Lässt sich das "zulässige Gesamtgewicht des Zuges" erhöhen?

Die Möglichkeit zur Neuregistrierung wird am 2.04.2024 wieder frei gegeben.
Frohe Ostern uns ALLEN
  • Moin,

    wir haben ein Womo auf Basis Fiat Ducato mit 3-achsigem AlKo-Chassis und ich hab dazu eine Frage. Hier erstmal die Daten:

    - zulässigen GG Fahrzeug: 5000 Kg

    - zulässiges GG des Zuges: 6000 Kg

    - max. Anhängelkast: 1800 Kg

    Mit Luftfederung an der HA könnte ich das Fahrzeug auf 5500 Kg auflasten. In dem Fall verblieben lediglich 500 Kg als zulässige Anhängelast. Diese braucht mein Anhänger jedoch bereits in leerem Zustand fast komplett auf (Leergewicht Anhänger 450 Kg). Doofe Sache :D. Gut, das Womo selbst würden wir vermutlich nie ganz auf 5500 Kg packen, womit die Differenz dann für den Anhänger zur Verfügung stünde. Aber meine Kernfrage ist, ob man nicht auch das zulässige GG des Zuges erhöhen lassen kann. Hat da einer von Euch Erfahrung?

    Viele Grüße

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Hallo Jürgen,

    da wirst Du wohl eine der auf die Auflastung von Womos spezialisierten Firmen fragen müssen. Ich befürchte halt, dass das zulässige Zuggesamtgewicht in erster Linie durch die Leistungsfähigkeit der Bremsanlage bestimmt wird, da könnte es schwierig werden.

    MfG

    Gerhard

    Ehemals "Gerhard (mit Eura)"

    Frankia I 680 BD: 854130_5.png

  • Hallo Jürgen,

    ich habe einen Fiat-Ducato 244, Baujahr 2005 mit dem gleichen Fahrgestell. Auch ich habe eine Anhängerkupplung montieren lassen, mit der Premisse, der gesamte Zug darf 5500 kg nicht übersteigen, Anhängelast 1200 kg

    Ich habe beim TÜV und dem KBA nachgefragt ob ich das Zuggesamtgewicht erhöhne kann: NEIN !! Das Fahrgestell und die Bremsanlage sind nur für maximal 5500 kg ausgelegt, es besteht keine Möglichkeit einer Änderung.

    Somit muss ich im Wohnmobil Gewicht einsparen und den PKW-Anhänger nutzen zukönnen.

    Anhänger: Fa. Anssem leer 280 kg, Abgelastet auf 1200kg

    PKW: Seat Mii leer 840 kg

    Bei einer Kontrolle werden die Einzelgewichte eingehalten und ich hoffe,dass das Zuggesamtgewicht nicht überprüft wird.


    Gruß Detlef

  • Danke schonmal für die Antworten. Ich denke auch, daß sich da keine der Prüforganisationen aus dem Fenster lehnen wird. Im Endeffekt brauchen wir >6 Tonnen Zuggesamtgewicht auch nicht wirklich. Das Wohnmobil hat eine Zuladung von ca. 850 Kg (bei Auflastung auf 5500 Kg sogar 1350 Kg). Das ist schonmal sehr komfortabel. Ich denke nicht, daß wir die 5 Tonnen jemals überschreiten werden.

    Bei der Sache mit dem Anhänger ist es so, daß wir darauf unseren Kanadier (40 Kg) transportieren würden. Der ist knapp 4,80m lang und passt daher perfekt auf unseren Tandemhänger (Kastenmaß ca. 3,20m x 1,85m) ohne daß die Überhänge zu groß werden. Mein Schwiegervater hat noch so eine "Schubkarre" (Humbaur Steely 750 Kg ungebremst). Den könnten wir rein von der Zuladung problemlos nehmen. Allerdings ist das Teil so kurz, daß das Boot von der Länge her nicht drauf passt.

    Vermutlich wäre die beste Lösung, das Womo mit nicht mehr als 5 Tonnen zu fahren. Dann hab ich für den Anhänger noch knapp 500 Kg frei bevor wir das zulässige Zuggesamtgewicht von 6 Tonnen kratzen.

    Gruß

    Jürgen

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
    Astra K Sports Tourer 1.4T
    Humbaur HN 253118 Tandem (0PS / 0Nm, aber 2.1 Tonnen Zuladung)

    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Hallo Jürgen,

    ich habe auch einen 250er Maxi aus dem Jahr 2013. zGG = 4500 kg aufgelastet (original 4250 kg)

    Bei mir steht im COC:

    16.4 Technically permissible maximum mass the combination ... 6250 kg

    und unter

    18.3 Centre-axle trailer: ... 2000 kg

    Gruß Lothar

    #NochSimmaDahom#

  • Komisch, dann darf Deiner insgesamt mehr wiegen als meiner...

