promomil, bei solchen Themen kan man denen nicht vertrauen.

    Gruß

    womowolle

    Okay, aber hast du mal irgendeinen Auszug wo das offiziell steht?

    Auch in der Bedienungsanleitung von truma wird es wie von mir beschrieben? :/

  • Tach vom Niederrhein.

    Da braucht man keine offiziellen oder sonstige Beschreibungen.

    Wenn da steht "ältere Fahrzeuge" bedeutet das auch ,mit ältere Gasanlage !Davon wird ausgegangen...

    Habe ich aber ein älteres Fahrzeug mit der Gastechnik von "Heute" dann gilt halt diese neue tüpgeprüfte Technik.Das Fahrzeug hat ja eine neue Gaszulassung lt.Prüfunterlagen.Es ist nicht das Fahrzeug entscheident sondern die Gasanlage...

    Bis neulich,roma

  • Gaszulassung lt.Prüfunterlagen.Es ist nicht das Fahrzeug entscheident sondern die Gasanlage...

    Es heisst "Baujahr" und das bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht auf irgendwelche Einbauten.

    Sonst würde das auch heissen, wenn ich in einen Duci 280 einen neuen Motor ( nicht überholten ) einbaue, dass dieser dann mind. EURO5 erfüllen müsste, da sonst keine Zulassung.

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Es heisst "Baujahr" und das bezieht sich auf das Fahrzeug, nicht auf irgendwelche Einbauten.

    Sonst würde das auch heissen, wenn ich in einen Duci 280 einen neuen Motor ( nicht überholten ) einbaue, dass dieser dann mind. EURO5 erfüllen müsste, da sonst keine Zulassung.

    Denkanstoß!!

    Zulassung schon, aber keine grüne Plakette,verbessere ich die Abgasanlage bekomme ich evtl grün.Egal welches Baujahr.Nachrüstung geht auch bei Gas oder Sicherheitsgurt etc.

    Gruß vom Niederrhein roma :wink

  • Ich brauche auch die automatische Umschaltung nicht.

    Wenn die Flasche leer ist, kann ich die Leere auch manuell abschrauben und die Neue anschliesen.


    Lange Rede: ich überlege mir das alte Ding rauszuschmeissen und ganz einfach durch einen MD Schlauch und einen 30mBar Regler mit Manometer zu ersetzen.

    Kurz und knapp : Mach es! Einziges Risiko: Das Gas ist fast immer morgens alle :wein. Im Sommer am Meer kein Problem, aber im Herbst in den Pyrenäen auf 2000m üNN wird es "zapfig" Ich habe mich daran gewöhnt. Meine Trio hat auch noch richtig gut funktioniert. Aber es ist halt so, es muss immer verkauft werden. Das neue System bringt halt mehr Umsatz und dafür bezahlt die Industrie ihre Lobbyisten. Siehe Diesel-Unsinn!

    Al

    Einmal editiert, zuletzt von Tatzelwurm (15. November 2018 um 18:56)

  • https://bfg-ev.com/presseerklaerung-oktober-2018/#more-697

    Hier wird eindeutig erklärt, dass die 2 jährige Prüfung und die 10 Jahresfrist aus Arbeitsblatt g607 nicht gegeben ist.

    Zitat“

    ln der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, dazu gehört auch die StVZO in

    Deutschland, keine klaren Aussagen zu Gasanlagenprüfungen, nach dem

    Arbeitsblatt G 607 vorgegeben wird und trotzdem immer wieder auf deren gesetzliche Notwendigkeit, von einigen Prüforganisationen bei HU-Prüfungen hingewiesen wird, unter andrem aber auch der Deutsche Verband Flüssiggas e.V., in seinen sog. Fachinformationen an seine Mitglieder und den Gashandel, sowie an seine sog. Sachkundigen gegenüber auch auf deren Rechtmäßigkeit ihrer Behauptungen hin, weiterhin besteht und dieses fortlaufend ohne Unterbrechung wiederholt, wird der BFG e.V., auf einem öffentlichen Wiederruf durch den DVFG e.V. bestehen müssen. Schon deshalb, weil ja Wohnmobil und Wohnwagenbesitzer, sowie Besitzer von Freizeitfahrzeugen jedes Jahr genötigt werden, solche „Gasanlagenprüfungen“ nach G 607 durchführen zu lassen. 11. Mio. Euro werden so wiederrechtlich zum Teil durch

    Nötigung eingenommen. Im Zusammenspiel vieler hier genannter Akteure kann aber auch der Verdacht entstehen, dass eine Kartellbildung über Jahrzehnte sich bilden konnte, unbemerkt vom Gesetzgeber, oder vielleicht doch auch durch ihn geduldet? Auch die strafrechtliche Seite wird der BFG e.V., nun prüfen lassen müssen, wobei einiges schon auf den Weg gebracht wurde.

    Natürlich sollte auch hier noch einmal gesagt werden, wenn Besitzer von Freizeitfahrzeugen eine Gasanlagenprüfung durchführen lassen wollen, wohlgemerkt auf freiwilliger Basis, ist dagegen nichts einzuwenden. Sollte das Arbeitsblatt DVGW G 607 auch dabei zur Verwendung kommen, dann bitten aber nur eine Ausführung aus dem Jahr 2018 und nicht eine“ Olle Kamelle“ aus dem Jahr 2014, in dem Richtlinien angegeben sind (2001/56/EG), die schon lange in der Papiertonne Europas liegt. Verkauft wird dieses Arbeitsblatt vom DVGW e.V., aber immer noch als „neuste Ausgabe“, auch an den BFG e.V. für 72.- Euro das Stück. Dieses ist übelstes Geschäftsgebaren und zeigt wieder einmal, wie man aus ,,Altpapier“ noch kräftig Gewinn ziehen kann und damit natürlich auch sog. Sachkundige des DVFG e.V., gegen Entgegennahme von Schulungsgeldern mit nicht mehr zeitgemäßen Unterlagen, Schulen kann.

    Es bleibt nun zu hoffen, dass der Gesetzgeber nun endlich Ordnung in diesen Saustall bringen kann. Wir der BFG e.V. wünschen uns dieses, im Namen aller Verbraucher.“

  • "Was ist die “EN 1949” ?

    Ist das Regelwerk G 607 denn ein Gesetz ?

    Das DVGW Arbeitsblatt G 607 ist zwar kein Bundesgesetz jedoch ein vor Gericht anerkanntes technisches Regelwerk!

    Das bedeutet, dass im Falle eines Gasunfalls die G 607 als Bewertungsgrundlage vor Gericht herangezogen wird.

    Sollten Verstöße gegen die G 607 festgestellt werden, drohen straf- und zivilrechtrechtliche Konsequenzen. Eine nicht vorhandene oder abgelaufene Prüfbescheinigung kann so als (grobe) Fahrlässigkeit gewertet werden. Als Konsequenz droht somit auch der Verlust des Versicherungsschutz.

    Viele Betreiber von Flüssiggasanlagen bzw. Besitzer von Campingfahrzeugen gehen fälschlicherweise davon aus, dass es sich (lediglich) um ein Verbandsregelwerk handelt, das keine rechtliche Verbindlichkeit hat. Dies ist definitiv nicht so!"

    Wenn an Gasanlagen soviel rumgebastelt wird, kann man hier im Forum auch nachlesen, ist es gut dass es die 2 jährige Prüfung gibt.

    Basta

    Unbefugte sind nicht befugt Fugen zu verfugen, es sei denn ein Befugter verfügt das Ausfugen:ja

  • Einige hier scheinen sich Verhältnisse wie in manchen US-Bundesstaaten zu wünschen, nur um alle 2 Jahre 40 EUR zu sparen.

    Dort kann man dann unreguliert machen was man will. Im Falle eines Unglücks haftet der Verursacher unbegrenzt selbst, was für ihn dann oft totale Mittellosigkeit bedeutet, und leider auch für viele der Opfer. Aber für einen Camper ist das sicher eine gute Aussicht, den Rest des Lebens in einem Trailerpark dahinzuvegetieren oder in einem abgerockten Kombi mit platten Reifen.

  • Es geht mir nicht ums Sparen. Bei mir wurde dieses Jahr alles getauscht, weil ich sicher fahren möchte.

    Es geht nur darum, dass es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

    Basta;)

  • Ganz abgesehen davon, dass die Seite des BFG e.V. schlecht gemacht ist, und die Texte teilweise auseinandergerissen und unvollständig sind, ist das nur irgendein Verein, der dort seine Meinung zu dem Thema veröffentlicht. Rechssicher ist dort gar nichts veröffentlicht.