    Komisch.

    Im Schein steht bei meinem außerdem noch:

    "F.1/F.2 U. 7.2/8.2: +100 B. Anhängerbetrieb

    Bedeutet das, daß ich bei Hängerbetrieb 100 Kg extra habe? Ist das dann die Stützlast?

    BMW 540i Touring XDrive mit MHD Stage 1
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    Dethleffs Advantage 7871-2 auf Basis Fiat Ducato 3.0 Multijet

  • Das mit den 100 kg mehr habe ich auch drinn stehen. Das bedeutet ich darf bei Hängerbetrieb 2100 kg auf der Hinterachse haben anstatt der 2000 kg die eingetragen sind. Am Gesamtgewicht bzw Zuggesamtgewicht ändert das aber nichts, die 100 kg must du dann auf der Vorderachse oder am Trailer einsparen.

    Gruß Roland

  • Hallo Jürgen,

    das Zuggesamtgewicht zu erhöhen geht, wenn überhaupt, nur in Verbindung mit Fiat und Alko. Ich würde zuerst mal bei Alko nachfragen.

    Für die zulässige Anhängelast ist auch noch der D-Wert der Anhängerkupplung und die zulässige Gesamtmasse entscheidend. Hier gibt es eine Formel, mit der das berechnet werden kann. Bei einem Wohnmobil besteht die Anhängerkupplung meist aus drei Teilen. Rahmenverlängerung, Querträger und Zugvorrichtung (Kugelkopf). Jedes dieser Teile hat einen eigenen D-Wert. davon musst du den geringsten einsetzen.

    Leider verringert sich bei dieser Berechnung mit steigender Gesamtmasse und gleichem D-Wert die Anhängelast.

    Wenn ich deine Angaben mal nehme, komme ich zu folgendem Ergebnis:

    Zulässige Gesamtmasse 5000kg und Anhängelast 1800kg. Der D-Wert muss mindestens 12,99kN haben.

    Zulässige Gesamtmasse 5500kg und Anhängelast 1800kg. Der D-Wert muss mindestens 13,31kN haben.

    Bei einem D-Wert von 13kN reduziert sich die Anhängelast bei einer Auflastung von 5000kg auf 5500kg auf 1745,8 kg.

    Bei ausreichendem D-Wert, wird häufig vom Zuggesamtgewicht die zulässige Gesamtmasse abgezogen und als Anhängelast eingetragen. In deinem Fall würde dann 1000kg Anhängelast bleiben. Um dies zu verhindern, kann die Eintragung z.B. lauten " ... 1800 kg unter Berücksichtigung des Zuggesamtgewichts ...". Dies bedeutet du darfst bis zu 1800kg anhängen, wenn dein tatsächliches Fahrzeuggewicht nicht mehr wie 4200kg beträgt. Wenn du wirklich 1800 kg Anhängelast in den Papieren eingetragen hast, ist das damit vielleicht schon gemeint. Hier zählt die Eintragung in den Papieren und nicht eine Eintragung auf dem Typenschild der Anhängerkupplung.

    Gruß

    Hans - Peter

  • Moin,

    unser WoMo habe ich ohne technische Änderung aufgelastet, bei Alko angerufen alle Daten

    vom Fahrzeug angegeben 197 € überwiesen und einige Tage später kam das Gutachten.

    von 4250 kg 4500 kg die Anhängelast vorher 1250 kg jetzt 1500 kg.

    Damit dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugschein.

  • Der einzige Weg ist eine Luftunterstützte Bremse nachzurüsten. Dann darf man sehr viel mehr ziehen. Dann sind sogar das 1,5 fache des zugfahrzeuges möglich.

    Die Kosten stehen allerdings auf einem anderen Blatt Papier...

  • Moin,

    unser WoMo habe ich ohne technische Änderung aufgelastet, bei Alko angerufen alle Daten

    vom Fahrzeug angegeben 197 € überwiesen und einige Tage später kam das Gutachten.

    von 4250 kg 4500 kg die Anhängelast vorher 1250 kg jetzt 1500 kg.

    Damit dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugschein.

    Na ja, so ganz ohne technische Änderungen stimmt ja nicht ganz, du hast ja vorne andere Federn eingebaut.

  • Moin,

    unser WoMo habe ich ohne technische Änderung aufgelastet, bei Alko angerufen alle Daten

    vom Fahrzeug angegeben 197 € überwiesen und einige Tage später kam das Gutachten.

    von 4250 kg 4500 kg die Anhängelast vorher 1250 kg jetzt 1500 kg.

    Damit dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugschein.

    sind dann aber auch nicht mehr wie 6000 kg zGg. Steht bei mir vorne auf dem Typen Schild von Fiat auf drauf. Wobei im dt. Fahrzeugbrief "nur" 5500 kg zGg stehen. Ich glaube mal 6000 kg zGg ist das Maximum für den Ducato, dann ehr mal beim Iveco Daily nachschauen, der hat Heckantrieb und ist mehr für größere Anhängelasten geeignet.

    Die Gedanken sind Frei, wer soll sie erraten....

  • sind dann aber auch nicht mehr wie 6000 kg zGg. Steht bei mir vorne auf dem Typen Schild von Fiat auf drauf. Wobei im dt. Fahrzeugbrief "nur" 5500 kg zGg stehen. Ich glaube mal 6000 kg zGg ist das Maximum für den Ducato, dann ehr mal beim Iveco Daily nachschauen, der hat Heckantrieb und ist mehr für größere Anhängelasten geeignet.

    Da e sich ja bei Caravan16V um einen Dreiachser handelt geht hier eventuell

    auch mehr.

    Da sollte man bei Alko nachfragen.

  • Hallo zusammen,

    ich habe von Carsten Stäbler die Aussage bekommen das man das „zulässige Zuggesammtgewicht“ nicht erhöhen kann. Diese könnte nur der Hersteller de Fahrzeuges beim Bau vorab bestimmen. Ich glaube bei den 3 Achsern auf Al-Ko Chassis ist bei 6 Tonnen Schluss.

    Ich habe mir bei Carsten eine Ahk montieren lassen mit 1200 kg Anhängelast, funktioniert aber nur wenn dann unser Hymer nur 4800 kg wiegt. Also reine Utopie.

    Gruß Bernd

  • Hallo zusammen,

    ich habe von Carsten Stäbler die Aussage bekommen das man das „zulässige Zuggesammtgewicht“ nicht erhöhen kann. Diese könnte nur der Hersteller de Fahrzeuges beim Bau vorab bestimmen. Ich glaube bei den 3 Achsern auf Al-Ko Chassis ist bei 6 Tonnen Schluss.

    Ich habe mir bei Carsten eine Ahk montieren lassen mit 1200 kg Anhängelast, funktioniert aber nur wenn dann unser Hymer nur 4800 kg wiegt. Also reine Utopie.

    Gruß Bernd

    Da ist die Aussage dann nicht so ganz richtig, ich hatte vor der Auflastung 5500 kg Gesamtmasse = 4250 kg WoMo und 1250 kg Anhängelast,

    nach dem Auflasten 4500 kg WoMo und 1500 kg Anhängelast = 6000 kg Gesamtmasse.

    Alles mit Gutachten und eingetragen.:/

  • unser WoMo habe ich ohne technische Änderung aufgelastet, bei Alko angerufen alle Daten

    vom Fahrzeug angegeben 197 € überwiesen und einige Tage später kam das Gutachten.

    von 4250 kg 4500 kg die Anhängelast vorher 1250 kg jetzt 1500 kg.

    Damit dann zum TÜV und zur Zulassungsstelle für den neuen Fahrzeugschein.

    Damit hast Du das zGG und die AH-Last erhöht bekommen. Es gibt aber auch noch ein Wert für die "zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination" ( früher Zuggesamtgewicht ). Ist das auch erhöht worden ? Wenn nicht, hast Du zwar ein höheres zGG und AH-Last, jedoch kannst Du beides nicht zusammen nutzen.

    Angenommen, dass das Zuggesamtgewicht bei Dir mit 5500 Kg eingetragen ist; somit bei ausgeschöpften 4500 Kg darfst Du nur noch 1000 Kg dranhängen.

    Zudem ist es egal wie hoch die AH-Last eingetragen ist, wenn die zul. AH-Last aufgrund des D-Werts der AHK niedriger ist. Habe z. B. auch 2 t AH eingetragen, aber aufgrund des D-Werts darf ich nur 1,905 t nutzen.

    Also: nicht einfach zGG und AH-Last ausschöpfen und sagen : passt Alles, bin nicht überladen. Das kann "in die Hose gehen". Bei der o.g. Rechnung sind dann 500 Kg zuviel; in D günstig, in CH, AT etc. ist die Urlaubskasse leer.

    Gruss

    Markus

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )

  • Also nochmals, mein zulässiges Gesamtgewicht des Zuges ist 6 Tonnen

    4,5 Tonnen Womo und Anhängelast 1,5 Tonnen, ich hoffe das ist verständlich?

  • Also nochmals, mein zulässiges Gesamtgewicht des Zuges ist 6 Tonnen

    4,5 Tonnen Womo und Anhängelast 1,5 Tonnen, ich hoffe das ist verständlich?

    Wenn das so auf dem Typenschild steht, ist das OK. Einfach nur zusammenzählen geht nicht. Ich hoffe auch, dass auch das verständlich geschrieben ist :).

    VG

    Markus

    Wer Schmetterlinge lachen hört, weiß wie Wolken schmecken. ( Text : Carlo Karges der Gruppe "Novalis" )